Stellungnahmen/Gutachten
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27 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"TAMG"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (27)
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Zu Regelungsvorhaben:
Die im vorliegenden Gesetzentwurf (Drucksache 547/24) erfolgte Rücknahme der um vier Jahre vorgezogenen Erfassung der Verbrauchsmengen antimikrobiell wirksamer Arzneimittel bei Hunden und Katzen und damit 1:1 Umsetzung von EU-Recht in Deutschland zur Vermeidung von zusätzlichen Bürokratieaufwuchs unterstützen wir mit Nachdruck.
- Bereitgestellt von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 10.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 547/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes
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BR-Drs. 547/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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26.11.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die parlamentarischen Beratungen zu diesem Gesetzentwurf müssen in der noch verbleibenden Zeit in dieser Legislaturperiode zu Ende geführt werden.
- Bereitgestellt von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 10.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 547/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes
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BR-Drs. 547/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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04.12.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Forderung nach vereinfachten Berechnung der betrieblichen Therapiehäufigkeit
Die Bundestierärztekammer begrüßt, dass die im Rahmen der Evaluierung festgestellten Möglichkeiten zur Schaffung administrativer Erleichterungen insbesondere für Tierhalter ausgeschöpft werden sollen. Leider vermissen wir den von den Interessenvertretungen der Tierärzteschaft vorgeschlagenen Ansatz zur vereinfachten Berechnung der betrieblichen Therapiehäufigkeit, um den bürokratischen Aufwand nicht nur für Tierhalterinnen und Tierhalter, sondern auch für Tierärztinnen und Tierärzte spürbar zu reduzieren.
- Bereitgestellt von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 15.06.2026
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Adressatenkreis:
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02.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes Stellungnahme zum Evaluierungsbericht des BMLEH
Infragestellen der durch im BMLEH-Bericht geäußerten grundsätzlichen Ablehnung fixer Grenzwerte, da eine derartige Ablehnung aus unserer Sicht nicht folgerichtig ist. Forderung, zu prüfen ob Grenzwerte zu fixieren sind (wie dieses bei einzelnen Spezies/Nutzungsarten augenscheinlich erfolgt ist), um weiteren Druck auf Tierhalter zu vermeiden. Forderung, die Kennzahl 2 vom 75%- auf das 90%-Perzentil anzuheben, da dieses im Fall einer grundsätzlichen Ablehnung fixer Grenzwerte konsequenterweise erfolgen muss, da wie auch im Bericht erwähnt, schon einige Erfolge zu verzeichnen sind.
- Bereitgestellt von: Verband der Landwirtschaftskammern (VLK) am 20.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4600
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Bericht über die Evaluierung des Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes zur Erhebung von Daten über antibiotisch wirksame Arzneimittel und zur Änderung weiterer Vorschriften
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BT-Drs. 21/4600
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Da insgesamt festzustellen ist, dass inzwischen ein mehr oder weniger gleichbleibendes Niveau des Medians und des 2. Quartils der betrieblichen Therapiehäufigkeit bei den einzelnen Nutzungsarten erreicht wurde und somit weitere Reduktionen zunehmend schwieriger umzusetzen sein werden, sollte unseres Erachtens das Augenmerk verstärkt auf diejenigen Betriebe gerichtet werden, bei denen noch eine deutliche Reduktion der betrieblichen Therapiehäufigkeit erreicht werden kann. Daher sollten zum einen nur noch Betriebe mit Therapiehäufigkeiten des Vielfachen oberhalb des Medians oder des 2. Quartils Maßnahmenpläne erstellen müssen. Zum anderen sollten die für die Berechnung der betrieblichen Therapiehäufigkeit zu erfassenden Daten auf den Prüfstand gestellt werden.
- Bereitgestellt von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 05.03.2026
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Adressatenkreis:
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13.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mehr Flexibilität in der TÄHAV
§ 10, Abgabe kleiner Mengen zwischen tierärztlichen Hausapotheken: Die Bundestierärztekammer begrüßt, dass von der nach Artikel 99 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2019/6 möglichen Abgabe kleiner Mengen von Tierarzneimitteln ohne Großhandelsvertriebserlaubnis, im Referentenentwurf zur TÄHAV Gebrauch gemacht werden soll. Des Weiteren wäre diese Flexibilität auch für Veterinärbehörden wünschenswert, die Tierarzneimittel für den Fall des Ausbruchs von hochkontagiösen Tierseuchen vorrätig halten und im Fall des Nicht-Ausbruchs diese nach Ablauf des Verfallsdatums regelmäßig vernichten und entsorgen müssen. Daher sollten die Regelungen die Abgabe an Veterinärbehörden gemäß § 45 Absatz 1 Nummer 3 Tierarzneimittelgesetz (TAMG) einschließen.
- Bereitgestellt von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 15.05.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 338/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (Tierärztliche-Hausapothekenverordnung - TÄHAV)
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BR-Drs. 338/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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25.03.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- TÄHAV [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Tiergsundheitsgesetz; Tierarzneimittelgesetz
Implementierung der Reg (EU) 2019/6 in nationales Recht, Sicherstellung zukünftige Verfügbarkeit von autogenen Impfstoffen für Tiere, Gewährleistung des freien innergemeinschaftlichen Handels und des Exports in Drittstaaten
- Bereitgestellt von: European Manufacturers of Autogenous Vaccines and Sera - EMAV am 13.08.2025
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Adressatenkreis:
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08.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben: