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57 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"MedCanG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (57)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      1. Rechtlichen Rahmen für Medizinalcannabis festigen und weiterentwickeln - Der BPC fordert, den vom MedCanG geschaffenen Rechtsrahmen zu festigen und weiterzuentwickeln, damit Medizinalcannabis als gleichwertige Therapieoption im medizinischen Alltag etabliert wird. 2. Zugang zu medizinischem Cannabis über digitale Angebote sicher gestalten - Der BPC fordert die Einhaltung und konsequente Durchsetzung der bestehenden Regelungen des HWG und der EU- Patientenmobilitätsrichtlinie, um unseriösen Geschäftspraktiken vorzubeugen. 3. Forschung fördern und Wissen über den Nutzen von Cannabis erweitern - Der BPC fordert die Einrichtung staatl. geförderter universitärer und institutioneller Forschungsprojekte sowie die Integration von Cannabis als Therapieform in die medizinische Ausbildung.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen e.V. am 30.06.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Medizinalcannabisgesetz (MedCanG). Eine vollständige Rückabwicklung..., ...würde demnach auch das MedCanG betreffen und hätte weitreichende...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel der Interessenvertretung ist die Klarstellung und differenzierte Anpassung der Regelungen im Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (BT-Drs. 21/3061) in Bezug auf ärztliche Behandlungsformen sowie die Abgabe von Medizinalcannabis durch Apotheken. Die Interessenvertretung richtet sich gegen pauschale Einschränkungen telemedizinischer Behandlungsformen und gegen die Einführung einer verpflichtenden doppelten persönlichen Kontaktpflicht. Angestrebt wird, dass die Entscheidung über eine Behandlung in Präsenz oder im Rahmen einer Videosprechstunde weiterhin im fachlichen Ermessen der behandelnden Ärztinnen und Ärzte liegt und Apotheken eigenständig über die Form der Abgabe (Präsenz- oder Versandabgabe) entscheiden können.

    • Bereitgestellt von: Cansativa am 31.10.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3061 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...gewährleisten. Die mit dem MedCanG verbundene Herausnahme...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir setzen uns für eine umfassende Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen zu medizinischem Cannabis ein. Im Zentrum steht dabei ein Verbot von telemedizinischen Erstverordnungen zugunsten eines verpflichtenden direkten Arzt-Patienten-Kontakts. Zudem soll der Versandhandel stark eingeschränkt und ausschließlich über Botendienste örtlicher Apotheken abgewickelt werden dürfen. Diese Änderungen sollen gleichermaßen für Cannabisblüten wie für Extraktprodukte gelten. Verschreibungsbeeinträchtigungen nach §31 Abs. 6 SGB V sollen zugunsten der ärztlichen Therapiehoheit aus dem Gesetz gestrichen werden.

    • Bereitgestellt von: STADAPHARM GmbH am 08.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 555/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes
    • Adressatenkreis:
      • 31.07.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG) nehmen wir gern Stellung..., ... 1 § 3 Abs. 1 S. 1 des MedCanG) Die im Entwurf vorgesehene..., ... § 25 Abs. 1 Nr. 2 des MedCanG) Wir begrüßen, dass...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die STADAPHARM GmbH begrüßt, die Verschreibungspraxis und die Abgabewege für Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken klarer zu regeln. Die Einführung des verpflichtenden persönlichen Arzt-Patienten-Kontakts für die Verschreibung von Cannabisblüten wird von uns unterstützt werden. Sie trägt wesentlich zur Patientensicherheit bei. Darüber hinaus begrüßt die STADAPHARM GmbH, dass die Abgabe von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken nach § 43 Abs. 1 S. 1 des Arzneimittelgesetzes über den Versandweg für unzulässig erklärt werden soll. Ausnahmen sollten lediglich für Botendienste durch Apotheken vor Ort gelten, um die Versorgung immobilisierter Patientinnen und Patienten sicherzustellen. Für beide Regelungsvorhaben regen wir an, dass der Gesetzgeber diese auch auf Cannabisextrakte ausweitet.

    • Bereitgestellt von: STADAPHARM GmbH am 07.08.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3061 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG) nehmen wir gern Stellung..., ...1 § 3 Abs. 1 S. 1 des MedCanG) Die im Entwurf vorgesehene..., ... § 25 Abs. 1 Nr. 2 des MedCanG) Wir begrüßen, dass ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Medizinalcannabis (§ 3 Abs. 2 MedCanG-E) vor – verbunden mit..., ...Strafbewährung (§ 25 Abs. 1 Nr. 2 MedCanG-E). Dies stellt eine ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG) Stand der Stellungnahme..., ...Medizinal- Cannabisgesetzes (MedCanG) Stellung zu nehmen. ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bundesärztekammer befürwortet ausdrücklich die Intention des Referentenentwurfs, Fehlentwicklungen in Bezug auf die Verschreibung von Cannabisblüten über telemedizinische Plattformen ohne einen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt entgegenzuwirken. Sie betont die Notwendigkeit ärztlicher Sorgfaltspflicht bei der Verschreibung von Cannabis zu medizinischen Zwecken, die einen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt voraussetzt, regt eine Klarstellung des Begriffs „Arztpraxis“ an und lehnt die Verordnungsfähigkeit von Cannabisblüten aufgrund der nicht verfügbaren wissenschaftlichen Evidenz ab. Darüber hinaus fordert sie die Rückführung in das Betäubungsmittelgesetz zur Erhöhung der Therapiesicherheit und Vermeidung missbräuchlicher Anwendung.

    • Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 23.01.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3061 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG-E) sollen für die Abgabe..., ...Sanktionsrahmen des § 25 MedCanG einzubeziehen, sofern...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Cannabisgesetz (Konsum-CanG und MedCanG) vom 27.03.2024 z.T. ..., ... war. Die Änderung des MedCanG ist somit zwingend notwendig...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel der Interessenvertretung ist die Klarstellung und differenzierte Anpassung der Regelungen im Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (BT-Drs. 21/3061) in Bezug auf ärztliche Behandlungsformen sowie die Abgabe von Medizinalcannabis durch Apotheken. Die Interessenvertretung richtet sich gegen pauschale Einschränkungen telemedizinischer Behandlungsformen und gegen die Einführung einer verpflichtenden doppelten persönlichen Kontaktpflicht. Angestrebt wird, dass die Entscheidung über eine Behandlung in Präsenz oder im Rahmen einer Videosprechstunde weiterhin im fachlichen Ermessen der behandelnden Ärztinnen und Ärzte liegt und Apotheken eigenständig über die Form der Abgabe (Präsenz- oder Versandabgabe) entscheiden können.

    • Bereitgestellt von: Cansativa am 31.10.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3061 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) und der Beschluss des...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Medizinalcannabis nach §7 Abs. 2 MedCanG wird eine Lizenzpflicht..., ...Nachweise (§7 Abs. 2 Satz 5-7 MedCanG) sind hierbei nicht ..., ... Erlaubnis an §9 Abs 1 MedCanG angelehnt werden. Durch...
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