Stellungnahmen/Gutachten
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72 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"StBerG"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (72)
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Zu Regelungsvorhaben:
Berufsrecht der Steuerberater, Novellierung Steuerberatungsgesetz (StBerG), keine Verschärfung Regelungen zum Fremdbesitzverbot
- Bereitgestellt von: Tietmeyer, Wolgast & Partner Berlin Politikberatung PartG am 13.02.2026
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Adressatenkreis:
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05.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- Afileon Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vorbehaltsaufgaben (§§ 33 ff. StBerG) sind zwar ein solides..., ...Ausnahmevorschrift des § 4 StBerG heißt es: „Entstanden ..., ...: Moratorium für § 55a StBerG-E „Die Regelung zum Fremdbesitzverbot...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der BVL setzt sich gegenüber den Mitgliedern des Bundestags und den Vertretern der Finanzverwaltung für einen Wegfall der Betragsgrenzen für Überschusseinkünfte in § 4 Nr. 11 lit. c StBerG bzw. § 4 StBerG-E ein. Durch die Erhöhung der Einnahmegrenze soll sichergestellt werden, dass die Beratungsbefugnis trotz der inflationsbedingten Erhöhungen (insbesondere) der Mietkosten regelmäßig bestehen bleibt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. am 21.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
-
BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
18.09.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Nummer 11 Buchstabe c StBerG vorgesehe-nen Beschränkungen..., ...Vereinszwecks in § 18 Abs. 1 Nr. 3 StBerG-E ist sehr zu begrüßen..., ...Recht (§ 14 Abs. 1 Satz 2 StBerG) besteht die Möglichkeit..., ...gemäß § 14 Abs. 1 Satz 3 StBerG folgt, dass die Mitgliedervertreter..., ... in § 26 Abs. 2 Satz 1 StBerG-E, dass das Vertreteramt..., ...Neuregelung des § 26 StBerG-E Mindestvoraussetzungen..., ...Vertreterver-sammlung in § 26 Abs. 2 StBerG-E führt jedoch zu einer..., ...zu § 26 Abs. 2 Satz 1 StBerG-E gedeckt Der zwingende..., ...durch § 26 Abs. 2 Satz 1 StBerG-E und, da es sich um eine..., ...für § 26 Abs. 2 Satz 1 StBerG-E Nach der Begründung..., .... § 26 Abs. 2 Satz 2 StBerG-E entspricht dieser Regelung..., ... in § 26 Abs. 2 Satz 1 StBerG-E zu verstehen. Nach der..., ...festzulegen. Anders als das StBerG kennt das das GenG zwar..., ...und enthält keine § 23 StBerG vergleichbare Regelung..., ...Begründung zu § 26 Abs. 2 StBerG-E, nach der sich die Regelung..., ...Regelungsvorschlag des § 26 Abs. 2 StBerG-E in dem wesentlichen ..., ...durch § 26 Abs. 2 Satz 1 StBerG-E lässt sich auch im Vergleich..., ...Für die in § 26 Abs. 2 StBerG-E vorgesehene Ausnahme..., ...durch § 26 Abs. 1 Satz 1 StBerG-E ge-sichert Wie bereits..., ... in § 26 Abs. 1 Satz 1 StBerG-E Rechnung, nach der an...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschlag zu einer Klarstellung im Rahmen der 9. Änderung des Steuerberatungsgesetzes
Wir sprechen uns für einen klarstellenden Hinweis in der Gesetzesbegründung aus. Dieser sollte verdeutlichen, dass diejenigen, die Verträge im Sinne des § 2 Abs. 1 WoPG schließen oder vermitteln, nach der Neuregelung in § 4e StBerG-E weiterhin befugt bleiben, bei der Ausfüllung von Anträgen auf Wohnungsbauprämie Hilfe zu leisten.
- Bereitgestellt von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen im Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. am 23.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Generalklausel nach § 4e StBerG-E, nach der die ..., ...wonach die bislang in § 4 StBerG abschließend Genannten..., ...Steuersachen künftig aus § 4e StBerG-E ableiten können. ..., ...Gesetzesbegründung zu § 4e StBerG-E einen klarstellenden..., ...der Neuregelung in § 4e StBerG-E weiterhin befugt bleiben..., ...: Nach § 4e Satz 1 StBerG-E darf die geschäftsmäßige..., ...Voraussetzungen des § 4 Nr.5 StBerG zwar bei generellen Hinweisen..., ...Gesellschaften nach § 3 StBerG vorbehalten bleiben (vgl..., ...Rechtsprechung ist § 4 StBerG mit Art. 28 des JStG 1996..., ...Gesetzesbegründung zu § 4 Nr. 14 StBerG ist dabei Folgendes festgehalten..., ...eine Ergänzung des § 4 StBerG wird deshalb denjenigen..., ...der Begründung zu § 4e StBerG-E auf Seite 34 ist der..., ...der Befugnis nach § 4e StBerG-E ausdrücklich nicht auf..., ...Gesetzesbegründung zu § 4e StBerG-E freuen, dass die Hilfeleistung..., ...im Sinne des § 4 Nr. 14 StBerG künftig in jedem Fall ..., ...Nebenleistung im Sinne des § 4e StBerG-E anzusehen ist. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausweitung der Leitungsbefugnis von Beratungsstellenleitern von zwei auf drei Beratugnsstellen
Der BVL setzt sich gegenüber den Mitgliedern des Bundestags und den Vertretern der Finanzverwaltung für eine Ausweitung der Leitungsbefugnis von Beratungsstellenleitern von zwei auf drei Beratungsstellen ein. Adressierte Paragraphen: § 23 Abs. 1 S. 3 StBerG ; § 20 Abs. 1 StBerG-E
- Bereitgestellt von: Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. am 21.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.09.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Nummer 11 Buchstabe c StBerG vorgesehe-nen Beschränkungen..., ...Vereinszwecks in § 18 Abs. 1 Nr. 3 StBerG-E ist sehr zu begrüßen..., ...Recht (§ 14 Abs. 1 Satz 2 StBerG) besteht die Möglichkeit..., ...gemäß § 14 Abs. 1 Satz 3 StBerG folgt, dass die Mitgliedervertreter..., ... in § 26 Abs. 2 Satz 1 StBerG-E, dass das Vertreteramt..., ...Neuregelung des § 26 StBerG-E Mindestvoraussetzungen..., ...Vertreterver-sammlung in § 26 Abs. 2 StBerG-E führt jedoch zu einer..., ...zu § 26 Abs. 2 Satz 1 StBerG-E gedeckt Der zwingende..., ...durch § 26 Abs. 2 Satz 1 StBerG-E und, da es sich um eine..., ...für § 26 Abs. 2 Satz 1 StBerG-E Nach der Begründung..., .... § 26 Abs. 2 Satz 2 StBerG-E entspricht dieser Regelung..., ... in § 26 Abs. 2 Satz 1 StBerG-E zu verstehen. Nach der..., ...festzulegen. Anders als das StBerG kennt das das GenG zwar..., ...und enthält keine § 23 StBerG vergleichbare Regelung..., ...Begründung zu § 26 Abs. 2 StBerG-E, nach der sich die Regelung..., ...Regelungsvorschlag des § 26 Abs. 2 StBerG-E in dem wesentlichen ..., ...durch § 26 Abs. 2 Satz 1 StBerG-E lässt sich auch im Vergleich..., ...Für die in § 26 Abs. 2 StBerG-E vorgesehene Ausnahme..., ...durch § 26 Abs. 1 Satz 1 StBerG-E ge-sichert Wie bereits..., ... in § 26 Abs. 1 Satz 1 StBerG-E Rechnung, nach der an...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der BVL setzt sich gegenüber den Mitgliedern des Bundestags und den Vertretern der Finanzverwaltung für eine Ausweitung des Vereinszwecks auf Nebenleistungen i.S.d. § 5 RDG und weiteren Nebenleistungen ein. Adressierte Paragraphen: § 14 Abs. 1 Nr. 1 StBErG ; § 18 Abs. 1 Nr. 3 StBerG-E
- Bereitgestellt von: Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. am 21.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.09.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Nummer 11 Buchstabe c StBerG vorgesehe-nen Beschränkungen..., ...Vereinszwecks in § 18 Abs. 1 Nr. 3 StBerG-E ist sehr zu begrüßen..., ...Recht (§ 14 Abs. 1 Satz 2 StBerG) besteht die Möglichkeit..., ...gemäß § 14 Abs. 1 Satz 3 StBerG folgt, dass die Mitgliedervertreter..., ... in § 26 Abs. 2 Satz 1 StBerG-E, dass das Vertreteramt..., ...Neuregelung des § 26 StBerG-E Mindestvoraussetzungen..., ...Vertreterver-sammlung in § 26 Abs. 2 StBerG-E führt jedoch zu einer..., ...zu § 26 Abs. 2 Satz 1 StBerG-E gedeckt Der zwingende..., ...durch § 26 Abs. 2 Satz 1 StBerG-E und, da es sich um eine..., ...für § 26 Abs. 2 Satz 1 StBerG-E Nach der Begründung..., .... § 26 Abs. 2 Satz 2 StBerG-E entspricht dieser Regelung..., ... in § 26 Abs. 2 Satz 1 StBerG-E zu verstehen. Nach der..., ...festzulegen. Anders als das StBerG kennt das das GenG zwar..., ...und enthält keine § 23 StBerG vergleichbare Regelung..., ...Begründung zu § 26 Abs. 2 StBerG-E, nach der sich die Regelung..., ...Regelungsvorschlag des § 26 Abs. 2 StBerG-E in dem wesentlichen ..., ...durch § 26 Abs. 2 Satz 1 StBerG-E lässt sich auch im Vergleich..., ...Für die in § 26 Abs. 2 StBerG-E vorgesehene Ausnahme..., ...durch § 26 Abs. 1 Satz 1 StBerG-E ge-sichert Wie bereits..., ... in § 26 Abs. 1 Satz 1 StBerG-E Rechnung, nach der an...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der BVL setzt sich gegenüber den Mitgliedern des Bundestags und den Vertretern der Finanzverwaltung für eine Streichung der Einschränkung des passiven Wahlrechts von Beratungsstellenleitern in § 26 Abs. 2 StBerG-E ein.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. am 21.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.09.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Nummer 11 Buchstabe c StBerG vorgesehe-nen Beschränkungen..., ...Vereinszwecks in § 18 Abs. 1 Nr. 3 StBerG-E ist sehr zu begrüßen..., ...Recht (§ 14 Abs. 1 Satz 2 StBerG) besteht die Möglichkeit..., ...gemäß § 14 Abs. 1 Satz 3 StBerG folgt, dass die Mitgliedervertreter..., ... in § 26 Abs. 2 Satz 1 StBerG-E, dass das Vertreteramt..., ...Neuregelung des § 26 StBerG-E Mindestvoraussetzungen..., ...Vertreterver-sammlung in § 26 Abs. 2 StBerG-E führt jedoch zu einer..., ...zu § 26 Abs. 2 Satz 1 StBerG-E gedeckt Der zwingende..., ...durch § 26 Abs. 2 Satz 1 StBerG-E und, da es sich um eine..., ...für § 26 Abs. 2 Satz 1 StBerG-E Nach der Begründung..., .... § 26 Abs. 2 Satz 2 StBerG-E entspricht dieser Regelung..., ... in § 26 Abs. 2 Satz 1 StBerG-E zu verstehen. Nach der..., ...festzulegen. Anders als das StBerG kennt das das GenG zwar..., ...und enthält keine § 23 StBerG vergleichbare Regelung..., ...Begründung zu § 26 Abs. 2 StBerG-E, nach der sich die Regelung..., ...Regelungsvorschlag des § 26 Abs. 2 StBerG-E in dem wesentlichen ..., ...durch § 26 Abs. 2 Satz 1 StBerG-E lässt sich auch im Vergleich..., ...Für die in § 26 Abs. 2 StBerG-E vorgesehene Ausnahme..., ...durch § 26 Abs. 1 Satz 1 StBerG-E ge-sichert Wie bereits..., ... in § 26 Abs. 1 Satz 1 StBerG-E Rechnung, nach der an...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausweitung der Leitungsbefugnis von Beratungsstellenleitern von zwei auf drei Beratugnsstellen
Der BVL setzt sich gegenüber den Mitgliedern des Bundestags und den Vertretern der Finanzverwaltung für eine Ausweitung der Leitungsbefugnis von Beratungsstellenleitern von zwei auf drei Beratungsstellen ein. Adressierte Paragraphen: § 23 Abs. 1 S. 3 StBerG ; § 20 Abs. 1 StBerG-E
- Bereitgestellt von: Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. am 21.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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11.09.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Nach § 26 Absatz 2 Satz 1 StBerG-E kann jedoch nur als ..., ...die Neureglung des § 26 StBerG-E Mindestvoraussetzungen..., ...Beratungsstellenleitungen in § 26 Absatz 2 StBerG-E für zwingend erforderlich..., ...Inhalt des § 26 Abs. 2 StBerG-E entspricht soweit dem..., ...Regelung des § 26 Abs. 2 StBerG somit in einem offensichtlichen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gemäß dem Entwurf sollen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften nach § 55a Abs. 1 Satz 3 StBerG-E künftig neben den Anerkennungsvoraussetzungen des § 28 WPO auch die Anerkennungsvoraussetzungen des § 53 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StBerG erfüllen müssen, um Gesellschafter einer steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaft sein zu dürfen. Dazu merkt das IDW an, dass in der Gesetzesbegründung unzutreffend suggeriert wird, das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer würde die Unabhängigkeit der Berufsausübung nicht hinreichend gewährleisten und sei nicht dazu in der Lage, eine unangemessene Einflussnahme von berufsfremden mittelbaren Gesellschaftern zu verhindern. Die Unabhängigkeit von Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfern wird jedoch durch die strengen berufsrechtlichen Vorgaben sichergestellt.
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 30.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
22.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Steuerberatungsgesetzes (StBerG). In unserer Stellungnahme..., ...Nach § 55a Abs. 1 Satz 3 StBerG-E sollen künftig Wirtschaftsprüfungsgesellschaften..., ...53 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StBerG erfüllen müssen, um Gesellschafter..., ...des § 55a Abs. 1 Satz 2 StBerG, wonach es bei gesetzlichen..., ...beteiligt ist (vgl. Koslowski, StBerG, 8. Aufl. 2022, § 50, ..., ...geltenden Pflichten nach § 51 StBerG gegeben (vgl. Koslowski...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der BVL setzt sich gegenüber den Mitgliedern des Bundestags und den Vertretern der Finanzverwaltung für eine Streichung der Einschränkung des passiven Wahlrechts von Beratungsstellenleitern in § 26 Abs. 2 StBerG-E ein.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. am 21.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
11.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Nach § 26 Absatz 2 Satz 1 StBerG-E kann jedoch nur als ..., ...die Neureglung des § 26 StBerG-E Mindestvoraussetzungen..., ...Beratungsstellenleitungen in § 26 Absatz 2 StBerG-E für zwingend erforderlich..., ...Inhalt des § 26 Abs. 2 StBerG-E entspricht soweit dem..., ...Regelung des § 26 Abs. 2 StBerG somit in einem offensichtlichen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der BVL setzt sich gegenüber den Mitgliedern des Bundestags und den Vertretern der Finanzverwaltung für eine Ausweitung des Vereinszwecks auf Nebenleistungen i.S.d. § 5 RDG und weiteren Nebenleistungen ein. Adressierte Paragraphen: § 14 Abs. 1 Nr. 1 StBErG ; § 18 Abs. 1 Nr. 3 StBerG-E
- Bereitgestellt von: Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. am 21.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
11.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Nach § 26 Absatz 2 Satz 1 StBerG-E kann jedoch nur als ..., ...die Neureglung des § 26 StBerG-E Mindestvoraussetzungen..., ...Beratungsstellenleitungen in § 26 Absatz 2 StBerG-E für zwingend erforderlich..., ...Inhalt des § 26 Abs. 2 StBerG-E entspricht soweit dem..., ...Regelung des § 26 Abs. 2 StBerG somit in einem offensichtlichen...
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Zu Regelungsvorhaben: