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425 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"BEG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (425)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die aktuellen Ziele des Gesetzentwurfes zur Bürokratieentlastung (BEG IV) gehen nicht weit genug und sollten deutlich ambitionierter ausgestaltet werden. Viele der vorliegenden Vorschläge aus der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau würden auch für unsere Branche eine erhebliche Erleichterung darstellen und sollten Teil eines Gesetzes sein, das spürbaren Bürokratieabbau verspricht.

    • Bereitgestellt von: Fachverband Werkzeugindustrie e.V. am 08.08.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Zur Sicherung erneuerbarer Wärme fordern die Bioenergieverbände bewährte Regelungen (GEG, WPG, BEG) fortzuführen und diskriminierende Vorgaben gegen Biomasse (Deckelungen, Brennsoffrestriktonen, Nachweispflichten) zu streichen. Erneuerbare Wärmequellen sollen technologieoffen genutzt werden können, inkl. Holz, Biogas und Biomethan. Anlagen und Infrastrukturen zur Erzeugung erneuerbarer Gase sollen al sim überragenden Öffentlichen Interesse gelten. Förderprogramme müssen praxisnah und investitionsfreundlich ausgesteltet, Hemnisse für Wrtschaftlichkeit und Netzanschlüsse beseitigt werden.

    • Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Zur Sicherung erneuerbarer Wärme fordern die Bioenergieverbände bewährte Regelungen (GEG, WPG, BEG) fortzuführen und diskriminierende Vorgaben gegen Biomasse (Deckelungen, Brennsoffrestriktonen, Nachweispflichten) zu streichen. Erneuerbare Wärmequellen sollen technologieoffen genutzt werden können, inkl. Holz, Biogas und Biomethan. Anlagen und Infrastrukturen zur Erzeugung erneuerbarer Gase sollen al sim überragenden Öffentlichen Interesse gelten. Förderprogramme müssen praxisnah und investitionsfreundlich ausgesteltet, Hemnisse für Wrtschaftlichkeit und Netzanschlüsse beseitigt werden.

    • Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VDR spricht sich für konsequente Bürokratieentlastung in Deutschland und Europa aus. Neben Änderungen und weiteren Anpassungen im Bürokratientlastungsgesetz (BEG IV) braucht es klare Zielsetzungen zur gezielten Reduktion der Bürokratie, wie beispielsweise einer Liberalisierung der A1 Bescheinigungen für europaweite Geschäftsreisen. Auf Bundesebene sollte der Gesetzgeber bürokratische Hürden für Geschäftsreisende abbauen, bspw. über eine Anhebung der Verpflegungsmehraufwendungen bzw. Wegfall der Kürzungsvorschriften, Einführung einheitlicher Auslandspauschalen sowie weiterer oft unübersichtlichen Vorgaben.

    • Bereitgestellt von: Verband Deutsches Reisemanagement e.V. (VDR) am 20.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
      2. BT-Drs. 21/1974 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VDR spricht sich für konsequente Bürokratieentlastung in Deutschland und Europa aus. Neben Änderungen und weiteren Anpassungen im Bürokratientlastungsgesetz (BEG IV) braucht es klare Zielsetzungen zur gezielten Reduktion der Bürokratie, wie beispielsweise einer Liberalisierung der A1 Bescheinigungen für europaweite Geschäftsreisen. Auf Bundesebene sollte der Gesetzgeber bürokratische Hürden für Geschäftsreisende abbauen, bspw. über eine Anhebung der Verpflegungsmehraufwendungen bzw. Wegfall der Kürzungsvorschriften, Einführung einheitlicher Auslandspauschalen sowie weiterer oft unübersichtlichen Vorgaben.

    • Bereitgestellt von: Verband Deutsches Reisemanagement e.V. (VDR) am 20.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
      2. BT-Drs. 21/1974 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Anpassung zur Förderung der Digitalisierung, insbesondere durch die Erlaubnis, virtuelle Zusammenschlüsse von Hausanschlüssen auf Baukörperebene umzusetzen. Einführung des Konzepts „Null-Emissions-Gebäude“ für Neubauten ab 2030. Anpassung der Primärenergiefaktoren, insbesondere Bewertung von Strom aus erneuerbaren Energien (z. B. mit Faktor 0). Aufnahme von Holzbau als eigenständige Kategorie in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).Anerkennung der CO2 Speicherfähigkeit von Holz in der Bewertung von Gebäuden. Integration des Qualitätssiegels Nachhaltiges Bauen (QNB) für Holzbau. Gleichstellung von Holz mit anderen Baustoffen in der energetischen Bewertung.

    • Bereitgestellt von: Vonovia SE am 06.02.2025
    • Adressatenkreis:
      • 31.08.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VDMA setzt sich für eine praxistaugliche und technologieneutrale Ausgestaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) aus. Ein zentrales Anliegen ist es, den Beitrag der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) zur Energieeffizienz und CO2-Minderung im Gebäudebestand angemessen zu berücksichtigen und innovative Gebäudetechnik effizient zu integrieren. Um den Markthochlauf klimafreundlicher Technologien nicht zu behindern, müssen regulatorische Anforderungen wirtschaftlich und technisch machbar sowie verhältnismäßig gestaltet sein. Ziel ist es, Planungs- und Investitionssicherheit für Unternehmen und Bauherren zu gewährleisten und eine kohärente Abstimmung mit anderen Regelwerken (z. B. BEG und EU-Vorgaben) sicherzustellen.

    • Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 31.03.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VDMA setzt sich für eine praxistaugliche und technologieneutrale Ausgestaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) aus. Ein zentrales Anliegen ist es, den Beitrag der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) zur Energieeffizienz und CO2-Minderung im Gebäudebestand angemessen zu berücksichtigen und innovative Gebäudetechnik effizient zu integrieren. Um den Markthochlauf klimafreundlicher Technologien nicht zu behindern, müssen regulatorische Anforderungen wirtschaftlich und technisch machbar sowie verhältnismäßig gestaltet sein. Ziel ist es, Planungs- und Investitionssicherheit für Unternehmen und Bauherren zu gewährleisten und eine kohärente Abstimmung mit anderen Regelwerken (z. B. BEG und EU-Vorgaben) sicherzustellen.

    • Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 30.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VDMA setzt sich für eine praxistaugliche und technologieneutrale Ausgestaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) aus. Ein zentrales Anliegen ist es, den Beitrag der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) zur Energieeffizienz und CO2-Minderung im Gebäudebestand angemessen zu berücksichtigen und innovative Gebäudetechnik effizient zu integrieren. Um den Markthochlauf klimafreundlicher Technologien nicht zu behindern, müssen regulatorische Anforderungen wirtschaftlich und technisch machbar sowie verhältnismäßig gestaltet sein. Ziel ist es, Planungs- und Investitionssicherheit für Unternehmen und Bauherren zu gewährleisten und eine kohärente Abstimmung mit anderen Regelwerken (z. B. BEG und EU-Vorgaben) sicherzustellen.

    • Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 17.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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