Stellungnahmen/Gutachten

Suchbox

33 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"Gesetz gegen Digitale Gewalt"« gefunden

Das Dokument wird generiert, dies kann einen Moment dauern.

Filterauswahl

Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (33)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bestehende Schutzlücken in Fällen von bildbasierter digitaler Gewalt sollten geschlossen werden. Dazu zählen etwa die Veröffentlichung intimer Aufnahmen ohne Einwilligung oder die Erstellung und Verbreiter pornographischer Deepfakes. Bei derartigen Vorfällen handelt es sich in der juristischen Bewertung meist um eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild gemäß § 33 KunstUhrG oder um Beleidigungsdelikte. Um einer massenhaften Einstellung von Ermittlungsverfahren in diesen Fällen unter Verweis auf den Privatklageweg (§§ 374 ff. StPO) vorzubeugen, sollten diese Delikte – wenn sie öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3 StPO) begangen werden – aus dem Katalog der Privatklagedelikte herausgenommen werden.

    • Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 16.04.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Ein zentrales Gesetz gegen digitale Gewalt, das Betroffenen..., ...  Ein Gesetz gegen digitale Gewalt und die Reform..., ...Eckpunkte für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorgestellt...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Um Gerichte auch bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Netz zugänglich zu machen, sollte darüber nachgedacht werden, eine eigene Verfahrensart aufzusetzen. Diese könnte ihre Vorbilder z.B. in der Geschwindigkeit des einstweiligen Rechtsschutzes (§§ 935 ff. ZPO) und Mahnverfahren (§§ 688 ZPO), der Kompaktheit des Urkunds- & Wechselprozesses (§ 592 ZPO), dem Antrag auf Auskunft über Bestandsdaten (§ 21 TTDSG) sowie allgemein im österreichischen Mandatsverfahren (§ 549 ff. ZPO-AT) finden.

    • Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 16.04.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Ein zentrales Gesetz gegen digitale Gewalt, das Betroffenen..., ...  Ein Gesetz gegen digitale Gewalt und die Reform..., ...Eckpunkte für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorgestellt...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Nach derzeitiger Gerichtspraxis und Anwendung europäischen Rechts (EuGVVO) werden Nutzende, die juristisch gegen Online-Plattformen vorgehen, oftmals an Gerichte im europäischen Ausland verwiesen. Hintergrund ist der europäische Verbraucherbegriff. Doch Nutzende nehmen bei der Nutzung eines solchen Dienstes unterschiedliche Rollen ein und entsprechen daher häufig nicht mehr der europäischen Definition des Verbrauchers. Die europäischen Zuständigkeitsregeln müssen angepasst werden, um diese Überschneidung der Rollen von Nutzenden und Verbrauchern widerzuspiegeln. Wir empfehlen die Schaffung eines Gerichtsstands für Nutzende von Online-Diensten am jeweiligen Wohnsitz. Hierbei könnte sich an der Regelung von Art.79 Abs.2 DSGVO orientiert werden.

    • Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 16.04.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Ein zentrales Gesetz gegen digitale Gewalt, das Betroffenen..., ...  Ein Gesetz gegen digitale Gewalt und die Reform..., ...Eckpunkte für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorgestellt...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Betroffene digitaler Gewalt sollen auch ohne Antrag über den Ausgang eines gerichtlichen Strafverfahrens informiert werden, es sei denn, sie verzichten ausdrücklich darauf. Alternativ soll ein verpflichtender Hinweis auf die Möglichkeit der Antragstellung nach § 406d StPO erfolgen. Ziel ist die Beseitigung von Informationsungleichheiten und die Stärkung des Vertrauens in die Strafverfolgung.

    • Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 16.04.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Ein zentrales Gesetz gegen digitale Gewalt, das Betroffenen..., ...  Ein Gesetz gegen digitale Gewalt und die Reform..., ...Eckpunkte für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorgestellt...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die in § 5 DDG vorgesehene Impressumspflicht sollte zum besseren Schutz vor digitaler Gewalt angepasst werden. Nutzende sollten bei Ermangelung offizieller Büroräume nicht dazu verpflichtet sein, ihre Privatanschrift im Impressum anzugeben. Stattdessen sollte es lediglich auf die Erreichbarkeit unter der angegeben Anschrift ankommen sodass auch die Angabe einer anwaltlichen Vertretung oder eines Co-Working-Spaces möglich wird.

    • Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 16.04.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Ein zentrales Gesetz gegen digitale Gewalt, das Betroffenen..., ...  Ein Gesetz gegen digitale Gewalt und die Reform..., ...Eckpunkte für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorgestellt...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Jede Abfrage im Melderegister, also auch die einfache Abfrage gemäß § 44 BMG, sollte die Glaubhaftmachung von berechtigten Interessen erfordern. Zudem sind weitere Maßnahmen, welche Melderegistersperren für Betroffene von digitaler Gewalt niedrigschwelliger machen oder beschleunigen, wünschenswert.

    • Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 16.04.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Ein zentrales Gesetz gegen digitale Gewalt, das Betroffenen..., ...  Ein Gesetz gegen digitale Gewalt und die Reform..., ...Eckpunkte für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorgestellt...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Ein zentrales Gesetz gegen digitale Gewalt, das Betroffenen..., ...  Ein Gesetz gegen digitale Gewalt und die Reform..., ...Eckpunkte für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorgestellt...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Ein zentrales Gesetz gegen digitale Gewalt, das Betroffenen..., ...  Ein Gesetz gegen digitale Gewalt und die Reform..., ...Eckpunkte für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorgestellt...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Absolute Antragsdelikte, vor allem Beleidigungsdelikte und Bildrechtsverletzungen, sollten künftig als relative Antragsdelikte ausgestaltet werden. HateAid spricht sich zudem dafür aus, dass in diesen Fällen den Betroffenen keine Widerspruchsmöglichkeit in Bezug auf die Strafverfolgung eingeräumt wird. Denn ähnlich wie bei einer Körperverletzung oder einem Diebstahl auf offener Straße, steht eine Strafverfolgung im öffentlichen Interesse, weil der Rechtsfrieden über den Lebenskreis der Betroffenen hinaus gestört ist. Mithin sollte die Strafverfolgung nicht zur Disposition der Betroffenen stehen.

    • Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 16.04.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Ein zentrales Gesetz gegen digitale Gewalt, das Betroffenen..., ...  Ein Gesetz gegen digitale Gewalt und die Reform..., ...Eckpunkte für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorgestellt...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Eckpunkten für ein Gesetz gegen digitale Gewalt des Bundesministeriums..., ...bmj-stellt-eckpunkte-fuer-ein-gesetz-gegen-digitale-gewaltvor/ 4. Verbindung..., ...Eckpunkten für ein Gesetz gegen Digitale Gewalt des Bundesministeriums...
Nach oben blättern