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32 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"Drittes Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (32)

    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Drittes Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Auflösen regulatorischer Widersprüche im Zuge der deutschen Umsetzung in das UWG. Wir fordern nachdrücklich dazu auf, sich dafür einzusetzen, dass sowohl die EU-Öko-Verordnung 2018/848 als auch darüber hinausgehende Standards ausdrücklich als anerkannte hervorragende Umweltleistungen im UWG verankert werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Umweltleistungen der ökologischen Lebensmittelwirtschaft auch künftig gesetzlich abgesichert sind und wirksam kommuniziert werden können. Darüber hinaus sprechen wir uns für angemessene Übergangsfristen aus, um eine unnötige Verschwendung von Ressourcen zu vermeiden. Ebenso ist sicherzustellen, dass Nachhaltigkeitssiegel unabhängig von ihrem markenrechtlichen Schutzstatus diskriminierungsfrei behandelt werden.

    • Bereitgestellt von: Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. (BÖLW) am 30.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1855 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
    • Adressatenkreis:
      • 25.07.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Drittes Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb...
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Drittes Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb...
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Drittes Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb...
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Drittes Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bei der Umsetzung der RL sollten beachtet werden: Die Umsetzung der RL ist für die Luftfahrtbranche mit erheblichen Herausforderungen verbunden. 1. Die Umsetzung der RL erschwert es erheblich, Nachhaltigkeitsinitiativen und -angebote – etwa Investitionen in SAF oder emissionsärmere Flottenmodernisierungen – verständlich und sichtbar zu kommunizieren. Dies wirkt dem Ziel, nachhaltiges Wirtschaften zu fördern, entgegen. 2. Während heimische Airlines den neuen restriktiven Vorgaben unterliegen, können nicht-europäische Airlines ihre Angebote weiterhin uneingeschränkt vermarkten. Dies führt zu einer spürbaren Wettbewerbsverzerrung zulasten europäischer Akteure.3. Die mit der RL einhergehende zusätzlichen Nachweis- und Dokumentationspflichten führen zu erheblichem administrativem Mehraufwand.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V. am 02.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1855 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
    • Adressatenkreis:
      • 25.07.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Drittes Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Aus unserer Sicht sind einige Anpassungen und Konkretisierungen am Referentenentwurf notwendig, um ein Gleichgewicht zwischen dem Schutz der Verbraucher und dem Erfüllungsaufwand der Wirtschaft zu schaffen. Diese Anpassungen können mit minimalen bzw. redaktionellen Änderungen vorgenommen werden. Der vorliegende Umsetzungsentwurf stellt eine angemessene Stärkung der Verbraucherrechte dar und dient dem Schutz vor Greenwashing. Infolgedessen hat die EU-Kommission folgerichtig die vorgeschlagene Green Claims-Richtlinie zurückgezogen. Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Bundesregierung diese Entscheidung unterstützt

    • Bereitgestellt von: Deutscher Reiseverband e.V. am 19.08.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1855 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
    • Adressatenkreis:
      • 25.06.2025

        • Bundesregierung:

    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Drittes Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb...
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Drittes Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir unterstützen das zentrale Ziel des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, nachhaltige Konsummuster zu stärken und einen fairen Wettbewerb im Bereich umweltfreundlicher und nachhaltiger Produkte europaweit durch eine 1:1 Umsetzung der Vorgaben der Richtline (EU) 2024/825 (EmpCo-Richtlinie) zu gewährleisten. Unter Berücksichtigung der bestehenden regulatorischen Rahmenbedingungen zur Nachhaltigkeit setzen wir uns für eine klare rechtliche Abgrenzung ein, sodass die zivilrechtlichen Anforderungen an Umweltaussagen durch die regulatorischen Vorgaben für nachhaltige Finanzprodukte begrenzt werden.

    • Bereitgestellt von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 25.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1855 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
    • Adressatenkreis:
      • 25.07.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Drittes Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Klarstellung, dass - "freiwillige marktbasierte oder öffentliche Standards für grüne oder nachhaltige Anleihen" nicht unter den Begriff "Nachhaltigkeitssiegel" fallen, - grüne Darlehen nicht unter den Begriff der "Allgemeine Umweltaussage" bzw. „Umweltaussage“ fallen - auch dann keine "Umweltaussage" vorliegt, wenn es zwar eine rechtliche Pflicht gibt, nachhaltigkeits- oder umweltbezogene Aussagen zu treffen, der Gesetzgeber die Details dieser Angabe, insbesondere konkrete Formulierungen, aber gerade nicht verpflichtend vorgibt. Vermeidung von Goldplating bei der Umsetzung des Verbotes von "dark patterns".

    • Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1855 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Drittes Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb...
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