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79 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"VgV 2016"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (79)
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Zu Regelungsvorhaben:
Eine novellierte EU-Vergaberichtlinie muss ein gesondertes Kapitel für Planungsleistungen enthalten
Die EU-Kommission möchte die EU-Vergaberegeln novellieren. Ebenso wie zum Beispiel Rechtsdienstleistungen den besonderen Beschaffungsregelungen des Titels III der Richtlinie 2014/24/EU unterliegen, muss eine novellierte Vergaberichtlinie ein gesondertes Kapitel für Planungsleistungen enthalten. Im deutschen Vergaberecht wird den Besonderheiten der Vergabe von Planungsleistungen bereits derzeit durch einen gesonderten Abschnitt in der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) Rechnung getragen. Ein gesonderter Regelungsbereich für Planungsleistungen auch in den Vergaberichtlinien ist notwendig und gerechtfertigt. Das gesonderte Kapitel sollte u.a. angemessene Schwellenwerte für europaweite Ausschreibungen und verpflichtende losweise Vergabe getrennt von Bauleistungen umfassen.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 27.05.2026
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Adressatenkreis:
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04.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zu einer EU-Präferenz ergeben sich Fragen zu Anwendungsbereich, konkreter Ausgestaltung und Herausforderungen bei der Praxisumsetzung. Das BMWE hat die BAK mit einem Fragebogen (Oktober 2025) um ihre Einschätzung zu Anwendungsbereich, Ausgestaltung und Praxisumsetzung gebeten. Die BAK befürwortet eine EU-Präferenz grundsätzlich, da deutsche und europäische Planungs- und Architekturbüros im Nicht-EU-Ausland vielfach benachteiligt werden, während der deutsche Markt ausländischen Bietern gegenüber sehr offen ist. Ziel sollte ein faires „level playing field" sein – nicht der vollständige Ausschluss von Drittstaaten, sondern eine verhältnismäßige Benachteiligung als Verhandlungsinstrument zum gegenseitigen Abbau von Handelshemmnissen.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 04.11.2025
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Adressatenkreis:
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17.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung ökologischer und sozialer Kriterien im Vergaberecht
Ziel ist eine Reform des Vergaberechts aus Umwelt- und Klimaschutzgründen sowie zur Verbesserung der Lebensverhältnisse von Produzent*innen und Arbeiter*innen in globalen Lieferketten. Es braucht verbindliche Vorgaben für die öffentliche Hand, sodass Vorreiter keinen Wettbewerbsnachteil erleiden.
- Bereitgestellt von: Bündnis Eine Welt Schleswig-Holstein e.V. am 07.07.2025
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Adressatenkreis:
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14.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung und Stärkung des in § 97 Abs. 4 GWB geregelten Losgrundsatzes
Eine flächendeckende, undifferenzierte Quasi-Abschaffung der mittelstandsfreundlichen Vergabe lehnen wir mit aller Entschiedenheit ab. Jedenfalls im Bereich Planen und Bauens muss der Losgrundsatz nicht nur beibehalten, sondern vielmehr gestärkt werde. Dies gilt insbesondere, soweit Gesamtvergaben sowohl die Planung als auch das Bauen erfassen. Wir setzen uns daher dafür ein, dass es beim Planen und Bauen beim bewährten Prinzip der losweisen Vergabe bleibt.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 14.02.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 380/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
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BR-Drs. 380/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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16.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der ZDH setzt sich für eine mittelstandsfreundliche Gestaltung des Vergaberechts ein.
Der ZDH erkennt die Bemühungen der Bundesregierung an, den mit der öffentlichen Auftragsvergabe verbundenen bürokratischen Aufwand sowohl für die Auftragnehmer als auch für die Auftraggeber zu reduzieren. Vielen kleinen Verbesserungen stellt der Entwurf für ein Vergabetransformationspaket allerdings eine massive Schwächung grundsätzlich mittelstandsstärkender Regelung im Vergaberecht gegenüber, die im Endeffekt die Beteiligungsmöglichkeiten von Handwerk und Mittelstand deutlich einschränken würden. Hierbei ist insbesondere die geplant Aufweichung des Primats der Fach- und Teillosvergabe zu kritisieren. Der von der Bundesregierung immer wieder betonten Rolle des Mittelstands als Rückgrat der deutschen Wirtschaft würde damit bei der öffentlichen Beschaffung gerade nicht Rechnung getragen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 18.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14344
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG)
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BT-Drs. 20/14344
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorrang für Open Source Software in Beschaffung und Vergaberecht
Wir fordern, dass der Staat (sowohl auf Bundes- als auch EU-Ebene) seine Verantwortung als Ankerkunde wahrnimmt und zur Stärkung der digitalen Souveränität der öffentlichen Verwaltung einen Vorrang für Open Source Software im Vergaberecht verankert. Es soll festgelegt werden: Open Source Software soll in Beschaffung und Vergabe zum Standard werden (Open Source als Default). Dem Prinzip »Public Money Public Code« folgend, soll der Staat mit öffentlichen Geldern finanzierte Software immer unter einer Open-Source-Lizenz veröffentlichen, sodass die Software in der Folge von jedermann frei genutzt werden kann. Wenn in einem Vergabeverfahren sowohl proprietäre als auch Open-Source-Lösungen zur Auswahl stehen, sollen die Open-Source-Lösungen bevorzugt ausgewählt werden (Open Source First).
- Bereitgestellt von: Open Source Business Alliance - Bundesverband für digitale Souveränität e.V. am 19.11.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge -
BT-Drs. 21/1931
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr -
BT-Drs. 21/7300
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027)
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BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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09.10.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung ökologischer und sozialer Kriterien im Vergaberecht
Ziel ist eine Reform des Vergaberechts aus Umwelt- und Klimaschutzgründen sowie zur Verbesserung der Lebensverhältnisse von Produzent*innen und Arbeiter*innen in globalen Lieferketten. Es braucht verbindliche Vorgaben für die öffentliche Hand, sodass Vorreiter keinen Wettbewerbsnachteil erleiden.
- Bereitgestellt von: Bündnis Eine Welt Schleswig-Holstein e.V. am 16.07.2024
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einflussnahme auf die Ausgestaltung des von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Public Procurement Act. Ziel ist, dass sich die Bundesregierung im europäischen Gesetzgebungsverfahren zunächst für eine weitere Harmonisierung durch eine Richtlinie statt einer unmittelbar geltenden Verordnung sowie für planungs- und mittelstandsgerechte Regelungen einsetzt. Dazu zählen insbesondere eine stärkere Gewichtung der Qualität bei Planungsleistungen, die Sicherung der Fach- und Teillosvergabe, die grundsätzliche Trennung von Planung und Bau, die Vergütung planerischer Vorleistungen, der Erhalt von Planungswettbewerben sowie wirksame Regelungen zu ungewöhnlich niedrigen Angeboten.
- Bereitgestellt von: Verband Beratender Ingenieure VBI am 23.09.2026
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Adressatenkreis:
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23.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Eine novellierte EU-Vergaberichtlinie muss ein gesondertes Kapitel für Planungsleistungen enthalten
Die EU-Kommission möchte die EU-Vergaberegeln novellieren. Ebenso wie zum Beispiel Rechtsdienstleistungen den besonderen Beschaffungsregelungen des Titels III der Richtlinie 2014/24/EU unterliegen, muss eine novellierte Vergaberichtlinie ein gesondertes Kapitel für Planungsleistungen enthalten. Im deutschen Vergaberecht wird den Besonderheiten der Vergabe von Planungsleistungen bereits derzeit durch einen gesonderten Abschnitt in der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) Rechnung getragen. Ein gesonderter Regelungsbereich für Planungsleistungen auch in den Vergaberichtlinien ist notwendig und gerechtfertigt. Das gesonderte Kapitel sollte u.a. angemessene Schwellenwerte für europaweite Ausschreibungen und verpflichtende losweise Vergabe getrennt von Bauleistungen umfassen.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 27.05.2026
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Adressatenkreis:
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04.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Eine novellierte EU-Vergaberichtlinie muss ein gesondertes Kapitel für Planungsleistungen enthalten
Die EU-Kommission möchte die EU-Vergaberegeln novellieren. Ebenso wie zum Beispiel Rechtsdienstleistungen den besonderen Beschaffungsregelungen des Titels III der Richtlinie 2014/24/EU unterliegen, muss eine novellierte Vergaberichtlinie ein gesondertes Kapitel für Planungsleistungen enthalten. Im deutschen Vergaberecht wird den Besonderheiten der Vergabe von Planungsleistungen bereits derzeit durch einen gesonderten Abschnitt in der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) Rechnung getragen. Ein gesonderter Regelungsbereich für Planungsleistungen auch in den Vergaberichtlinien ist notwendig und gerechtfertigt. Das gesonderte Kapitel sollte u.a. angemessene Schwellenwerte für europaweite Ausschreibungen und verpflichtende losweise Vergabe getrennt von Bauleistungen umfassen.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 27.05.2026
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Adressatenkreis:
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12.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben: