Stellungnahmen/Gutachten
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206 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"EEG 2023"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (206)
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit der Einführung von Energy Sharing soll zum einen ermöglicht werden, sich zu einer Bürgerenergiegesellschaft zusammenzuschließen, um gemeinsam Erneuerbare-Energien-Anlagen zu betreiben und den selbsterzeugten Strom aus diesen Anlagen über das öffentliche Stromnetz gemeinsam zu nutzen. Zum anderen sollen Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen ihren Überschussstrom im regionalen Umkreis mit anderen Verbraucherinnen und Verbrauchern gemeinsam nutzen können.
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 01.08.2025
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Adressatenkreis:
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18.07.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bürgerenergiegesellschaften gemäß § 3 Nr. 15 EEG 2023 sollte es möglich sein..., ... Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG 2023 sollte gestrichen werden..., ...BEG) gemäß § 3 Nr. 15 EEG 2023 möglich sein, Betreiber..., ...Bürgerenergiegesellschaften gemäß § 3 Nr. 15 EEG 2023 sollte es möglich sein..., ... Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG 2023 dürfen BEG und ihre Mitglieder..., ...für BEG in § 3 Nr. 15 EEG 2023 sind bereits so streng..., ... Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG 2023 nicht notwendig ist. ..., ...Regeln in §§ 3 Nr. 15, 22b EEG 2023 sehr streng sind, lässt..., ... Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG 2023 sollte gestrichen werden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Einführung einer gesetzlichen Regelung, die lediglich eine einfache (finanzielle) Bürgerbeteiligung vorsieht, sollte vermieden werden. Stattdessen sollte eine Regelung zur echten Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an neuen Wind- und Photovoltaik-Freiflächen-Projekten, wie z.B. mit Bürgerenergiegesellschaften, eingeführt werden.
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 01.07.2024
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Adressatenkreis:
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01.07.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG 2023 dürfen BEG und ihre Mitglieder..., ...für BEG in § 3 Nr. 15 EEG 2023 sind so streng, dass ..., ...Regeln in §§ 3 Nr. 15, 22b EEG 2023 sehr streng sind, lässt..., ... Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG 2023 sollte gestrichen werden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung von Maßnahmen zur Gewährleistung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit
Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der aktuell laufenden Diskussionen zur Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten.). Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebundenen Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 20.12.2024
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Adressatenkreis:
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14.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anlagen mit Förderung nach EEG 2023 ( keine Anwendbarkeit von § 100 Abs. 1 EEG 2023) geltende Regel soll..., ...Anwendbarkeit von § 100 Abs. 1 EEG 2023) erhalten. Die Änderung..., ...Anwendbarkeit von § 100 Abs. 1 EEG 2023) gilt außer bei Anlagen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos, Optimierung der Wälzungs- und Abrechnungsprozesse
Sicherstellung einer ausreichenden, jährlich wiederkehrenden Finanzierung der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch durch den Bundeshaushalt sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse; Optimierung der Wälzungs- und Abwicklungsprozesse für EEG, KWK-G und Offshore-Netzumlage sowie der Marktprozesse im Strommarkt
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 18.12.2024
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Adressatenkreis:
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14.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anlagen mit Förderung nach EEG 2023 ( keine Anwendbarkeit von § 100 Abs. 1 EEG 2023) geltende Regel soll ..., ...Anwendbarkeit von § 100 Abs. 1 EEG 2023) erhalten. Die Änderung..., ...Anwendbarkeit von § 100 Abs. 1 EEG 2023) gilt außer bei Anlagen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit der Einführung von Energy Sharing soll zum einen ermöglicht werden, sich zu einer Bürgerenergiegesellschaft zusammenzuschließen, um gemeinsam Erneuerbare-Energien-Anlagen zu betreiben und den selbsterzeugten Strom aus diesen Anlagen über das öffentliche Stromnetz gemeinsam zu nutzen. Zum anderen sollen Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen ihren Überschussstrom im regionalen Umkreis mit anderen Verbraucherinnen und Verbrauchern gemeinsam nutzen können.
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 01.10.2024
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Adressatenkreis:
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10.09.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bürgerenergiegesellschaften gemäß § 3 Nr. 15 EEG 2023 sollte es möglich sein..., ... Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG 2023 sollte gestrichen werden..., ...die Gemeinde gemäß § 6 EEG 2023 erfüllen zu können. Laut..., .../kWh im Sinne des § 6 EEG 2023) vom Anlagenbetreiber..., ...BEG) gemäß § 3 Nr. 15 EEG 2023 möglich sein, Betreiber..., ...Bürgerenergiegesellschaften gemäß § 3 Nr. 15 EEG 2023 sollte es möglich sein..., ... Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG 2023 dürfen BEG und ihre Mitglieder..., ...für BEG in § 3 Nr. 15 EEG 2023 sind so streng, dass ..., ...Regeln in §§ 3 Nr. 15, 22b EEG 2023 sehr streng sind, lässt..., ... Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG 2023 sollte gestrichen werden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des EEG im Sinne der Energiegenossenschaften (Einzelthemen)
Mit Blick auf das Betätigungsfeld von Energiegenossenschaften sollen folgende Anpassungen vorgenommen werden: - Streichung der dreijährigen Projektbeschränkung in § 22b Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG - Ergänzung bezüglich der gesetzlichen (finanziellen) Förderung durch das EEG in § 22b Abs. 1, 2, 5 EEG - Forderung nach einem Bürgerenergie-Gipfel zur Stärkung von Teilhabe und Akzeptanz - Einführung einer Abnahmepflicht bei Direktvermarktern und Erhöhung der "Managementprämie" für EE-Anlagen unter 100 kW in § 21 EEG - Verbesserungen von Netzanschlüssen und Stromnetzen
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 01.10.2024
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Adressatenkreis:
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10.09.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bürgerenergiegesellschaften gemäß § 3 Nr. 15 EEG 2023 sollte es möglich sein..., ... Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG 2023 sollte gestrichen werden..., ...die Gemeinde gemäß § 6 EEG 2023 erfüllen zu können. Laut..., .../kWh im Sinne des § 6 EEG 2023) vom Anlagenbetreiber..., ...BEG) gemäß § 3 Nr. 15 EEG 2023 möglich sein, Betreiber..., ...Bürgerenergiegesellschaften gemäß § 3 Nr. 15 EEG 2023 sollte es möglich sein..., ... Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG 2023 dürfen BEG und ihre Mitglieder..., ...für BEG in § 3 Nr. 15 EEG 2023 sind so streng, dass ..., ...Regeln in §§ 3 Nr. 15, 22b EEG 2023 sehr streng sind, lässt..., ... Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG 2023 sollte gestrichen werden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EEG-Anpassung im Sinne von Bürgerenergiegenossenschaften
Regelungen für Bürgerenergiegesellschaften in § 3 Nr. 15 und § 22b EEG 2023 näher an der energiegenossenschaftlichen Praxis ausrichten – Definition in § 3 Nr. 15 Folgesatz nach d) EEG 2023 auf anteilige Kooperationsprojekte von Bürgerenergiegesellschaften erweitern.
- Bereitgestellt von: Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e.V. (BWGV) am 25.02.2025
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Adressatenkreis:
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25.02.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... § 3 Nr. 15 und § 22b EEG 2023 näher an der energiegenossenschaftlichen..., ... 15 Folgesatz nach d) EEG 2023 auf anteilige Kooperationsprojekte...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung der Reform des Strommarktes
Ziel des Verbandes ist einerseits die Reform des Finanzierungsmechanismus von einer zeit- auf eine mengenbasierte Vergütung und andererseits die Berücksichtigung weitere Erneuerbare Flexibilitäten wie z.B. Bioenergie, Wasserkraft, Batterien in der Kraftwerkstrategie.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 29.06.2024
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Adressatenkreis:
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16.04.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Strompreise 5 2 §51 EEG 2023 und seine Wirkung 8 ..., ...Pönalisierung des §51 EEG 2023 nicht nur die betriebswirtschaftliche..., ... 2030 sollen nach dem EEG 2023 bereits 80% der Stromversorgung..., ...Basisszenario) 2 §51 EEG 2023 UND SEINE WIRKUNG Erstmals..., ... Jahr 2027 (siehe §51 EEG 2023) auf jede einzelne negative..., ... 60% erhöht. Der §51 EEG 2023 wird somit häufig wegen..., ...Verschärfung unter §51 EEG 2023 einen in den kommenden..., ...Pflicht zur Überbauung: Im EEG 2023 gibt es eine „Pflicht..., ... Diese Anforderung im EEG 2023 besagt, dass die maximal..., ...Biogasanlagen können laut EEG 2023 zusätzlich zur Marktprämie..., ...umgelegt werden. 2 Da im EEG 2023 Bestandsanlagen, die ..., ...von 1 MW errichtet. Im EEG 2023 könnte diese Anlage Zahlungen..., ...Weitere Anforderungen des EEG 2023, z.B. Qualitätskriterien...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Biomassepaket muss Anlagenbestand ohne Kollateralschäden flexibilisieren
Das Biomassepaket zielt auf die Flexibilisierung von Biogasanlagen für die bedarfsgerechte Bereitstellung von Strom und Wärme als Ausgleich flukturierender EE ab. Die im Gesetzesentwurf vorgeschlagenen Gesetzesänderungen am EEG sind jedoch praxisfern ausgestaltet und gefährden einen Großteil der Biogasbestandsanlagen, welche wir auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität in 2045 nicht verlieren dürfen. Vor allem braucht es eine Übergangsregelung zur Erfüllung der wichtigen Flexibilitätsanforderungen, ein größeres Ausschriebungsvolumen sowie einen höheren Flexzuschlag.
- Bereitgestellt von: Fachverband Biogas e.V. am 20.02.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14246
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung
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BT-Drs. 20/14246
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.12.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Ergänzung von § 39g Abs. 5 EEG 2023) Der zehnjährige Vergütungszeitraum..., ...Änderung von § 39i Abs. 1 EEG 2023 streichen) Für neue ..., ...zur Änderung von § 50a EEG 2023) Die Mehrkosten für ..., ...zur Änderung von § 39d EEG 2023) Mit dem FrakE soll ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Einführung einer gesetzlichen Regelung, die lediglich eine einfache (finanzielle) Bürgerbeteiligung vorsieht, sollte vermieden werden. Stattdessen sollte eine Regelung zur echten Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an neuen Wind- und Photovoltaik-Freiflächen-Projekten, wie z.B. mit Bürgerenergiegesellschaften, eingeführt werden.
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 01.10.2024
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Adressatenkreis:
-
10.09.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bürgerenergiegesellschaften gemäß § 3 Nr. 15 EEG 2023 sollte es möglich sein..., ... Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG 2023 sollte gestrichen werden..., ...die Gemeinde gemäß § 6 EEG 2023 erfüllen zu können. Laut..., .../kWh im Sinne des § 6 EEG 2023) vom Anlagenbetreiber..., ...BEG) gemäß § 3 Nr. 15 EEG 2023 möglich sein, Betreiber..., ...Bürgerenergiegesellschaften gemäß § 3 Nr. 15 EEG 2023 sollte es möglich sein..., ... Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG 2023 dürfen BEG und ihre Mitglieder..., ...für BEG in § 3 Nr. 15 EEG 2023 sind so streng, dass ..., ...Regeln in §§ 3 Nr. 15, 22b EEG 2023 sehr streng sind, lässt..., ... Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG 2023 sollte gestrichen werden...
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Zu Regelungsvorhaben: