Stellungnahmen/Gutachten
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635 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"GEG"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (635)
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Zu Regelungsvorhaben:
GEG-Novelle: Das Gebäudeenergiegesetz technologieoffen, flexibler und einfacher machen
Änderung des Gesetzes zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden: GEG technologieoffen, flexibler und einfacher machen, Ergänzung von § 3 Absatz 1 Nummer 30a um "Abwärme aus Lüftungsanlagen", Mindestluftwechsel in § 13 verankern, § 71p ersatzlos streichen, Wohnungslüftung
- Bereitgestellt von: BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. am 30.09.2025
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Adressatenkreis:
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30.09.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Gebäudeenergiegesetzes (GEG) TGA-Repräsentanz Berlin..., ...die Innenraumqualität im GEG verankern §§ 10-14 Allgemeiner..., ...Raumluftqualität, die zügig auch im GEG verankert werden sollten..., ...umzusetzen – am sinnvollsten im GEG. Die Wärmerückgewinnung..., ...berücksichtigen oder wie in der GEG-Fassung von 2020 zumindest..., ...Die 65-Prozent-Regel des GEG ist eines der wirksamsten..., ...Zusätzliche Festlegungen im GEG sind damit schon aus Gründen..., ...Inspektion. Die §§ 74–78 GEG regeln die Pflicht zur ..., ... Technologieoffenheit im GEG verbinden Forderung: ..., ...einseitige Fokussierung des GEG auf die Beheizung auch ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
GEG-Novelle: Das Gebäudeenergiegesetz technologieoffen, flexibler und einfacher machen
Änderung des Gesetzes zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden: GEG technologieoffen, flexibler und einfacher machen, Ergänzung von § 3 Absatz 1 Nummer 30a um "Abwärme aus Lüftungsanlagen", Mindestluftwechsel in § 13 verankern, § 71p ersatzlos streichen, Wohnungslüftung
- Bereitgestellt von: TGA-Repräsentanz Berlin GbR am 30.09.2025
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Adressatenkreis:
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30.09.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Gebäudeenergiegesetzes (GEG) TGA-Repräsentanz Berlin..., ...die Innenraumqualität im GEG verankern §§ 10-14 Allgemeiner..., ...Raumluftqualität, die zügig auch im GEG verankert werden sollten..., ...umzusetzen – am sinnvollsten im GEG. Die Wärmerückgewinnung..., ...berücksichtigen oder wie in der GEG-Fassung von 2020 zumindest..., ...Die 65-Prozent-Regel des GEG ist eines der wirksamsten..., ...Zusätzliche Festlegungen im GEG sind damit schon aus Gründen..., ...Inspektion. Die §§ 74–78 GEG regeln die Pflicht zur ..., ... Technologieoffenheit im GEG verbinden Forderung: ..., ...einseitige Fokussierung des GEG auf die Beheizung auch ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verstärkte Berücksichtigung von Energieeffizienzmaßnahmen, insbesondere hinsichtlich der Gebäudehüllenkomponenten
- Bereitgestellt von: Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle (BUVEG) e.V. am 24.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
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BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Überarbeitung Gebäudeenergiegesetz (GEG) Präambel Die anstehende..., ... Gebäudeenergiegesetzes (GEG) muss als Chance verstanden..., ...Eine Neuorganisation des GEG ist ein Türöffner für Innovationen..., ... Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sind die Auswirkungen ..., ...folgenden Vorschlag ein. GEG vereinfachen und ankoppelbar..., ...gestalten Betrachtet man das GEG und die EPBD, stellt man..., ...schlagen wir eine Reform des GEG in drei separate Teile ..., ...im NWG-Bereich sollte das GEG nach Bestand und Neubau..., ...entsprechend verändertes GEG die Grundlage bieten, auch..., ...entbürokratisierte Novelle des GEG und eröffnet damit die ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DEPV fordert die Beibehaltung des GEG in seiner jetztigen Form, insbesondere in Bezug auf Holzheizungsanlagen und die 65-Prozent-Erneuerbaren-Regel, und die Beibehaltung der Zulässigkeit von Holzheizungsanlagen im Neubau, sowie im Bestandsgebäude, auch bei einer möglichen Novellierung des GEG. Der DEPV spricht sich dafür aus, das GEG und die BEG beizubehalten und bei einer möglichen Novellierung nur kleine Änderungen in Bezug auf die Holzwärme vorzunehmen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 19.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 415/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
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BR-Drs. 415/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.12.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...im Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie in der Bundesförderung..., ... Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und die mehrmalige grundlegende..., ...Investoren. Dabei ist das GEG in der jetzt gültigen Fassung..., ... akzeptabel. Auch die am GEG ausgerichtete BEG-Förderung..., ...schädliche Debatte, wonach das GEG von einer neuen Bundesregierung..., ...handeln. Aktuell wären an GEG und BEG nur geringe Änderungen..., ...: Gebäudeenergiegesetz (GEG) • Uneingeschränkte Zulässigkeit..., ... für ansonsten nicht dem GEG unterliegende handbeschickte...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DEPV fordert die Beibehaltung des GEG in seiner jetztigen Form, insbesondere in Bezug auf Holzheizungsanlagen und die 65-Prozent-Erneuerbaren-Regel, und die Beibehaltung der Zulässigkeit von Holzheizungsanlagen im Neubau, sowie im Bestandsgebäude, auch bei einer möglichen Novellierung des GEG. Der DEPV spricht sich dafür aus, das GEG und die BEG beizubehalten und bei einer möglichen Novellierung nur kleine Änderungen in Bezug auf die Holzwärme vorzunehmen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 08.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 415/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
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BR-Drs. 415/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...der 65-Prozent-Regelung im GEG Sehr geehrter Herr Bundesminister..., ... Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und ermöglicht den Einsatz..., ...wenn die Klimawirkung im GEG erhalten bleibt und der..., ... Die Lenkungswirkung des GEG darf nicht entfallen....
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DEPV fordert die Beibehaltung des GEG in seiner jetztigen Form, insbesondere in Bezug auf Holzheizungsanlagen und die 65-Prozent-Erneuerbaren-Regel, und die Beibehaltung der Zulässigkeit von Holzheizungsanlagen im Neubau, sowie im Bestandsgebäude, auch bei einer möglichen Novellierung des GEG. Der DEPV spricht sich dafür aus, das GEG und die BEG beizubehalten und bei einer möglichen Novellierung nur kleine Änderungen in Bezug auf die Holzwärme vorzunehmen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 08.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 415/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
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BR-Drs. 415/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...der 65-Prozent-Regelung im GEG Sehr geehrte Frau Bundesministerin..., ... Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und ermöglicht den Einsatz..., ...wenn die Klimawirkung im GEG erhalten bleibt und der..., ... Die Lenkungswirkung des GEG darf nicht entfallen....
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DEPV fordert die Beibehaltung des GEG in seiner jetztigen Form, insbesondere in Bezug auf Holzheizungsanlagen und die 65-Prozent-Erneuerbaren-Regel, und die Beibehaltung der Zulässigkeit von Holzheizungsanlagen im Neubau, sowie im Bestandsgebäude, auch bei einer möglichen Novellierung des GEG. Der DEPV spricht sich dafür aus, das GEG und die BEG beizubehalten und bei einer möglichen Novellierung nur kleine Änderungen in Bezug auf die Holzwärme vorzunehmen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 08.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 415/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
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BR-Drs. 415/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...der 65-Prozent-Regelung im GEG Sehr geehrte Frau Bundesministerin..., ... Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und ermöglicht den Einsatz..., ...wenn die Klimawirkung im GEG erhalten bleibt und der..., ... Die Lenkungswirkung des GEG darf nicht entfallen....
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DEPV fordert die Beibehaltung des GEG in seiner jetztigen Form, insbesondere in Bezug auf Holzheizungsanlagen und die 65-Prozent-Erneuerbaren-Regel, und die Beibehaltung der Zulässigkeit von Holzheizungsanlagen im Neubau, sowie im Bestandsgebäude, auch bei einer möglichen Novellierung des GEG. Der DEPV spricht sich dafür aus, das GEG und die BEG beizubehalten und bei einer möglichen Novellierung nur kleine Änderungen in Bezug auf die Holzwärme vorzunehmen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 15.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 415/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
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BR-Drs. 415/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
14.11.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Gebäudeenergiegesetzes (GEG) Berlin, xx. November..., ...förderrechtlichen Bedingungen (GEG und BEG) auch durch das..., ... 1. Gebäudeenergiesetz (GEG) Im GEG wurden Pellet-..., ... für ansonsten nicht dem GEG unterliegenden Einzelraumfeuerungsanlagen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DEPV fordert die Beibehaltung des GEG in seiner jetztigen Form, insbesondere in Bezug auf Holzheizungsanlagen und die 65-Prozent-Erneuerbaren-Regel, und die Beibehaltung der Zulässigkeit von Holzheizungsanlagen im Neubau, sowie im Bestandsgebäude, auch bei einer möglichen Novellierung des GEG. Der DEPV spricht sich dafür aus, das GEG und die BEG beizubehalten und bei einer möglichen Novellierung nur kleine Änderungen in Bezug auf die Holzwärme vorzunehmen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 15.04.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 415/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
-
BR-Drs. 415/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.11.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) Berlin, November 2024..., ...Heizungsgesetz (Gebäudeenergiegesetz GEG) kritisiert, das Sie ..., ... Abstand zu nehmen. Das GEG wurde nach vielfachem politischem..., ... Ankündigung eines neuen GEG würde zu einem fortschreiten..., ...Gesetzerfüllung als das heutige GEG. Auf einen ähnlichen Weg...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DEPV fordert die Beibehaltung des GEG in seiner jetztigen Form, insbesondere in Bezug auf Holzheizungsanlagen und die 65-Prozent-Erneuerbaren-Regel, und die Beibehaltung der Zulässigkeit von Holzheizungsanlagen im Neubau, sowie im Bestandsgebäude, auch bei einer möglichen Novellierung des GEG. Der DEPV spricht sich dafür aus, das GEG und die BEG beizubehalten und bei einer möglichen Novellierung nur kleine Änderungen in Bezug auf die Holzwärme vorzunehmen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 15.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 415/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
-
BR-Drs. 415/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
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07.11.2024
-
Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) Sehr geehrte Herren!..., ...Heizungsgesetz (Gebäudeenergiegesetz GEG) kritisiert, das Sie bei..., ... Abstand zu nehmen. Das GEG wurde nach vielfachem politischem..., ...Ankündigung eines neuen GEG würde zu einem fortschreitenden..., ...Gesetzerfüllung als das heutige GEG. Auf einen ähnlichen Weg...
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Zu Regelungsvorhaben: