Stellungnahmen/Gutachten
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706 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"GEG"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (706)
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Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt der Regelungen zur Heizung im Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Erhalt der Regelungen zur Heizung im GEG § 71
- Bereitgestellt von: Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen (DNR) e.V. am 12.12.2025
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Adressatenkreis:
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07.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und ermöglicht den Einsatz..., ...wenn die Klimawirkung im GEG erhalten bleibt und der..., ... Die Lenkungswirkung des GEG darf nicht entfallen. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen im Klimaschutz- und Gebeäudeenergiegesetz, der NABIS sowie die Förderung biogener Energieträger
- Bereitgestellt von: Deutscher Verband Flüssiggas e. V. am 22.10.2024
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Adressatenkreis:
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21.10.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Länderöffnungsklausel in § 9a GEG, die den Ländern die Verfolgung..., ...produzierte Moleküle sollten im GEG analog zu Biomethan und..., ...Zuge kommen. 8. Die im GEG offerierten Optionen zur..., ...von Kaminöfen, § 71 Abs. 6 GEG) • in einen energiewirtschaftlich..., ...Hybridsystemen, § 71h Nr. 1 GEG) • fördersystematisch ..., ...angerechnet. Die Reform des GEG muss nicht das 65-Prozent-Ziel..., ...anders als in § 71h Nr. 1 GEG vorgeschrieben, flexibilisiert...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verstärkte Berücksichtigung von Energieeffizienzmaßnahmen, insbesondere hinsichtlich der Gebäudehüllenkomponenten
- Bereitgestellt von: Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle (BUVEG) e.V. am 24.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
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BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Überarbeitung Gebäudeenergiegesetz (GEG) Präambel Die anstehende..., ... Gebäudeenergiegesetzes (GEG) muss als Chance verstanden..., ...Eine Neuorganisation des GEG ist ein Türöffner für Innovationen..., ... Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sind die Auswirkungen ..., ...folgenden Vorschlag ein. GEG vereinfachen und ankoppelbar..., ...gestalten Betrachtet man das GEG und die EPBD, stellt man..., ...schlagen wir eine Reform des GEG in drei separate Teile ..., ...im NWG-Bereich sollte das GEG nach Bestand und Neubau..., ...entsprechend verändertes GEG die Grundlage bieten, auch..., ...entbürokratisierte Novelle des GEG und eröffnet damit die ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DEPV fordert die Beibehaltung des GEG in seiner jetztigen Form, insbesondere in Bezug auf Holzheizungsanlagen und die 65-Prozent-Erneuerbaren-Regel, und die Beibehaltung der Zulässigkeit von Holzheizungsanlagen im Neubau, sowie im Bestandsgebäude, auch bei einer möglichen Novellierung des GEG. Der DEPV spricht sich dafür aus, das GEG und die BEG beizubehalten und bei einer möglichen Novellierung nur kleine Änderungen in Bezug auf die Holzwärme vorzunehmen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 15.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 415/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
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BR-Drs. 415/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.11.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) Berlin, November 2024..., ...Heizungsgesetz (Gebäudeenergiegesetz GEG) kritisiert, das Sie ..., ... Abstand zu nehmen. Das GEG wurde nach vielfachem politischem..., ... Ankündigung eines neuen GEG würde zu einem fortschreiten..., ...Gesetzerfüllung als das heutige GEG. Auf einen ähnlichen Weg...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DEPV fordert die Beibehaltung des GEG in seiner jetztigen Form, insbesondere in Bezug auf Holzheizungsanlagen und die 65-Prozent-Erneuerbaren-Regel, und die Beibehaltung der Zulässigkeit von Holzheizungsanlagen im Neubau, sowie im Bestandsgebäude, auch bei einer möglichen Novellierung des GEG. Der DEPV spricht sich dafür aus, das GEG und die BEG beizubehalten und bei einer möglichen Novellierung nur kleine Änderungen in Bezug auf die Holzwärme vorzunehmen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 15.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 415/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
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BR-Drs. 415/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.11.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) Sehr geehrte Herren!..., ...Heizungsgesetz (Gebäudeenergiegesetz GEG) kritisiert, das Sie bei..., ... Abstand zu nehmen. Das GEG wurde nach vielfachem politischem..., ...Ankündigung eines neuen GEG würde zu einem fortschreitenden..., ...Gesetzerfüllung als das heutige GEG. Auf einen ähnlichen Weg...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DEPV fordert die Beibehaltung des GEG in seiner jetztigen Form, insbesondere in Bezug auf Holzheizungsanlagen und die 65-Prozent-Erneuerbaren-Regel, und die Beibehaltung der Zulässigkeit von Holzheizungsanlagen im Neubau, sowie im Bestandsgebäude, auch bei einer möglichen Novellierung des GEG. Der DEPV spricht sich dafür aus, das GEG und die BEG beizubehalten und bei einer möglichen Novellierung nur kleine Änderungen in Bezug auf die Holzwärme vorzunehmen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 08.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 415/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
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BR-Drs. 415/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...der 65-Prozent-Regelung im GEG Sehr geehrter Herr Bundesminister..., ... Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und ermöglicht den Einsatz..., ...wenn die Klimawirkung im GEG erhalten bleibt und der..., ... Die Lenkungswirkung des GEG darf nicht entfallen....
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DEPV fordert die Beibehaltung des GEG in seiner jetztigen Form, insbesondere in Bezug auf Holzheizungsanlagen und die 65-Prozent-Erneuerbaren-Regel, und die Beibehaltung der Zulässigkeit von Holzheizungsanlagen im Neubau, sowie im Bestandsgebäude, auch bei einer möglichen Novellierung des GEG. Der DEPV spricht sich dafür aus, das GEG und die BEG beizubehalten und bei einer möglichen Novellierung nur kleine Änderungen in Bezug auf die Holzwärme vorzunehmen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 19.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 415/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
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BR-Drs. 415/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.12.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...im Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie in der Bundesförderung..., ... Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und die mehrmalige grundlegende..., ...Investoren. Dabei ist das GEG in der jetzt gültigen Fassung..., ... akzeptabel. Auch die am GEG ausgerichtete BEG-Förderung..., ...schädliche Debatte, wonach das GEG von einer neuen Bundesregierung..., ...handeln. Aktuell wären an GEG und BEG nur geringe Änderungen..., ...: Gebäudeenergiegesetz (GEG) • Uneingeschränkte Zulässigkeit..., ... für ansonsten nicht dem GEG unterliegende handbeschickte...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Dezentrale KWK explizit ins GEG aufnehmen zur effizienten Residuallastdeckung Strom und Wärme
Im am 1.1.2024 in Kraft getretenen GEG wird die Kraft-Wärme-Kopplung nicht explizit als Erfüllungsoption aufgeführt, Spitzenlastkessel aus Basis fossiler Brennstoffe allerdings sehr wohl. Für viele Hausbesitzer*innen, Gebäudenetze, Gewerbetreibende und öffentliche Einrichtungen sind KWK-Anlagen nicht nur Wärme- sondern auch Stromlieferanten. Überschüsse generieren Einnahmen, die Anlagen sind notstromfähig, flexibel an- und ausschaltbar, entlasten das Stromnetz und können mit verschiedenen erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden. Wir setzen uns daher für die Berücksichtigung von KWK-Anlagen im GEG durch eine Überarbeitung des § 71 ein.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) am 21.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
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BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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26.05.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Heizungsgesetz abschaffen. Das neue GEG machen wir technologieoffener..., ...wiederherstellen. Die Verzahnung von GEG und kommunaler Wärmeplanung..., ...Gebäudeeffizienzklassen im GEG werden mit unseren Nachbarländern..., ...im Gebäudeenergiegesetz (GEG) gefassten Maßnahmen mit..., ... Gebäudeenergiegesetzes (GEG) bieten derzeit noch keinen..., ...Komponente der Novelle des GEG zu berücksichtigen und ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DEPV fordert die Beibehaltung des GEG in seiner jetztigen Form, insbesondere in Bezug auf Holzheizungsanlagen und die 65-Prozent-Erneuerbaren-Regel, und die Beibehaltung der Zulässigkeit von Holzheizungsanlagen im Neubau, sowie im Bestandsgebäude, auch bei einer möglichen Novellierung des GEG. Der DEPV spricht sich dafür aus, das GEG und die BEG beizubehalten und bei einer möglichen Novellierung nur kleine Änderungen in Bezug auf die Holzwärme vorzunehmen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 08.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 415/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
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BR-Drs. 415/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...der 65-Prozent-Regelung im GEG Sehr geehrte Frau Bundesministerin..., ... Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und ermöglicht den Einsatz..., ...wenn die Klimawirkung im GEG erhalten bleibt und der..., ... Die Lenkungswirkung des GEG darf nicht entfallen....
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DEPV fordert die Beibehaltung des GEG in seiner jetztigen Form, insbesondere in Bezug auf Holzheizungsanlagen und die 65-Prozent-Erneuerbaren-Regel, und die Beibehaltung der Zulässigkeit von Holzheizungsanlagen im Neubau, sowie im Bestandsgebäude, auch bei einer möglichen Novellierung des GEG. Der DEPV spricht sich dafür aus, das GEG und die BEG beizubehalten und bei einer möglichen Novellierung nur kleine Änderungen in Bezug auf die Holzwärme vorzunehmen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 08.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 415/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
-
BR-Drs. 415/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...der 65-Prozent-Regelung im GEG Sehr geehrte Frau Bundesministerin..., ... Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und ermöglicht den Einsatz..., ...wenn die Klimawirkung im GEG erhalten bleibt und der..., ... Die Lenkungswirkung des GEG darf nicht entfallen....
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Zu Regelungsvorhaben: