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26 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"GasNZV 2010"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (26)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Politik hat sich klar zur Nutzung von Biomethan als essenzieller Bestandteil des zukünftigen Energiesystems bekannt. Die Umstellung von Erdgas auf Biomethan bietet gegenüber Wasserstoff mehrere energie- und klimapolitische Vorteile, die sich in den Festlegungen der Bundesnetzagentur widerspiegeln sollten. Es wird kritisiert, dass das derzeitige Verfahren lediglich die Bedingungen für den Gasnetzzugang von Biomethananlagen regelt, während die Regelungen zum Gasnetzanschluss Ende 2025 auslaufen. Diese sind jedoch entscheidend für die Förderung der Biomethaneinspeisung. Das Konsultationsverfahren sollte daher erweitert werden, um die Regelungen über 2026 hinaus zu verlängern.

    • Bereitgestellt von: Fachverband Biogas e.V. am 21.05.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes wurden Festlegungsbefugnisse für die Bundesnetzagentur geschaffen, damit sie unter anderem die bisherigen Regelungsinhalte der GasNZV in Festlegungen selbst regeln kann. Der Gesetzgeber hat die Befugnisse der BNetzA so ausgestaltet, dass sie von bestehenden Regelungen abweichen oder ergänzende Regelungen treffen kann.

    • Bereitgestellt von: Initiative Energien Speichern e.V. (INES) am 10.10.2024
    • Adressatenkreis:
      • 03.07.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die europäische Kommission, die Bundesregierung, der Bundestag und die Bundesländer haben sich klar zur Nutzung von Biomethan als essenzieller Bestandteil des zukünftigen Energiesystems bekannt. Die Umstellung von Erdgas auf Biomethan bietet gegenüber Wasserstoff mehrere energie- und klimapolitische Vorteile, die sich in den Festlegungen der Bundesnetzagentur widerspiegeln sollten. Es wird kritisiert, dass das derzeitige Verfahren lediglich die Bedingungen für den Gasnetzzugang von Biomethananlagen regelt, während die Regelungen zum Gasnetzanschluss Ende 2025 auslaufen. Diese sind jedoch entscheidend für die Förderung der Biomethaneinspeisung, insbesondere im Hinblick auf Netzanschlussvorrang und Kostenaufteilung zwischen Anlagen- und Netzbetreiber.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 26.09.2024
    • Adressatenkreis:
      • 18.07.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Vor dem Hintergrund der Transformation des Gasnetzes und der wirtschaftlichen Effizienz des Netzbetriebs ist es geboten, dass das Anschlussregime der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) zeitnah ausläuft. Eine rechtliche Folgeregelung ist lediglich für die Kostenwälzung der Anschlusskosten erforderlich. Mit dem Auslaufen der GasNZV wird ein überholtes Fördersystem beendet. Spätestens ab 2026 gelten die allgemeinen Regeln des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Die verschärften THG-Mindestanforderungen durch die RED III-Umsetzung drohen, Biomethan-KWK-Bestandsanlagen unnötig aus dem Markt zu drängen. Die Bundesregierung sollte Bestandsanlagen eine praktikable Übergangsregelung einräumen.

    • Bereitgestellt von: E.ON SE am 07.10.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BEE begrüßt, dass die Bundesregierung die Notwendigkeit zur zügigen Transformation des Stromsystems, zur Einführung des Energy Sharing und zur Ausstattung mit intelligenten Messsystemen (iMSys) anerkennt. Bei der konkreten Ausgestaltung hinsichtlich des Bürokratieabbaus, der praktischen Umsetzbarkeit und der Steigerung der Akzeptanz für die Energiewende sieht der BEE noch erheblichen Ergänzungs- und Korrekturbedarf. Der BEE fordert u.a.: 1) Die beihilferechtliche Genehmigung des Solarpakets I und des Biomassepakets. 2) Die Umsetzung der Ergebnisse des Branchendialogs zur Beschleunigung von Netzanschlüssen. 3) Die Ausschöpfen der vollen Potenziale des Energy Sharing für die Systemdienlichkeit und die Steigerung von Akzeptanz für die Energiewende.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 23.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts (EnWG) zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich, zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften sowie zur rechtsförmlichen Bereinigung des Energiewirtschaftsrechts
    • Adressatenkreis:
      • 18.07.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (4):
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