Stellungnahmen/Gutachten
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367 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"WindSeeG"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (367)
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen in EEG und WindSeeG zur Weiterentwicklung des Rahmens für Windenergie
Ziel sind verlässliche und verstetigte Rahmenbedingungen und Investitionsanreize für Windenergie in Deutschland.
- Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
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08.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Novellen von EEG und WindSeeG sowie zum Netzanschlusspaket..., ...Engpassbewirtschaftung entstehen. WindSeeG-Novelle jetzt entscheidend..., ...Rahmenbedingungen und eine WindSeeG-Novelle, die den Hochlauf...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
BWO-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts
Der Gesetzgeber sollte die mit dem Gesetzentwurf beabsichtigte Anpassung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zum Anlass nehmen, um dringende Anpassungen im Windenergie- auf-See-Gesetz vorzunehmen. Durch zielgerichtete Änderungen im EnWG und im WindSeeG kann die Investitionssicherheit für Betreiber gestärkt und somit die Realisierungswahrscheinlichkeit der Projekte erhöht werden.
- Bereitgestellt von: BWO - Bundesverband Windenergie Offshore am 19.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
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BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Änderungen im EnWG und im WindSeeG-kann die Investitionssicherheit..., ...Realisierungsfristen für OWP im WindSeeG neu regeln: Die bestehenden..., ... OWP sollten jetzt im WindSeeG 2023 geändert werden,..., ... in den § 81 und § 82 WindSeeG 2023 der Zeitpunkt für..., ...ambitionierten Ausbauziele des WindSeeG 2023 für Offs-hore-Wind..., ...Abs. 2 S. 1 Nr. 2 – 5 WindSeeG 2023 betreffend) und ..., ...zur Zielerreichung im WindSeeG Angesichts zunehmender..., ...§ 81 Abs. 2 S.1 Nr. 5 WindSeeG 2023 sollte der Zeitpunkt..., ... 81 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 WindSeeG 2023, der die Herstellung..., ...Realisierungsfristen sind in § 82 WindSeeG 2023 fest-gesetzt. § 82 Abs.2 WindSeeG 2023 regelt hier die ..., ... S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 WindSeeG 2023 zum hundertprozentigen..., ...Zuschlages § 82 Abs. 3 WindSeeG 2023 sieht vor, dass ..., ...den Absatz § 83 Abs. 2 WindSeeG 2023 zu streichen. Im..., ...des § 82 Abs. 3 Satz 2 WindSeeG 2023, die regelt, dass..., ...derzeitige Regelung des § 83 WindSeeG 2023 den diagnostizierten..., ...Änderungsbedarf in den §§ 81 und 82 WindSeeG 2023 nicht entfallen lassen. § 83 Abs. 1 WindSeeG 2023 regelt zwar im Grundsatz..., ...Bieters nach § 83 Abs. 2 WindSeeG 2023 stets ver-mutet...., ...den Absatz § 83 Abs. 2 WindSeeG 2023 zu streichen. Die...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Effiziente Nutzung der offshore Windkraft, insb. durch flexible Regeln zu Elektrolyse-Kapazitäten.
Das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) ist das zentrale Instrument für den Ausbau der Windenergie auf See. Der Referentenentwurf reformiert das WindSeeG mit dem Ziel, den Offshore-Wind-Ausbau kosteneffizienter und resilienter zu gestalten. Vorgesehen sind u. a. ein zweistufiges Ausschreibungsmodell, neue Präqualifikationskriterien für Cyber- und Datensicherheit sowie Resilienz und Anpassungen bei Netzanbindung und Flächenplanung. Für Wasserstoff öffnet der Entwurf sonstige Energiegewinnungsbereiche für netzgekoppelte Elektrolyse und hybride Konzepte. Elektrolyse auf Windenergieflächen bleibt als Pilotanwendung auf 2,5 % der zugewiesenen Netzanbindungskapazität begrenzt.
- Bereitgestellt von: DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein am 31.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung und Absicherung des Ausbaus der Windenergie auf See (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Windenergie auf See“ (WindSeeG-E) Stellung zu nehmen..., ...Definition nach § 3 Nr. 8a WindSeeG-E „eine wesentliche, ..., ...erfüllen. Das WindSeeG sollte die Errichtung..., ...Wasserstoffleitung. Damit würde das WindSeeG nicht nur die Entwicklung..., ... (§ 5 Abs. 1 Nr. 5a WindSeeG-E) Mit dem neuen § 5 Abs. 1 Nr. 5a WindSeeG-E soll der Flächenentwicklungsplan..., ...weiterentwickeln (§ 3 Nr. 9 WindSeeG-E) Der Entwurf..., ...konkretisiert werden: Das WindSeeG sollte einen verbindlicheren..., ...Energiegewinnungsbereichen nach § 5 Absatz 4a WindSeeG darf die Skalierung der..., ...stärken (§ 5 Abs. 4 WindSeeG-E) Die Systematik des WindSeeG bleibt trotz der vorgesehenen..., ...Kriterien des § 5 Abs. 4 WindSeeG sollten entsprechend ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verschiedene Änderungen im Wind-auf-See-Gesetz
Anpassungen des WindSeeG zur Stärkung der Realisierbarkeit von Projekten: - Bindung der Frist zur Einreichung der Genehmigungsunterlagen an den Fertigstellungstermin der Netzanbindung und nicht an den Zeitpunkt des Zuschlages - Frist zur Herstellung technischer Betriebsbereitschaft auf mind. 12 Monate anheben (vgl WindSeeG, §81, Absatz 2, Nr. 5.) - Verpflichtende Zuschlagsentzug durch die BNetzA soll in „Kann“ Option umgewandelt werden. - Faire Risikoverteilung auf Betreiber und ÜNB herstellen - Bei Verzögerungen des Netzanschlusses von mehr als einem Jahr sollte sich die Zahlung der 10% der zweiten Gebotskomponente um die Zeitspanne der Verzögerung verschieben. - Im Fall von wesentlichen Verspätungen von Netzanbindungen risikominimierende Maßnahmen für Windparkentwickler
- Bereitgestellt von: BP Europa SE am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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06.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Artikels 15c RED III (§8a im WindSeeG) erklärt sind. § 72a ..., ...ungleich. Während das WindSeeG für die Entwickler verbindliche..., ...des Zuschlages (vgl.: WindSeeG, §81, Absatz 2, Nr. 1..., ... Satz 1 Nr. 1 lit. b) WindSeeG (Einreichung der zur ..., ...12 Monate anheben (vgl WindSeeG, §81, Absatz 2, Nr. 5..., ...gemäß §81 Absatz 2 Nr. 5 WindSeeG von 6 auf mindestens ..., ... der Zuschlagsentzug (WindSeeG §82 Absatz 3 Nr. 5). Das WindSeeG lässt der BNetzA diesbezüglich..., ...Problem: Nach § 58 Abs. 3 WindSeeG i. V. m. § 23 Abs. 1a WindSeeG sind Entwickler verpflichtet...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen in EEG und WindSeeG zur Weiterentwicklung des Rahmens für Windenergie
Ziel sind verlässliche und verstetigte Rahmenbedingungen und Investitionsanreize für Windenergie in Deutschland.
- Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 17.12.2025
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Adressatenkreis:
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12.12.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Windenergie-auf-See-gesetzes (WindSeeG) erfolgen, denn die notwendigen..., ...umgehenden Novelle des WindSeeG berücksichtigen, um den..., ...Arbeitsplätzen geht. WindSeeG auf Projektrealisierung..., ...Ungedeckelte Gebotszahlungen im WindSeeG sind in keiner Weise ..., ...werden wie im Rahmen des WindSeeG. • Diskriminierungsfreie..., ...umgesetzt werden. • • WindSeeG – Anpassungen notwendig..., ...Einige der bisherigen im WindSeeG verankerten qualitativen..., ...Streichung von § 53 (3) WindSeeG zugunsten eines wirksameren...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Im Rahmen der Umsetzung der EU RED III im Bereich Offshore Wind bei der es u.a. um die Einführung von Beschleunigungsflächen sowie eine Abschaffung der UVP geht, geht es uns um folgende Themen: - Schaffung von Rechtssicherheit für bereits auktionierte Beschleunigungsflächen im Bereich der Umweltprüfungen; - Anpassung der Regelungen für die Feststellung von grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen und den hiermit ggf. erforderlichen Umweltverträglichkeitsprüfungen zur Beschleunigung von Verfahren und für mehr Rechtssicherheit - Anpassungen im Bereich der Verfahrensbeschleunigung
- Bereitgestellt von: bp Offshore Wind Deutschland GmbH (JERA Nex bp) am 19.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1491
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze
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BT-Drs. 21/1491
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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22.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...werden (§ 69, Absatz 7 WindSeeG). • Fortschritte in..., ...gemäß § 81 Absatz 2 Nr. 5 WindSeeG von 6 auf mindestens..., .... § 81 Absatz 2 Nr. 4 WindSeeG) bis zu dem Zeitpunkt..., .... § 81 Absatz 2 Nr. 5 WindSeeG) mit aktuell 6 Monaten..., ...§ 81 Absatz 2 Nr. 5 WindSeeG • Derzeit beginnt diese..., ...gemäß § 81 Absatz 2 Nr. 3 WindSeeG 12 Monate nach Erbringung..., ...gemäß § 81 Absatz 2 Nr. 5 WindSeeG von 6 auf mindestens..., ... des § 69, Absatz 7 WindSeeG. Die Frist sollte also..., ... § 81, Absatz 2 Nr. 3 WindSeeG oder mit Eingang des ..., ...§ 81 Absatz 2 Nr. 5 WindSeeG beginnen zu laufen. ..., ...Stromkostensenkungskomponente gemäß § 59 Absatz 2 WindSeeG auf 12 Monate nach ..., ...gemäß § 81 Absatz 2 Nr. 5 WindSeeG verschoben werden. ..., ...gemäß § 81 Absatz 2 Nr. 4 WindSeeG). • Es sollte also ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausschreibungsedesign Windenergie Offshore
Ziel ist die Ausgestaltung eines effizienten und zugleich die Realisierung von Offshore-Windenergieparks in den Fokus rückenden Ausschreibungsdesigns. Reduzierung von Investitionsrisiken und Erhöhung der Realisierungswahrscheinlichkeit.
- Bereitgestellt von: BWO - Bundesverband Windenergie Offshore am 25.08.2026
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Adressatenkreis:
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17.08.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Pönalen. Maßstab für das WindSeeG darf künftig nicht ..., ... nach § 2a Abs. 1 WindSeeG angerechnet werden...., ...Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a WindSeeG erst innerhalb von ..., .... 2 Nr. 1 Buchst. b WindSeeG erst innerhalb von 24..., ...nach § 81 Abs. 2 Nr. 2 WindSeeG sogar erst spätestens..., ...22a Abs. 7 bzw. § 54c WindSeeG-E bestimmte anzulegende..., ...können, wird weder in § 20 WindSeeG-E noch in § 54 WindSeeG-E..., .... Nach § 84 Abs. 1 WindSeeG darf ein bezuschlagter..., ... Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 WindSeeG widerrufen. Damit ..., ...83a Abs. 1, 4 und 5 WindSeeG-E auf: Verpflichtung ..., ... werden, WindSeeG und EnWG gemeinsam und..., .... Nach § 83a Abs. 8 WindSeeG-E beträgt die Pönale ..., ... • Nach § 18 Abs. 1 WindSeeG-E soll die Sicherheit..., ...Verweis in § 83a Abs. 3 WindSeeG-E § 83a Abs. 3 WindSeeG-E..., ...Fußabdruck in § 96 Nr. 10 WindSeeG-E § 96 Nr. 10 WindSeeG-E..., ... zu § 51a WindSeeG-E wird hinsichtlich des..., ...Verweis in § 20 Abs. 3 WindSeeG-E § 20 Abs. 3 WindSeeG-E..., ...Verweis in § 54b Abs. 2 WindSeeG-E § 54b Abs. 2 WindSeeG-E..., .... § 18 Abs. 1 WindSeeG-E knüpft an „5 Prozent..., ... Binnenverweise des WindSeeG-E sowie die Verweise ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung RED III im Bereich Windenergie auf See und Stromnetze
- Anpassung der Ausschreibungsregeln: Begrenzung auf eine Fläche pro Bieter und maximal 750 MW pro Fläche, um Akteursvielfalt zu fördern und Risiken zu minimieren - Überarbeitung des Ausschreibungsdesigns: Einführung neuer Kriterien wie Ökosystemschutz, Energieversorgung, Sektorenkomponente sowie Anpassung von Sicherheitsleistungen, Fristen und Pönalen - Genehmigungsbeschleunigungen: Vereinfachte Verfahren für Netzausbau und Leitungsänderungen sowie erleichterte Genehmigungen für Schwerlasttransporte - Fokus auf Effizienz und Nachhaltigkeit: Förderung eines ökologisch und wirtschaftlich nachhaltigen Offshore-Windenergie-Ausbaus
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 02.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1491
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze
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BT-Drs. 21/1491
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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29.08.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...einzufügender § 54 Abs. 4 WindSeeG: § 54 Abs. 4 WindSeeG..., ...des § 2a Abs. 2 Satz 2 WindSeeG: Änderung des § 2a Abs. 2 Satz 2 WindSeeG „Die zur Ausschreibung..., ... Abschnitts 2, Teil 3 WindSeeG (§§ 16.25 WindSeeG) und..., ... in § 51 Abs. 3 Nr. 2 WindSeeG (PPA-Anteil) und der ..., ...Formulierung in § 53 Abs. 4 WindSeeG (hierzu unter b.) durch..., ...des § 51 Abs. 3 Nr. 2 WindSeeG: „Ein Konzept, das ..., ...Ersetzung des § 53 Abs. 4 WindSeeG: „Das Gebot mit dem ..., ... 53 Abs. 5 WindSeeG: a. Ersetzung des § 51 Abs. 3 Nr. WindSeeG „Erstellung eines bindenden..., ...Ersetzung des § 53 Abs. 5 WindSeeG: „Das Speicherkonzept..., ...Nr. 5 und § 53 Abs. 7 WindSeeG: § 51 Abs. 3 Nr. 5 WindSeeG..., ... in § 51 Abs. 3 Nr. 4 WindSeeG soll nachjustiert werden..., ...des § 51 Abs. 3 Nr. 4. WindSeeG: Neuformulierung des § 51 Abs. 3 Nr. 4. WindSeeG: „Das Verhältnis aller..., ...Änderung des § 53 Abs. 2 WindSeeG: Änderung des § 53 Abs. 2 WindSeeG: Für das Kriterium..., ...sinnvoll. § 52 Abs. 1 WindSeeG sollte folgendermaßen..., ... § 82 Abs. 2c WindSeeG: „Im Falle eines Fristverstoßens..., ... des § 58 Abs. 1 WindSeeG „Der bezuschlagte ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
OWP-Betreiber sorgen sich um Rechtssicherheit, wenn die Durchführung einer UVP nicht mehr möglich sein soll. BWO setzt sich für den Erhalt einer Kann-Vorschrift ein, so dass auch weiterhin freiwillig von Entwicklern eine UVP durchgeführt werden kann.
- Bereitgestellt von: BWO - Bundesverband Windenergie Offshore am 19.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
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BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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04.07.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...WEITERE ÄNDERUNGSBEDARFE IM WINDSEEG-REFE 6 ▪ ZU § 2A ABSATZ 2 WINDSEEG-REFE 6 ▪ ZU § 5 ABSATZ 2C WINDSEEG-REFE 6 ▪ ZU § 14A ABSATZ 2 WINDSEEG-REFE 6 ▪ ZU § 68 ABSATZ 2 WINDSEEG-REFE 7 ▪ ZU § 69 ABSATZ 13 WINDSEEG-REFE 7 ▪ ZU § 70A WINDSEEG-REFE..., ... 2 und § 70b Absatz 2 WindSeeG-RefE mit aufgenommen ..., ... § 70a Abs. 2 Satz 2 WindSeeG-RefE regelt, dass wenn..., ...: ▪ In § 1 Absatz 3 WindSeeG-RefE wird nach den Wörtern..., ... § 69 Absatz 3 Satz 2 WindSeeG-RefE wird nach dem Wort..., ... § 79 Absatz 3 Satz 3 WindSeeG-RefE wird nach dem Wort..., ... ▪ zu § 2a Absatz 2 WindSeeG-RefE Ausschreibungsvolumen..., ... Laut WindSeeG-RefE kann die Zulassungsbehörde..., ...in der Begründung des WindSeeG-RefE beispielhaft erwähnt..., ...dass in § 14a Absatz 2 WindSeeG-RefE ergänzend definiert..., ...hierzu § 102 Absatz 5 WindSeeG-RefE Anwendung findet..., ... Begründungen, die im WindSeeG-RefE aufgeführt werden..., ...dass der § 69 Abs. 13 WindSeeG-RefE gestrichen wird. ▪ zu § 70a WindSeeG-RefE Plangenehmigung ..., ... Begründungen, die im WindSeeG-RefE aufgeführt werden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beitrag zum Thema Wasserstoff im Windenergie-auf-See-Gesetz
Ziel der Interessenvertretung ist die Schaffung eines verlässlichen und skalierbaren Rechtsrahmens für den Hochlauf von Offshore-Wasserstoff. Hierzu sollen kombinierte Anschlusskonzepte systematisch verankert, Entwicklungsperspektiven für die Skalierung der Offshore-Elektrolyse geschaffen sowie Wasserstoffleitungen und grenzüberschreitende Wasserstoffinfrastrukturen frühzeitig in der Flächenentwicklungsplanung berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e.V. (FNB Gas e.V.) am 15.01.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung und Absicherung des Ausbaus der Windenergie auf See (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...dieser Stellungnahme zum WindSeeG und unseren Antworten..., ...Unklarheiten im novellierten WindSeeG ausgeräumt werden. Im..., ... muss das novellierte WindSeeG Rechnung tragen. 4 ..., ...Inkrafttreten des novellierten WindSeeG erfolgen. Kombinierte..., ...bzw. vom novellierten WindSeeG umfasst werden. 2. ..., ...Inkrafttreten des novellierten WindseeG ausgeschrieben werden..., ...laufende Konsultation zur WindSeeG-Novelle fällt in eine..., ...umfasst. Nach geltendem WindSeeG sind dort jedoch kombinierte..., ...Anwendungsbereich des WindSeeG. Das aktuelle WindSeeG..., ...betrifft (§ 3 Nr. 7, 8 WindSeeG). AquaDuctus erfüllt ..., ...Genehmigungsregime des WindSeeG zur Anwendung kommen..., ...nach § 66 Abs. 1 Satz 2 WindSeeG erforderlich. Zuständige..., ...vorgeschrieben (§ 70 Abs. 3 WindSeeG). Die Zulassung durch..., ...Plangenehmigung nach dem WindSeeG ist auch mit Blick auf..., ...VwGO) vorteilhaft. Das WindSeeG mit seinen Privilegien..., ...import)netzes.13 Das WindSeeG sollte daher so geändert..., ...AWZ anbinden, nach dem WindSeeG zugelassen werden können..., ...Anwendungsbereich des WindSeeG notwendig. In § 1 Abs. 1 Nr. 3 WindSeeG sollte klargestellt werden..., ...Notwendigkeit, auch im WindSeeG entsprechende Anpassungen...
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Zu Regelungsvorhaben: