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56 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"GasNEV"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (56)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das HBB kritisiert den Kabinettsentwurf zur Umsetzung des EU-Gas- und Wasserstoffbinnenmarktpakets als nicht vereinbar mit dem Ziel, Biomethaneinspeisung auszuweiten. Zentraler Kritikpunkt ist die neue Möglichkeit, Biomethan-Netzanschlüsse mit 10-jährigem Vorlauf entschädigungslos zu kündigen; dies gefährde Investitionen (Amortisation 15–20 Jahre), breche mit Investitions-/Bestandsschutz und konterkariere EU-Vorgaben. Gefordert wird, dass Trennungen nur als ultima ratio bei Gemeinwohlbegründung erfolgen, frühestens nach 20 Jahren, für Bestandsanlagen mit verlängertem Schutz (bis 2046) und ggf. mit Ausgleich von Gewinnausfällen. Weitere Punkte: Entwicklungspläne sollen am Gastransport statt an Erdgasnachfrage anknüpfen; Netzentwicklungspläne müssen erneuerbare Gas-Potenziale berücksichtigen

    • Bereitgestellt von: Fachverband Biogas e.V. am 01.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/5440 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Kosten bislang durch § 20b GasNEV deutschlandweit gewälzt..., ...etwa erreicht, wenn § 20b GasNEV bzw. die Biogaskostenwälzung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das HBB schlägt Kernelemente einer Nachfolgeregelung zur GasNZV vor, um neue Biomethaneinspeiseprojekte anzureizen. Zentral sind ein Kostendeckel für Einspeiser, da viele Projekte Umrüstungen bestehender EEG-Biogasanlagen sind und Betreiber oft finanzschwächer sind; zudem bestehen Wettbewerbsnachteile ggü. geförderten Importen. Ein Anspruch auf kapazitätsverstärkende Maßnahmen bei gleichzeitig möglicher vertraglicher Flexibilität. Vorgeschlagen wird eine Kostenteilung auf gesetzliche Referenzkosten, differenziert nach Netzverstärkung, sowie eine Matrix, bei der der Einspeiseranteil mit höherer Kapazität/Auslastung sinkt. Zudem wird die volle Fortführung der Kostenwälzung („Biogas-Umlage“) inkl. Netzverstärkung gefordert und eine Nachfolge/Übergangsregelung für § 20a GasNEV angemahnt.

    • Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 01.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Nachfolgeregelung § 20a GasNEV (Außerkrafttreten zum ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      GEODE setzt sich für eine Nachjustierung der EnWG-Novelle 2023 ein, um das Gleichgewicht zwischen Gesetzgeber, Bundesregierung und Bundesnetzagentur (BNetzA) wiederherzustellen. Der Bundesgesetzgeber wird aufgefordert, die wesentlichen energiepolitischen und -strukturellen Entscheidungen der nationalen Regulierungssystematik in Wahrnehmung der eigenen Legislativfunktion durch Vorgabe der wesentlichen politischen Leitlinien im europarechtlich gegebenen Rahmen (wieder) selbst im Energiewirtschaftsgesetz zu regeln. Die fachspezifische Ausgestaltung der eu-ropäischen Vorgaben muss dabei der Bundesnetzagentur vorbehalten bleiben.

    • Bereitgestellt von: GEODE Deutschland e.V am 28.10.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Verordnungen (StromNEV/GasNEV, ARegV) durch eigene Festlegungen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Vor dem Hintergrund der Transformation des Gasnetzes und der wirtschaftlichen Effizienz des Netzbetriebs ist es geboten, dass das Anschlussregime der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) zeitnah ausläuft. Eine rechtliche Folgeregelung ist lediglich für die Kostenwälzung der Anschlusskosten erforderlich. Mit dem Auslaufen der GasNZV wird ein überholtes Fördersystem beendet. Spätestens ab 2026 gelten die allgemeinen Regeln des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Die verschärften THG-Mindestanforderungen durch die RED III-Umsetzung drohen, Biomethan-KWK-Bestandsanlagen unnötig aus dem Markt zu drängen. Die Bundesregierung sollte Bestandsanlagen eine praktikable Übergangsregelung einräumen.

    • Bereitgestellt von: E.ON SE am 07.10.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... die korrespondierende GasNEV und der darin geregelt...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...bestehen, wie in Anlage 1 der GasNEV angeführt, aus Materialien...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wesentlichster Kritikpunkt ist das völlige Fehlen von Kriterien und Kostenbereichen (Kosten etwa für den Netzanschluss, den Betrieb und etwaige Folgekosten) durch den Gesetzgeber sowie fehlende Verweise auf bestehende oder zeitnah zu definierende Regelungen, die zu einem Versagen der Einspeisung aus wirtschaftlichen Erwägungen führen. Art. 38 Abs. 4 RL (EU) 2024/1788 fordert die Definition der Verweigerungsgründe und -Bereiche durch die Mitgliedsstaaten bis zum August 2026. Das völlige Fehlen von klar definierten Kriterien führt aus Sicht des DVGW - zu vermeidbaren Risiken und Spannungsverhältnissen, insbesondere für Netzbetreiber und Einspeiser bei der pressierenden Transformation der Gasnetze - zu einer Rechtsunsicherheit.

    • Bereitgestellt von: DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein am 14.02.2025
    • Adressatenkreis:
      • 10.02.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Orientierung an § 20a GasNEV hinsichtlich der Dauer...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes wurden Festlegungsbefugnisse für die Bundesnetzagentur geschaffen, damit sie unter anderem die bisherigen Regelungsinhalte der GasNZV in Festlegungen selbst regeln kann. Der Gesetzgeber hat die Befugnisse der BNetzA so ausgestaltet, dass sie von bestehenden Regelungen abweichen oder ergänzende Regelungen treffen kann.

    • Bereitgestellt von: Initiative Energien Speichern e.V. (INES) am 10.10.2024
    • Adressatenkreis:
      • 03.07.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entscheidungen durch die GasNZV, GasNEV, StromNZV, StromNEV und...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...umlagefähig im Sinne des § 20b GasNEV. Vorschlag für eine Übergangsregelung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...kostenorientiert nach der Strom- bzw. GasNEV, lediglich die Anreizregulierung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das BMWK hat unter Einbindung der Stakeholder einen Ordnungsrahmen für die Zukunft der Gasnetze entwickelt. Der VKU fordert einen neuen Ordnungsrahmen für Netzumstellungen (und Neubau). Dieser ist zwingend erforderlich, da mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) zwei zentrale Bundesgesetze auf einer regionalen Netztransformation aufbauen. Netzbetreiber und Kunden brauchen ein in der Praxis sicher anwendbares Anschlussverweigerungs- und Kündigungsrecht. Die Stilllegungspläne in Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung bieten hierzu bei sachgerechter Ausgestaltung einen Ansatz. Wichtig ist, dass Parallelinfrastrukturen vermieden werden können.

    • Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 11.04.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gasnetzentgelt-verordnung (GasNEV), sind kalkulatorische..., ...veränderbar (vgl. konkret GasNEV Anlage 1 (zu § 6 Abs. ..., ...meisten Materialien in der GasNEV eine Abschreibung über...
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