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63 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"MedCanG"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (63)
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Zu Regelungsvorhaben:
Patient:innenorientierte Ausgestaltung der Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes
Ziel der Stellungnahme ist es, im Rahmen der geplanten Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG) auf eine ausgewogene gesetzliche Regelung hinzuwirken, die sowohl dem Schutz vor Missbrauch dient als auch die Versorgung von behandlungsbedürftig erkrankten Menschen mit Medizinalcannabis gewährleistet. Der BDCan setzt sich insbesondere dafür ein, dass der Versand aller Darreichungsformen weiterhin möglich bleibt, verbindliche ärztliche Untersuchungen für alle Darreichungsformen gelten und strengere Qualitätsanforderungen an inhalierbare Produkte gestellt werden. Zudem soll das Heilmittelwerberecht zur Eindämmung irreführender Werbung wirksam reformiert werden.
- Bereitgestellt von: Bund Deutscher Cannabis-Patienten e.V. (BDCan) am 14.01.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3061
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes
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BT-Drs. 21/3061
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...und Verschreibung (§ 3 MedCanG) konkretisieren ● Erstverordnung..., ...und Verschreibung (§ 3 MedCanG) konkretisieren Der ..., ...Bußgeldvorschriften (§ 27 MedCanG) an, um die Durchsetzung..., ...soll in § 3 Abs. 3 Satz 2 MedCanG ergänzend festgeschrieben..., ... Weiterentwicklung des MedCanG. Kontakt: Daniela Joachim...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Patient:innenorientierte Ausgestaltung der Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes
Ziel der Stellungnahme ist es, im Rahmen der geplanten Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG) auf eine ausgewogene gesetzliche Regelung hinzuwirken, die sowohl dem Schutz vor Missbrauch dient als auch die Versorgung von behandlungsbedürftig erkrankten Menschen mit Medizinalcannabis gewährleistet. Der BDCan setzt sich insbesondere dafür ein, dass der Versand aller Darreichungsformen weiterhin möglich bleibt, verbindliche ärztliche Untersuchungen für alle Darreichungsformen gelten und strengere Qualitätsanforderungen an inhalierbare Produkte gestellt werden. Zudem soll das Heilmittelwerberecht zur Eindämmung irreführender Werbung wirksam reformiert werden.
- Bereitgestellt von: Bund Deutscher Cannabis-Patienten e.V. (BDCan) am 07.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3061
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes
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BT-Drs. 21/3061
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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31.07.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...und Verschreibung (§ 3 MedCanG) konkretisieren Erstverordnung..., ...Entwurf soll in § 3 Abs. 2 MedCanG ergänzend festgeschrieben..., ...und Verschreibung (§ 3 MedCanG) konkretisieren Der ..., ...Bußgeldvorschriften (§ 27 MedCanG) an, um die Durchsetzung..., ... Weiterentwicklung des MedCanG. Kontakt: Daniela Joachim...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Versorgungsicherheit für Cannabispatient:innen gewährleisten
1. Rechtlichen Rahmen für Medizinalcannabis festigen und weiterentwickeln - Der BPC fordert, den vom MedCanG geschaffenen Rechtsrahmen zu festigen und weiterzuentwickeln, damit Medizinalcannabis als gleichwertige Therapieoption im medizinischen Alltag etabliert wird. 2. Zugang zu medizinischem Cannabis über digitale Angebote sicher gestalten - Der BPC fordert die Einhaltung und konsequente Durchsetzung der bestehenden Regelungen des HWG und der EU- Patientenmobilitätsrichtlinie, um unseriösen Geschäftspraktiken vorzubeugen. 3. Forschung fördern und Wissen über den Nutzen von Cannabis erweitern - Der BPC fordert die Einrichtung staatl. geförderter universitärer und institutioneller Forschungsprojekte sowie die Integration von Cannabis als Therapieform in die medizinische Ausbildung.
- Bereitgestellt von: Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen e.V. am 30.06.2025
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Adressatenkreis:
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13.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Medizinalcannabisgesetz (MedCanG). Eine vollständige Rückabwicklung..., ...würde demnach auch das MedCanG betreffen und hätte weitreichende...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Differenzierte Nachjustierung der Regelungen zu Telemedizin und Apothekenabgabe im MedCanG
Ziel der Interessenvertretung ist die Klarstellung und differenzierte Anpassung der Regelungen im Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (BT-Drs. 21/3061) in Bezug auf ärztliche Behandlungsformen sowie die Abgabe von Medizinalcannabis durch Apotheken. Die Interessenvertretung richtet sich gegen pauschale Einschränkungen telemedizinischer Behandlungsformen und gegen die Einführung einer verpflichtenden doppelten persönlichen Kontaktpflicht. Angestrebt wird, dass die Entscheidung über eine Behandlung in Präsenz oder im Rahmen einer Videosprechstunde weiterhin im fachlichen Ermessen der behandelnden Ärztinnen und Ärzte liegt und Apotheken eigenständig über die Form der Abgabe (Präsenz- oder Versandabgabe) entscheiden können.
- Bereitgestellt von: Cansativa am 31.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3061
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes
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BT-Drs. 21/3061
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.10.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...gewährleisten. Die mit dem MedCanG verbundene Herausnahme...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Differenzierte Nachjustierung der Regelungen zu Telemedizin und Apothekenabgabe im MedCanG
Ziel der Interessenvertretung ist die Klarstellung und differenzierte Anpassung der Regelungen im Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (BT-Drs. 21/3061) in Bezug auf ärztliche Behandlungsformen sowie die Abgabe von Medizinalcannabis durch Apotheken. Die Interessenvertretung richtet sich gegen pauschale Einschränkungen telemedizinischer Behandlungsformen und gegen die Einführung einer verpflichtenden doppelten persönlichen Kontaktpflicht. Angestrebt wird, dass die Entscheidung über eine Behandlung in Präsenz oder im Rahmen einer Videosprechstunde weiterhin im fachlichen Ermessen der behandelnden Ärztinnen und Ärzte liegt und Apotheken eigenständig über die Form der Abgabe (Präsenz- oder Versandabgabe) entscheiden können.
- Bereitgestellt von: Cansativa am 31.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3061
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes
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BT-Drs. 21/3061
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.01.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Fortschritte gemacht: Das MedCanG, die Herausnahme von ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Differenzierte Nachjustierung der Regelungen zu Telemedizin und Apothekenabgabe im MedCanG
Ziel der Interessenvertretung ist die Klarstellung und differenzierte Anpassung der Regelungen im Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (BT-Drs. 21/3061) in Bezug auf ärztliche Behandlungsformen sowie die Abgabe von Medizinalcannabis durch Apotheken. Die Interessenvertretung richtet sich gegen pauschale Einschränkungen telemedizinischer Behandlungsformen und gegen die Einführung einer verpflichtenden doppelten persönlichen Kontaktpflicht. Angestrebt wird, dass die Entscheidung über eine Behandlung in Präsenz oder im Rahmen einer Videosprechstunde weiterhin im fachlichen Ermessen der behandelnden Ärztinnen und Ärzte liegt und Apotheken eigenständig über die Form der Abgabe (Präsenz- oder Versandabgabe) entscheiden können.
- Bereitgestellt von: Cansativa am 31.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3061
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes
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BT-Drs. 21/3061
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.10.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...gewährleisten. Die mit dem MedCanG verbundene Herausnahme...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung des Kinder- und Jugendschutzes vor Suchtmitteln
Kinder und Jugendliche müssen besser vor dem Konsum von Suchtmitteln geschützt werden. Präventive Maßnahmen und Regulierungen müssen ergriffen werden, um negativen gesundheitlichen Auswirkungen vorzubeugen. Fachwissenschaftliche Studienergebnisse zu den Folgen von Konsum durch Minderjährige sollten in allen betreffenden Policies einbezogen werden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DGKJ) am 10.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/2579
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes - Entkriminalisierung von Cannabis -
BT-Drs. 20/8704
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften - (Cannabisgesetz - CanG) -
BT-Drs. 20/11366
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes und des Medizinal-Cannabisgesetzes -
BT-Drs. 21/3061
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes
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BT-Drs. 20/2579
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.01.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Cannabisgesetz (Konsum-CanG und MedCanG) vom 27.03.2024 z.T. ..., ... war. Die Änderung des MedCanG ist somit zwingend notwendig...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform des Medizinalcannabis-Gesetzes
Wir setzen uns für eine umfassende Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen zu medizinischem Cannabis ein. Im Zentrum steht dabei ein Verbot von telemedizinischen Erstverordnungen zugunsten eines verpflichtenden direkten Arzt-Patienten-Kontakts. Zudem soll der Versandhandel stark eingeschränkt und ausschließlich über Botendienste örtlicher Apotheken abgewickelt werden dürfen. Diese Änderungen sollen gleichermaßen für Cannabisblüten wie für Extraktprodukte gelten. Verschreibungsbeeinträchtigungen nach §31 Abs. 6 SGB V sollen zugunsten der ärztlichen Therapiehoheit aus dem Gesetz gestrichen werden.
- Bereitgestellt von: STADAPHARM GmbH am 08.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 555/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes
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BR-Drs. 555/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
31.07.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG) nehmen wir gern Stellung..., ... 1 § 3 Abs. 1 S. 1 des MedCanG) Die im Entwurf vorgesehene..., ... § 25 Abs. 1 Nr. 2 des MedCanG) Wir begrüßen, dass...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes
Die STADAPHARM GmbH begrüßt, die Verschreibungspraxis und die Abgabewege für Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken klarer zu regeln. Die Einführung des verpflichtenden persönlichen Arzt-Patienten-Kontakts für die Verschreibung von Cannabisblüten wird von uns unterstützt werden. Sie trägt wesentlich zur Patientensicherheit bei. Darüber hinaus begrüßt die STADAPHARM GmbH, dass die Abgabe von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken nach § 43 Abs. 1 S. 1 des Arzneimittelgesetzes über den Versandweg für unzulässig erklärt werden soll. Ausnahmen sollten lediglich für Botendienste durch Apotheken vor Ort gelten, um die Versorgung immobilisierter Patientinnen und Patienten sicherzustellen. Für beide Regelungsvorhaben regen wir an, dass der Gesetzgeber diese auch auf Cannabisextrakte ausweitet.
- Bereitgestellt von: STADAPHARM GmbH am 07.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3061
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes
-
BT-Drs. 21/3061
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
31.07.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG) nehmen wir gern Stellung..., ...1 § 3 Abs. 1 S. 1 des MedCanG) Die im Entwurf vorgesehene..., ... § 25 Abs. 1 Nr. 2 des MedCanG) Wir begrüßen, dass ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Differenzierte Nachjustierung der Regelungen zu Telemedizin und Apothekenabgabe im MedCanG
Ziel der Interessenvertretung ist die Klarstellung und differenzierte Anpassung der Regelungen im Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (BT-Drs. 21/3061) in Bezug auf ärztliche Behandlungsformen sowie die Abgabe von Medizinalcannabis durch Apotheken. Die Interessenvertretung richtet sich gegen pauschale Einschränkungen telemedizinischer Behandlungsformen und gegen die Einführung einer verpflichtenden doppelten persönlichen Kontaktpflicht. Angestrebt wird, dass die Entscheidung über eine Behandlung in Präsenz oder im Rahmen einer Videosprechstunde weiterhin im fachlichen Ermessen der behandelnden Ärztinnen und Ärzte liegt und Apotheken eigenständig über die Form der Abgabe (Präsenz- oder Versandabgabe) entscheiden können.
- Bereitgestellt von: Cansativa am 31.10.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/3061
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes
-
BT-Drs. 21/3061
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.10.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) und der Beschluss des...
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Zu Regelungsvorhaben: