Stellungnahmen/Gutachten
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28 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"AgrarMSG"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (28)
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Zu Regelungsvorhaben:
Die BVEO setzt sich für Fairness entlang der Lebensmittellieferkette ein. Dies umfasst insbesondere, dass das Schutzniveau nicht verwässert wird und Umgehungsstrategien wirksam im Rahmen der Novellierung gesetzlich verhindert werden. Zudem setzt sich die BVEO dafür ein, dass die spezifische Regelung zur Erweiterung des Anwendungsbereichs im § 10 AgrarOLkG entfristet wird.
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse e.V. am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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05.06.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wirksame Ausgestaltung des AgrarOLkG, um unlautere Handelspraktiken und Erzeugerpreise unterhalb der nachhaltigen Produktionskosten zu unterbinden.
- Bereitgestellt von: Forum Fairer Handel e. V. am 16.07.2025
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Adressatenkreis:
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27.06.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
AgrarOLkG: Beibehaltung in der jetzigen Fassung.
Beibehaltung des Status quo des gegenwärtig gültigen und über die UTP-Richtlinie bereits in weiten Teilen hinausgehenden Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetzes.
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 18.12.2024
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Adressatenkreis:
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09.12.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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10.12.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (3):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Evaluierung und Weiterentwicklung des Agrarorganisationen und Lieferketten-Gesetz (AgrarOLkG)
Ein Gesetzesentwurf zur Fortführung und Anpassung des AgrarOLkG ist erforderlich. Die letzte Novelle lässt wichtige strukturelle Änderungen zum Leidwesen der Lieferanten vermissen, denn sie wird nicht dazu beitragen, dass Lieferanten vor der massiven Marktmacht des Lebensmitteleinzelhandels künftig effektiver geschützt werden. Der DBB regt an, dass die Bundesregierung und das Parlament das für kommendes Jahr in Aussicht gestellte Sondergutachten der Monopolkommission zum Lebensmittelmarkt sowie den ebenfalls für 2025 erwarteten Evaluierungsbericht der Europäischen Kommission zur UTP-Richtlinie zum Anlass nehmen sollten, stärker gegen unlautere Handelspraktiken vorzugehen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Brauer-Bund e.V. am 15.08.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9570
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Evaluierungsbericht zu den Regelungen über unlautere Handelspraktiken des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes
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BT-Drs. 20/9570
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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22.07.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung des AgrarOLkG wie im Koalitionsvertrag vereinbart
Wir fordern, dass gegen unfaire Handelspraktiken vorgegangen wird.
- Bereitgestellt von: Initiative Faire Preise in der Lieferkette am 08.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11948
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung agrarrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 20/11948
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Auf die Einführung einer Generalklausel in § 23 AgrarOLkG sollte verzichtet werden, da in der Praxis jede Vertragsklausel mit einer enormen Unsicherheit behaftet wäre und in jedem Einzelfall gegenüber dem Lieferanten gerechtfertigt werden müsste. Vertragsstrafen müssen weiterhin ermöglicht werden, da Schadenersatzansprüche in der Praxis nicht durchsetzbar sind, weil sich ein Schaden nur mit unverhältnismäßigem Aufwand beweisen lässt. Die Erweiterung des Anwendungsbereiches sollte auslaufen, da dies internationale Großkonzerne schützt, die mit dem LEH mindestens auf Augenhöhe verhandeln. Im Rahmen der geplanten Novellierung des AgrarOLkG wird auch über eine Anpassung des §14 diskutiert. Die aktuell diskutierten Änderungen dürfen nicht zum Verbot von Hubs im Lebensmittelbereich führen.
- Bereitgestellt von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11948
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung agrarrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 20/11948
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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29.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DRV setzt sich für Fairness entlang der Lebensmittellieferkette ein. Dies umfasst insbesondere, dass das Schutzniveau nicht verwässert wird und Umgehungsstrategien wirksam im Rahmen der Novellierung gesetzlich verhindert werden. Zudem setzt sich der DRV dafür ein, dass den Besonderheiten von Erzeugerzusammenschlüssen Rechnung getragen wird. Ein etwaiges Verbot vom Einkauf/Verkauf unter Produktionskosten lehnt der DRV aufgrund zu erwartender negativer Auswirkungen strikt ab.
- Bereitgestellt von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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28.06.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praktikable Novellierung des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz - AgrarOLkG
Auf die Einführung einer Generalklausel in § 23 AgrarOLkG sollte verzichtet werden, da in der Praxis jede Vertragsklausel mit einer enormen Unsicherheit behaftet wäre und in jedem Einzelfall gegenüber dem Lieferanten gerechtfertigt werden müsste. Vertragsstrafen müssen weiterhin ermöglicht werden, da Schadenersatzansprüche in der Praxis nicht durchsetzbar sind, weil sich ein Schaden nur mit unverhältnismäßigem Aufwand beweisen lässt. Die Erweiterung des Anwendungsbereiches sollte auslaufen, da dies internationale Großkonzerne schützt, die mit dem LEH mindestens auf Augenhöhe verhandeln. Im Rahmen der geplanten Novellierung des AgrarOLkG wird auch über eine Anpassung des §14 diskutiert. Die aktuell diskutierten Änderungen dürfen nicht zum Verbot von Hubs im Lebensmittelbereich führen.
- Bereitgestellt von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe in der Wertschöpfungskette
Forderung von einer weiteren Verschärfung abzusehen, da das AgrarOLkG bereits über die europäischen Vorgaben hinausgeht. So soll von einer Ausweitung des Anwendungsbereichs, eine Erweiterung pauschal verbotener Klauseln sowie von der Einführung einer Generalklausel abgesehen werden. Darüber hinaus sollte die für 2025 angekündigte Evaluierung der UTP-Richtlinie auf EU-Ebene abgewartet werden.
- Bereitgestellt von: Alexander Pickart Alvaro am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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25.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- Alexander Pickart Alvaro
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DRV setzt sich für Fairness entlang der Lebensmittellieferkette ein. Dies umfasst insbesondere, dass das Schutzniveau nicht verwässert wird und Umgehungsstrategien wirksam im Rahmen der Novellierung gesetzlich verhindert werden. Zudem setzt sich der DRV dafür ein, dass den Besonderheiten von Erzeugerzusammenschlüssen Rechnung getragen wird. Ein etwaiges Verbot vom Einkauf/Verkauf unter Produktionskosten lehnt der DRV aufgrund zu erwartender negativer Auswirkungen strikt ab.
- Bereitgestellt von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
05.06.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben: