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172 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"GEIG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (172)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Stellungnahme zur Novelle des GEIG 27.6.2024 Der ADAC e.V..., ...Stellungnahme zur Novelle des GEIG 2/3 27.6.2024 Markteingriff..., ...Stellungnahme zur Novelle des GEIG 3/3 27.6.2024 Kommunen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die BMW Group unterstützt das Ziel der EPBD, einen emissionsfreien Gebäudebestands bis zum Jahr 2050 zu erreichen. Damit der Weg zu Net Zero gelingt, ohne Wachstum und Wohlstand zu gefährden, ist ein Abbau regulatorischer Hürden unerlässlich. Klare Definitionen, praktikable Ausnahmeregelungen, realistische Umsetzungsfristen und technologieoffene Optionen sind entscheidend, um zusätzliche Belastungen für Unternehmen zu vermeiden.Die nationale Umsetzung der EPBD muss daher in enger Partnerschaft mit der Industrie und mit maximaler Pragmatik erfolgen – nur so gelingt eine kosteneffiziente Transformation der Unternehmensstandorte und die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands.

    • Bereitgestellt von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 29.07.2026
    • Adressatenkreis:
      • 11.05.2026

      • 04.06.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...PRAXISTAUGLICHE GESTALTUNGDES GMODG & GEIG 12. JUNI 2026 AK-G-DEBMW..., ...Praxistaugliche Gestaltung des GModG& GEIG - 2 - KERNPOSITIONEN DER..., ...Praxistaugliche Gestaltung des GModG& GEIG - 3 - GEBÄUDENAHE ENERGIE..., ...Praxistaugliche Gestaltung des GModG& GEIG - 4 - GEBÄUDENAHE ENERGIE..., ...Praxistaugliche Gestaltung des GModG& GEIG - 5 - POSITIONEN DER BMW..., ...GEBÄUDEELEKTROMOBILITÄTSLADEINFRASTRUKTURGESETZ (GEIG) Die BMW Group befürwortet..., ...Ladeinfrastruktur, fordert beim GEIG jedoch flexiblere, bedarfsgerechte...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel des Regelungsvorhabens sollte ein technologieoffener, praxistauglicher und investitionssicherer Rahmen für die Wärmewende im Gebäudesektor sein. Die Wahlfreiheit bei Heiztechnologien sowie der Verzicht auf faktische Anschlusszwänge an Fernwärme sind sicherzustellen. Die Ausgestaltung der „Bio-Treppe“ muss an die tatsächliche Verfügbarkeit und Bezahlbarkeit klimafreundlicher Brennstoffe angepasst werden, um neue geopolitische Energieabhängigkeiten und zusätzliche Belastungen für Betriebe sowie Verbraucherinnen und Verbraucher zu vermeiden. Förderstrukturen sowie Übergangs- und Vertrauensschutzregelungen sind langfristig verlässlich und rechtssicher auszugestalten.

    • Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
      • 11.05.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur Gesetzes (GEIG) setzt die Vorgaben des..., ... 3 – Änderungen des § 5 GEIG Artikel 7 Nr. 3 des Referentenentwurfs ändert § 5 GEIG. Dabei wird vorgesehen,..., ...entsprechend der EPBD im GEIG verankert werden. Zu ..., ...8 – Änderungen des § 10 GEIG Artikel 7 Nr. 8 des Referentenentwurfs..., ...ändert den bestehenden § 10 GEIG zu bestehenden Nichtwohngebäuden..., ...bereits im aktuellen § 10 GEIG, die es nun dringend zu..., ...10 – Änderungen des § 15 GEIG Artikel 7 Nr. 10 des ..., ...Bußgeldvorschriften des § 15 GEIG. Während Stellplätze ..., ...gemeinsam in § 10 Abs. 1 GEIG geregelt waren, differenziert..., ...nunmehr zwischen § 10 Abs. 1 GEIG-E und § 10 Abs. 2 GEIG-E..., ... Der neue § 10 Abs. 2 GEIG-E wird in der Aufzählung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Verzahnung zwischen bestehendem GEIG, EPBD und den nun vorgesehenen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Ladeleistung wird an gewerb. Standorten mit kurzer Standdauer als maßgebliche Größe normiert. Vorgesehene Regelungen der EPBD werden umgesetzt: Die Option entweder Ladepunkte oder Leerrohre im Bestand zu errichten, Ausnahmen bei hohen Investitionskosten, ein zeitlicher Aufschub für kurz zuvor errichtete/renovierte Gebäude. Die Bündelung von Ladepunkten über Standorte hinweg gewährleisten. Bei nachweislich fehlenden Netzkapazitäten verringert sich die Anzahl der zu errichtenden Ladepunkte. Es soll geregelt werden, dass ein zweiter Netzanschluss in der Niederspannung bereitgestellt werden muss, wenn dies zur Erfüllung gesetzl. Pflichten dient.

    • Bereitgestellt von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...für die Elektromobilität (GEIG) muss daher genutzt werden..., ...als maßgebliche Größe im GEIG normiert. 2. In der EPBD..., ...mehrere Standorte hinweg im GEIG gewährleisten, um den Bedarf..., ...für betroffene Dritte im GEIG normiert werden. 2. Verkehre...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die EPBD-Richtlinie muss 2026 in nationales Recht umgesetzt werden und sieht vor, dass 20 % aller Stellplätze mit Ladeinfrastruktur ausgerüstet sein müssen. Sie soll das bislang geltende GEIG-Gesetz im Rahmen des Gebäudemodernisierungsgesetzes ergänzen bzw. ablösen. Das GEIG schreibt vor, dass in bestehenden „Nichtwohngebäuden“ – somit auch in Parkhäusern und Tiefgaragen – mit mehr als 20 Stellplätzen jeder zehnte SP einen Ladepunkt anbieten muss. Da die GEIG-Novelle im Rahmen des GeModG diese Regelung auch weiterhin vorsieht, möchte der Bundesverband Parken e.V. darauf hinwirken, dass in der GEIG-Novelle eine Kappungsgrenze ab möglichst 100 SP oder zumindest ab 500 SP eingefügt wird. Ein Überangebot an ungenutzten E-Ladepunkten in Parkobjekten soll so vermieden werden.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Parken e.V. am 29.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes GEIG übermitteln. Gleichzeitig...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die EPBD-Richtlinie muss 2026 in nationales Recht umgesetzt werden und sieht vor, dass 20 % aller Stellplätze mit Ladeinfrastruktur ausgerüstet sein müssen. Sie soll das bislang geltende GEIG-Gesetz im Rahmen des Gebäudemodernisierungsgesetzes ergänzen bzw. ablösen. Das GEIG schreibt vor, dass in bestehenden „Nichtwohngebäuden“ – somit auch in Parkhäusern und Tiefgaragen – mit mehr als 20 Stellplätzen jeder zehnte SP einen Ladepunkt anbieten muss. Da die GEIG-Novelle im Rahmen des GeModG diese Regelung auch weiterhin vorsieht, möchte der Bundesverband Parken e.V. darauf hinwirken, dass in der GEIG-Novelle eine Kappungsgrenze ab möglichst 100 SP oder zumindest ab 500 SP eingefügt wird. Ein Überangebot an ungenutzten E-Ladepunkten in Parkobjekten soll so vermieden werden.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Parken e.V. am 29.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes GEIG übermitteln. Gleichzeitig...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur- Gesetzes (GEIG) - Tankstellen Der ZDK...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Zudem sollte § 10 Abs. 4 GEIG-E für große öffentlich ..., ...Konstellationen in § 14 GEIG-E sind zu begrüßen, greifen..., ...Leitungsinfrastruktur in § 6 GEIG-E durch klarstellende Hinweise..., ...Vorgaben nach §§ 7, 9 und 10 GEIG-E geprüft werden. Begründung..., ...ist dabei, dass über § 5 GEIG-E auch Anforderungen an..., ...bleibt jedoch, dass § 6 GEIG zugleich mindestens einen..., ...die Pflichten nach § 10 GEIG-E angerechnet werden, soweit..., ...Standorte, die die bisherigen GEIG-Vorgaben bereits erfüllen..., ... zugleich die Ziele des GEIG wirksam erreicht werden..., ...Pflichten nach § 10 Abs. 2 GEIG. Der Wortlaut „… ab dem..., ...2,2 kW pro Stellplatz im GEIG geht über die Systematik..., ... Hintergrund sollte das GEIG an die AFIR angelehnt ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Verlässlichen Transformationspfad sicherstellen: Die Abschaffung der 65-Prozent-Vorgabe darf nicht zu einer Abschwächung der klimapolitischen Steuerungswirkung führen. Erforderlich sind klare, konsistente und investitionssichere Leitplanken, die den Klimapfad einhalten können. Nachsteuerungsrisiken vermeiden: Es muss verhindert werden, dass Investitionen in fossile Heizsysteme zu nachträglichen ordnungsrechtlichen Verschärfungen für den gesamten Gebäudesektor führen und damit Akteure, die bereits um-fangreiche Investitionen in die Dekarbonisierung getätigt haben, benachteiligen.Systemkohärenz wahren: Neue Regelungen müssen eng mit bestehenden Instrumenten (ETS 2/CO2-Bepreisung, Förderung, EU-Gesetzgebung) abgestimmt werden und dürfen keine gegenläufigen Anreize setzen.

    • Bereitgestellt von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 08.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
      • 11.05.2026

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Ladeinfrastrukturpflichten nach GEIG scheitert in vielen Fällen..., ...verlängern (§§ 6-10, § 16 GEIG) Die im Referentenentwurf..., ...Bestandspflicht nach § 10 GEIG, wonach Nichtwohngebäude..., ...und Baumaßnahmen. § 16 GEIG regelt die Übergangsbestimmungen..., ...Übergangsfristen in § 16 GEIG sowie eine gestaffelte ..., ...Übergangsfristen in § 16 GEIG auf alle Vorhaben, deren..., ...erweitern (§ 10 Abs. 3-4 GEIG) Der Referentenentwurf..., ... in § 10 Absatz 3 und 4 GEIG zwar die Möglichkeit vor..., ...vorgelegt wird. § 10 Absatz 4 GEIG lässt auch offen, ob damit..., ...technische Umsetzung der GEIG-Anforderungen hängt maßgeb-lich..., ...Umsetzungsverordnungen zum GEIG harmonisierende Anforderungen..., ...unwirtschaftlich (§§ 6-10 GEIG) Die in §§ 6 bis 10 GEIG..., ...Lastmanagementsysteme ausrichten (§ 4 GEIG) § 4 GEIG schreibt vor..., ... Harmonisierung von § 4 GEIG mit den technischen Möglich-keiten...
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