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128 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"PflBG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (128)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Angestrebt wird die erstmalige Regelung einer Pflegefachassistenzausbildung per Bundesgesetz mit dem Ziel, die Kompetenzen von Pflegefachassistent:innen transparent und einheitlich zu gestalten und an den komplexen Versorgungsbedarfe der Bevölkerung auszurichten. Gegenüber den bisher geltenden Länderbestimmungen ist die Ausbildungsqualität bundesweit entsprechend zu verbessern, was u.a. folgende Regelungen erfordert: eine Mindestdauer von 2 Jahren und eine generalistische Struktur; die Mindestanforderungen an Schulen, Qualifikation der Lehrenden und Praxisanleitung dürfen die Standards der Ausbildung nach PflBG nicht unterschreiten.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe (BLGS) e.V. am 17.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13634 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzeinführungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
      • 02.08.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...formal anschlussfähig an das PflBG. Allerdings sind die aus..., ...Pflegefachpersonen nach PflBG erkennen. Damit kann nach..., ...dreijährigen Fachausbildung nach PflBG verbesserungsbedürftig..., ...abgebrochenen Pflegeausbildung nach PflBG. Zu den Anrechnungsmöglichkeiten..., ...zweijähriger Ausbildungs-zeit nach PflBG, die Ausbildungsdauer ..., ...drei-jährige Ausbildung nach PflBG diskutiert und ggf. beschlossen..., ...mit der Ausbildung nach PflBG, aus folgendem Grund weiteren..., ...Fall der Ausbildung nach PflBG von Anfang an vermieden...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...des Pflegeberufegesetz (PflBG) sieht der Paritätische..., ...Gesetzgebungsverfahren zum PflBG hat sich der Paritätische..., ...generalsitischen Kontext analog PflBG vor allem mit Blick auf..., ...dass die Evaluation des PflBG zu zentralen Fragen, wie..., ...generalistischen Kontext analog PflBG aus unserer Sicht unpassend..., ... dieses Gesetzes in das PflBG und den entsprechenden..., ...Ausbildung Die Komplexität des PflBG darf aus Sicht des Paritätischen..., ...Neuberechnung der Budgets bringen (PflBG). Dies muss in das Gesetz..., ...entsprechend der §§ 29 bis 31 PflBG sowie der Möglichkeit...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bei dem Vorhaben geht es um Kompetenzerweiterungen für die Pflegefachberufe, sowie um die Weiterentwicklung alternativer Wohnformen sowie um Vereinfachungen und Beschleunigung von Vertrags- und Vergtütungsverhandlungen. Der Paritätische fordert u. a.: Aufhebung der bisherigen Modellvorhaben und Verankerung der pflegerischen Befugnisse im Leistungsrecht, Erweiterung der Befugnisse in der häuslichen Krankenpflege, Geschäftsstelle zur Unterstützung der Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens, Änderungen in § 37 SGB V Häusliche Krankenpflege, Einführung der Zeitvergütung als Grundlage für die Vergütungsbemessung, keine Etablierung eines dritten Sektors bei Wohnformen für Pflegebedürftige.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz - PKG)
    • Adressatenkreis:
      • 20.03.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... der Heilkundemodule im PflBG infolge der Streichung..., ...Zusatzausbildung nach § 14 PflBG in die Ausbildungsziele..., ... Novellierung von § 14 PflBG infolge der Streichung..., ...Berufsbezeichnung nach § 1 PflBG kön-nen zusätzlich erweiterte..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG erarbeiteten standardisierten..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG in regelmäßigen Abständen..., ...Mindestanfor-derungen nach § 9 PflBG erfüllt werden. Die übrigen Vorschriften des PflBG gelten ent-sprechend. ..., ...Zusatzausbildung nach § 14 PflBG (ggfls. auch Pflegefachkräfte..., ...Fachkommis-sion nach § 53 PflBG in den standardisierten..., ...Tätigkeiten gemäß § 14 Absatz 4 PflBG festgelegt wurden und ..., ...Vorbehaltsaufgaben nach § 4 PflBG definiert werden, gilt..., ...Ausbildungsziele nach § 5 PflBG und § 37 PflBG aufzunehmen..., ...Rahmenlehr-plänen nach § 53 PflBG zu integrieren. Dies gilt..., ...Altenpflege nach §§ 60 und 61 PflBG. Allerdings bestehen ..., ...Vorbehaltsaufgaben nach § 4 PflBG von allen Pflegefachpersonen..., ...Abschlüsse“ nach §§ 60 und 61 PflBG da-her ausdrücklich zu..., ... nach § 64 PflBG für alle nach den alten..., ...Vorbehaltsaufgaben nach § 4 PflBG befähigen. Zudem gilt..., ...Vorbehaltsaufgaben nach § 4 PflBG die Delegationsverantwortung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Anwendung gemäß § 30 Abs. 3 PflBG mangels bisheriger Pauschale..., ...entsprechend § 30 Abs. 3 PflBG auch für die 18-monatige..., ...Befristung in § 9 Abs. 3 Satz 2 PflBG muss entfristet werden...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...generalistischen Kontext analog PflBG passend, wie es der RefE..., ... ermöglichen, muss § 11 PflBG Abs. 1 Nr. 2 dahingehend..., ...werden (analog zur § 12 (2) PflBG). Somit wäre i.d.R. eine..., ...Aufgabenprofil, analog zum PflBG im PflFAssG beibehalten..., ...Unterschiedliche Taxonomien zwischen PflBG und PflFAssG würden die..., ...Ausbildung muss analog zum PflBG und der zugehörigen PflAFinV..., ... 2035 nach PflFAssG und PflBG ist daher unerlässlich...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Angestrebt wird die erstmalige Regelung einer Pflegefachassistenzausbildung per Bundesgesetz mit dem Ziel, die Kompetenzen von Pflegefachassistent:innen transparent und einheitlich zu gestalten und an den komplexen Versorgungsbedarfe der Bevölkerung auszurichten. Gegenüber den bisher geltenden Länderbestimmungen ist die Ausbildungsqualität bundesweit entsprechend zu verbessern, was u.a. folgende Regelungen erfordert: eine Mindestdauer von 2 Jahren und eine generalistische Struktur; die Mindestanforderungen an Schulen, Qualifikation der Lehrenden und Praxisanleitung dürfen die Standards der Ausbildung nach PflBG nicht unterschreiten.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe (BLGS) e.V. am 16.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13634 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzeinführungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
      • 03.07.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...formal anschlussfähig an das PflBG. Allerdings sind die ..., ...Pflegefachpersonen nach PflBG erkennen. Damit kann ..., ...dreijährigen Fachausbildung nach PflBG verbesserungsbedürftig..., ...abgebrochenen Pflegeausbildung nach PflBG. Zu den Anrechnungsmöglichkeiten..., ...Ausbildungs- zeit nach PflBG, die Ausbildungsdauer ..., ...jährige Ausbildung nach PflBG diskutiert und ggf. beschlossen..., ...Fall der Ausbildung nach PflBG von Anfang an vermieden...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gleichwertigkeit nach § 40 Abs. 3a PflBG kann keine wesentliche..., ... zu widerrufen. Der § 3 PflBG könnte dazu noch um einen..., ...Anerkennungsverfahren nach § 40 Abs. 2 PflBG auch berufsbegleitend ..., ...Regelung des § 40 Abs. 2a PflBG nach Einschätzung des ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach Pfle-geberufegesetz (PflBG) bleibt. Die interprofessionelle..., ...eine Regelung analog zum PflBG greifen, sodass Ausbildungsabbrüche..., ...ähnliche Formulierung wie beim PflBG gewählt. In der Praxis..., ...sich bei der Umsetzung des PflBG gezeigt, dass bei der ..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG unbestimmte Begrifflichkeiten..., ...einer Ausbildung nach dem PflBG zu erteilen. Auch die..., ...Falle anschließend nach PflBG ausbilden zu müssen, findet..., ...ergänzenden § 6 Absatz 3 Satz 5 PflBG vor, wie aus der Begründung..., ...Regelungen des § 6, die dem PflBG nachgebildet sind, als..., ...zur Pflegefachperson nach PflBG in der Rehabilitation ..., ...die Auszubil-denden nach PflBG. Wir setzen uns schon..., ...Ge-setzentwurfs sowie in § 7 PflBG erforderlich. Aufgrund..., ...sollten in § 7 Absatz 1 PflBG vorgenommen werden. §..., ... Vorschriften nach § 10 PflBG entsprechen und als sachgemäß..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG erarbeitet und veröffentlicht..., ...zur Ausbildung nach dem PflBG. Eine Förderung solcher..., ...notwendig, die Regelungen im PflBG und der PflAFinV anzupassen..., ...Streichung von § 27 Abs. 2 PflBG (Wertschöpfungsanteil)..., ...des § 9 Absatz 3 Satz 2 PflBG, mit der die Über-gangsregelung..., ...von Lehrkräften nach dem PflBG bis 2035 verlängert wird...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Deutsche Caritasverband und seine Fachverbände Verband der katholischen Altenhilfe (VKAD) und Katholischer Krankenhausverband Deutschland haben sich seit vielen Jahren für eine bundeseinheitliche Pflegeassistenzausbildung eingesetzt, die das Berufsbild attraktiver macht und zur Ausbildung zur Pflegefachperson anschlussfähig ist. In der Stellungnahme werden Nachbesserungsbedarf zu folgenden Punkten gesehen: Ausbildungsziel/ Rehabilitationseinrichtungen als Träger praktischer Ausbildung/ Pflegepädagogen-Schlüssel/ Anrechnung von Ausbildungen/ Fehlzeiten bei Mutterschutz/ Höhe der Ausbildungsvergütung/ Finanzierung/ Anerkennung ausländischer Qualifikationen/ Verankerung der Schulsozialarbeit bei den zu refinanzierenden Personalkosten der Pflegeschulen/ Umlagebetrag für die Tagespflege

    • Bereitgestellt von: Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. am 01.08.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1493 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
    • Adressatenkreis:
      • 03.07.2025

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach Pflegeberufegesetz (PflBG) bleibt. Die interprofessionelle..., ...Pflegefachkraftausbildung nach PflBG grundsätzlich aus Steuermitteln..., ...ähnliche Formulierung wie beim PflBG gewählt. In der Praxis..., ...sich bei der Umsetzung des PflBG gezeigt, dass bei der ..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG unbestimmte Begrifflichkeiten..., ...generalistischen Pflegeausbildung nach PflBG gerechtfertigt ist, fehlen..., ...Regelungen des § 6, die dem PflBG nachgebildet sind, als..., ...zur Pflegefachperson nach PflBG in der Rehabilitation ..., ...die Auszubildenden nach PflBG. Wir setzen uns schon..., ...Gesetzentwurfs sowie in § 7 PflBG erforderlich. Aufgrund..., ...sollten in § 7 Absatz 1 PflBG vorgenommen werden. §..., ... Vorschriften nach § 10 PflBG entsprechen und als sachgemäß..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG erarbeitet und veröffentlicht..., ...die Ausbildung nach dem PflBG anzupassen, um einen barrierefreien..., ...zur Ausbildung nach dem PflBG. Eine Förderung solcher..., ...Aufgabenzuweisung zum BIBB wie bei § 63 PflBG keine Anwendung finden..., ...Pflegefachassistenzausbildung dem PflBG nachgebildet ist und über..., ...notwendig, die Regelungen im PflBG und der PflAFinV anzupassen..., ...gemäß § 26 Absatz 4 des PflBG und § 24 des Pflegeassistenzgesetzes..., ...des § 9 Absatz 3 Satz 2 PflBG, mit der die Über-gangsregelung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Angleichung an die Standards des PflBG unbedingt erforderlich..., ...Ausbildungsverbünde nach dem PflBG. Wir gehen deshalb davon..., ...Ausbildungsverbünden nach dem PflBG organisiert und vertraglich...
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