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73 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"KraftNAV"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (73)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das bisherigen Netzanschlussverfahren nach KraftNAV, das seinerzeit nur für wenige Netzanschlüsse pro Jahr vorgesehen war, ist für die zahlreichen Netzanschlussanfragen z.B. von Großbatteriespeichern, die die ÜNB seit 2024 erreichen, nicht mehr geeignet. Ziel des Regelungsvorhabens ist daher eine Neuordnung des Netzanschlussverfahrens im Strom-Übertragungsnetz, beispielsweise durch Klarstellung in der KraftNAV sowie die Implementierung eines alternativen Netzanschlussverfahrens, dass eine Differenzierung oder Priorisierung von Projekten innerhalb einer Kategorie nach Projektreife erlaubt.

    • Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 31.03.2026
    • Adressatenkreis:
      • 21.01.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV) nicht auf Batteriespeicher..., ...Netzanschlussregelung außerhalb der KraftNAV vor. Im nächsten Schritt..., ... rechtfertigen. Die KraftNAV definiert verbindliche..., ...Spezialregelungen der KraftNAV auch auf Batteriespeicher..., ...Regierungsentwurfs der KraftNAV von 2 Quelle: 50Hertz..., ...Kraftwerks-Netzanschlussverordnung – KraftNAV), 2007 4 Quelle: 50Hertz..., ...Verordnung zur Änderung der KraftNAV verabschiedet, die ..., ...Anwendungsbereich der KraftNAV erfasst sind. Die Verordnung..., ... 110 kV schreibt die KraftNAV verbindlich das Windhundprinzip..., ...EnWG, dem EEG und der KraftNAV voraussetzen. Langfristig..., ...für … Ist-Prozess EEG KraftNAV Erzeuger Erneuerbare..., ...durch die Änderung der KraftNAV – ebenfalls keine spezielle..., ...Vorgaben des EEG und der KraftNAV gebunden, welche spezifische..., ...getretenen Änderung der KraftNAV wurde klargestellt, dass...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bitkom plädiert dafür, die Nutzung der Textform (§ 126b BGB) im Nachweisgesetz zuzulassen. Diese würde den Umsetzungsanforderungen der EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie unter Voraussetzung eines Übermittlungs- oder Empfangsnachweises genügen und den Anforderungen einer modernen, digitalen, bewerberfreundlichen und auf Ressourcenschonung bedachten Arbeitswelt erfüllen.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 15.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...elektrischer Energie (KraftNAV), indem sie sich auf ..., ...Batteriespeicher nicht unter die KraftNAV fallen.  Die Einführung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das bisherigen Netzanschlussverfahren nach KraftNAV, das seinerzeit nur für wenige Netzanschlüsse pro Jahr vorgesehen war, ist für die zahlreichen Netzanschlussanfragen z.B. von Großbatteriespeichern, die die ÜNB seit 2024 erreichen, nicht mehr geeignet. Ziel des Regelungsvorhabens ist daher eine Neuordnung des Netzanschlussverfahrens im Strom-Übertragungsnetz, beispielsweise durch Klarstellung in der KraftNAV sowie die Implementierung eines alternativen Netzanschlussverfahrens, dass eine Differenzierung oder Priorisierung von Projekten innerhalb einer Kategorie nach Projektreife erlaubt.

    • Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 31.03.2026
    • Adressatenkreis:
      • 21.01.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV) nicht auf Batteriespeicher..., ...Netzanschlussregelung außerhalb der KraftNAV vor. Im nächsten Schritt..., ...Ablehnung rechtfertigen. Die KraftNAV definiert verbindliche..., ...Spezialregelungen der KraftNAV auch auf Batteriespeicher..., ...Regierungsentwurfs der KraftNAV von 2 Quelle: 50Hertz..., ...Kraftwerks-Netzanschlussverordnung – KraftNAV), 2007 4 Quelle: 50Hertz..., ...Verordnung zur Änderung der KraftNAV verabschiedet, die klarstellt..., ...Anwendungsbereich der KraftNAV erfasst sind. Die Verordnung..., ...von 110 kV schreibt die KraftNAV verbindlich das Windhundprinzip..., ...EnWG, dem EEG und der KraftNAV voraussetzen. Langfristig..., ...durch die Änderung der KraftNAV – ebenfalls keine spezielle..., ...Vorgaben des EEG und der KraftNAV gebunden, welche spezifische..., ...getretenen Änderung der KraftNAV wurde klargestellt, dass...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV) mit ihren rigiden Prozessvorschriften..., ...Nicht-Anwendbarkeit der KraftNAV für Batteriespeicher ..., ...Bundesratsinitiative zur Aufhebung der KraftNAV für Batteriespeicher ..., ...zeitnahe Ablösung der KraftNAV durch ein neues Netzanschlussverfahren...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Trianel setzt sich ein für die Aufstockung der vorgesehenen Ausschreibungen für Erzeugungskapazitäten über 10 GW hinaus. Das Ausschreibungsdesign muss zügig vorgelegt werden und die öffentliche Konsultation zur Kraftwerksstrategie eingeleitet werden. Planungs- und Genehmigungsverfahren für die H2-ready-Gaskraftwerke müssen beschleunigt werden. Zudem wirbt sie dafür, dass der Kapazitätsmarkt technologieoffen gestaltet, wird

    • Bereitgestellt von: Trianel GmbH am 12.12.2025
    • Adressatenkreis:
      • 10.12.2025

        • Bundesregierung:

    • Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (6):
      • Trianel Energieprojekte GmbH & Co. KG
      • Trianel Gaskraftwerk Hamm GmbH & Co. KG
      • Trianel Gasspeicher Epe GmbH & Co. KG
      • Trianel Kohlekraftwerk Lünen GmbH & Co. KG
      • Trianel Windkraftwerk Borkum GmbH & Co. KG
      • Trianel Windkraftwerk Borkum II GmbH & Co. KG
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ..., die bisher in der KraftNAV etablierte Struktur weiterzuentwickeln..., ...ihr herauszunehmen. Die KraftNAV bot ein klar definiertes..., ... Teil des etablierten KraftNAV-Prozesses. Die Herausnahme..., ...Batterien über 100 MW aus der KraftNAV gezeigt. Bei diesen ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das bisherigen Netzanschlussverfahren nach KraftNAV, das seinerzeit nur für wenige Netzanschlüsse pro Jahr vorgesehen war, ist für die zahlreichen Netzanschlussanfragen z.B. von Großbatteriespeichern, die die ÜNB seit 2024 erreichen, nicht mehr geeignet. Ziel des Regelungsvorhabens ist daher eine Neuordnung des Netzanschlussverfahrens im Strom-Übertragungsnetz, beispielsweise durch Klarstellung in der KraftNAV sowie die Implementierung eines alternativen Netzanschlussverfahrens, dass eine Differenzierung oder Priorisierung von Projekten innerhalb einer Kategorie nach Projektreife erlaubt.

    • Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 26.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...elektrischer Energie (KraftNAV) wurde als Individualprozess..., ...ÜNB insgesamt aus). Die KraftNAV ist für einen Massenprozess...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Grünstromspeicher“), nach §§ 3,4 KraftNAV oder nach § 17 EnWG. ..., ...Anschlüsse nach EnWG und KraftNAV stellen in der Praxis..., ...Verfahren nach EnWG und KraftNAV. Dieser soll nach aktueller..., ...Netzanschlussverfahren (KraftNAV und § 17 EnWG) führt ..., ...Erzeugungsanlage nach KraftNAV privilegiert sind, auch...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Grünstromspeicher“), nach §§ 3,4 KraftNAV oder nach § 17 EnWG. ..., ...Anschlüsse nach EnWG und KraftNAV stellen in der Praxis..., ...Verfahren nach EnWG und KraftNAV. Dieser soll nach aktueller..., ...Netzanschlussverfahren (KraftNAV und § 17 EnWG) führt ..., ...Erzeugungsanlage nach KraftNAV privilegiert sind, auch...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das EEG sollte vor dem Hintergrund aktueller Herausforderungen der Energiewirtschaft zielgerichtet weiterentwickelt werden. Zentrale Ansatzpunkte sind stärkere Anreize für Flexibilitäten, Speicher und neue Geschäftsmodelle sowie eine an EU-Vorgaben angepasste Fördersystematik. Ziel bleibt eine bürgernahe Energieversorgung auf Basis von 100 % erneuerbaren Energien. Regulatorische Schwerpunkte sind u. a. die planungssichere Ausgestaltung von CfD, die Absicherung förderfreier EE-Vermarktung über PPA, standardisierte Netzanschlüsse, begrenzte Pachthöhen für Windflächen, der Erhalt der Südquote, eine verbesserte Wirtschaftlichkeit von PV-Freiflächenanlagen und eine effizientere Direktvermarktung für Kleinanlagen.

    • Bereitgestellt von: EWS Elektrizitätswerke Schönau eG am 04.02.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...getretene Änderung des KraftNAV hat mit Blick auf Großspeichern..., ...Batteriespeichern aus der KraftNAV sollte erst dann erfolgen..., ...bne-Stellungnahme zur KraftNAV hinzuweisen. Pachthöhen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Bundesratsinitiative zur Aufhebung der KraftNAV für Batteriespeicher ..., ...zeitnahe Ablösung der KraftNAV durch ein neues Netzanschlussverfahren...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BDEW zeigt im Folgenden Herausforderungen und Lösungsansätze im Umgang mit den stark steigenden Netzanschlussanfragen von Großverbrauchern wie Rechenzentren auf. Die enormen Leistungsbedarfe dieser Anlagen im Verbund mit der Sektorenkopplung sowie der Elektrifizierung des Verkehrs, der Wärmeversorgung und vieler weiterer Bereiche bewirken vielerorts akute Kapazitätsmängel in den Stromnetzen und eine sich verschärfende „Anschlusskonkurrenz“. Für einen effizienten Umgang mit Netzanschlussanfragen durch die Netzbetreiber schlagen wir Lösungsansätze vor.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 07.08.2024
    • Adressatenkreis:
      • 25.07.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Anlehnung an § 3 und § 4 KraftNAV auch für große Bezugskunden...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität. In diesem Zusammenhang zügige Umsetzung der Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten, sowie Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.

    • Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 07.04.2026
    • Adressatenkreis:
      • 21.01.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV) nicht auf Batteriespeicher..., ...Netzanschlussregelung außerhalb der KraftNAV vor. Im nächsten Schritt..., ...rechtfertigen. Die KraftNAV definiert verbindliche..., ...Spezialregelungen der KraftNAV auch auf Batteriespeicher..., ...Regierungsentwurfs der KraftNAV von 2 Quelle: 50Hertz..., ...Kraftwerks-Netzanschlussverordnung – KraftNAV), 2007 4Quelle: 50Hertz..., ...Verordnung zur Änderung der KraftNAV verabschiedet, die ..., ...Anwendungsbereich der KraftNAV erfasst sind. Die Verordnung..., ...gestiegene Antragszahl KraftNAV EEG Abbildung 4: Aktuelle..., ... 110 kV schreibt die KraftNAV verbindlich das Windhundprinzip..., ...EnWG, dem EEG und der KraftNAV voraussetzen. Langfristig..., ...durch die Änderung der KraftNAV – ebenfalls keine spezielle..., ...Vorgaben des EEG und der KraftNAV gebunden, welche spezifische..., ...getretenen Änderung der KraftNAV wurde klargestellt, dass...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV) nicht auf Batteriespeicher..., ...Netzanschlussregelung außerhalb der KraftNAV vor. Im nächsten Schritt..., ...Ablehnung rechtfertigen. Die KraftNAV definiert verbindliche..., ...Spezialregelungen der KraftNAV auch auf Batteriespeicher..., ...Regierungsentwurfs der KraftNAV von 2 Quelle: 50Hertz..., ...Kraftwerks-Netzanschlussverordnung – KraftNAV), 2007 4 Quelle: 50Hertz..., ...Verordnung zur Änderung der KraftNAV verabschiedet, die klarstellt..., ...Anwendungsbereich der KraftNAV erfasst sind. Die Verordnung..., ...von 110 kV schreibt die KraftNAV verbindlich das Windhundprinzip..., ...EnWG, dem EEG und der KraftNAV voraussetzen. Langfristig..., ...durch die Änderung der KraftNAV – ebenfalls keine spezielle..., ...Vorgaben des EEG und der KraftNAV gebunden, welche spezifische..., ...getretenen Änderung der KraftNAV wurde klargestellt, dass...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Klarstellung aus, dass die KraftNAV nicht für Speicher gilt...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...ÜNB aus Anfragen gem. KraftNAV vorliegen, und Projektmeldungen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bundesnetzagentur hat einen Vorschlag für ein Verfahren zur Zuteilung von Entnahmeleistungen aus höheren Netzebenen veröffentlicht und zur Stellungnahme aufgefordert. Dieser Vorschlag würde in Regionen mit unzureichenden Netzkapazitäten faktisch neue Projekte mit hohem Netzanschlussbedarf verhindern. Dies hätte gravierende Auswirkungen auf den Standort Deutschland, auch im Hinblick auf Rechenzentren als nötige Infrastruktur für eine souveräne digitale Transformation. Im Folgenden machen wir daher einen Alternativvorschlag, bei dem die Anschlusskapazitäten nach dem Eingangszeitpunkt der Anträge verteilt werden, jedoch nur Anträge berücksichtigt werden, die gewisse Kriterien erfüllen.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 17.01.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Konsultationspapier der Bundesnetzagentur für ein Verfahren zur Zuteilung von Entnahmeleistungen aus Netzebenen oberhalb der Niederspannung Az.: BK6-24-245
    • Adressatenkreis:
      • 20.12.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Das zeigt sich auch in KraftNAV §4 Absatz 7, Nr. 1 und..., ...genutzt werden können. KraftNAV §4 Absatz 7 Nr. 1 bis..., ...Diese sind wieder nah an KraftNAV §4 Absatz 7 Nr. 1 bis...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Novellierung des Energieeffizienzgesetzes mit dem Ziel die Nutzungsverpflichtung von Abwärme beizubehalten, Ausnahmetatbestände zu erweitern, Anpassung der Mengendefinition und des Zeitraums mit Blick auf das regionale Umfeld.

    • Bereitgestellt von: RheinEnergie AG am 30.09.2025
    • Adressatenkreis:
      • 01.09.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Realisierungsfahrpläne“ in der KraftNAV, damalige Offshore-Anbindungsverfahren...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Kraftwerksanschluss-Register (§ 9 KraftNAV) aufgeführten Projekte...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BDEW zeigt Herausforderungen und Lösungsansätze im Umgang mit den stark steigenden Netzanschlussanfragen von Großverbrauchern wie Rechenzentren auf. Die enormen Leistungsbedarfe dieser Anlagen im Verbund mit der Sektorenkopplung sowie der Elektrifizierung des Verkehrs, der Wärmeversorgung und vieler weiterer Bereiche bewirken vielerorts akute Kapazitätsmängel in den Stromnetzen und eine sich verschärfende „Anschlusskonkurrenz“. Der Anschluss neuer Großverbraucher geht häufig mit einem langwierigen Netzausbau einher, der mit dem Anlagenzubau strukturell nicht Schritt halten kann.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 27.08.2024
    • Adressatenkreis:
      • 25.07.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Anlehnung an § 3 und § 4 KraftNAV auch für große Bezugskunden..., ...Entsprechung zu § 3 und § 4 KraftNAV für große Bezugskunden...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Kraftwerken nach § 4 KraftNAV vorgesehen –, könnte ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Kraftwerksnetzanschlussverordnung (KraftNAV) herausgenommen und damit..., ...Stadium befindet. Die KraftNAV gibt ein für Batteriespeicher..., ...Anwendungsbereich der KraftNAV entfernt werden. An die...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BVES setzt sich für den Erhalt oder die Anpassung gesetzlicher Regelungen ein, die das Netzanschlussverfahren für Speicher betreffen, inbs.: - vollständig digitalisierte Anschlussverfahren, - Vorgaben für Bearbeitungsfristen für Netzanschlussbegehren, - ein für Flexibilität (und nicht Erzeuger oder Verbraucher) optimiertes Netzanschlussverfahren - sowie den Erhalt der Privilegien der KraftNAV soweit und so lange kein anderes gesetzlich gesichertes Netzanschlussverfahren für Speicher besteht, dass hinreichende Planungs- und Investitionssicherheit bietet - einen Rabatt von bis zu 100% bei Abschluss einer flexiblen Netzanschlussvereinbarung auf den Baukostenzuschuss

    • Bereitgestellt von: BVES Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. am 25.11.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 383/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... behandeln und in der KraftNAV oder einer eigenen Speicheranschlussverordnung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Unzulänglichkeiten der KraftNAV Um den Prozess zu beschleunigen..., ...hatten bemängelt, dass die KraftNAV ursprünglich nicht auf..., ...muss es sein, für die KraftNAV eine effiziente Folgeregelung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das BMDS plant die Entwicklung einer nationalen Strategie zur Förderung von Betrieb und Ansiedlungen von Rechenzentren. Diese sollte den Rechenzentrumsstandort Deutschland bestmöglich stärken, da Rechenzentren aller Größen die Grundlage für eine leistungsfähige, resiliente und souveräne Digitalwirtschaft bilden. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, die regulatorischen, infrastrukturellen und investitionsbezogenen Rahmenbedingungen weiterzuentwickeln. Ziel muss es sein, bis 2030 eine leistungsstarke, sichere und nachhaltige Rechenzentrumslandschaft zu etablieren. Maßnahmen sind v.a. in den Bereichen Planungs- und Genehmigungsverfahren, Harmonisierung von Vorgaben, Verfügbarkeit und Kosten von Strom, Abwärmenutzung und Resilienz notwendig.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 19.12.2025
    • Adressatenkreis:
      • 10.10.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Kraft-werksnetzanschlussverordnung (KraftNAV) fallen. Derzeit nutzen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Digitalisierung ist der zentrale Treiber für wirtschaftliches Wachstum und gesellschaftliche Entwicklung. Rechenzentren bilden dabei das unverzichtbare Rückgrat der digitalen Infrastruktur, indem sie Daten speichern, verarbeiten und bereitstellen. Deutschland steht am Scheideweg: Rechenzentren sind essenziell für die digitale Souveränität unseres Landes und für Schlüsseltechnologien wie KI. Dennoch wächst die Kapazität der Rechenzentren langsamer als der Bedarf, während führende Nationen wie die USA und China ihre Kapazitäten massiv ausbauen. Es braucht daher dringend eine übergreifende Strategie mit konkreten Maßnahmen.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 12.08.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...elektrischer Energie (KraftNAV) fallen. Einige Anbieter...
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