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52 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"noch nicht bekannt"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (52)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Maßnahmen im Detail noch nicht bekannt sind, aber auch ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BKK DV begrüßt die Vereinheitlichungsbestrebungen und die Ausbildungsdauer von 18 Monaten. Kritisiert wird die Möglichkeit Auszubildende gänzlich ohne Schulbildung anzunehmen (§ 10 PflFAssG). Befürchtet werden muss zudem ein langfristiger „Länder- Flickenteppich“ bei der Qualifikation der Lehrenden (§ 8 PflFAssG), bei der Anrechnung von Kompetenzen und Berufserfahrungen (§ 11 PflFAssG) und der Gleichwertigkeit und Anerkennung von Ausbildungen (§ 25 PflFAssG). Vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzsituation von SPV und GKV ist es zudem inakzeptabel, dass die Versichertengemeinschaft entweder direkt oder indirekt für 90 % der Finanzierungsaufwände der Pflegefachassistenzausbildung herangezogen werden soll (§ 24 PflFAssG).

    • Bereitgestellt von: BKK Dachverband e.V. am 23.10.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1493 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...übernommenen Tätigkeiten (noch) nicht bekannt sind. Pflegefachassistenzgesetz...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BKK DV begrüßt die Vereinheitlichungsbestrebungen und die Ausbildungsdauer von 18 Monaten. Kritisiert wird die Möglichkeit Auszubildende gänzlich ohne Schulbildung anzunehmen (§ 10 PflFAssG). Befürchtet werden muss zudem ein langfristiger „Länder- Flickenteppich“ bei der Qualifikation der Lehrenden (§ 8 PflFAssG), bei der Anrechnung von Kompetenzen und Berufserfahrungen (§ 11 PflFAssG) und der Gleichwertigkeit und Anerkennung von Ausbildungen (§ 25 PflFAssG). Vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzsituation von SPV und GKV ist es zudem inakzeptabel, dass die Versichertengemeinschaft entweder direkt oder indirekt für 90 % der Finanzierungsaufwände der Pflegefachassistenzausbildung herangezogen werden soll (§ 24 PflFAssG).

    • Bereitgestellt von: BKK Dachverband e.V. am 01.08.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1493 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
    • Adressatenkreis:
      • 07.07.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...übernommenen Tätigkeiten (noch) nicht bekannt sind. Angesichts...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Leistungsgruppenzuordnung (Grouper) ist noch nicht bekannt, es ist jedoch davon...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...heruntergebrochen werden, ist noch nicht bekannt. Im Jahrgang 2022...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Entwurf zielt auf die Anpassung und Harmonisierung des CO2-Emissionshandels zwischen nationalen und EU-Recht ab. Kernforderungen des VKU sind: Fristverlängerung für den ersten Überwachungsplan im ETS II Ablehnung des Preismechanismus im BEHG 2026 Ablehnung des nationalen Opt-In von Abfallverbrennungsanlagen in den ETS I ab 2027 Frist zur Berichtspflicht über die CO2-Emissionen nicht praktikabel

    • Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 21.01.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13585 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
    • Adressatenkreis:
      • 14.08.2024

        • Bundestag:

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Rahmen des ETS-2 noch nicht bekannt sind und diese zudem...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      - Optimale Nutzung der Stromnetzinfrastruktur: Dazu gehört u.a. auf der Übertragungsnetzebene das konsequente Freileitungsmonitoring, um höhere Stromflüsse zu gestatten. Auf der Verteilnetzebene kommt es auf die Digitalisierung der Netze, insbesondere in der Mittel- und Niederspannungsebene, an. - Zielgerichteter Ausbau des Wasserstoff-Verteilnetzes: Das impliziert vor allem eine notwendig enge Kooperation der Netzbetreiber in der integrierten Netzentwicklungsplanung. - Schaffung zusätzlicher Speicherkapazitäten für die Gewährleistung der Integration erneuerbarer Energien ins System. - Passgenaue Reform der Netzentgeltstruktur: Gerade bei der bandförmigen Abnahme ist es geboten, dass eine flexiblere Fahrweise nicht pönalisiert wird.

    • Bereitgestellt von: Wirtschaftsforum der SPD e.V. am 03.02.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...der Diskussionen noch nicht bekannt war. Im hier vorliegenden...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht bekannt. Vor diesem Hintergrund...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...bei Versanddatum noch nicht bekannt. Feld 17 kann ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Vergabekonditionen noch nicht bekannt sind, kann an dieser...
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