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35 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"FahrschAusbO 2012"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (35)
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Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung der Fahrschüler und Fahrlehrerausbildung
Unsere Vereinigung unterstützt die Weiterentwicklung und Modernisierung der Fahrausbildung durch gezielte Digitalisierungsmaßnahmen.
- Bereitgestellt von: MOVING International Road Safety Association e.V. am 23.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 858/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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BR-Drs. 858/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.02.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novelle zur Fahrschülerausbildung - Beibehaltung
Der IDF spricht sich klar für die Beibehaltung der bisherigen sich bestens bewährten Fahrschüler-ausbildung aus. Die Inhalte bisher gültigen Fahrschülerausbildungsordnung dürfen keinesfalls anwachsen. Sollten Änderungen vorgenommen werden, ist ein klares Augenmerk auf die zu bestellenden Gutachter zu richten, dass diese nicht – wie in der Vergangenheit offensichtlich erfolgt – Ergebnisse präsentieren, die zu Lasten objektiver Aussagen wirtschaftliche Interessen widerspiegeln
- Bereitgestellt von: Interessenverband Deutscher Fahrlehrer e.V. am 23.02.2026
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Adressatenkreis:
-
06.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen in der Fahrausbildung unter Beachtung der Kostensteigerung für den Fahrerlaubniserwerb
Die Kosten für den Fahrerlaubniserwerb sollten mit geeigneten Maßnahmen gesenkt werden, ohne dabei die Verkehrssicherheit zu gefährden. Dazu zählt, die Möglichkeit zu schaffen, den Theorieunterricht auch in einem virtuellen Umfeld durchzuführen und bei der praktischen Ausbildung mehr Eigenverantwortung zuzulassen. Für ein ausreichendes und flächendeckendes Angebot an Fahrschulen muss dabei gesorgt werden. Mögliche Veränderungen bei der Verkehrssicherheit sind mit einer Evaluation zu erfassen. Die Anzahl der Unfälle während der Ausbildung und innerhalb der Probezeit sind dafür maßgeblich. Im Hinblick auf die Kostenentwicklung sind der Prüfungserfolg sowie die Anzahl der Fahrstunden bedeutsam.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 22.12.2025
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Adressatenkreis:
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04.12.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novelle zur Fahrschülerausbildung - Beibehaltung
Der IDF spricht sich klar für die Beibehaltung der bisherigen sich bestens bewährten Fahrschüler-ausbildung aus. Die Inhalte bisher gültigen Fahrschülerausbildungsordnung dürfen keinesfalls anwachsen. Sollten Änderungen vorgenommen werden, ist ein klares Augenmerk auf die zu bestellenden Gutachter zu richten, dass diese nicht – wie in der Vergangenheit offensichtlich erfolgt – Ergebnisse präsentieren, die zu Lasten objektiver Aussagen wirtschaftliche Interessen widerspiegeln
- Bereitgestellt von: Interessenverband Deutscher Fahrlehrer e.V. am 06.09.2025
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Adressatenkreis:
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25.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novelle zur Fahrschülerausbildung - Beibehaltung
Der IDF spricht sich klar für die Beibehaltung der bisherigen sich bestens bewährten Fahrschüler-ausbildung aus. Die Inhalte bisher gültigen Fahrschülerausbildungsordnung dürfen keinesfalls anwachsen. Sollten Änderungen vorgenommen werden, ist ein klares Augenmerk auf die zu bestellenden Gutachter zu richten, dass diese nicht – wie in der Vergangenheit offensichtlich erfolgt – Ergebnisse präsentieren, die zu Lasten objektiver Aussagen wirtschaftliche Interessen widerspiegeln
- Bereitgestellt von: Interessenverband Deutscher Fahrlehrer e.V. am 05.12.2024
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Adressatenkreis:
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26.11.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung der Fahrschüler und Fahrlehrerausbildung
Unsere Vereinigung unterstützt die Weiterentwicklung und Modernisierung der Fahrausbildung durch gezielte Digitalisierungsmaßnahmen.
- Bereitgestellt von: MOVING International Road Safety Association e.V. am 07.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 858/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
-
BR-Drs. 858/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.10.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novelle zur Fahrschülerausbildung - Beibehaltung
Der IDF spricht sich klar für die Beibehaltung der bisherigen sich bestens bewährten Fahrschüler-ausbildung aus. Die Inhalte bisher gültigen Fahrschülerausbildungsordnung dürfen keinesfalls anwachsen. Sollten Änderungen vorgenommen werden, ist ein klares Augenmerk auf die zu bestellenden Gutachter zu richten, dass diese nicht – wie in der Vergangenheit offensichtlich erfolgt – Ergebnisse präsentieren, die zu Lasten objektiver Aussagen wirtschaftliche Interessen widerspiegeln
- Bereitgestellt von: Interessenverband Deutscher Fahrlehrer e.V. am 02.07.2024
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen in der Fahrausbildung unter Beachtung der Kostensteigerung für den Fahrerlaubniserwerb
Die Kosten für den Fahrerlaubniserwerb sollten mit geeigneten Maßnahmen gesenkt werden, ohne dabei die Verkehrssicherheit zu gefährden. Dazu zählt, die Möglichkeit zu schaffen, den Theorieunterricht auch in einem virtuellen Umfeld durchzuführen und bei der praktischen Ausbildung mehr Eigenverantwortung zuzulassen. Für ein ausreichendes und flächendeckendes Angebot an Fahrschulen muss dabei gesorgt werden. Mögliche Veränderungen bei der Verkehrssicherheit sind mit einer Evaluation zu erfassen. Die Anzahl der Unfälle während der Ausbildung und innerhalb der Probezeit sind dafür maßgeblich. Im Hinblick auf die Kostenentwicklung sind der Prüfungserfolg sowie die Anzahl der Fahrstunden bedeutsam.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
06.06.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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04.08.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform Fahrausbildung (OFSA II), Reform Fahrlehrerausbildung
Novellierung der Fahrausbildung OFSA II Die Fahrausbildung soll reformiert werden. Insbesonder soll die Möglichkeit gegeben weden den Unterricht auch synchron-online anzubieten, asynchrones e-learning soll integriert werden, Lernstandskontrollen sollen implementiert werden.Der Einsatz von Simulatoren soll geregelt werden.. Die Ausbildung wird in Kompetenzbereiche eingeteilt. Ausbildungsverläufe sollen vorgegeben werden. Die Fahrlehrerausbildung soll entsprechend angepasst werden.
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft der Fahrlehrerausbildungsstätten (BAGFA e.V.) am 23.06.2026
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Adressatenkreis:
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11.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform Fahrausbildung (OFSA II), Reform Fahrlehrerausbildung
Novellierung der Fahrausbildung OFSA II Die Fahrausbildung soll reformiert werden. Insbesonder soll die Möglichkeit gegeben weden den Unterricht auch synchron-online anzubieten, asynchrones e-learning soll integriert werden, Lernstandskontrollen sollen implementiert werden.Der Einsatz von Simulatoren soll geregelt werden.. Die Ausbildung wird in Kompetenzbereiche eingeteilt. Ausbildungsverläufe sollen vorgegeben werden. Die Fahrlehrerausbildung soll entsprechend angepasst werden.
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft der Fahrlehrerausbildungsstätten (BAGFA e.V.) am 24.06.2024
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Adressatenkreis:
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07.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben: