Stellungnahmen/Gutachten
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71 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"EDL-G"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (71)
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Zu Regelungsvorhaben:
Die DENEFF setzt sich dafür ein, die Energieeffizienzziele durch konkrete Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in öffentlicher Hand und Wirtschaft sowie zur Abwärmenutzung zu erreichen. Dazu zählt auch die vollständige Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben an die öffentliche Hand und "Efficiency First" und die Beseitigung von Barrieren für Energiedienstleistungen. Eine Absenkung bestehender Ziele und Vorgaben lehnt die DENEFF ab. Die DENEFF setzt sich ein für eine Beseitigung von regulativen Hindernissen für Energiedienstleistungen ein.
- Bereitgestellt von: Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF) am 24.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
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BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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22.05.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) aus den Jahre 2015, 2018...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform der Industrienetzentgelte durch die Bundesnetzagentur, die das bisherige System der Bandlastregelung durch einen Flexibilisierungsanreiz ersetzt. Der VCI setzt sich für eine möglichst langfristige Ausgestaltung der Übergangsregelung und eine Anpassung und Erweiterung des neuen Regelungsvorschlags ein.
- Bereitgestellt von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 10.12.2025
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Adressatenkreis:
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05.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... EED, IED, EMAS, EnEfG, EDL-G, SpaEfV, ISO 50001, etc...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Novellen des EDL-G und des EnEfG ändern das Ursprungsgesetz von 2023. In diesem Rahmen setzen wir uns dafür ein, dass praxisnahe Elemente zur Vereinfachung und besseren Umsetzung der Energieeffizienzanforderungen aufgenommen werden. Zuvorderst ist das eine Bagatellschwelle zur Erfassung und Meldung von Abwärme. Grundlage sind Analysen des BMUVs.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Kalkindustrie e. V. am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/6872
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes
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BT-Drs. 20/6872
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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25.06.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klarstellung des Anwendungsbereichs der Energieauditverpflichtung
Mit der Anpassung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) sollen Regelungsinhalte der in 10/2023 in Kraft getretenen Neufassung der EU-Energieeffizienzrichtlinie, insbesondere zur Energieauditpflicht für Unternehmen umgesetzt werden. Klarstellung, dass Organisationseinheiten der Kommunen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, aber auch Eigenbetriebe keine öffentlichen Stellen im Sinne dieses Gesetzes sind. Ausnahmeregelung für Rechenzentren, die primär zur Erbringung anderer Zwecke dienen, in denen aber IT- und Netzwerkkommunikationsausrüstung zum Teil verbaut ist: Leitzentralen, auch Leitwarten und Leitsysteme, insbesondere der kommunalen Energie- und Wasserwirtschaft, sind besonders schutzbedürftig.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 31.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
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BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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27.02.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klarstellung des Anwendungsbereichs der Energieauditverpflichtung
Mit der Anpassung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) sollen Regelungsinhalte der in 10/2023 in Kraft getretenen Neufassung der EU-Energieeffizienzrichtlinie, insbesondere zur Energieauditpflicht für Unternehmen umgesetzt werden. Klarstellung, dass Organisationseinheiten der Kommunen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, aber auch Eigenbetriebe keine öffentlichen Stellen im Sinne dieses Gesetzes sind. Ausnahmeregelung für Rechenzentren, die primär zur Erbringung anderer Zwecke dienen, in denen aber IT- und Netzwerkkommunikationsausrüstung zum Teil verbaut ist: Leitzentralen, auch Leitwarten und Leitsysteme, insbesondere der kommunalen Energie- und Wasserwirtschaft, sind besonders schutzbedürftig.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 01.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
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BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.06.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung von § 1 Nummer 4 EDL-G: Es ist sachgerecht, diese Pflicht zum Energieaudit zukünftig nicht von der Größe des Unternehmens abhängig zu machen, sondern von seinem jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch. Die Neufassung von § 8b EDL-G ist richtig, um die Qualität der Energieaudits zu erhöhen und langfristig sicherzustellen. Im Rahmen der bereits vorgesehenen Änderung des Energieeffizienzgesetzes sollte auch § 11 „Energieeffizienz in Rechenzentren“ überarbeitet werden: Ergänzend zur „Energieverbrauchseffektivität“ sollte auch die „Energiebedarfseffektivität“ betrachtet werden.
- Bereitgestellt von: TGA-Repräsentanz Berlin GbR am 02.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
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BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.10.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung von § 1 Nummer 4 EDL-G: Es ist sachgerecht, diese Pflicht zum Energieaudit zukünftig nicht von der Größe des Unternehmens abhängig zu machen, sondern von seinem jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch. Die Neufassung von § 8b EDL-G ist richtig, um die Qualität der Energieaudits zu erhöhen und langfristig sicherzustellen. Im Rahmen der bereits vorgesehenen Änderung des Energieeffizienzgesetzes sollte auch § 11 „Energieeffizienz in Rechenzentren“ überarbeitet werden: Ergänzend zur „Energieverbrauchseffektivität“ sollte auch die „Energiebedarfseffektivität“ betrachtet werden.
- Bereitgestellt von: FGK - Fachverband Gebäude-Klima e. V. am 02.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
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BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.10.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung von § 1 Nummer 4 EDL-G: Es ist sachgerecht, diese Pflicht zum Energieaudit zukünftig nicht von der Größe des Unternehmens abhängig zu machen, sondern von seinem jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch. Die Neufassung von § 8b EDL-G ist richtig, um die Qualität der Energieaudits zu erhöhen und langfristig sicherzustellen. Im Rahmen der bereits vorgesehenen Änderung des Energieeffizienzgesetzes sollte auch § 11 „Energieeffizienz in Rechenzentren“ überarbeitet werden: Ergänzend zur „Energieverbrauchseffektivität“ sollte auch die „Energiebedarfseffektivität“ betrachtet werden.
- Bereitgestellt von: Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte e. V. am 02.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
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BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
02.10.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung von § 1 Nummer 4 EDL-G: Es ist sachgerecht, diese Pflicht zum Energieaudit zukünftig nicht von der Größe des Unternehmens abhängig zu machen, sondern von seinem jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch. Die Neufassung von § 8b EDL-G ist richtig, um die Qualität der Energieaudits zu erhöhen und langfristig sicherzustellen. Im Rahmen der bereits vorgesehenen Änderung des Energieeffizienzgesetzes sollte auch § 11 „Energieeffizienz in Rechenzentren“ überarbeitet werden: Ergänzend zur „Energieverbrauchseffektivität“ sollte auch die „Energiebedarfseffektivität“ betrachtet werden.
- Bereitgestellt von: BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. am 02.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
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BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
02.10.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aufwandsarme Umsetzung der EU-Effizienzanforderungen in nationales Recht (EPBD)
Der VDA setzt sich für eine aufwandsarme Umsetzung der Vorgaben EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) in nationales Recht ein, um eine kosteneffiziente Transformation der Unternehmensstandorte zu gewährleisten. Ziel des VDA sind rechtssichere Schwellenwerte für Mindesteffizienzstandards (MEPS), angemessene Übergangsfristen, technologieoffene Erfüllungsoptionen sowie ein standortübergreifendes Pooling der Anforderungen. Auf nationale Verschärfungen der EU-Anforderungen sollte verzichtet werden. Die Solarpflicht sollte im Rahmen sogenannter Photovoltaik-Konten aufwandsarm ausgestaltet werden. Die Anforderungen aus GEG, WPG, EnEfG, EDL-G und EPBD sollten harmonisiert werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 19.02.2026
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Adressatenkreis:
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20.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: