Stellungnahmen/Gutachten
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145 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"VwGO"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (145)
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Zu Regelungsvorhaben:
Sektorspezifische Rahmenbedingungen der Automobilindustrie im DA-DG berücksichtigen
Ziel des VDA ist es hier, bei der nationalen Durchführung des EU Data Act die sektorspezifischen Rahmenbedingungen der Automobilindustrie zu berücksichtigen. Insbesondere sollte die Verantwortung für die nationale Durchführung des Data Act bezüglich der Daten aus Fahrzeugen auf die BNetzA und das KBA verteilt werden, wobei der BNetzA die horizontale Gesamtverantwortung als Datenkoordinator übertragen werden sollte, während das KBA als zuständige Behörde für Kraftfahrzeuge benannt werden sollte. Weitere Empfehlungen beziehen sich auf die Sanktionierung von Datengebern und -nutzer und insbesondere die Vereinfachung der im RefE enthaltenen Regulierungen zu Streitbeilegung und Rechtsweg.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 19.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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Referentenentwurf (BMWK) (20. WP):
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act-Durchführungsgesetz - DA-DG) (20. WP)
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Referentenentwurf (BMDV) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act-Durchführungsgesetz - DA-DG) (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Referentenentwurf (BMWK) (20. WP):
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act-Durchführungsgesetz - DA-DG) (20. WP)
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.03.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... dann durch § 80 Abs. 2 VwGO Rechnung getragen wird)..., ...Verwal-tungsverfahrensrechts und § 80 VwGO verwiesen werden. 7...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwicklung von Erleichterungen für die Genehmigungsverfahren für Wasserstoffspeicher und Implementierung erster Planungs- und Genehmigungs-Regelungen für Wasserstoffspeicher-Projekte.
- Bereitgestellt von: Initiative Energien Speichern e.V. (INES) am 09.01.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 562/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf und weiterer energierechtlicher Vorschriften -
BT-Drs. 20/11899
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften -
BT-Drs. 21/2506
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf und weiterer energierechtlicher Vorschriften
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BR-Drs. 562/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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25.07.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (8):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...i.S.d. § 87c Abs. 1 S. 3 VwGO Ggf. in der Abwägungsentscheidung..., ...Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) haben. Dies ermöglicht..., ...Verfahren in § 87c Abs. 1 VwGO um die Errichtung und den..., ...§ 48 Abs. 1 S. 1 Nr. 13 VwGO wie folgt ergänzt werden..., ...§ 48 Abs. 1 S. 1 Nr. 13 VwGO auf die Errichtung und ..., ...Priorisierung in § 87c Abs. 1 S. 1 VwGO erfasst. Dieser lautet ..., ...Wasserstoff in § 87c Abs. 1 S. 1 VwGO wie folgt aufzunehmen: ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
GEODE bringt sich im Rahmen der Verbändebeteiligung zur Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets mit ergänzenden Vorschlägen ein. Ziel ist eine rechtssichere und praxistaugliche Ausgestaltung der Verteilernetzentwicklungsplanung sowie der Regelungen zur Transformation der Gasverteilnetze. GEODE setzt sich insbesondere für klar definierte Standards der Öffentlichkeitsbeteiligung bei Verteilernetzentwicklungsplänen, für eine gerichtliche Klärung ihrer Rechtmäßigkeit sowie für praxisgerechte und flexiblere Fristenregelungen bei der Anschlusskündigung ein, um eine geordnete und wirtschaftlich tragfähige Netztransformation zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: GEODE Deutschland e.V am 24.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 186/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
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BR-Drs. 186/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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29.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verteilernetzentwicklungsplan in Anlehnung an § 47 VwGO • Vermittelnder Vorschlag..., ...VNEP in Anlehnung an § 47 VwGO Dafür kann die Entwurfsnorm..., ...angegriffen werden (§ 47 VwGO), während Individualklagen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Behördenaktenübermittlungsverordnung (BehAktÜbVO)
Die Bundesregierung bestimmt nach § 298a Absatz 4 ZPO und den entsprechenden Verordnungsermächtigungen in den Verfahrensordnungen der Fachgerichtsbarkeiten durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates in einer einheitlichen Rechtsverordnung die Standards, die in zivil-, arbeits-, verwaltungs-, sozial- und finanzgerichtlichen Verfahren sowie in Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für die Übermittlung elektronischer Akten zwischen Behörden und Gerichten des Bundes und der Länder gelten
- Bereitgestellt von: Deutscher Sozialgerichtstag e.V. am 04.02.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 81/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung über die Standards für die Übermittlung elektronischer Akten von Behörden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts an die Gerichte im gerichtlichen Verfahren (Behördenaktenübermittlungsverordnung - BehAktÜbV)
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BR-Drs. 81/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...deshalb, weil nach § 99 VwGO und § 89 FGO die Behörden..., ...inhaltlich der Regelung des § 99 VwGO entsprechend – auch das..., ...Gädeke in: jurisPK-ERV, § 99 VwGO Rn. 20 f. 4 (vgl. Müller...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung des WpPG an die Verordnung (EU) 2023/2631
Wir setzen uns dafür ein, dass in Bezug auf die geplanten Anpassungen des WpPG die vorgesehenen Regelungen eine 1:1-Umsetzung der Anforderungen aus der VO (EU) 2023/2631 in nationales Recht darstellen. Hierzu haben wir Vorschläge unterbreitet, u.a. - Beschränkung des Anwendungsbereichs von § 18a Abs. 8 WpPG-RegE auf den in EU-Verordnung genannten Adressatenkreis zur Wahrung des Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, - sprachliche Klarstellungen und redaktionelle Korrekturen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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27.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...notwendig. § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO ermächtigt Behörden die..., ...Regel-Ausnahme-Verhältnis (§ 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO)....
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung des WpPG an die Verordnung (EU) 2023/2631
Wir setzen uns dafür ein, dass in Bezug auf die geplanten Anpassungen des WpPG die vorgesehenen Regelungen eine 1:1-Umsetzung der Anforderungen aus der VO (EU) 2023/2631 in nationales Recht darstellen. Hierzu haben wir Vorschläge unterbreitet, u.a. Beschränkung des Anwendungsbereichs von § 18a Abs. 8 WpPG-RegE auf den in EU-Verordnung genannten Adressatenkreis zur Wahrung des Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, sprachliche Klarstellungen und redaktionelle Korrekturen.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): RefE eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst sowie zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) 2023/2631 über europäische grüne Anleihen sowie fakultative Offenlegungen zu als ökologisch nachhaltig vermarkteten Anleihen und zu an Nachhaltigkeitsziele geknüpften Anleihen
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Adressatenkreis:
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27.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...notwendig. § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO ermächtigt Behörden die..., ...Regel-Ausnahme-Verhältnis (§ 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO). ********************...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung des WpPG an die Verordnung (EU) 2023/2631
Wir setzen uns dafür ein, dass in Bezug auf die geplanten Anpassungen des WpPG die vorgesehenen Regelungen eine 1:1-Umsetzung der Anforderungen aus der VO (EU) 2023/2631 in nationales Recht darstellen. Hierzu haben wir Vorschläge unterbreitet, u.a. - Beschränkung des Anwendungsbereichs von § 18a Abs. 8 WpPG-RegE auf den in EU-Verordnung genannten Adressatenkreis zur Wahrung des Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, - sprachliche Klarstellungen und redaktionelle Korrekturen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12781
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst sowie zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) 2023/2631 über europäische grüne Anleihen sowie fakultative Offenlegungen zu als ökologisch nachhaltig vermarkteten Anleihen und zu an Nachhaltigkeitsziele geknüpften Anleihen
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BT-Drs. 20/12781
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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27.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...notwendig. § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO er-mächtigt Behörden die..., ...Regel-Ausnahme-Verhältnis (§ 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO). ********************...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung des WpPG an die Verordnung (EU) 2023/2631
Wir setzen uns dafür ein, dass in Bezug auf die geplanten Anpassungen des WpPG die vorgesehenen Regelungen eine 1:1-Umsetzung der Anforderungen aus der VO (EU) 2023/2631 in nationales Recht darstellen. Hierzu haben wir Vorschläge unterbreitet, u.a. - Beschränkung des Anwendungsbereichs von § 18a Abs. 8 WpPG-RegE auf den in EU-Verordnung genannten Adressatenkreis zur Wahrung des Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, - sprachliche Klarstellungen und redaktionelle Korrekturen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12781
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst sowie zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) 2023/2631 über europäische grüne Anleihen sowie fakultative Offenlegungen zu als ökologisch nachhaltig vermarkteten Anleihen und zu an Nachhaltigkeitsziele geknüpften Anleihen
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BT-Drs. 20/12781
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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27.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...notwendig. § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO er-mächtigt Behörden die..., ...Regel-Ausnahme-Verhältnis (§ 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO). ********************...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung des WpPG an die Verordnung (EU) 2023/2631
Wir setzen uns dafür ein, dass in Bezug auf die geplanten Anpassungen des WpPG die vorgesehenen Regelungen eine 1:1-Umsetzung der Anforderungen aus der VO (EU) 2023/2631 in nationales Recht darstellen. Hierzu haben wir Vorschläge unterbreitet, u.a. - Beschränkung des Anwendungsbereichs von § 18a Abs. 8 WpPG-RegE auf den in EU-Verordnung genannten Adressatenkreis zur Wahrung des Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, - sprachliche Klarstellungen und redaktionelle Korrekturen.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst sowie zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) 2023/2631 über europäische grüne Anleihen sowie fakultative Offenlegungen zu als ökologisch nachhaltig vermarkteten Anleihen und zu an Nachhaltigkeitsziele geknüpften Anleihen
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Adressatenkreis:
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27.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...notwendig. § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO er- mächtigt Behörden ..., ...Verhältnis (§ 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO). ************...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novelle des Umweltrechtsbehelfsgesetz
Ziel des Gesetzesentwurfes ist es, die deutschen Regelungen zum Gerichtszugang in Umweltangelegenheiten an die Anforderungen des Übereinkommens über den Zugang zu Informationen, der Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (UNECE Aarhus-Konvention) und an entsprechende unionsrechtliche Vorgaben anzupassen. Wir setzen uns dafür ein, dass die Gesetzesnovelle den Vorgaben der Aarhus-Konvention möglichst gut entspricht und dass sie die neuere einschlägige Rechtssprechung berücksichtigt.
- Bereitgestellt von: WWF Deutschland am 26.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13081
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 20/13081
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anwendung des § 61 Nr. 2 VwGO als Beteiligte im verwaltungsgerichtlichen..., ... in § 80c Abs. 2 S. 1 VwGO. Dies hatten wir vorgeschlagen..., ...Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO gilt. Mit seinem bisherigen..., ...Privatpersonen gemäß § 47 Abs. 5 VwGO zwingend eine Feststellung..., ... nicht über § 67 Abs. 4 VwGO. Die hier zuletzt vom BVerwG..., ...Berufung auf § 67 Abs. 4 VwGO eingeführten Qualitätsanforderungen..., ...§ 87b Abs. 3 S. 1 Nr. 3 VwGO. Es sollte überdies eine..., ...auch mit Blick auf § 87c VwGO in den Verfahren vor ...
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Zu Regelungsvorhaben: