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113 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"MV"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (113)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      1. Wertgrenze von 100.000 Euro (ohne USt) für Freihändige Vergaben bei Bauleistungen (Bl.) 2. Wertgrenze von 1.000.000 Euro (ohne USt) für Beschränkte Ausschreibung bei Bl. 3. Wertgrenze von mindestens 15.000 EUR (ohne USt) für Direktaufträge bei Bl. 4. explizite Erlaubnis, auch den derzeitigen Vertragspartner zumindest zur Abgabe eines Angebotes bei dem Wettbewerb zur erneuten Vergabe einer Leistung auffordern zu dürfen 5. Aufweichung des Gebots zur Losvergabe: explizite Zulässigkeit von unterschwelligen GU und GÜ-Vergaben 6. Einführung eines Schwellenwertes von 750.000€ (netto) für die Vergabe von Architekten- und Ingenieursleistungen durch ihre Einstufung als "soziale und andere besondere Dienstleistung" i. S. v.§ 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie 2014/24

    • Bereitgestellt von: Allianz der Wissenschaftsorganisationen am 20.12.2024
    • Adressatenkreis:
      • 02.12.2024

        • Bundesregierung:

      • 03.12.2024

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Verhandlungsvergaben: BY, BB, HB, HH, HE, MV, SN, ST, SH; NRW (für Hochschulen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Verhandlungsvergaben: BY, BB, HB, HH, HE, MV, SN, ST, SH; NRW (für Hochschulen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Verhandlungsvergaben: BY, BB, HB, HH, HE, MV, SN, ST, SH; NRW (für Hochschulen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bei der Beauftragung von Freiberuflern, Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Gesellschafter-Geschäftsführer GmbH ohne Angestellte muss Rechtssicherheit gegeben sein. Die aktuell geltende Einzelfallbetrachtung stellt für Auftraggebende eine hohe Unsicherheit und ein kaum kalkulierbares Risiko dar. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass eine Beauftragung als scheinselbständig eingestuft wird, muss ein Auftraggebender mit Nachzahlungen und Strafen rechnen. Dies hat zur Folge, dass Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Ein-Personen-GmbH aus reiner Vorsicht zunehmend nicht mehr beauftragt werden. Das darf nicht die Wirkung von Sozialgesetzgebung sein. Dies schadet der Wirtschaft und der Innovationskraft.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 19.10.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Mecklenburg-Vorpommern e.V. (Kreative MV) 11. Bundesverband der ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Bundesländern(BY, BB, HE, MV, NI, NW, RP, ST, SH, TH)..., ...Befristungen möglich. In MV ist die Übergangsfrist betreffend..., ...Voraussetzungen möglich) 4 - 10 Uhr MV 500 m 500 m zu Schulen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...dann mit dem Zusatz „ om MV S ge rüftes und anerkanntes..., ...Zusatz „mit Unterstützung des MV S“ wirbt. Es findet Anwendung..., ...Zert-Bau) diese Anerkennung om MV S für die System ariante...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      fachliche Stellungnahme zur MSRL-Zustandsbewertung der deutschen Nord- und Ostsee 2024

    • Bereitgestellt von: GRÜNE LIGA e.V. am 18.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 10.04.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...KüstenFischereiVerordnung MV §10 (3) 1-7) 124 35 Vorsorgeansatz...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      1) Einführung eines nationalen Tierversuchsgesetzes 2) Einführung bundesweit angepasster, digitalisierter und einheitlicher Antragsformulare für Tierversuchsvorhaben 3) Es sollte ermöglicht werden, dass Forschungsverbünde ein gemeinsames Tierversuchsvorhaben beantragen (z.B. ein gesamter SFB, Exzellenz- und Schwerpunktprogramme oder Forschungsinstitute). 4) Aktualisierung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes (AVV) durch Anpassung an die aktuelle Rechtslage (inklusive EU-Recht).

    • Bereitgestellt von: Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. am 08.10.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... 40 HH (Hamburg) 1 5 MV (Mecklenburg-Vorpommern)...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Card 2014 MLT-BO-03001 MV Maldives Passport 2016 MDV-AO...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...08.09.2025 Seite 49 ÖSPV ein (MV Baden-Württemberg 2025: ..., ...gegen Ende 2025 erwartet] MV (Ministerium für Verkehr...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der vom BMWE erstellte Evaluierungsbericht zur Spielverordnung ist ein wesentlicher Bestandteil des auch vom VDAI unterstützten Prozesses einer zielorientierten Weiterentwicklung der Regulierung des gewerblichen Automatenspiels in Deutschland. Basierend auf wissenschaftlichen Erkenntnissen werden die Defizite der aktuellen Regulierung in Bezug auf die gesetzlichen Ziele der Kanalisierung, des Verbraucherschutzes sowie der Kriminalitäts- und Schwarzmarktbekämpfung aufgezeigt. Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass nur ein Gesamtpaket aus Vollzugshilfen und einer nachfragegerechten Ausgestaltung des gewerblichen Automatenspiels dazu geeignet ist, illegale Glücksspielangebote wieder so erfolgreich zurückzudrängen, wie dies im Zeitraum von 2006 bis 2014 der Fall war.

    • Bereitgestellt von: Verband der Deutschen Automatenindustrie e.V. am 26.06.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Voraussetzungen möglich) 4-10 Uhr MV 500 m 500 m zu Schulen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Deutsche Verein regt an, Einwanderung zum Zweck der Ausbildung durch einen weiteren Ausbau der Ausbildungskooperationen zur Anwerbung künftiger Auszubildender zu stärken; für den Aufenthalt zu Studienzwecken die Befristung der Aufenthaltserlaubnis an die Regelstudienzeit des jeweiligen Studiengangs anzupassen; Zeiten des Studiums und der Ausbildung voll, statt wie bislang nur zur Hälfte, auf die für die Niederlassungserlaubnis – also den unbefristeten Aufenthalt – anzurechnen. Internationale Mobilität von Fachkräften muss mit einer Absicherung der Ansprüche aus sozialen Sicherungssystemen verbunden sein. Neben bestehenden bilateralen völkerrechtlichen Abkommen zur wechselseitigen Übertragbarkeit von Sozialversicherungsansprüchen sollten Abkommen mit weiteren Staaten geschlossen werden.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 03.04.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ..., ST, TH; nicht erfasst: MV; Pflegeassistent/in: reglementiert...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Hertenstein, Landesarmutskonferenz MV; Prof. Dr. Gerhard Trabert...
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