Stellungnahmen/Gutachten
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27 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"BioSt-NachV 2021"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (27)
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratiearme Umsetzung der REDIII in den Biomassestrom- und Biokraftstoff-NachhaltigkeitsVO
1:1-Umsetzung der europsrechtlichen Vorgaben der REDIII, keine weitergehenden Kontrollrechte für die Deutsche Akkredierungsstelle
- Bereitgestellt von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 20.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Novelle der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV)und der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) zur Umsetzung der RED III im Bereich Bioenergie
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Adressatenkreis:
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13.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung RED III im Bereich Nachhaltigkeit
Nachhaltigkeitsverordnungen müssen an RED III angepasst werden, relevant sind insbesondere die Absenkung von Schwellen sowie die Einführung von THG-Anforderungen im Bestand.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 09.10.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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29.08.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entbürokratisierung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung
Die vorliegende Novelle sollte genutzt werden, um den durch das EU-Recht verursachten Mehraufwand durch Entbürokratisierung an anderer Stelle abzufedern. Wegen der Angleichung und somit Ausweitung der Geltungsbereiche beider Verordnungen auf feste, flüssige und gasförmige Bio(masse)brenn- und -kraftstoffe sollten BioSt-NachV und Biokraft-NachV zusammengeführt werden. Die BioSt-NachV setzt die Regelungen der EE-RL III zur Zertifizierung fester Biomasse-Brennstoffe in Anlagen größer 7,5 MW 1:1 in nationales Recht um. Der VKU begrüßt, dass damit die bestehende Regelung fortgeführt und auch für die EEW Förderung Kontinuität geschaffen sowie bestehende Unsicherheiten ausgeräumt werden.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.09.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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29.08.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einsatz für wirksame Betrugsprävention und Unterstützung von strengeren Aufsichtsmaßnahmen für die Zertifizierungsstellen sowie die Durchführung von Zugangskontrollen zum nationalen Nachhaltigkeitsnachweissystem Nabisy.
- Bereitgestellt von: MEW Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V. am 12.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Referentenentwurf zur Novelle der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) und der Biokraft-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) zur Umsetzung der RED III im Bereich Bioenergie
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Adressatenkreis:
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12.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einsatz für wirksame Betrugsprävention und Unterstützung von strengeren Aufsichtsmaßnahmen für die Zertifizierungsstellen sowie die Durchführung von Zugangskontrollen zum nationalen Nachhaltigkeitsnachweissystem Nabisy.
- Bereitgestellt von: MEW Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V. am 12.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Referentenentwurf zur Novelle der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) und der Biokraft-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) zur Umsetzung der RED III im Bereich Bioenergie
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Adressatenkreis:
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12.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einsatz für wirksame Betrugsprävention und Unterstützung von strengeren Aufsichtsmaßnahmen für die Zertifizierungsstellen sowie die Durchführung von Zugangskontrollen zum nationalen Nachhaltigkeitsnachweissystem Nabisy.
- Bereitgestellt von: MEW Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V. am 29.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Referentenentwurf zur Novelle der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) und der Biokraft-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) zur Umsetzung der RED III im Bereich Bioenergie
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Adressatenkreis:
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29.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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12.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Es wird die Einführung vereinfachter nationaler Überprüfungssysteme nach von Artikel 30, Absatz 6 RED III angestrebt, um Betreiber kleiner Anlagen zwischen 7,5 und 20 MW Gesamtfeuerungswärmeleistung zu entlasten
- Bereitgestellt von: Schmidmeier NaturEnergie GmbH am 11.07.2025
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Adressatenkreis:
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23.06.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Es wird eine Änderung des BioSt-NachV und des EEG dahin angestrebt, dass der NaWaRo Bonus nicht auf Dauer entfällt, nur weil mit dem Zubau eines oder mehrerer BHKWs zwecks systemdienlicher Flexibilisierung der Stromerzeugung wird die Grenze von 2 MW allerdings überschritten wird. Dies geschieht häufig versehentlich mit der Folge, dass der Förderanspruch ab Zubau der BHKW bis zur Zertifizierung der Biomasse entfällt. Der Förderanspruch soll aber nicht auf Dauer entfallen.
- Bereitgestellt von: Landvolk Niedersachsen Landesbauernverband e.V. am 30.08.2024
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Adressatenkreis:
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10.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nationale Biomassestrategie (NABIS) nachhaltig ausrichten
Priorisierung von Klima- und Naturschutz sowie Ernährungssicherheit vor der Nutzung von Biomasse für stoffliche und energetische Zwecke
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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20.02.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nationale Biomassestrategie (NABIS) nachhaltig ausrichten
Priorisierung von Klima- und Naturschutz sowie Ernährungssicherheit vor der Nutzung von Biomasse für stoffliche und energetische Zwecke
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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24.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben: