Stellungnahmen/Gutachten
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252 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"StromNEV"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (252)
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Zu Regelungsvorhaben:
Beseitigung einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung von geschlossenen Verteilernetzen
Bislang besteht eine Ungleichbehandlung zum Nachteil der Betreiber geschlossener Verteilernetze und der dort angeschlossenen Kunden gegenüber Netzen der allgemeinen Versorgung bei der Belastung mit Netzumlagen gemäß EnFG für den Ausgleich physikalisch bedingter Netzverluste sowie bei der Förderung gemäß KWKG von KWK-Strom, der in ein geschlossenes Verteilernetz eingespeist wird. Um dies zu beheben, ist eine Anpassung der beiden energierechtlichen Regelungen, die bislang zu dieser Ungleichbehandlung führen, erforderlich.
- Bereitgestellt von: Infraserv Netze GmbH am 03.06.2024
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Adressatenkreis:
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26.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Entgeltkalkulation nach StromNEV (bzw. künftigen Festlegungen..., ...Umlagesystem nach KWKG, EnWG und StromNEV ▪ Nach früherer Praxis..., ...Folgeänderungen in EnFG oder § 19 StromNEV erforderlich ▪ Zum 01.01.2023...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Weiterentwicklung der Netzentgelte
Die Bundesnetzagentur plant die Netzentgeltsystematik an einigen Stellen zu reformieren, u.a. auch die Netzentgeltreduzierung unter § 19 StromNEV Absatz 2 Satz 2. Der BV Glas setzt sich für Beibehaltung der sogenannten Netzentgeltreduzierung für die Glasindustrie ein. Außerdem soll die bestehende Regelung ergänzt werden. Die Umsetzung von Dekarbonisierungsvorhaben soll unter Beibehaltung der wichtigen Netzentgeltreduzierung ermöglicht werden. Der BV Glas setzt sich außerdem für eine Weiterentwicklung der Netzentgeltsystematik ein, welche die wirtschaftliche Situation und begrenzten Möglichkeiten zur flexiblen Stromabnahme durch den vollkontinuierlichen Prozesse, berücksichtigt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Glasindustrie e.V. (BV Glas) am 12.12.2024
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Adressatenkreis:
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19.03.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...auszuschöpfen, sollte die StromNEV mit den Änderungen aus..., ...Satz 1 bzw. Satz 2 der StromNEV“ vorgenommen bzw. Maßnahmen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verfahren zur Abschmelzung der Entgelte für dezentrale Erzeugung in den Jahren 2026 bis 2028
Die Große Beschlusskammer Energie der Bundesnetzagentur hat gemäß § 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit §§ 21, 21a EnWG das Verfahren zur Abschmelzung der Entgelte für dezentrale Einspeisung nach § 18 StromNEV in den Jahren 2026-2028 eröffnet.
- Bereitgestellt von: BAV - Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter e. V. am 29.01.2026
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Adressatenkreis:
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01.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Einspeisung nach § 18 StromNEV in den Jahren 2026-2028...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Eckpunktepapier zur Fortentwicklung der Industrienetzentgelte im Elektrizitätsbereich
eco - Verband der Internetwirtschaft e.V. setzt sich für eine sach- und interessengerechte Ausgestaltung des Regulierungsrahmens und der Rahmenbedingungen ein und möchte darum bitten bei der weiteren Ausgestaltung die Belange der Telekommunikationsbranche und der Internetwirtschaft angemessen zu berücksichtigen.
- Bereitgestellt von: eco - Verband der Internetwirtschaft e.V. am 18.09.2024
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Adressatenkreis:
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18.09.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV). Eine teilweise Neuausrichtung..., ...Sondernetzentgelten gemäß §19 StromNEV, die Entlastung der ..., ...Sondernetzentgelte nach §19 StromNEV berücksichtigt werden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
1. Änderung des Energiesteuergesetzes: a) durch Wiedereinführung des Spitzensteuerausgleichs bei Gas, b) dauerhafte Senkung der Stromsteuer, c) Wiedereinführung des Spitzensteuerausgleichs bei Gas 2. Neuregelung der Netzentgelte (StromNEV): a) Reduzierung der Entgelte; b) faire "Wälzung" der Strom-NEV-Umlage; c) wenigstens teilweise Finanzierung der Kosten des Netzausbaus durch Steuermittel; 3. Verlängerung des Carbon-Leakage-Schutzes (BECV) im ETS-2 System
- Bereitgestellt von: Deutscher Mälzerbund e. V. am 28.03.2025
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Adressatenkreis:
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06.01.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bandlastregelung (gem. § 19 Abs. 2 StromNEV) zum 1. Januar 2026 ..., ...Regelungen der aktuellen StromNEV sollten deshalb grundsätzlich..., ...Netzentgelte (gem. § 19 Abs. 2 StromNEV) verlängert sowie angemessene...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Senkung der Stromsteuer auf EU-Mindestmaß
Die Absenkung der Stromsteuer auf das EU-Mindestniveau im produzierenden Gewerbe sollte über 2025 hinaus verstetigt werden. Mindestens jedoch sollte die Regelung über die aktuelle Legislaturperiode hinaus verlängert werden. Andernfalls würde der abrupte Anstieg der Stromsteuer ab 2026 selbst gegenüber 2023 zu erheblichen Mehrkosten und damit auch zur Verhinderung von Investitionen führen. Eine Regelung muss noch 2024 auf den Weg gebracht werden, um einen Systembruch zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 30.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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30.08.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV hat für die energieintensive..., ...Auslaufen der heutigen StromNEV Ende 2028 droht ein weiterer..., ...19 Abs. 2 Satz 1 und 2 StromNEV) sollten über freiwillige..., ...vor dem Auslaufen der StromNEV Ende 2028 praxistaugliche..., ...Offshore-, KWKG-Umlage, § 19 StromNEV-Umlage oder „Akzeptanzabgaben...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt und Reform der Strompreiskompensation
Die Strompreiskompensation reduziert die ETS-bedingten Belastungen nur unzureichend. Diese sollte weiterentwickelt werden, um bestehende internationale Wettbewerbsnachteile unbürokratisch und angemessen auszugleichen: Der Begünstigtenkreis muss dazu erheblich ausgeweitet werden und neben den KUEBLL-Branchen auch Industrieparkbetreiber umfassen. Das bisherige Benchmarksystem muss erheblich vereinfacht und unnötige Begrenzungen der Entlastung (u.a. hinsichtlich der Beihilfeintensität) aufgehoben werden. Die im Rahmen der Strompreiskompensation zu erbringenden ökologischen Gegenleistungen müssen mit den anderen diesbezüglichen Regelungen vereinheitlicht und zusammengeführt werden. Die Bundesregierung sollte sich daher zeitnah auf EU-Ebene für eine entsprechende Anpassung einsetzen.
- Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 30.09.2024
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Adressatenkreis:
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30.08.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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18.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV hat für die energieintensive..., ...Auslaufen der heutigen StromNEV Ende 2028 droht ein weiterer..., ...19 Abs. 2 Satz 1 und 2 StromNEV) sollten über freiwillige..., ...vor dem Auslaufen der StromNEV Ende 2028 praxistaugliche..., ...Offshore-, KWKG-Umlage, § 19 StromNEV-Umlage oder „Akzeptanzabgaben...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Energiewende mit höherem Tempo umsetzen und dabei Bezahlbarkeit wahren
Der Ausbau der erneuerbaren Energien und der Energieinfrastruktur muss mit deutlich mehr Tempo vorangebracht werden. Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit müssen unbedingt gewährleistet werden. Mit dem Monitoring der Energiewende zeigen wir jährlich, wo der Bund bei der Erreichung seiner eigenen Ziele steht. Wir fordern auf dieser Basis eine Energiepolitik, die die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts sichert. Dazu zählen Entlastungstatbestände wie ein Brückenstrompreis, Zuschüsse zu den Netzentgelten und eine dauerhafte Absenkung der Stromsteuer. Planungs- und Genehmigungsverfahren müssen auf allen Ebenen weiter entschlackt, modernisiert und vereinfacht werden. Bayern muss zügig auch an eine Wasserstoff- und CO2-Infrastruktur angeschlossen werden.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 02.12.2025
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Adressatenkreis:
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30.11.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Offshore-Umlage und § 19 StromNEV 18 3.7 Zwei Szenarien..., ... (z.B. Offshore, § 19 StromNEV, KWKG) entfiel. Damit..., ... der Umlage nach § 19 StromNEV aktiv auf das Netzentgeltniveau..., ... die Umlage nach § 19 StromNEV wird ohne Anpassungen..., ...Bis Ende 2028 ist die StromNEV zu ersetzen, spätestens..., ...Offshore-Umlage und § 19 StromNEV Eine weitere zu beachtende..., ...Netzentgelte nach § 19 StromNEV [17] relevant. Die Offshore-Umlage..., ...Netzentgelten nach § 19 StromNEV [17]. Die Befreiungen..., ...Netzentgelte nach § 19 StromNEV abhängig von ihrem Verbrauchsprofil..., ...beträgt nach § 19 Abs. 2 StromNEV das individuelle Netzentgelt..., ... der Umlage nach § 19 StromNEV wirkt sich nur in geringem..., ...Netzebene Mögliche § 19 StromNEV Befreiungen Jahresverbrauch..., ...Befreiungen nach § 19 StromNEV angewendet werden können..., ...Regelungen (§§ 12 ff. StromNEV) durch eine oder mehrere..., ...besondere Netznutzung / § 19 StromNEV-Umlage. In https://www.netztransparenz.de..., ...BCr-besondere-Netznutzung-19-StromNEV-Umlage. (Abruf am 2025..., ...Stromnetzentgeltverordnung - StromNEV) - § 19 Sonderformen ..., ...www.gesetze-im-internet.de/stromnev/__19.html?level=1. (Abruf...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kernforderungen der energieintensiven Ernährungsindustrie
Sachgerechter Schutz vor Carbon Leakage
- Bereitgestellt von: Verbändeallianz Energieintensive Ernährungsindustrie am 24.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8566
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Bericht der Bundesregierung zum Konsultationsverfahren 2023 gemäß § 26 Absatz 2 der BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung
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BT-Drs. 20/8566
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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30.06.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...muss eine zu § 19 Abs. 2 StromNEV äquivalente Erstattungshöhe..., ...Atypik-Regelungen (§ 19 Abs. 2 StromNEV). Dies muss für alle ..., ...Poolings" (§ 17 Abs. 2a StromNEV) muss daher zwingend ..., ...Poolings (§ 17 Abs. 2a StromNEV) über alle Spannungsebenen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine enge Definition von Digitaler Souveränität im Vergaberecht
Der Entwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes zielt darauf ab, die öffentliche Beschaffung zu vereinfachen und zu digitalisieren. Allerdings weicht der Kabinettsentwurf vom Referentenentwurf ab, insbesondere durch die Erweiterung von § 128 Abs. 2 GWB um "Belange der Versorgungssicherheit oder der digitalen Souveränität". Diese Erweiterung birgt Risiken, da sie den Begriff der digitalen Souveränität einengt, die Rechtsunsicherheit erhöht und die Wettbewerbsfähigkeit sowie Innovationen hemmen könnte. Zudem könnte sie unbeabsichtigte Widersprüche zu den noch nicht verfügbaren Cloud Platform Requirements schaffen. Die Erweiterung sollte ersatzlos gestrichen werden.
- Bereitgestellt von: Google Germany GmbH am 27.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
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BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
23.10.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...wir unser Feedback zur StromNEV-Reform darlegen: Die ..., ...Rabattmechanismus (§ 19 Abs. (2) StromNEV) schafft Unsicherheit...
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Zu Regelungsvorhaben: