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147 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"StromVKG"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (147)
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Zu Regelungsvorhaben:
ONTRAS setzt sich für eine sachgerechte und faire regionale Ausgestaltung des StromVKG ein.
- Bereitgestellt von: ONTRAS Gastransport GmbH am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6279
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
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BT-Drs. 21/6279
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.06.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Ausschreibungsbedingungen im StromVKG nachsteuern und eine ..., ...und Kapazitätengesetz (StromVKG) stellt die Bundesregierung..., ... gelenkt (§48 Abs. 5 StromVKG-Entwurf). Für das verbleibende..., ...Nachschärfung des § 48 Abs. 5 StromVKG-Enwurf ist daher zwingend..., ...Gaskraftwerken in § 48 Abs. 5 StromVKG bestimmt letztlich die..., ...regionale Ausgestaltung des StromVKG ist zudem keine regionale..., ...Anpassungen im § 48 Abs. 5 StromVKG vorzunehmen, um auch ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung des Emissionsgrenzwertes zur Teilnahme am Kapazitätsmarkt
Forderung an die Bundesregierung sich auf EU-Ebene für die Überarbeitung des § 9 StromVKG Emissionsgrenzwertes einzusetzen, um TAB die Teilnahme am Kapazitätsmarkt zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: ITAD - Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. am 19.05.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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05.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bereitstellung neuer Kapazitäten (StromVKG) — Bearbeitungsstand:..., ... 4 zu § 23 Abs. 2 des StromVKG-E mit dem Reduktionsfaktor..., ...Begründung zu § 2 Nr. 9 StromVKG-E (S. 99) I Begriff „..., ...Begründung zu § 2 Nr. 9 StromVKG-E verwendet auf S. 99..., ...Begründung zu § 2 Nr. 9 StromVKG-E (S. 99) ist der Begriff..., ...ersetzen. 2. § 2 Nr. 26 StromVKG-E und Begründung I Begriff..., ...Kraftwerk" § 2 Nr. 26 StromVKG-E definiert „Kraftwerk..., ...selbst vor. 3. § 2 Nr. 16 StromVKG-E I Begriff „Hauptenergieträger" § 2 Nr. 16 StromVKG-E definiert den Hauptenergieträger..., ... „Brennstoff" wird im StromVKG-E nicht legaldefiniert..., ...Auslegung des § 2 Nr. 16 StromVKG-E, nach der TAB keinen..., ...Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a StromVKG-E für TAB-Standorte nicht..., ...Begründung zu § 2 Nr. 16 StromVKG-E klarstellend auf den..., ... ist." 5. § 9 Abs. 1 StromVKG-E I 550-g-CO₂-Schwelle § 9 Abs. 1 StromVKG-E setzt Art. 22 Abs. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Regelungen sollen unter anderem den Bau von Kraftwerken und Speichern mit Zuschlag nach StromVKG sowie Pumpspeichern beschleunigen.
- Bereitgestellt von: Statkraft Markets GmbH am 05.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für mehr Flexibilität im Stromsystem und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit
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Adressatenkreis:
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25.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... unabhängig von einem StromVKG-Zuschlag gelten. Hintergrund..., ...dessen Aufbau mit dem StromVKG angestoßen wird. Ausdehnung..., ...Beschleunigungsmaßnahme über StromVKG-Vorhaben hinaus Statkraft..., ...Verfahrenserleichterungen auf Anlagen mit StromVKG-Zuschlag zu beschränken..., ...kontraproduktiv: Das StromVKG etabliert mit dem Kapazitätsmechanismus..., ...einen Zuschlag aus dem StromVKG gebunden ist, bietet ..., ...dessen Ausgestaltung im StromVKG. Artikel 6 des vorliegenden..., ...Speicherkapazitäten dient. Ein StromVKG-Zuschlag steht damit ..., ...Verfahrenserleichterungen vom Erhalt eines StromVKG-Zuschlags zu entkoppeln...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Onyx setzt sich für eine marktorientierte und investitionsfreundliche Ausgestaltung des StromVKG ein, um den Zubau gesicherter Erzeugungskapazitäten zu ermöglichen und die Versorgungssicherheit kosteneffizient zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: Onyx Germany GmbH am 15.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6279
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
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BT-Drs. 21/6279
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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04.06.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...praxisnahe Ausgestaltung des StromVKG Mit dem am 13. Mai..., ...Bereitstellung neuer Kapazitäten („StromVKG“) zielt die Bundesregierung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung eines geeigneten Marktumfeld für den Ausbau von Gaskraftwerkskapazitäten für Turbinen und Motorenanlagen sowie weiterer Kapazitäten (z.B. Batteriespeicher) zur Sicherung des Strombedarfs der Bundesrepublik Deutschland und zur Sicherstellung der benötigten Systemdienstleistungen für den sicheren Netzbetrieb. Schaffung der Rahmenbedingungen für einen Kapazitätsmarkt KWSG
- Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 293/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA -
BT-Drs. 20/11827
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/11519 - Stand Umsetzung Kraftwerksstrategie -
BT-Drs. 21/5920
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie an Land -
BT-Drs. 21/6279
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
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BR-Drs. 293/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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09.06.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bereitstellung neuer Kapazitäten (StromVKG) Umsetzbarkeit ist gefährdet..., ...schnelle Verabschiedung des StromVKG ist wichtig, da Ausschreibungen..., .... Die im Entwurf des StromVKG starr festgelegte Anlaufzeitkonstante..., ...Festlegung sollte das StromVKG anschließen. Neben der..., ...der Marktakteure. Im StromVKG sollte der Höchstwert...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kraftwerkstrategie, die kurzfristige Neuinvestitionen ermöglicht und KWK berücksichtigt
Deutschland braucht neue steuerbare Erzeugungskapazitäten, Speicher und fle-xible Lasten, um Versorgungssicherheit auch bei Dunkelflauten zuverlässig zu gewährleis-ten. Entscheidend wird sein, ob das StromVKG im weiteren Verfahren so ausgestaltet wird, dass auch dezentrale und kommunale Kapazitäten realistisch teilnehmen können.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 28.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6279
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
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BT-Drs. 21/6279
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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05.05.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Kapazitätengesetz – StromVKG) Berlin, 05.05.2026 ..., ...und Kapazitätengesetz (“StromVKG”) einzureichen. Aufgrund..., ... des StromVKG müssen deshalb so ausgestaltet..., ...Allgemeine Anmerkungen zum StromVKG Der VKU begrüßt, dass..., ...nun der Entwurf für ein StromVKG vorgelegt wurde. Deutschland..., ...Entscheidend wird sein, ob das StromVKG im weiteren Verfahren..., ...den Ausschreibungen des StromVKG zu beteiligen. Das Know-How..., ...Zielkonflikt zwischen StromVKG und KWKG aus. So-lange..., ... ob eine Teilnahme am StromVKG wirtschaftlich sinnvoll..., ...von einer Teilnahme am StromVKG ausschließt. Damit werden..., ...auch über die Ziele des StromVKG hinaus neue KWK-Anlagen..., ...einem Guss: Auch wenn das StromVKG, die KWKG-Novelle und..., ... zügige Umsetzung des StromVKG ist entscheidend, dass..., ... Sinne von § 2 Nr. 33 StromVKG zu verstehen ist und ..., ... 15 Begründung § 15 StromVKG sollte gestrichen werden..., ... Die in § 37 Absatz 1 StromVKG vorgesehene Verpflichtung..., ...Mehrere Regelungen im StromVKG erhöhen das Risikoprofil..., ... Höchstwert nach § 42 StromVKG risikoangemessen be-messen..., ... / 31 Zwar sieht das StromVKG die Möglichkeit vor, ..., ...erforderlich, Abschnitt 9 StromVKG um klare, praxisnahe ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz
Der Referentenentwurf des StromVKG sollte an verschiedenen Stellen verändert werden. Hierzu gehört insbesondere die Streichung des Südbonus bzw. die Sicherstellung der Chancengleichheit Nord- und Ostdeutschlands in den Kraftwerksausschreibungen, die Streichung der Zuschlagserlöschung bei Überschreitung der CO2-Grenze, die Streichung/Reduzierung der Nichtrealisierungspönale in den ersten Monaten, einer Aussetzung der Verfügbarkeitsverpflichtung in Zeiten angekündigter Revisionen, die Streichung der Unabhängigkeit des Preisspitzenausgleichs in Zeiten in denen die Anlage nicht läuft, die Streichung der Momentanreserveanforderungen mindestens der zusätzlichen Batteriespeicheranforderungen und die Resilienzanforderungen für Batterien.
- Bereitgestellt von: LEAG GmbH am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz
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Adressatenkreis:
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10.06.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Ausschreibungsbedingungen im StromVKG nachsteuern und eine ..., ...und Kapazitätengesetz (StromVKG) stellt die Bundesregierung..., ...Süden gelenkt (§48 Abs. 5 StromVKG-Entwurf). Für das verbleibende..., ...Nachschärfung des § 48 Abs. 5 StromVKG-Enwurf ist daher zwingend..., ...Gaskraftwerken in § 48 Abs. 5 StromVKG bestimmt letztlich die..., ...regionale Ausgestaltung des StromVKG ist zudem keine regionale..., ...Anpassungen im § 48 Abs. 5 StromVKG vorzunehmen, um auch ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Investitionsfreundliche Ausgestaltung des StromVKG
Wir setzen uns für Rahmenbedingungen ein, die Investionen in steuerbare Kraftwerkskapazität wahrscheinlich machen. Zu diesem Zweck fordern wir eine rasche und beihilferechtlich abgesicherte Umsetzung der StromVKG. Wir drängen auf einen stabilen Planungshorizont, auf technischen Realismus und auf eine Ausgestaltung die finanzierbar ist. Die Brennstoffrisiken müssen beherrschbar bleiben. Die Sicherheitsleistung darf nicht zu hoch, Pönalen und Rückforderungsansprüche müssen begrenzt werden.
- Bereitgestellt von: STEAG GmbH am 05.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6279
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
-
BT-Drs. 21/6279
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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05.05.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Regelungshorizont des StromVKG einzugreifen. 10. Standorte...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung von Versorgungssicherheit und Systemstabilität
Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität. In diesem Zusammenhang zügige Umsetzung der Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten, sowie Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.
- Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 29.06.2026
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Adressatenkreis:
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26.06.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...DER MOMENTANRESERVE IM STROMVKG Systemdienstleistungen..., ...Berlin, | Seite 2 von 2 StromVKG verbindet Anforderungen..., ...die Ausgestaltung des StromVKG konsequent und zielführend..., ...bereitgestellt wird. Das StromVKG bietet einen ergänzenden..., ..., wenn sie über das StromVKG bezuschlagt werden und..., ...halten die ÜNB die im StromVKG vorgesehene Verpflichtung..., ...sichert die Regelung im StromVKG eine flexible und technologieoffene..., ...Momentanreserve für Anlagen im StromVKG und müsste diese durch..., ...Momentanreserve, wie im StromVKG vorgesehen, sehr sinnvoll..., ...DER MOMENTANRESERVE IM STROMVKG Systemdienstleistungen..., ...Berlin, | Seite 2 von 2 StromVKG verbindet Anforderungen..., ...die Ausgestaltung des StromVKG konsequent und zielführend..., ...bereitgestellt wird. Das StromVKG bietet einen ergänzenden..., ..., wenn sie über das StromVKG bezuschlagt werden und..., ...halten die ÜNB die im StromVKG vorgesehene Verpflichtung..., ...sichert die Regelung im StromVKG eine flexible und technologieoffene..., ...Momentanreserve für Anlagen im StromVKG und müsste diese durch..., ...Momentanreserve, wie im StromVKG vorgesehen, sehr sinnvoll...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Technologieoffene Ausgestaltung des StromVKG für Speicher und hybride Lösungen
Änderung des StromVKG mit dem Ziel, Kapazitätsmechanismen technologieoffen auszugestalten, Batteriespeicher und hybride Lösungen wie Kombinationen aus Gaskraftwerken und Batteriespeichern oder systemdienliche Speicherpark-Cluster in Ausschreibungen zuzulassen und kostengünstige Beiträge zur Versorgungssicherheit nicht auszuschließen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke ZVEH am 30.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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12.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Kapazitäts- gesetz“ (StromVKG).1 Der ZVEH ist besorgt..., ...Neuregelungen durch das StromVKG Kriterien bei der Ausschreibung..., ...begrüßen, dass mit dem StromVKG die Grundvoraussetzungen...
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Zu Regelungsvorhaben: