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367 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"WindSeeG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (367)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Vorgaben im Rah men der WindSeeG-Novelle zeigt, ist mit..., ...Offshore-Wind-Ausschreibungen (WindSeeG) einen konkreten Vorschlag..., ...Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) angerechnet werden können..., ...Vereinbarung auf die im WindSeeG geregelten Steigerungen..., ...Ausschreibungen nach dem EEG/WindSeeG für Offshore-Windparks..., ...Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) umgesetzt werden. ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes und des Offshore-Ausschreibungsdesigns ist im Kontext der Umsetzung des Net Zero Industry Acts der EU in Deutschland notwendig. So sollten sinnvolle Präqualifikations- und qualitative Kriterien eingeführt werden. Alternative Fördermechanismen wie beidseitige Differenzverträge sollten auf Basis der Erfahrungen anderer entwickelter Offshore-Windmärkte geprüft werden. Den Entwicklern von Offshore-Windparks sollten nach ihrem verbindlichen Netzanschlusstermin deutlich mehr als sechs Monate Zeit gegeben werden, um die Betriebsbereitschaft ihrer Windenergieanlagen nachzuweisen.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 28.03.2025
    • Adressatenkreis:
      • 17.02.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... die Zielvorgaben des WindSeeG aufnehmen. Norm Windenergie-auf-See-Gesetz...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Ausschreibungen im § 96 WindSeeG positiv hervorzuheben..., ...Elektrolyse nach § 96 WindSeeG. › Netzdienliche Ausgestaltung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Ausschreibungen im § 96 WindSeeG positiv hervorzuheben..., ...Elektrolyse nach § 96 WindSeeG. › Netzdienliche Ausgestaltung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BDEW fordert eine Anpassung des Strommarktdesigns, um die Förderung erneuerbarer Energien und die Ausgestaltung des Kapazitätsmarkts investitionsfreundlich, planungssicher und praxistauglich auszugestalten. Der BDEW setzt sich dafür ein, die Komplexität der Regelungen zu reduzieren und macht konkrete Umsetzungsmaßnahmen für ein zukunftsfähiges Strommarktdesign.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 24.09.2024
    • Adressatenkreis:
      • 10.09.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Ausschreibungen im § 96 WindSeeG positiv hervorzuheben..., ...Elektrolyse nach § 96 WindSeeG. › Netzdienliche Ausgestaltung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG), § 47 Abs. 4 und § ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellen, dass Strom aus den in der AWZ gelegenen Offshore-Windparks nicht unter den Anwendungsbereich des CBAM fällt. Ggf. ist hierfür eine Klarstellung/Anpassung der bestehenden Regelungen notwendig.

    • Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 20.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...EnWG i.V.m. § 1 Abs. 2 WindSeeG. Offshore-Windenergieanlagen..., ...steigern (vgl. § 1 Abs. 3 WindSeeG). Über TenneT und 50Hertz...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der von der EU eingeführte CBAM bedarf der Klarstellung und ggf. Anpassung. Mangels eindeutiger Differenzierung des Stroms und Aufnahme der AWZ in die Liste der nicht betroffenen Gebiete, könnte angenommen werden, dass Strom aus den in der AWZ gelegenen Offshore-Windparks unter den Anwendungsbereich des CBAM fällt. Würden die ÜNB als Importeure des Windstroms eingestuft, führte dies zur direkten Betroffenheit der ÜNB als Importeure des Windstroms. Die ÜNB stellen ermittelte Regelungslücken des vorliegenden CBAM-Rahmens im Hinblick auf seine Zielsetzung vor, zeigt mögliche Lösungsansätze auf und forciert nötige Klarstellungen und Anpassungen der bestehenden Regelungen.

    • Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 19.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...EnWG i.V.m. § 1 Abs. 2 WindSeeG. Offshore-Windenergieanlagen..., ...steigern (vgl. § 1 Abs. 3 WindSeeG). Über TenneT und 50Hertz...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der von der EU eingeführte CBAM bedarf der Klarstellung und ggf. Anpassung. Mangels eindeutiger Differenzierung des Stroms und Aufnahme der AWZ in die Liste der nicht betroffenen Gebiete, könnte angenommen werden, dass Strom aus den in der AWZ gelegenen Offshore-Windparks unter den Anwendungsbereich des CBAM fällt. Würden die ÜNB als Importeure des Windstroms eingestuft, führte dies zur direkten Betroffenheit der ÜNB als Importeure des Windstroms. Die ÜNB Amprion, TenneT und 50Hertz stellen ermittelte Regelungslücken des vorliegenden CBAM-Rahmens im Hinblick auf seine Zielsetzung vor, zeigt mögliche Lösungsansätze auf und forciert nötige Klarstellungen und Anpassungen der bestehenden Regelungen.

    • Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 18.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...EnWG i.V.m. § 1 Abs. 2 WindSeeG. Offshore-Windenergieanlagen..., ...steigern (vgl. § 1 Abs. 3 WindSeeG). Über TenneT und 50Hertz...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der von der EU eingeführte CBAM bedarf der Klarstellung und ggf. Anpassung. Mangels eindeutiger Differenzierung des Stroms und Aufnahme der AWZ in die Liste der nicht betroffenen Gebiete, könnte angenommen werden, dass Strom aus den in der AWZ gelegenen Offshore-Windparks unter den Anwendungsbereich des CBAM fällt. Würden die ÜNB als Importeure des Windstroms eingestuft, führte dies zur direkten Betroffenheit der ÜNB als Importeure des Windstroms. Amprion stellt ermittelte Regelungslücken des vorliegenden CBAM-Rahmens im Hinblick auf seine Zielsetzung vor, zeigt mögliche Lösungsansätze auf und forciert nötige Klarstellungen und Anpassungen der bestehenden Regelungen.

    • Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 17.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...EnWG i.V.m. § 1 Abs. 2 WindSeeG. Offshore-Windenergieanlagen..., ...steigern (vgl. § 1 Abs. 3 WindSeeG). Über TenneT und 50Hertz...
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