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60 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"BioSt-NachV"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (60)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Einschränkungen des Biomasse-Einsatzes in der Förderrichtlinie für die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit sollen abgeschafft und Technologieoffenheit hergestellt werden.

    • Bereitgestellt von: Schmidmeier NaturEnergie GmbH am 16.03.2026
    • Adressatenkreis:
      • 11.03.2026

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Nachhaltigkeitskriterien gemäß BioSt-NachV dient die Selbsterklärung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Biomasseanlagen mit weniger als 20 MW Feuerungswärmeleistung sollen ab 2027 vom nationalen Emissionshandel ausgenommen werden, was per Rechtsverordnung im BEHG verankert werden muss. Die Überwachungsanforderungen im TEHG sollten an das BEHG angepasst werden, da bis 2025 keine ausreichenden Kapazitäten vorhanden sind. Zudem sollte die Pflichtenfreistellung im TEHG auf einen Biomasseanteil von 90 % erhöht werden, um Abfallanlagen mit Altholz zu erfassen. Der Wegfall kostenloser Emissionsberechtigungen stellt einen Wettbewerbsnachteil dar, weshalb § 26 Absatz 2 des TEHG gestrichen werden sollte. Carbon-Leakage-Schutzmaßnahmen sollten rasch von der EU-Kommission zugelassen werden, und die Anwendung der nationalen BECV-Kompensationsquoten beibehalten werden.

    • Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 25.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13585 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) geknüpft. Dort wird..., ...Gemäß § 1 Absatz 2 der BioSt-NachV ist die Verordnung ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Biomasseanlagen mit weniger als 20 MW Feuerungswärmeleistung sollen ab 2027 vom nationalen Emissionshandel ausgenommen werden, was per Rechtsverordnung im BEHG verankert werden muss. Die Überwachungsanforderungen im TEHG sollten an das BEHG angepasst werden, da bis 2025 keine ausreichenden Kapazitäten vorhanden sind. Zudem sollte die Pflichtenfreistellung im TEHG auf einen Biomasseanteil von 90 % erhöht werden, um Abfallanlagen mit Altholz zu erfassen. Der Wegfall kostenloser Emissionsberechtigungen stellt einen Wettbewerbsnachteil dar, weshalb § 26 Absatz 2 des TEHG gestrichen werden sollte. Carbon-Leakage-Schutzmaßnahmen sollten rasch von der EU-Kommission zugelassen werden, und die Anwendung der nationalen BECV-Kompensationsquoten beibehalten werden.

    • Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 12.02.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13585 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) geknüpft. Dort wird..., ...Gemäß § 1 Absatz 2 der BioSt-NachV ist die Verordnung ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) als nationale Umsetzung..., ...die Anforderungen gem. BioSt-NachV erfüllen 3.4. Ausnahmen..., ...Nachhaltigkeitskriterien der BioSt-NachV eingehalten werden...., ...Kriterium sein. Mit der BioSt-NachV liegen geeignete Nachweiskriterien...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) angepasst werden und...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Biomasseanlagen mit weniger als 20 MW Feuerungswärmeleistung sollen ab 2027 vom nationalen Emissionshandel ausgenommen werden, was per Rechtsverordnung im BEHG verankert werden muss. Die Überwachungsanforderungen im TEHG sollten an das BEHG angepasst werden, da bis 2025 keine ausreichenden Kapazitäten vorhanden sind. Zudem sollte die Pflichtenfreistellung im TEHG auf einen Biomasseanteil von 90 % erhöht werden, um Abfallanlagen mit Altholz zu erfassen. Der Wegfall kostenloser Emissionsberechtigungen stellt einen Wettbewerbsnachteil dar, weshalb § 26 Absatz 2 des TEHG gestrichen werden sollte. Carbon-Leakage-Schutzmaßnahmen sollten rasch von der EU-Kommission zugelassen werden, und die Anwendung der nationalen BECV-Kompensationsquoten beibehalten werden.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 26.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13585 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
    • Adressatenkreis:
      • 14.08.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) geknüpft. Dort wird..., ...Gemäß § 1 Absatz 2 der BioSt-NachV ist die Verordnung ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... übernommen werden (BioSt- NachV, Biokraft-NachV, 37...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... RED III in Form von BioSt-NachV und BioKraft-NachV ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit dem Enwurf einer Nationalen Kreislaufstrategie legt das BMUV einen begrüßenswerten Schritt hin zu mehr Nachaltigkeit in den Wertschöpfungsketten zurück. Die Bioenergieverbände kritisieren jedoch die veralteten Definitionen diverser Begriffe. Bspw. ist der energetische Verbrauch von Biomasse nichts, dass das verwendete CO2 aus seinem Kreislauf entlässt. Zudem können einige Indikatoren, wie kritische Rohstoffe auf nationaler Ebene konkreter gefasst werden (siehe Phosphor). Der technologische Stand der Biogasanlagen und deren Abscheidepotentiale hinsichtlich CO2 sollten ebenfalls mehr berücksichtigt werden. Im Bereich zur Kreislaufwirtschaft bei Fahrzeugen, Betterien und Mobilität wird lediglich von Elektromobilität gesprochen, während erneuerbare Treibstoffe nicht berücksichtigt werden.

    • Bereitgestellt von: Fachverband Biogas e.V. am 20.02.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nicht. Bezüglich der BioSt-NachV sollte in der NKWS ..., ...dazu weiter oben unter BioSt- NachV. Kurz erwähnt wird...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit dem Entwurf einer Nationalen Kreislaufstrategie legt das BMUV einen begrüßenswerten Schritt hin zu mehr Nachhaltigkeit in den Wertschöpfungsketten zurück. Die Bioenergieverbände kritisieren jedoch die veralteten Definitionen diverser Begriffe. Bspw. ist der energetische Verbrauch von Biomasse nichts, dass das verwendete CO2 aus seinem Kreislauf entlässt. Zudem können einige Indikatoren, wie kritische Rohstoffe auf nationaler Ebene konkreter gefasst werden (siehe Phosphor). Der technologische Stand der Biogasanlagen und deren Abscheidepotentiale hinsichtlich CO2 sollten ebenfalls mehr berücksichtigt werden.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 26.09.2024
    • Adressatenkreis:
      • 09.07.2024

        • Bundestag:

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nicht. Bezüglich der BioSt-NachV sollte in der NKWS ..., ...dazu weiter oben unter BioSt-NachV. Kurz erwähnt wird...
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