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294 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"WindSeeG"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (294)
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Zu Regelungsvorhaben:
Verlängerung der Realisierungsfrist von Offshore-Windparks
Verlängerung der Realisierungsfrist nach § 81 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 WindSeeG von 6 auf 12 Monate
- Bereitgestellt von: TotalEnergies Renewables Deutschland GmbH am 18.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
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BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.10.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Grundsätzlich stellen das WindSeeG und das EnWG einen guten..., ...Gleichwohl erfolgte die letzte WindSeeG-Novelle unter Voraussetzungen..., ...zu werden, sollte das WindSeeG daher nicht als statisch..., ...81 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 WindSeeG von 6 auf 12 Monate. ..., .... Begründung In der WindSeeG-Novelle von 2020 wurde..., ...81 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 WindSeeG 2023 für die Fertigstellung..., ...81 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 WindSeeG wäre wie folgt vorzunehmen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
RED III-Umsetzung Offshore, Realisierungsfristen
Verlängerung der Realisierungsfrist für Offshore-Windparks nach § 81 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 WindSeeG von 6 auf 12 Monate.
- Bereitgestellt von: EnBW Energie Baden-Württemberg AG am 14.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
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BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
10.10.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Grundsätzlich stellen das WindSeeG und das EnWG einen guten..., ...Gleichwohl erfolgte die letzte WindSeeG-Novelle unter Voraussetzungen..., ...zu werden, sollte das WindSeeG daher nicht als statisch..., ...81 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 WindSeeG von 6 auf 12 Monate. ..., .... Begründung In der WindSeeG-Novelle von 2020 wurde..., ...81 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 WindSeeG 2023 für die Fertigstellung..., ...81 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 WindSeeG wäre wie folgt vorzunehmen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
BWO-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts
Der Gesetzgeber sollte die mit dem Gesetzentwurf beabsichtigte Anpassung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zum Anlass nehmen, um dringende Anpassungen im Windenergie- auf-See-Gesetz vorzunehmen. Durch zielgerichtete Änderungen im EnWG und im WindSeeG kann die Investitionssicherheit für Betreiber gestärkt und somit die Realisierungswahrscheinlichkeit der Projekte erhöht werden.
- Bereitgestellt von: BWO - Bundesverband Windenergie Offshore am 19.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
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BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Änderungen im EnWG und im WindSeeG-kann die Investitionssicherheit..., ...Realisierungsfristen für OWP im WindSeeG neu regeln: Die bestehenden..., ... OWP sollten jetzt im WindSeeG 2023 geändert werden,..., ... in den § 81 und § 82 WindSeeG 2023 der Zeitpunkt für..., ...ambitionierten Ausbauziele des WindSeeG 2023 für Offs-hore-Wind..., ...Abs. 2 S. 1 Nr. 2 – 5 WindSeeG 2023 betreffend) und ..., ...zur Zielerreichung im WindSeeG Angesichts zunehmender..., ...§ 81 Abs. 2 S.1 Nr. 5 WindSeeG 2023 sollte der Zeitpunkt..., ... 81 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 WindSeeG 2023, der die Herstellung..., ...Realisierungsfristen sind in § 82 WindSeeG 2023 fest-gesetzt. § 82 Abs.2 WindSeeG 2023 regelt hier die ..., ... S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 WindSeeG 2023 zum hundertprozentigen..., ...Zuschlages § 82 Abs. 3 WindSeeG 2023 sieht vor, dass ..., ...den Absatz § 83 Abs. 2 WindSeeG 2023 zu streichen. Im..., ...des § 82 Abs. 3 Satz 2 WindSeeG 2023, die regelt, dass..., ...derzeitige Regelung des § 83 WindSeeG 2023 den diagnostizierten..., ...Änderungsbedarf in den §§ 81 und 82 WindSeeG 2023 nicht entfallen lassen. § 83 Abs. 1 WindSeeG 2023 regelt zwar im Grundsatz..., ...Bieters nach § 83 Abs. 2 WindSeeG 2023 stets ver-mutet...., ...den Absatz § 83 Abs. 2 WindSeeG 2023 zu streichen. Die...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen in EEG und WindSeeG zur Weiterentwicklung des Rahmens für Windenergie
Ziel sind verlässliche und verstetigte Rahmenbedingungen und Investitionsanreize für Windenergie in Deutschland.
- Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 17.12.2025
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Adressatenkreis:
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12.12.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Windenergie-auf-See-gesetzes (WindSeeG) erfolgen, denn die notwendigen..., ...umgehenden Novelle des WindSeeG berücksichtigen, um den..., ...Arbeitsplätzen geht. WindSeeG auf Projektrealisierung..., ...Ungedeckelte Gebotszahlungen im WindSeeG sind in keiner Weise ..., ...werden wie im Rahmen des WindSeeG. • Diskriminierungsfreie..., ...umgesetzt werden. • • WindSeeG – Anpassungen notwendig..., ...Einige der bisherigen im WindSeeG verankerten qualitativen..., ...Streichung von § 53 (3) WindSeeG zugunsten eines wirksameren...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verschiedene Änderungen im Wind-auf-See-Gesetz
Anpassungen des WindSeeG zur Stärkung der Realisierbarkeit von Projekten: - Bindung der Frist zur Einreichung der Genehmigungsunterlagen an den Fertigstellungstermin der Netzanbindung und nicht an den Zeitpunkt des Zuschlages - Frist zur Herstellung technischer Betriebsbereitschaft auf mind. 12 Monate anheben (vgl WindSeeG, §81, Absatz 2, Nr. 5.) - Verpflichtende Zuschlagsentzug durch die BNetzA soll in „Kann“ Option umgewandelt werden. - Faire Risikoverteilung auf Betreiber und ÜNB herstellen - Bei Verzögerungen des Netzanschlusses von mehr als einem Jahr sollte sich die Zahlung der 10% der zweiten Gebotskomponente um die Zeitspanne der Verzögerung verschieben. - Im Fall von wesentlichen Verspätungen von Netzanbindungen risikominimierende Maßnahmen für Windparkentwickler
- Bereitgestellt von: BP Europa SE am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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06.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Artikels 15c RED III (§8a im WindSeeG) erklärt sind. § 72a ..., ...ungleich. Während das WindSeeG für die Entwickler verbindliche..., ...des Zuschlages (vgl.: WindSeeG, §81, Absatz 2, Nr. 1..., ... Satz 1 Nr. 1 lit. b) WindSeeG (Einreichung der zur ..., ...12 Monate anheben (vgl WindSeeG, §81, Absatz 2, Nr. 5..., ...gemäß §81 Absatz 2 Nr. 5 WindSeeG von 6 auf mindestens ..., ... der Zuschlagsentzug (WindSeeG §82 Absatz 3 Nr. 5). Das WindSeeG lässt der BNetzA diesbezüglich..., ...Problem: Nach § 58 Abs. 3 WindSeeG i. V. m. § 23 Abs. 1a WindSeeG sind Entwickler verpflichtet...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Im Rahmen der Umsetzung der EU RED III im Bereich Offshore Wind bei der es u.a. um die Einführung von Beschleunigungsflächen sowie eine Abschaffung der UVP geht, geht es uns um folgende Themen: - Schaffung von Rechtssicherheit für bereits auktionierte Beschleunigungsflächen im Bereich der Umweltprüfungen; - Anpassung der Regelungen für die Feststellung von grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen und den hiermit ggf. erforderlichen Umweltverträglichkeitsprüfungen zur Beschleunigung von Verfahren und für mehr Rechtssicherheit - Anpassungen im Bereich der Verfahrensbeschleunigung
- Bereitgestellt von: bp Offshore Wind Deutschland GmbH (JERA Nex bp) am 19.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1491
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze
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BT-Drs. 21/1491
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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22.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...werden (§ 69, Absatz 7 WindSeeG). • Fortschritte in..., ...gemäß § 81 Absatz 2 Nr. 5 WindSeeG von 6 auf mindestens..., .... § 81 Absatz 2 Nr. 4 WindSeeG) bis zu dem Zeitpunkt..., .... § 81 Absatz 2 Nr. 5 WindSeeG) mit aktuell 6 Monaten..., ...§ 81 Absatz 2 Nr. 5 WindSeeG • Derzeit beginnt diese..., ...gemäß § 81 Absatz 2 Nr. 3 WindSeeG 12 Monate nach Erbringung..., ...gemäß § 81 Absatz 2 Nr. 5 WindSeeG von 6 auf mindestens..., ... des § 69, Absatz 7 WindSeeG. Die Frist sollte also..., ... § 81, Absatz 2 Nr. 3 WindSeeG oder mit Eingang des ..., ...§ 81 Absatz 2 Nr. 5 WindSeeG beginnen zu laufen. ..., ...Stromkostensenkungskomponente gemäß § 59 Absatz 2 WindSeeG auf 12 Monate nach ..., ...gemäß § 81 Absatz 2 Nr. 5 WindSeeG verschoben werden. ..., ...gemäß § 81 Absatz 2 Nr. 4 WindSeeG). • Es sollte also ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
OWP-Betreiber sorgen sich um Rechtssicherheit, wenn die Durchführung einer UVP nicht mehr möglich sein soll. BWO setzt sich für den Erhalt einer Kann-Vorschrift ein, so dass auch weiterhin freiwillig von Entwicklern eine UVP durchgeführt werden kann.
- Bereitgestellt von: BWO - Bundesverband Windenergie Offshore am 19.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
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BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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04.07.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...WEITERE ÄNDERUNGSBEDARFE IM WINDSEEG-REFE 6 ▪ ZU § 2A ABSATZ 2 WINDSEEG-REFE 6 ▪ ZU § 5 ABSATZ 2C WINDSEEG-REFE 6 ▪ ZU § 14A ABSATZ 2 WINDSEEG-REFE 6 ▪ ZU § 68 ABSATZ 2 WINDSEEG-REFE 7 ▪ ZU § 69 ABSATZ 13 WINDSEEG-REFE 7 ▪ ZU § 70A WINDSEEG-REFE..., ... 2 und § 70b Absatz 2 WindSeeG-RefE mit aufgenommen ..., ... § 70a Abs. 2 Satz 2 WindSeeG-RefE regelt, dass wenn..., ...: ▪ In § 1 Absatz 3 WindSeeG-RefE wird nach den Wörtern..., ... § 69 Absatz 3 Satz 2 WindSeeG-RefE wird nach dem Wort..., ... § 79 Absatz 3 Satz 3 WindSeeG-RefE wird nach dem Wort..., ... ▪ zu § 2a Absatz 2 WindSeeG-RefE Ausschreibungsvolumen..., ... Laut WindSeeG-RefE kann die Zulassungsbehörde..., ...in der Begründung des WindSeeG-RefE beispielhaft erwähnt..., ...dass in § 14a Absatz 2 WindSeeG-RefE ergänzend definiert..., ...hierzu § 102 Absatz 5 WindSeeG-RefE Anwendung findet..., ... Begründungen, die im WindSeeG-RefE aufgeführt werden..., ...dass der § 69 Abs. 13 WindSeeG-RefE gestrichen wird. ▪ zu § 70a WindSeeG-RefE Plangenehmigung ..., ... Begründungen, die im WindSeeG-RefE aufgeführt werden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt von Naturschutzstandards bei Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes
Erhalt der UVP und artenschutzrechtlicher Prüfung bei Umsetzung der RED III Offshore
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 26.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
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BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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22.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...nationale Umsetzung per WindSeeG-Novelle schießt weit ..., ...Damit bricht der aktuelle WindSeeG-Entwurf mit dem übergeordneten..., ... aktuelle Entwurf des WindSeeG gegen den Vorsatz des..., ...Solarpaket mit dem neuen §8a WindSeeG dahingehend unterlaufen..., ...Solarpaket eingeführte §8a WindSeeG ist im Rahmen der WindSeeG-Novelle..., ...Durchführung einer UVP im WindSeeG, um die Qualität der ..., ...kann. Nr. 3 § 70a Abs. 2 WindSeeG ist entsprechend zu ..., ...Beschleunigungsflächen nach § 8a WindSeeG im Solarpaket ausgehebelt...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung RED III im Bereich Windenergie auf See und Stromnetze
- Anpassung der Ausschreibungsregeln: Begrenzung auf eine Fläche pro Bieter und maximal 750 MW pro Fläche, um Akteursvielfalt zu fördern und Risiken zu minimieren - Überarbeitung des Ausschreibungsdesigns: Einführung neuer Kriterien wie Ökosystemschutz, Energieversorgung, Sektorenkomponente sowie Anpassung von Sicherheitsleistungen, Fristen und Pönalen - Genehmigungsbeschleunigungen: Vereinfachte Verfahren für Netzausbau und Leitungsänderungen sowie erleichterte Genehmigungen für Schwerlasttransporte - Fokus auf Effizienz und Nachhaltigkeit: Förderung eines ökologisch und wirtschaftlich nachhaltigen Offshore-Windenergie-Ausbaus
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 02.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1491
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze
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BT-Drs. 21/1491
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
29.08.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...einzufügender § 54 Abs. 4 WindSeeG: § 54 Abs. 4 WindSeeG..., ...des § 2a Abs. 2 Satz 2 WindSeeG: Änderung des § 2a Abs. 2 Satz 2 WindSeeG „Die zur Ausschreibung..., ... Abschnitts 2, Teil 3 WindSeeG (§§ 16.25 WindSeeG) und..., ... in § 51 Abs. 3 Nr. 2 WindSeeG (PPA-Anteil) und der ..., ...Formulierung in § 53 Abs. 4 WindSeeG (hierzu unter b.) durch..., ...des § 51 Abs. 3 Nr. 2 WindSeeG: „Ein Konzept, das ..., ...Ersetzung des § 53 Abs. 4 WindSeeG: „Das Gebot mit dem ..., ... 53 Abs. 5 WindSeeG: a. Ersetzung des § 51 Abs. 3 Nr. WindSeeG „Erstellung eines bindenden..., ...Ersetzung des § 53 Abs. 5 WindSeeG: „Das Speicherkonzept..., ...Nr. 5 und § 53 Abs. 7 WindSeeG: § 51 Abs. 3 Nr. 5 WindSeeG..., ... in § 51 Abs. 3 Nr. 4 WindSeeG soll nachjustiert werden..., ...des § 51 Abs. 3 Nr. 4. WindSeeG: Neuformulierung des § 51 Abs. 3 Nr. 4. WindSeeG: „Das Verhältnis aller..., ...Änderung des § 53 Abs. 2 WindSeeG: Änderung des § 53 Abs. 2 WindSeeG: Für das Kriterium..., ...sinnvoll. § 52 Abs. 1 WindSeeG sollte folgendermaßen..., ... § 82 Abs. 2c WindSeeG: „Im Falle eines Fristverstoßens..., ... des § 58 Abs. 1 WindSeeG „Der bezuschlagte ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
OWP-Betreiber sorgen sich um Rechtssicherheit, wenn die Durchführung einer UVP nicht mehr möglich sein soll. BWO setzt sich für den Erhalt einer Kann-Vorschrift ein, so dass auch weiterhin freiwillig von Entwicklern eine UVP durchgeführt werden kann.
- Bereitgestellt von: BWO - Bundesverband Windenergie Offshore am 04.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
-
BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.06.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...für die Anpassung des WindSeeG an die Vorgaben der EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie..., ...Gesetzes zur Änderung des WindSeeG beschlossen, mit dem ..., ...Einreichungsfristen des WindSeeG würde es trotz dieser..., ...auf See und Stromnetze (WindSeeG-E) beschlossen. Dieser..., ...sollte Vorhabenträgern im WindSeeG-E die Möglichkeit eingeräumt..., ...Ergänzung in § 70a Abs. 2 WindSeeG-E als neue Sätze 7 und..., ...sollte in § 70a Abs. 3 WindSeeG-E ein neuer Satz 5 aufgenommen..., ...81 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WindSeeG weiterhin vor, dass der..., ...Überprüfungsverfahren nach § 70a Abs. 3 WindSeeG-E mit optionalen und ..., ...Umweltunterlagen in § 70a WindSeeG-E ist mit den Umsetzungsvorgaben..., ...70a Abs. 3 Satz 3 und 4 WindSeeG-E). Der Änderungsvorschlag...
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Zu Regelungsvorhaben: