Stellungnahmen/Gutachten
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49 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"RVG"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (49)
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Zu Regelungsvorhaben:
Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 (KostRÄG 2025)
Stellungnahme zum KostRÄG 2025 – BT-Drs. 20/14264 Unsere Stellungnahme reagiert auf den Referentenentwurf des „Kostenrechtsänderungsgesetzes 2025“ (KostRÄG 2025), wie er in der Drucksache 20/14264 vom 17. Dezember 2024 vorliegt. Aktuell werden in diesem Gesetzesentwurf unter anderem eine Anpassung der Rechtsanwalts- und Gerichtskosten sowie eine Anhebung der Vergütung von Verfahrensbeiständen vorgeschlagen. Unsere Stellungnahme analysiert die Auswirkungen auf Elternteile – insbesondere solche, die nicht verfahrenskostenhilfeberechtigt sind – und bietet konkrete Reformvorschläge, um ihre Belastung zu begrenzen und die Verfahrensgerechtigkeit zu fördern.
- Bereitgestellt von: Väteraufbruch für Kinder e.V. am 12.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14264
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 - KostRÄG 2025)
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BT-Drs. 20/14264
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.07.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Rechtsanwälte, die nach RVG abrechnen, mag die Erhöhung..., ...§§ 45, 28, A1 FamGKG, 13 RVG. 2 170,50 € * 3 / 2 +..., ... 45, 28, A1 FamGKG-E, 13 RVG-E. __________________...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Effizienzabschlag im anwaltlichen Gebührenrecht, insb. bei Massenverfahren
Die Zunahme zivilgerichtlicher Massenverfahren belastet Justiz und Rechtsschutzversicherer erheblich. Zugleich ermöglichen standardisierte und automatisierte Abläufe bei gleichgelagerten Verfahren deutliche Effizienzgewinne. Der GDV unterstützt daher den Ansatz der Frühjahrs-Justizministerkonferenz, diese geringeren Aufwände gebührenrechtlich zu berücksichtigen. Statt an einen schwer bestimmbaren Begriff des „Massenverfahrens“ anzuknüpfen, sollte auf objektive Kriterien abgestellt werden, etwa die Zahl vergleichbarer Klagen einer Kanzlei gegen denselben Beklagten. Für weitere gleichgelagerte Mandate könnten Geschäfts- und Verfahrensgebühren reduziert werden, wobei bei besonders aufwändigen oder schwierigen Einzelfällen höhere Gebühren möglich bleiben können.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 26.08.2026
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Adressatenkreis:
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12.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... (2300, 3100 und 3200 VV RVG). Das entspricht auch der..., ...bestehenden Systematik des RVG, berücksichtigt diese doch...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Berufsordnung für Inkassounternehmen
Es soll evaluiert werden obd, das sogenannte "Umgehungsverbot", das für die Rechtsanwaltschaft nach § 12 der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) gilt und bei Inkassodienstleistern, in das RDG zu übernehmen ist.
- Bereitgestellt von: Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. (BFIF e.V.) am 20.11.2024
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Adressatenkreis:
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30.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Pankatz in Riedel/Sußbauer, RVG, 10. Aufl., § 1 Rn. 36 ..., ...Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 23. Aufl., § 1 Rn. 38;..., ... gem. § 13e RDG iVm. dem RVG x ** Geschäftsgebühr analog Nr. 2300 VV RVG aus 0,00 EUR 0,00 Post..., ...analog gem. Nr. 7002 VV RVG 0,00 Summe der Inkassokosten..., ... Vorschriften analog des RVG erforderlich. Entweder..., ...Inkassokosten entsprechend dem RVG unter Benennung der Gebührentatbestände des RVG berechnet oder es erfolgt..., ...Inkassogebühren die Anwaltsgebühren (RVG) nicht überschreiten ..., ...EG-RDG a. F.). Nicht im RVG vorgesehene Gebührentatbestände..., ... S 63; Gerold/Schmidt, RVG-Kommentar, RVG VV 2300 ..., ... nach Nr. 2300 Abs. 2 VV RVG, entsteht eine 0,9 Gebühr..., ...Ergänzend ist § 13 Abs. 2 RVG zu berücksichtigen. Zahlt...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ratenzahlungsvereinbarungen nicht unter die Regularien des Verbrauchervertragsrechts fallen lassen
Mit dem Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sollen die Teile der Verbraucherrechte-Richtlinie (RL 2011/83/EU) umgesetzt werden, die durch die Richtlinien 2023/2673 und 2024/825 geändert und ergänzt wurden. Die vorgesehenen Änderungen beziehen sich im Wesentlichen auf im Fernabsatz geschlossene Finanzdienstleistungsverträge. Insbesondere sollen umfassende Informationspflichten und eine elektronische Widerrufsfunktion bei online abgeschlossenen Fernabsatzverträgen eingeführt werden. Der BDIU möchte erreichen, dass Zahlungsvereinbarungen im Inkasso nicht den verbraucherschützenden Vorschriften unterfallen, die eigentlich nur für Kreditverträge gelten sollen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 29.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts -
BT-Drs. 21/3345
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1856, 21/2463, 21/2669 Nr. 20 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV RVG) zur Vergütung der Vermittlungsleistung..., ...Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ordnet Zahlungsvereinbarungen..., ...Kreditwesen zu (Nr. 1000 VV RVG). Die gesetzliche Systematik..., ... • Das RDG/die BRAO/das RVG erlauben ausdrücklich die...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
1. Forderung, das Bau- und Architektenrecht streitwertunabhängig den Landgerichten zuzuweisen und bei Überschneidung der Zuständigkeit von Bau- und Handelskammern die vorrangige Zuständigkeit der Baukammern zu regeln; 2. Möglichkeit einer Änderung von gerichtlichen Kostenentscheidungen sowie Kostenfestsetzungen nach einer nachträglichen Änderung der Streitwertfestsetzung nur auf Antrag und nicht von Amts wegen, Bedenken gegen Unanfechtbarkeit der geänderten Kostenentscheidung
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 01.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1849
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen
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BT-Drs. 21/1849
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.07.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wertfestsetzung nach § 33 RVG Völlig unerwähnt bleiben..., ...ausschließlich nach § 33 Abs. 1 RVG erfolgt, weil die Gerichtskosten..., ...Beschwerde nach § 33 Abs. 3 RVG möglich. Dies ist beispielsweise..., ...GNotKG sowie § 33 Abs. 4 RVG. Nach dem Wortlaut der ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erleichterung der Zugänge zur Psychosozialen Prozessbegleitung; bessere Vergütung
Beiordnung minderjähriger Verletzter von Amts wegen bzw. Übertragung des Antragsrecht auf die Staatsanwaltschaft eventuelle Entbehrlichkeit bzw. Konkretisierung der besonderen Schutzbedürftigkeit in § 406g Absatz 3 StPO bei erwachsenen Verletzten (zumindest bei bestimmten Deliktsgruppen) Beiordnung bei häuslicher Gewalt insbesondere in gravierenden Fällen Benachrichtigung der psychosozialen Prozessbegleitung vom Termin Vergütung: insb. Regelung zur dritten Stufe (§ 6 Satz 1 Nummer 3 PsychPbG) sowie Ermöglichung rückwirkender Beiordnung; Erhöhung der Pauschalen
- Bereitgestellt von: Bundesverband Psychosoziale Prozessbegleitung e.V. am 17.01.2026
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Adressatenkreis:
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15.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... bzgl. der Vergütung am RVG wünschenswert, da dies ..., ...wird eine Orientierung am RVG vorgeschlagen und befürwortet...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV befürwortet einen individuellen Anspruch auf Schuldnerberatung für Überschuldete und regt an, bei der Entgeltgrenze des § 3 einen festen Eigenanteil festzulegen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 28.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1847
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz - SchuBerDG)
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BT-Drs. 21/1847
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.07.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Eigenanteil gem. § 44 S. 2 RVG i.V.m. Nr. 2500 des Vergütungsverzeichnisses...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Inkassodienstleistern die Vertretungsbefugnis im gerichtlichen Verfahren einräumen
Das Gesetz soll den Zugang zum Recht für Bürgerinnen und Bürger vereinfachen: Es sollen neue digitale Kommunikationsformen im Zivilprozess erprobt werden, die gerichtliche Durchsetzung von Kleinforderungen soll erleichtert werden. Der BDIU möchte erreichen, dass die rechtlichen Voraussetzungen für Inkassodienstleister geschaffen werden, damit sie Rechtsuchende bei der Nutzung der neuen Online-Verfahren unterstützen können.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 29.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13082
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit -
BT-Drs. 21/1509
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit
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BT-Drs. 20/13082
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Kostenrecht, konkret das RVG, ist jedoch nicht Bestandteil..., ...Kosten unmittelbar nach dem RVG geltend machen dürfen. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Berufsordnung für Inkassounternehmen
Es soll evaluiert werden obd, das sogenannte "Umgehungsverbot", das für die Rechtsanwaltschaft nach § 12 der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) gilt und bei Inkassodienstleistern, in das RDG zu übernehmen ist.
- Bereitgestellt von: Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. (BFIF e.V.) am 16.09.2024
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Adressatenkreis:
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30.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Pankatz in Riedel/Sußbauer, RVG, 10. Aufl., § 1 Rn. 36 ..., ...Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 23. Aufl., § 1 Rn. 38;...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungsbedarf bei der Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
Der DStV fordert in seiner Stellungnahme insbesondere im Bereich der EStDV: - Bei der Nachweisführung einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer von Gebäuden sollen nach der DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Experte als Gutachter anerkannt werden. Das Kriterium der höchstpersönlichen Vorortbesichtigung sollte mit Blick auf Praktikabilität und Verhältnismäßigkeit angepasst werden. Gleiches gilt für Gutachter zur Begründung einer abweichenden Aufteilung des Gesamtkaufpreises für bebaute Grundstücke. - Der Anwendungszeitpunkt sollte nicht unterjährig beginnen. Die Neuregelung sollte nur für "Neufälle" greifen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 12.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Referentenentwurf einer Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
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Adressatenkreis:
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29.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gleichklang zu Nummer 7000 VV-RVG hergestellt und klargestellt..., ...Ablichtung in Nummer 7000 VV-RVG bereits mit dem 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz..., ...künftigen Anpassungen des RVG zur Dokumentenpauschale..., ...auf die Vorschriften des RVG zu verweisen und zu formulieren...
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Zu Regelungsvorhaben: