Stellungnahmen/Gutachten

Suchbox

49 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"RVG"« gefunden

Das Dokument wird generiert, dies kann einen Moment dauern.

Filterauswahl

Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (49)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Stellungnahme zum KostRÄG 2025 – BT-Drs. 20/14264 Unsere Stellungnahme reagiert auf den Referentenentwurf des „Kostenrechtsänderungsgesetzes 2025“ (KostRÄG 2025), wie er in der Drucksache 20/14264 vom 17. Dezember 2024 vorliegt. Aktuell werden in diesem Gesetzesentwurf unter anderem eine Anpassung der Rechtsanwalts- und Gerichtskosten sowie eine Anhebung der Vergütung von Verfahrensbeiständen vorgeschlagen. Unsere Stellungnahme analysiert die Auswirkungen auf Elternteile – insbesondere solche, die nicht verfahrenskostenhilfeberechtigt sind – und bietet konkrete Reformvorschläge, um ihre Belastung zu begrenzen und die Verfahrensgerechtigkeit zu fördern.

    • Bereitgestellt von: Väteraufbruch für Kinder e.V. am 12.08.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14264 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 - KostRÄG 2025)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Rechtsanwälte, die nach RVG abrechnen, mag die Erhöhung..., ...§§ 45, 28, A1 FamGKG, 13 RVG. 2 170,50 € * 3 / 2 +..., ... 45, 28, A1 FamGKG-E, 13 RVG-E. __________________...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Zunahme zivilgerichtlicher Massenverfahren belastet Justiz und Rechtsschutzversicherer erheblich. Zugleich ermöglichen standardisierte und automatisierte Abläufe bei gleichgelagerten Verfahren deutliche Effizienzgewinne. Der GDV unterstützt daher den Ansatz der Frühjahrs-Justizministerkonferenz, diese geringeren Aufwände gebührenrechtlich zu berücksichtigen. Statt an einen schwer bestimmbaren Begriff des „Massenverfahrens“ anzuknüpfen, sollte auf objektive Kriterien abgestellt werden, etwa die Zahl vergleichbarer Klagen einer Kanzlei gegen denselben Beklagten. Für weitere gleichgelagerte Mandate könnten Geschäfts- und Verfahrensgebühren reduziert werden, wobei bei besonders aufwändigen oder schwierigen Einzelfällen höhere Gebühren möglich bleiben können.

    • Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 26.08.2026
    • Adressatenkreis:
      • 12.08.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... (2300, 3100 und 3200 VV RVG). Das entspricht auch der..., ...bestehenden Systematik des RVG, berücksichtigt diese doch...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Pankatz in Riedel/Sußbauer, RVG, 10. Aufl., § 1 Rn. 36 ..., ...Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 23. Aufl., § 1 Rn. 38;..., ... gem. § 13e RDG iVm. dem RVG x ** Geschäftsgebühr analog Nr. 2300 VV RVG aus 0,00 EUR 0,00 Post..., ...analog gem. Nr. 7002 VV RVG 0,00 Summe der Inkassokosten..., ... Vorschriften analog des RVG erforderlich. Entweder..., ...Inkassokosten entsprechend dem RVG unter Benennung der Gebührentatbestände des RVG berechnet oder es erfolgt..., ...Inkassogebühren die Anwaltsgebühren (RVG) nicht überschreiten ..., ...EG-RDG a. F.). Nicht im RVG vorgesehene Gebührentatbestände..., ... S 63; Gerold/Schmidt, RVG-Kommentar, RVG VV 2300 ..., ... nach Nr. 2300 Abs. 2 VV RVG, entsteht eine 0,9 Gebühr..., ...Ergänzend ist § 13 Abs. 2 RVG zu berücksichtigen. Zahlt...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit dem Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sollen die Teile der Verbraucherrechte-Richtlinie (RL 2011/83/EU) umgesetzt werden, die durch die Richtlinien 2023/2673 und 2024/825 geändert und ergänzt wurden. Die vorgesehenen Änderungen beziehen sich im Wesentlichen auf im Fernabsatz geschlossene Finanzdienstleistungsverträge. Insbesondere sollen umfassende Informationspflichten und eine elektronische Widerrufsfunktion bei online abgeschlossenen Fernabsatzverträgen eingeführt werden. Der BDIU möchte erreichen, dass Zahlungsvereinbarungen im Inkasso nicht den verbraucherschützenden Vorschriften unterfallen, die eigentlich nur für Kreditverträge gelten sollen.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 29.05.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1856 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
      2. BT-Drs. 21/3345 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1856, 21/2463, 21/2669 Nr. 20 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
    • Adressatenkreis:
      • 19.05.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV RVG) zur Vergütung der Vermittlungsleistung..., ...Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ordnet Zahlungsvereinbarungen..., ...Kreditwesen zu (Nr. 1000 VV RVG). Die gesetzliche Systematik..., ... • Das RDG/die BRAO/das RVG erlauben ausdrücklich die...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Wertfestsetzung nach § 33 RVG Völlig unerwähnt bleiben..., ...ausschließlich nach § 33 Abs. 1 RVG erfolgt, weil die Gerichtskosten..., ...Beschwerde nach § 33 Abs. 3 RVG möglich. Dies ist beispielsweise..., ...GNotKG sowie § 33 Abs. 4 RVG. Nach dem Wortlaut der ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Beiordnung minderjähriger Verletzter von Amts wegen bzw. Übertragung des Antragsrecht auf die Staatsanwaltschaft eventuelle Entbehrlichkeit bzw. Konkretisierung der besonderen Schutzbedürftigkeit in § 406g Absatz 3 StPO bei erwachsenen Verletzten (zumindest bei bestimmten Deliktsgruppen) Beiordnung bei häuslicher Gewalt insbesondere in gravierenden Fällen Benachrichtigung der psychosozialen Prozessbegleitung vom Termin Vergütung: insb. Regelung zur dritten Stufe (§ 6 Satz 1 Nummer 3 PsychPbG) sowie Ermöglichung rückwirkender Beiordnung; Erhöhung der Pauschalen

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Psychosoziale Prozessbegleitung e.V. am 17.01.2026
    • Adressatenkreis:
      • 15.01.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... bzgl. der Vergütung am RVG wünschenswert, da dies ..., ...wird eine Orientierung am RVG vorgeschlagen und befürwortet...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Eigenanteil gem. § 44 S. 2 RVG i.V.m. Nr. 2500 des Vergütungsverzeichnisses...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Kostenrecht, konkret das RVG, ist jedoch nicht Bestandteil..., ...Kosten unmittelbar nach dem RVG geltend machen dürfen. ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Pankatz in Riedel/Sußbauer, RVG, 10. Aufl., § 1 Rn. 36 ..., ...Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 23. Aufl., § 1 Rn. 38;...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der DStV fordert in seiner Stellungnahme insbesondere im Bereich der EStDV: - Bei der Nachweisführung einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer von Gebäuden sollen nach der DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Experte als Gutachter anerkannt werden. Das Kriterium der höchstpersönlichen Vorortbesichtigung sollte mit Blick auf Praktikabilität und Verhältnismäßigkeit angepasst werden. Gleiches gilt für Gutachter zur Begründung einer abweichenden Aufteilung des Gesamtkaufpreises für bebaute Grundstücke. - Der Anwendungszeitpunkt sollte nicht unterjährig beginnen. Die Neuregelung sollte nur für "Neufälle" greifen.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 12.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Referentenentwurf einer Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gleichklang zu Nummer 7000 VV-RVG hergestellt und klargestellt..., ...Ablichtung in Nummer 7000 VV-RVG bereits mit dem 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz..., ...künftigen Anpassungen des RVG zur Dokumentenpauschale..., ...auf die Vorschriften des RVG zu verweisen und zu formulieren...
Nach oben blättern