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77 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (77)
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Zu Regelungsvorhaben:
Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Abschaffung der Meldepflicht bei Millionenkrediten, Einführung praxistauglicher und damit rechtssicherer Regelungen für AGB-Änderungen. Fokus auf steuerliche sowie bank- und kapitalmarktrechtliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 02.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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29.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (10):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...im Zusammenhang mit dem eWpG, die bisher keine Entsprechung..., ...) § 8 Absatz 1 Nummer 1 eWpG: Mehrzahl von Verwahrern § 8 Abs. 1 eWpG lautet wie folgt: „Auf..., ...Formulierung des § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG. § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG ..., .... § 4 Abs. 2 und Abs. 3 eWpG eingetragen werden können..., ...darstellen. Der § 8 Abs. 1 eWpG könnte daher wie folgt..., ... des § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG bei. Bereits unter..., ...Wortlaut § 8 Abs. 1 S. 1 eWpG spräche gegen eine Mehrheit..., ...außerhalb von §12 Abs. 3 eWpG) ist jedoch nicht erkennbar..., ...Funktion ist, wie § 7 Abs. 1 eWpG und §17 eWpG zeigen, ..., ... b) § 4 Absatz 6 eWpG: Begriff des „Verwahrers“ § 4 Abs. 6 eWpG lautet wie folgt: „Verwahrer..., ... als Verwahrer im Sinne eWpG tätig sein dürfen. Wir regen an, § 4 Absatz 6 eWpG wie folgt zu ändern [Hervorhebungen..., ... Sinne des § 4 Abs. 6 eWpG anerkannt, was insbesondere..., ...Wortlaut des § 4 Abs. 6 eWpG nicht eindeutig entnommen..., ... c) § 12 Abs. 3 eWpG: Zulassung von Zentralregisterwertpapieren..., ...Änderungsvorschlags ist § 12 Absatz 3 eWpG: „Ein Zentralregisterwertpapier..., ...Formulierung des § 12 Abs. 3 eWpG vor: 1 Dieser Teil...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Abschaffung der Meldepflicht bei Millionenkrediten, Einführung praxistauglicher und damit rechtssicherer Regelungen für AGB-Änderungen. Fokus auf steuerliche sowie bank- und kapitalmarktrechtliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 01.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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29.08.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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22.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (10):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...im Zusammenhang mit dem eWpG, die bisher keine Entsprechung..., ...) § 8 Absatz 1 Nummer 1 eWpG: Mehrzahl von Verwahrern § 8 Abs. 1 eWpG lautet wie folgt: „Auf..., ...Formulierung des § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG. § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG ..., .... § 4 Abs. 2 und Abs. 3 eWpG eingetragen werden können..., ...darstellen. Der § 8 Abs. 1 eWpG könnte daher wie folgt..., ... des § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG bei. Bereits unter..., ...Wortlaut § 8 Abs. 1 S. 1 eWpG spräche gegen eine Mehrheit..., ...außerhalb von §12 Abs. 3 eWpG) ist jedoch nicht erkennbar..., ...Funktion ist, wie § 7 Abs. 1 eWpG und §17 eWpG zeigen, ..., ... b) § 4 Absatz 6 eWpG: Begriff des „Verwahrers“ § 4 Abs. 6 eWpG lautet wie folgt: „Verwahrer..., ... als Verwahrer im Sinne eWpG tätig sein dürfen. Wir regen an, § 4 Absatz 6 eWpG wie folgt zu ändern [Hervorhebungen..., ... Sinne des § 4 Abs. 6 eWpG anerkannt, was insbesondere..., ...Wortlaut des § 4 Abs. 6 eWpG nicht eindeutig entnommen..., ... c) § 12 Abs. 3 eWpG: Zulassung von Zentralregisterwertpapieren..., ...Änderungsvorschlags ist § 12 Absatz 3 eWpG: „Ein Zentralregisterwertpapier..., ...Formulierung des § 12 Abs. 3 eWpG vor: 1 Dieser Teil...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Abschaffung der Meldepflicht bei Millionenkrediten, Einführung praxistauglicher und damit rechtssicherer Regelungen für AGB-Änderungen. Fokus auf steuerliche sowie bank- und kapitalmarktrechtliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 01.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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29.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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22.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (10):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...im Zusammenhang mit dem eWpG, die bisher keine Entsprechung..., ...) § 8 Absatz 1 Nummer 1 eWpG: Mehrzahl von Verwahrern § 8 Abs. 1 eWpG lautet wie folgt: „Auf..., ...Formulierung des § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG. § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG ..., .... § 4 Abs. 2 und Abs. 3 eWpG eingetragen werden können..., ...darstellen. Der § 8 Abs. 1 eWpG könnte daher wie folgt..., ...Auslegung des § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG bei. Bereits unter Rückgriff..., ...Wortlaut § 8 Abs. 1 S. 1 eWpG spräche gegen eine Mehrheit..., ...außerhalb von §12 Abs. 3 eWpG) ist jedoch nicht erkennbar..., ...Funktion ist, wie § 7 Abs. 1 eWpG und §17 eWpG zeigen, dem..., ...gewährleisten hat. b) § 4 Absatz 6 eWpG: Begriff des „Verwahrers“ § 4 Abs. 6 eWpG lautet wie folgt: „Verwahrer..., ... als Verwahrer im Sinne eWpG tätig sein dürfen. Wir regen an, § 4 Absatz 6 eWpG wie folgt zu ändern [Hervorhebungen..., ...im Sinne des § 4 Abs. 6 eWpG anerkannt, was insbesondere..., ...Wortlaut des § 4 Abs. 6 eWpG nicht eindeutig entnommen..., ...darstellen. c) § 12 Abs. 3 eWpG: Zulassung von Zentralregisterwertpapieren..., ...Änderungsvorschlags ist § 12 Absatz 3 eWpG: „Ein Zentralregisterwertpapier..., ...Formulierung des § 12 Abs. 3 eWpG vor: 1 Dieser Teil des...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Abschaffung der Meldepflicht bei Millionenkrediten, Einführung praxistauglicher und damit rechtssicherer Regelungen für AGB-Änderungen. Fokus auf steuerliche sowie bank- und kapitalmarktrechtliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 20.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (10):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...im Zusammenhang mit dem eWpG, die bisher keine Entsprechung..., ...) § 8 Absatz 1 Nummer 1 eWpG: Mehrzahl von Verwahrern § 8 Abs. 1 eWpG lautet wie folgt: „Auf..., ...Formulierung des § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG. § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG ..., .... § 4 Abs. 2 und Abs. 3 eWpG eingetragen werden können..., ...darstellen. Der § 8 Abs. 1 eWpG könnte daher wie folgt..., ... des § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG bei. Bereits unter..., ...Wortlaut § 8 Abs. 1 S. 1 eWpG spräche gegen eine Mehrheit..., ...außerhalb von §12 Abs. 3 eWpG) ist jedoch nicht erkennbar..., ...Funktion ist, wie § 7 Abs. 1 eWpG und §17 eWpG zeigen, ..., ... b) § 4 Absatz 6 eWpG: Begriff des „Verwahrers“ § 4 Abs. 6 eWpG lautet wie folgt: „Verwahrer..., ... als Verwahrer im Sinne eWpG tätig sein dürfen. Wir regen an, § 4 Absatz 6 eWpG wie folgt zu ändern [Hervorhebungen..., ... Sinne des § 4 Abs. 6 eWpG anerkannt, was insbesondere..., ...Wortlaut des § 4 Abs. 6 eWpG nicht eindeutig entnommen..., ... c) § 12 Abs. 3 eWpG: Zulassung von Zentralregisterwertpapieren..., ...Änderungsvorschlags ist § 12 Absatz 3 eWpG: „Ein Zentralregisterwertpapier..., ...Formulierung des § 12 Abs. 3 eWpG vor: „Ein Zentralregisterwertpapier...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Abschaffung der Meldepflicht bei Millionenkrediten, Einführung praxistauglicher und damit rechtssicherer Regelungen für AGB-Änderungen. Fokus auf steuerliche sowie bank- und kapitalmarktrechtliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 17.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (10):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...im Zusammenhang mit dem eWpG, die bisher keine Entsprechung..., ... § 8 Absatz 1 Nummer 1 eWpG: Mehrzahl von Verwahrern § 8 Abs. 1 eWpG lautet wie folgt: „Auf..., ...Formulierung des § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG. § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG ..., .... § 4 Abs. 2 und Abs. 3 eWpG eingetragen werden können..., ...darstellen. Der § 8 Abs. 1 eWpG könnte daher wie folgt ..., ...Auslegung des § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG bei. Bereits unter Rückgriff..., ...Wortlaut § 8 Abs. 1 S. 1 eWpG spräche gegen eine Mehrheit..., ...außerhalb von §12 Abs. 3 eWpG) ist jedoch nicht erkennbar..., ...Funktion ist, wie § 7 Abs. 1 eWpG und §17 eWpG zeigen, dem..., ... hat. b) § 4 Absatz 6 eWpG: Begriff des „Verwahrers“ § 4 Abs. 6 eWpG lautet wie folgt: „Verwahrer..., ... als Verwahrer im Sinne eWpG tätig sein dürfen. Wir regen an, § 4 Absatz 6 eWpG wie folgt zu ändern [Hervorhebungen..., ...im Sinne des § 4 Abs. 6 eWpG anerkannt, was insbesondere..., ...Wortlaut des § 4 Abs. 6 eWpG nicht eindeutig entnommen..., ...darstellen. c) § 12 Abs. 3 eWpG: Zulassung von Zentralregisterwertpapieren..., ...Änderungsvorschlags ist § 12 Absatz 3 eWpG: „Ein Zentralregisterwertpapier..., ...Formulierung des § 12 Abs. 3 eWpG vor: „Ein Zentralregisterwertpapier...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entlastung von Bürokratie im Börsengesetz, Präzisierung beim Begriff des Verwahrers nach Paragraph 4 Absatz 6 eWpG, Anpassungen und Klarstellungen im InvStG zur Erreichung einer größeren Praxisnähe und Umsetzbarkeit, Anpassung von Bussgeldtatbeständen im KWG zur Bebussung von Verstößen gegen die SEPA-Verordnung, Verlängerung bis zum Inkrafttreten der geplanten Änderungen im Millionenkreditmeldewesen
- Bereitgestellt von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 27.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verwahrers nach § 4 Absatz 6 eWpG Es besteht nach wie vor..., ...elektronische Wertpapiere (eWpG) tätig sein dürfen. Es ..., ...Wertpapiere im Sinne des eWpG als Erlaubnis im Inland..., ... regen an, § 4 Absatz 6 eWpG wie folgt zu ergänzen: ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen im Gesetzesentwurf über die Digitalisierung des Finanzmarktes (FinmadiG)
Vorschläge zur Anerkennung des europäischen Passes für die Verwahrung und Verwaltung von Finanzinstrumenten iSd MiFID II und zum regulatorischen Umgang mit MiFID II-Finanzinstrumenten in Gestalt von Security Token; Vorschlag zur Einführung einer Ausnahmeregelung für Verwahrstellen im Sinne des KAGB von der Erlaubnispflicht nach § 32 KWG für die Kryptofondsanteilregisterführung nach KryptoFAV; Bitte um Klarstellungen in Bezug zur Verordnung EU) 2023/1113 (sog. Geldtransferverordnung).
- Bereitgestellt von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 26.03.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
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BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
13.03.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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26.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wirtschaft erkannt. Dank des eWpG und der jüngsten Änderungen..., ...deutsche Kryptowertpapiere iSd eWpG und Kryptofondsanteile ..., ...deutsche Kryptowertpapiere iSd eWpG und Kryptofondsanteile ..., ...wert¬papiere im Sinne des eWpG, Kryptofondsanteile im ..., ... Verwahrer im Sinne des eWpG muss eine vom EU-Herkunftsstaat..., ...elektronischen Wertpapieren nach eWpG § 4 Abs. 6 eWpG sollte..., ...Ergänzung in § 4 Abs. 6 eWpG soll vermeiden, dass regulierte...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung Standortfördergesetz (StoFöG)
Bitkom fordert, dass der Finanzplatz Deutschland wesentlich gestärkt wird um private Investitionen anzuregen und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts zu stärken. Ziel muss sein, dass in Deutschland mehr Venture Capital investiert wird. Dazu müssen auch die Voraussetzungen für Börsengänge deutscher Start Ups verbessert werden. Wesentlich ist zudem der Abbau von Bürokratie in der Finanzregulierung sowie eine praxisgerechte Aufsicht.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 30.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2507
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
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BT-Drs. 21/2507
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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29.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (11):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...können. Zu Artikel 32 (eWpG/eWpRV) Bitkom begrüßt ..., ...der BaFin-Liste nach § 20 eWpG sowie die Aufhebung der..., ...die Weiterentwicklung des eWpG investiert. Dabei halten..., ...Ein-führung neuer §§ 15a/15b eWpG (Blockchain-basierte Aktionärskommunikation..., ...über ein Register nach dem eWpG emittiert werden können...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Standortförderung im Finanzmarktbereich, Erleichterung von Innovationsfinanzierungen
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem Änderungen des Aktiengesetzes, des Wertpapierprospektgesetzes, des Wertpapierhandelsgesetzes, des Spruchverfahrensgesetzes und des Börsengesetzes sowie die Umsetzung der ESAP-Verordnung in deutsches Recht vor. Wir befürworten diese Änderungen, die Kapitalmarktfinanzierungen erleichtern sollen, haben darüber hinaus noch weitere Anregungen und setzen uns für ein ambitioniertes Maßnahmenpaket ein.
- Bereitgestellt von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 29.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz, StoFöG)
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Adressatenkreis:
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29.08.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Kryptowertpapiere (§ 20 eWpG, Artikel 25 Nr. 1). Da ..., ...dazu genutzt werden, das eWpG an verschiedenen Stellen..., ...aktuellen Wortlaut des § 21 eWpG entstehen zusätzliche Haftungsrisiken..., ...werden, dass § 21 Abs. 1 eWpG keine Scha-densersatzhaftung..., ...unklaren Reichweite von § 21 eWpG dagegen eine Rechtsunsicherheit..., ...widerspricht der Zielsetzung des eWpG. Verbesserungsbedarf bei..., ... gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG ins Register eingetragen wird. Das eWpG lässt jedoch offen, ob ..., ...Wertpapiere nach § 6 Abs. 2 eWpG von einer traditionellen..., ...Zentralregisterwertpapier nach dem eWpG geregelt ist, sollte auch..., ...entsprechende Klarstellung im eWpG würde die Flexibilität ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zentralverwahrerverordnung, Abwicklungseffizienz und DLT-basierte Wertpapiere
Maßnahmen zur Verbesserung der Abwicklungseffizienz in einer für den Handel und die Abwicklung von Wertpapieren rechtlich und praktisch sinnvollen Weise gestalten. Dazu kann u.a. die Änderung von Art. 3 (2) CSDR im Zusammenhang mit Wertpapieren, die unter Nutzung von DLT gehandelt werden, zählen (keine zwingende Einbuchung beim CSD, Notenbankfähigkeit).
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 24.07.2025
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Adressatenkreis:
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23.07.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Electronic Securities Act, eWpG, and tokenized financial..., ...Electronic Securities Act, eWpG) shall be assessed on a..., ...the interplay between the eWpG and the DLT PR must be ...
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Zu Regelungsvorhaben: