Stellungnahmen/Gutachten
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252 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"StromNEV"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (252)
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme befasst sich insbesondere mit der Notwendigkeit wettbewerbsfähiger und planbarer Netzentgeltregelungen für energieintensive Industrieunternehmen. Thematisiert werden dabei die Bedeutung angemessener finanzieller Entlastungen, die sachgerechte Berücksichtigung von Flexibilitätsanforderungen im Stromsystem, die Vermeidung von Effizienzverlusten in kontinuierlichen industriellen Prozessen sowie die Anerkennung asymmetrischer Beiträge zur Systemstabilität durch die Erbringung von Systemdienstleistungen. Ziel ist es, praktikable und wirtschaftlich tragfähige Rahmenbedingungen für energieintensive Produktionsstandorte im Zuge der Energiewende zu unterstützen.
- Bereitgestellt von: TRIMET Aluminium SE am 20.09.2024
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Adressatenkreis:
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18.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV die letzten drei Aluminiumelektrolysen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme befasst sich insbesondere mit der Notwendigkeit wettbewerbsfähiger und planbarer Netzentgeltregelungen für energieintensive Industrieunternehmen. Thematisiert werden dabei die Bedeutung angemessener finanzieller Entlastungen, die sachgerechte Berücksichtigung von Flexibilitätsanforderungen im Stromsystem, die Vermeidung von Effizienzverlusten in kontinuierlichen industriellen Prozessen sowie die Anerkennung asymmetrischer Beiträge zur Systemstabilität durch die Erbringung von Systemdienstleistungen. Ziel ist es, praktikable und wirtschaftlich tragfähige Rahmenbedingungen für energieintensive Produktionsstandorte im Zuge der Energiewende zu unterstützen.
- Bereitgestellt von: TRIMET Aluminium SE am 27.01.2026
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Adressatenkreis:
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21.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV die letzten drei Aluminiumelektrolysen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwicklung der Strom(neben)kosten 2023/2024 mit Ausblick 2026 bzw. 2029
Mit der Analyse sollen die Auswirkungen der be-/ bzw. entlastenden Wirkungen der staatlichen Preisbestandteile zu Strom- und Energie – unter Berücksichtigungen der Entscheidungen zum Bundeshaushalt 2024 (Schwerpunkt Strompreispaket und Netzentgelte) dargestellt werden. Da einige Entlastungstatbestände von Verbrauchswerten und der jeweils konkreten Unternehmensrealität abhängig sind, wurden 6 typisierende Fallgruppen gebildet. Betrachtet werden die Preisbestandteile im Vergleich 2023/2024. Im weiteren wurde die Kostenauswirkungen durch potentiell auslaufende Regelungen (befristete Stromsteuersenkung 2026; Auslaufen der StromNEV 2029) analysiert.
- Bereitgestellt von: Energieintensive Industrien in Deutschland am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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15.05.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Stromsteuersenkung 2026; Auslaufen der StromNEV 2029) analysiert Fazit..., ...Letztverbrauchergruppe B/C der §19 StromNEV-Umlage führt dazu, dass..., ...Netzentgelten (§19 Abs. 2 StromNEV) hätte signifikante Auswirkungen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Am 23.07.2024 hat die Bundesnetzagentur ein Konsultationsverfahren gestartet. Ziel ist die Abschaffung individueller Netzentgelte nach § 19 II StromNEV und Einführung von flexibilitätsbasierten Sondernetzentgelten. Da die bisherige sogenannte Bandlastregelung weiterhin einen netzdienlichen Effekt hat und viele Industrieprozesse nicht flexibel betrieben werden können, regen wir eine Beibehaltung der "Bandlastregelung" nach § 19 II 2 StromNEV an, die durch einen Flexibilisierungstatbestand ergänzt werden soll, der das bisherige Flexibilisierungshemmnis beseitigt. Konkret sollen netzdienliche Leistungsspitzen und Verbrauchsreduktionen bei der Berechnung der Vollbenutzungsstunden unberücksichtigt bleiben.
- Bereitgestellt von: Aurubis AG am 30.06.2025
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Adressatenkreis:
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16.05.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Netzentgelten nach § 19 II 2 StromNEV. Nach den zahlreichen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform der Allgemeinen Netzentgeltsystematik (AgNeS)
Mit dem Urteil vom 2. September 2021 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass der Entscheidungsspielraum der Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrer Funktion als Regulierungsbehörde zu gering sei und nicht unabhängig genug erfolge. Die BNetzA hat daher eine Reform der Rahmenfestlegungen für die Allgemeine Netzentgeltsystematik auf den Weg gebracht.
- Bereitgestellt von: German Datacenter Association e. V. am 29.04.2026
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Adressatenkreis:
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21.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) soll daher durch Flexibilisie-rungsoptionen..., ...Bandlast-Regelung nach § 19 Abs. 2 StromNEV Anreize gesetzt werden..., ...adres-siert. § 19 Abs.2 StromNEV gibt als Schwelle 10 ..., ...Betriebsstundenbindung des § 19 Abs. 2 StromNEV wäre damit obsolet. ..., ... Ablauf des aktuellen StromNEV-Geltungszeitraums bis..., ...Außer-krafttreten der StromNEV nicht vorgenommen werden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Finanzierung der Netzentgelte sollte als Staatsaufgabe auch grundsätzlich vom Staat geleistet werden
Mindestens die transformationsbedingten Netzentgelte und Netzumlagen müssen aus dem Bundeshaushalt finanziert werden.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e.V. (wdk) am 30.09.2024
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Adressatenkreis:
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18.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Reform von § 19 Abs. 2 StromNEV Vorbemerkung ..., ...warum die Regelungen der StromNEV, die eigentlich bis 2028..., ... des § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV 1. Netzdienliches Verhalten..., ...nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV: 1. Bereits die bisherigen..., ...nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV („7 000-Stunden-Regel...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Individuelle Netzentgelte-Regelung
Die bestehende Möglichkeit der individuelle Netzentgelte muss erhalten bleiben, aber mit dem Ziel der Klimaneutralität in Einklang gebracht werden - Flexibilisierung für -defossilisierte Anlagen -Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien -Energie-Rückgewinnung durch Stromerzeugung
- Bereitgestellt von: Ardagh Glass Germany am 23.06.2025
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Adressatenkreis:
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13.05.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...dekarbonisieren. § 19 Abs. 2 StromNEV ermöglicht Letztverbrauchern..., ...Netzentgelte-Regelung (19 Abs. 2 S. 2 StromNEV), um diese in Einklang..., ...gemäß §19 Abs. 2 S. 2 StromNEV profitieren. Hiermit ..., ... nach §19 Abs. 2 S. 2 StromNEV kommen, indem die EE-Erzeuger..., ...seitens des §19 Abs. 2 S. 2 StromNEV generieren. Jens ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform der Industrienetzentgelte
Industrienetzentgelte Reform soll praxistauglich ausgestaltet werden
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 20.12.2024
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Adressatenkreis:
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18.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Stromnetzent-geltverordnung (nachfolgend StromNEV) abweichende Festlegung..., ...Industrienetzentgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV ist deshalb auch da-rauf..., ...vor dem Auslaufen der StromNEV (31.12.2028) zur geltenden..., ...die bisher § 19 Abs. 2 StromNEV in Anspruch nehmen. Der..., ...Netz-entgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV „nicht unmittelbar ihre..., ...Sondernetzentgelte gem. § 19 Abs. 2 StromNEV tatsächlich, wie in den..., ...Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) sollte mindestens bis..., ...Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) sollte mindestens bis..., ...darüber nach-denkt, die StromNEV, wie im Übrigen bisher..., ...Nachfolgeregelung zum § 19 Abs. 2 StromNEV bereits zum 1.1.2027 ..., ... – auch ohne die § 19 StromNEV Sonderregelungen – ein...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Optimierung der Rahmenbedingungen für Energiespeicher und Pumpspeicherkraftwerke
- Bereitgestellt von: Vattenfall GmbH am 21.11.2025
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Adressatenkreis:
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29.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...von § 19 Abs. 2 und 4 StromNEV. Dabei sollten die in § 19 Abs. 4 StromNEV tatsächlich geleisteten..., ...Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) in Anspruch. Die Voraussetzung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Innovationsfreundliche Netzentgeltreform
Die wirtschaftliche Umsetzung der Elektrifizierung viele Prozesse in der Ernährungswirtschaft wird durch hohe Energiekosten, lange Netzanschlusszeiten und fehlende Investitionssicherheit erheblich erschwert. Vor diesem Hintergrund kommt der Reform der Allgemeinen Netzentgeltsystemtaik eine zentrale Bedeutung zu. Zahlreiche Verbände fassen die Kernpositionen der Energieintensiven Ernährungsindustrie in einem Forderungspapier zusammen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Brauer-Bund e.V. am 09.07.2026
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Adressatenkreis:
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30.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...muss eine zu § 19 Abs. 2 StromNEV äquivalente Erstattungs-höhe..., ...Atypik-Regelungen (§ 19 Abs. 2 StromNEV). Dies muss für alle ..., ...Poolings" (§ 17 Abs. 2a StromNEV) muss daher zwingend ..., ...Poolings (§ 17 Abs. 2a StromNEV) über alle Spannungsebenen...
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Zu Regelungsvorhaben: