Stellungnahmen/Gutachten
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391 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"GWB"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (391)
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorrang für Open Source Software in Beschaffung und Vergaberecht
Als OSBA fordern wir, dass der Staat seine Verantwortung als Ankerkunde wahrnimmt und zur Stärkung der digitalen Souveränität der öffentlichen Verwaltung einen Vorrang für Open Source Software im Vergaberecht verankert. Konkret soll im Vergaberecht u.a. festgelegt werden: Open Source Software soll in der Beschaffung und Vergabe zum Standard werden (Open Source als Default). Dem Prinzip »Public Money Public Code« folgend, soll der Staat mit öffentlichen Geldern finanzierte Software immer unter einer Open-Source-Lizenz veröffentlichen, sodass die Software in der Folge von jedermann frei genutzt werden kann. Wenn in einem Vergabeverfahren sowohl proprietäre als auch Open-Source-Lösungen zur Auswahl stehen, sollen die Open-Source-Lösungen bevorzugt ausgewählt werden (Open Source First).
- Bereitgestellt von: Open Source Business Alliance - Bundesverband für digitale Souveränität e.V. am 04.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge -
BT-Drs. 21/1931
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr
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BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.08.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in §97 erfolgen. Die ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV begrüßt in seiner Stellungnahme 73/25, dass der Entwurf die EU-Richtlinie vielerorts schonend umsetzt und von dem verfügbaren Freiraum Gebrauch macht. Es ist aber zweifelhaft, ob die Definition des „Ökosystems“ im Entwurf aus strafrechtlicher Sicht als taugliches Kriterium für einen handhabbaren Straftatbestand dienen kann. Zudem empfiehlt der DAV, die in §§324 ff. StGB-E vorausgesetzte „erhebliche Schädigung“ im Gesetz zu definieren. Ferner sollte nach Auffassung des DAV das Recht des Beschuldigten auf Mitwirkung an der Auswahl von Sachverständigen in §73 StPO geregelt werden und mit einem Beweisverwertungsverbot für den Fall des Verstoßes gegen diese Verfahrensvorschrift verbunden werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 25.11.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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14.11.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (14):
- StGB [alle SG hierzu]
- OWiG 1968 [alle SG hierzu]
- BNatSchG 2009 [alle SG hierzu]
- BJagdG [alle SG hierzu]
- BWildSchV [alle SG hierzu]
- UVPG [alle SG hierzu]
- AbfVerbrG 2007 [alle SG hierzu]
- PflSchG 2012 [alle SG hierzu]
- ChemG [alle SG hierzu]
- ChemSanktionsV [alle SG hierzu]
- ChemOzonSchichtV [alle SG hierzu]
- ChemKlimaschutzV [alle SG hierzu]
- ChemVerbotsV 2017 [alle SG hierzu]
- ChemBiozidDV [alle SG hierzu]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Ausschlussgründe des § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB (nachweislich schwere Verfehlung) und § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (nachweislicher Verstoß...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die geplante Änderung von EnVKG soll bestehende EU-Vorgaben würde zusätzlichen bürokratischen Aufwand für Tankstellenbetreiber verursachen. Um dies zu vermeiden, setzt sich en2x für eine Anhebung des Schwellenwertes für die Anbringung des Energiekostenvergleichs bei Tankstellen auf 18 Zapfstellen ein. en2x unterstützt das mit der Änderung des MinÖlDatG angestrebte Ziel, die Qualität der Mineralöldaten weiterzuentwickeln. Die darüber hinaus mit der Gesetzesänderung bezweckte Erweiterung der Datenweitergabe der durch das BAFA erhobenen Einzelmeldungen der meldepflichtigen Unternehmen an andere Behörden und beauftragte Dienstleister halten wir dagegen für kritisch und schlagen in diesem Zusammenhang Änderungen zum Schutz der Geschäftsgeheimnisse betroffener Unternehmen vor.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 30.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von Ökodesign, Energieverbrauchskennzeichnung und weiterer Regelungen
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Adressatenkreis:
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26.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...in den §§ 59, 59a und 59b GWB explizit definiert. Auch..., ...Regelungen der §§ 59 ff. GWB weder für geeignet noch...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung der Regelungen für CO2-Transport
Mit der Novellierung des Kohlendioxidspeichergesetzes soll u. a. ein erster Regelungsrahmen für Kohlendioxidleitungen geschaffen werden. Ziel der Interessensvertretung ist es, diesen für Netzbetreiber praktikabel und rechtssicher auszugestalten.
- Bereitgestellt von: ONTRAS Gastransport GmbH am 22.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1494
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
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BT-Drs. 21/1494
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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04.09.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... das Vergaberecht (§ 102 GWB) Anwendung findet. Es ist...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des Entwurfs zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes - KSpTG (21. WP)
Die Novelle des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes soll die dauerhafte CO2-Speicherung im Festlandsockel und der Wirtschaftszone sowie ein einheitliches Zulassungsregime für CO2-Leitungen ermöglichen. Ziel ist der zügige Hochlauf von CCS/U entlang der Wertschöpfungskette. Im Fokus stehen Synergien mit Erdgasinfrastruktur, Einbeziehung von Terminals und Leitungsumstellungen. Gefordert werden vereinfachte Genehmigungen, praxistaugliche Öffentlichkeitsbeteiligung, klare Zuständigkeiten für Offshore- und Onshore-Speicher sowie investitionsfreundliche Regeln zu Haftung und Rückbau. Zudem sind gesetzliche Klarstellungen zu diskriminierungsfreiem Netzzugang und Produktspezifikation sowie Erleichterungen im Vergabeverfahren für den schnellen Aufbau einer CO2-Infrastruktur notwendig.
- Bereitgestellt von: VNG AG am 11.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1494
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
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BT-Drs. 21/1494
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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04.09.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... das Vergaberecht (§ 102 GWB) Anwendung findet. Es...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der Anbietervielfalt bei Offshore Ausschreibungsbedingungen
Der VKU schlägt folgende Anpassungen vor, um die Akteursvielfalt zu erhöhen, um den Beitrag der Offshore-Windenergie zu einem resilienten Energiesystem abzusichern - Maximal eine Fläche pro Bieter pro Ausschreibungsjahr Die Limitierung der Gebotsflächen pro Bieter vermindert die Gefahr einer Oligopolisierung. - Kleinere Flächen in Ausschreibungen: Durch Beschränkung auf Flächen mit einer Größe von maximal 750 MW erhalten auch „non-global-Players“ wieder Marktzugangschancen. - Um die Umweltauswirkungen der Offshore-Windparks möglichst gering zu halten, empfiehlt der VKU eine stärkere Berücksichtigung qualitativer Kriterien. - Einheitliches Ausschreibungsdesign - Anpassung der Pönalen an die jeweiligen Gebotshöhen
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
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BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...gefördert wird (vgl. § 18 GWB). GEBOTSKOMPONENTE 3 ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klare Zuständigkeiten bei der Kritis-Durchsetzung
Um den Schutz der kritischen Anlagen zu erhöhen, sind klare Zuständigkeiten bei Bund und Ländern notwendig. Daneben müssen die Wirtschaftszweige eng eingebunden werden.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 550/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen -
BT-Drs. 20/13961
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen
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BR-Drs. 550/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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04.09.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) für Aufträge, die im Zusammenhang..., ...Vergaberecht, konkret § 107 Abs. 2 GWB, angepasst. Seite 18 von..., ...Vergaben in § 107 Abs. 2 GWB noch einmal anzupassen ..., ...Formulierungsvorschlag: § 107 GWB - Allgemeine Ausnahmen ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Stärkung des Wettbewerbs auf dem Telekommunikationsmarkt
Die Interessenvertretung zielt darauf ab, den Wettbewerb im Mobilfunkmarkt zu stärken. Dafür wird die Einführung eines allgemeinen Diskriminierungsverbots gegenüber Diensteanbietern und MVNOs gefordert. Der BREKO spricht sich dafür aus, dass die Bundesnetzagentur den etablierten Mobilfunknetzbetreibern eine Diensteanbieterverpflichtung auferlegt, um Mobilfunkdiensteanbietern ohne eigenes Mobilfunknetz zu ermöglichen, leistungsfähige Endkundenangebote machen zu können.
- Bereitgestellt von: BREKO Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. am 17.01.2025
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Adressatenkreis:
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15.01.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Wettbewerbsrecht. Das GWB gewährt insbesondere unterlegenen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Von Seiten der Medizintechnikbranche sollte der Fokus im Vergabeverfahren unbedingt auf Planbarkeit liegen. Das kann beispielsweise über Standardisierung von ESG-Vergabekriterien geschehen und sollte von den Akteur:innen des Gesundheitswesens unter Berücksichtigung auf dessen Verhältnismäßigkeit und Eignung in Bezug auf das Gesundheitswesen verhandelt werden. Diese sollen wiederum von der Politik anerkannt werden.
- Bereitgestellt von: BVMed - Bundesverband Medizintechnologie am 23.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14344
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG)
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BT-Drs. 20/14344
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... vereinfacht wird (§ 121 GWB, § 23 UVgO). Dies könnte...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der Planungs- und Investitionssicherheit in der Fernwärmeversorgung
Die angekündigte Novellierung stellt eine gute Gelegenheit dar, um die für den Klimaschutz erforderliche Planungs- und Investitionssicherheit zu stärken. Weil durch die sukzessive Umstellung des Erzeugungsund Brennstoffmixes in der Fernwärme nun häufiger die Notwendigkeit bestehen wird, die Preisänderungsklauseln an die jeweils neue Situation anzupassen, sollte das Novellierungsverfahren genutzt werden, um die Änderung einer Preisanpassungsklausel für sämtliche Fälle, in denen die Änderung einer unwirksam gewordenen Klausel notwendig ist, durch öffentliche Bekanntgabe rechtssicher (wieder) zu ermöglichen. Darüber hinaus sollten kundenseitige Vertragsanpassungsrechte europarechtlich konform ausgestaltet werden
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 21.01.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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05.07.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...die Erweiterung des § 29 GWB verstärkt wurde. Zusätzlich...
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Zu Regelungsvorhaben: