Stellungnahmen/Gutachten
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34 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"VSBG"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (34)
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Zu Regelungsvorhaben:
Erhöhung der Akzeptanz der Verbraucherstreitbeilegung
Reduzierung der Informationspflichten im B2C-Verhältnis und angemessene Gestaltung der Kostenregelungen.
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 05.11.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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05.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...wesentlichen Änderungen des VSBG nach dem Referentenentwurf..., ...Fällen des § 30 Abs. 6 S. 2 VSBG-E HDE-Votum: Zustimmung..., ...Regelungen des § 30 Abs. 6 S. 2 VSBG, nach der von einer Bereitschaft..., ...Zustimmung gemäß § 30 Abs. 6 VSBG stand das Ziel des Gesetzgebers..., ... Gesetzesbegründung zum VSBG bekannt hat und der für..., ...Universalschlichtungsstelle des Bundes (§ 31 S. 2 VSBG-E) HDE-Votum: Zustimmung..., ...soll daher mit § 31 S. 2 VSBG-E klargestellt werden, ..., ...geplante Ergänzung des § 31 VSBG mit dem neuen Satz 2 leistet..., ...Verbrauchern (§ 36 Abs. 1 VSBG) HDE-Votum: Zustimmung..., ... gemäß § 36 Abs. 1 S. 1 VSBG, die Verbraucher ggf. auch..., ...Streitigkeit (§ 37 Abs. 1 VSBG) HDE-Votum: Zustimmung..., ...Bestimmung des § 37 Abs. 1 VSBG verpflichtet Unternehmer...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der BdV betrachtet die im Entwurf gesetzten Ziele als positiv. Dennoch besteht teilweise Handlungsbedarf. Der Verzicht auf die rechtlichen Fiktionen eines Streiteintrittes für Unternehmer sollte nicht abgeschafft werden. Es sollte kein teilweiser Verzicht der Erhebung der Verfahrenskosten erfolgen. Die allgemeine Informationspflicht der Unternehmer sollte nicht beschränkt werden, gleiches fordern wir für die Informationspflicht nach Entstehen der Streitigkeit. Weiter fordern wir Branchenübergreifende Pflicht zur Teilnahme von Unternehmern an der Verbraucherstreitbeilegung und eine Regelung zur Bindungswirkung des Entscheides der Streitbeilegungsverfahren für Unternehmer bis zu einem festgelegten (branchenabhängigen) Streitwert
- Bereitgestellt von: Bund der Versicherten e. V. am 23.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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29.10.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...schon seit Einführung des VSBG.2 Wir stellen außerdem..., ...effektiver. Die §§ 30 und 31 VSBG-E betreffen ausschließlich..., ...Zu Artikel 1 Zu § 21 VSBG-E: Bescheinigung nach Antrag..., ...Referentenentwurf sieht in § 21 Abs. 2 VSBG-E vor, dass eine Beschei..., ... Die neu in § 21 Abs. 2 VSBG-E aufgelisteten Anforderungen..., ...Referentenentwurfes geboten. Zu § 21a VSBG-E: Aufbewahrungsfrist ..., ...braucherstreitbeilegung) Zu § 30 VSBG-E: Auskunftsmöglichkeiten..., ...positiv Die in § 30 Abs. 4 VSBG-E neu eingeführte Auskunftsmöglichkeit..., ...des geltenden § 30 Abs. 6 VSBG stellen Erleichterungen..., ...braucherstreitbeilegung) Zu § 31 VSBG-E: Verfahrenskosten Bewertung..., ...handlungsbedürftig Die in § 31 Abs. 2 VSBG-E vorgeschlagene Neuregelung..., ... 23 Abs. 1, 31 Abs. 3 VSBG). Darüber hinaus schützen..., ...Ablehnungsgründe aus § 14 VSBG vor missbräuchlicher Verwendung..., ...freizustellen. Zu § 36 VSBG-E: Allgemeine Informationspflicht..., ...Regelung aus. Zu § 37 VSBG-E: Informationen nach Entstehen..., ...an unsere Kritik an § 36 VSBG-E ist auch in § 37 VSBG-E..., ...weitere Neuerung des § 37 VSBG-E ist die unverzügliche..., ... Ausführungen zu § 31 VSBG-E (siehe oben Seite 8)....
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausdehnung der im RefE vorgesehenen Aufbewahrungsfrist auf alle Verfahrensakten, die im Zusammenhang mit einem Streitbeilegungsverfahren bei den Verbraucherschlichtungsstellen angelegt werden, sowie Klarstellung, dass der Hinweis auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle erst zu erteilen ist, wenn der Unternehmer entscheidet, den geltend gemachten Anspruch "endgültig" nicht oder nicht vollständig zu erfüllen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 12.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) 1. Neuregelung § 21a VSBG-RefE (Aufbewahrungsfrist..., ...bieten kann. Der § 21a VSBG-RefE ist jedoch eingebettet in Abschnitt 3 des VSBG zu den Regelungen des ..., ...hier lex specialis zu dem VSBG sind und die Organisation..., ...entweder innerhalb des VSBG an anderer Stelle zu verorten..., ...Ablehnungsentscheidungen gemäß § 14 VSBG bzw. § 6 FinSV, Abgaben..., .... 2. Änderung des § 37 VSBG (Informationen nach Entstehen..., ... des § 37 Abs. 2 Satz 1 VSBG-RefE soll der Zeitpunkt..., ...entsprechend § 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG über die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle..., ...Neufassung des § 36 Abs. 1 VSBG-RefE jedoch keine Nummer...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausdehnung der im RefE vorgesehenen Aufbewahrungsfrist auf alle Verfahrensakten, die im Zusammenhang mit einem Streitbeilegungsverfahren bei den Verbraucherschlichtungsstellen angelegt werden, sowie Klarstellung, dass der Hinweis auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle erst zu erteilen ist, wenn der Unternehmer entscheidet, den geltend gemachten Anspruch "endgültig" nicht oder nicht vollständig zu erfüllen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 11.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) 1. Neuregelung § 21a VSBG-RefE (Aufbewahrungsfrist..., ...bieten kann. Der § 21a VSBG-RefE ist jedoch eingebettet in Abschnitt 3 des VSBG zu den Regelungen des ..., ...hier lex specialis zu dem VSBG sind und die Organisation..., ...entweder innerhalb des VSBG an anderer Stelle zu verorten..., ...Ablehnungsentscheidungen gemäß § 14 VSBG bzw. § 6 FinSV, Abgaben..., .... 2. Änderung des § 37 VSBG (Informationen nach Entstehen..., ... des § 37 Abs. 2 Satz 1 VSBG-RefE soll der Zeitpunkt..., ...entsprechend § 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG über die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle..., ...Neufassung des § 36 Abs. 1 VSBG-RefE jedoch keine Nummer...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausdehnung der im RefE vorgesehenen Aufbewahrungsfrist auf alle Verfahrensakten, die im Zusammenhang mit einem Streitbeilegungsverfahren bei den Verbraucherschlichtungsstellen angelegt werden, sowie Klarstellung, dass der Hinweis auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle erst zu erteilen ist, wenn der Unternehmer entscheidet, den geltend gemachten Anspruch "endgültig" nicht oder nicht vollständig zu erfüllen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 03.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) 1. Neuregelung § 21a VSBG-RefE (Aufbewahrungsfrist..., ...bieten kann. Der § 21a VSBG-RefE ist jedoch eingebettet in Abschnitt 3 des VSBG zu den Regelungen des ..., ...hier lex specialis zu dem VSBG sind und die Organisation..., ...entweder innerhalb des VSBG an anderer Stelle zu verorten..., ...Ablehnungsentscheidungen gemäß § 14 VSBG bzw. § 6 FinSV, Abgaben..., ... 2. Änderung des § 37 VSBG (Informationen nach Entstehen..., ... des § 37 Abs. 2 Satz 1 VSBG-RefE soll der Zeitpunkt..., ...entsprechend § 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG über die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle..., ...Neufassung des § 36 Abs. 1 VSBG-RefE jedoch keine Nummer...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung und Ergänzung der Regelungen zur Verbraucherstreitbeilegung
Ziel des Gesetzgebungsverfahrens ist es, die Teilnahmebereitschaft der Unternehmer an der Verbraucherstreitbeilegung zu erhöhen, den Zugang zur Verbraucherstreitbeilegung zu erleichtern und das Verfahren zu entbürokratisieren. Der Verband begrüßt den Ansatz der Entbürokratisierung und das Ziel, durch die vorgeschlagenen Regelungen zu mehr Rechtssicherheit im Bereich der Schlichtungsstellen beizutragen, sieht aber in Bezug auf einzelne Bestimmungen noch Nachbesserungsbedarf.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 03.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) 1. Neuregelung § 21a VSBG-RefE (Aufbewahrungsfrist..., ...bieten kann. Der § 21a VSBG-RefE ist jedoch eingebettet in Abschnitt 3 des VSBG zu den Regelungen des ..., ...hier lex specialis zu dem VSBG sind und die Organisation..., ...entweder innerhalb des VSBG an anderer Stelle zu verorten..., ...Ablehnungsentscheidungen gemäß § 14 VSBG bzw. § 6 FinSV, Abgaben..., ... 2. Änderung des § 37 VSBG (Informationen nach Entstehen..., ... des § 37 Abs. 2 Satz 1 VSBG-RefE soll der Zeitpunkt..., ...entsprechend § 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG über die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle..., ...Neufassung des § 36 Abs. 1 VSBG-RefE jedoch keine Nummer...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
Die deutsche Versicherungswirtschaft unterstützt das Anliegen, Diskriminierungen zu verhindern. Gleichzeitig ist sie darauf angewiesen, dass sachgerechte Differenzierung nach dem Risiko möglich ist. Insbesondere ist daher wichtig, im Falle einer Erweiterung der Diskriminierungsmerkmale des AGG auch für diese Merkmale – jedenfalls soweit für die Versicherungswirtschaft relevant – eine unterschiedliche Behandlung zuzulassen, sofern sie auf anerkannten Prinzipien risikoadäquater Kalkulation beruht. Zudem sollte das AGG auch zukünftig technologieneutral formuliert sein.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 27.04.2026
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Adressatenkreis:
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17.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verbraucherschlichtungsstellen nach dem VSBG Sofern im Falle eines ..., ...Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) gegeben ist und der Antragsgegner..., ...tungsverfahren nach dem VSBG teilnimmt, sollte ausschließlich..., ... begründen (§ 19 Abs. 1 VSBG). Das geltende Recht ..., ...cherschlichtungsstellen nach dem VSBG nicht entgegen: • Art...., .... • § 14 Abs. 1 Nr. 2 VSBG sieht für die Verbraucherschlichtungsstellen..., ...wie in § 14 Abs. 1 Nr. 2 VSBG vorgesehen – zunächst ..., ...diesbezüglichen Regelungen des VSBG rekurriert werden, insbesondere § 3 VSBG. Berlin, den 17.04.2026...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Überarbeitung der RL über die alternative Beilegung verbraucherrechtl. Streitigkeiten
Vorschläge zur Sicherstellung eines effizienten Verbraucherschlichtungsverfahrens, u.a. (1) durch Vermeidung der Überforderung des Verbraucherschlichtungsverfahrens durch die von der Kommission vorgeschlagenen Erweiterungen des Anwendungsbereichs sowie der ausgedehnteren Informations- und Mitteilungspflichten sowie (2) Bewahrung der Möglichkeit, Konflikte zwischen Verbrauchern und Unternehmen effizient, schnell und kostengünstig beizulegen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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30.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Schlichtungsvo rschlag nach § 19 VSBG, bzw. § 9 FinSV thematisiert..., ...Erfahrung wird schon bei § 37 VSBG gemacht, der Art. 13 Abs..., ...Nichteinhaltung von § 37 VSBG. Weltweite Zuständigkeit..., ...Schlichtungsvorschlag nach § 19 VSBG setzt eine rechtliche Würdigung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge für den Bürokratieabbau
Bürokratierückbaumaßnahmen - Reduktion von Berichtspflichten im Handel
- Bereitgestellt von: Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) am 17.09.2025
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Adressatenkreis:
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01.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Streitschlichtung Betroffene Gesetze VSBG bzw. EU ADR Thema Hier..., ...Infopflichten nach § 37 VSBG absolut überflüssig, zumal..., ...im Onlineshop nach § 36 VSBG sind nur dann sinnvoll,...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rechte der Verbraucher:Innen bei ambulanten Pflegeverträgen stärken
Der vzbv setzt sich für eine flexiblere, unbürokratische Leistungsgestaltung in der ambulanten Pflege, Zusammenlegung aller Leistungen in zwei Budgets (Pflege- und Entlastungsbudget), eine unbürokratische und flexible Inanspruchnahme des Entlastungsbetrags sowie spezialgesetzlich geregelte, verbraucherfreundlich gestaltete ambulante Pflegeverträge ein.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 30.09.2025
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Adressatenkreis:
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18.06.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen; hierzu sollte...
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Zu Regelungsvorhaben: