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737 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"EEG 2014"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (737)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die geplante EEG-Novelle 2027 zielt auf eine grundlegende Neuausrichtung der Förderung erneuerbarer Energien in Deutschland. Im Fokus steht der Übergang von festen Einspeisevergütungen hin zu marktbasierten Instrumenten wie zweiseitigen Differenzverträgen, wodurch insbesondere große Projekte im Bereich Windenergie und Freiflächen-Photovoltaik stärker in den Strommarkt integriert werden sollen.

    • Bereitgestellt von: EEF Erneuerbare Energien Fabrik GmbH am 08.04.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die geplante EEG-Novelle 2027 zielt auf eine grundlegende Neuausrichtung der Förderung erneuerbarer Energien in Deutschland. Im Fokus steht der Übergang von festen Einspeisevergütungen hin zu marktbasierten Instrumenten wie zweiseitigen Differenzverträgen, wodurch insbesondere große Projekte im Bereich Windenergie und Freiflächen-Photovoltaik stärker in den Strommarkt integriert werden sollen

    • Bereitgestellt von: Bernstein Public Policy GmbH am 01.04.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der EEG-Mechanismus zur Ausschreibung Wind an Land berücksichtigt weder die strukturell höheren Kosten für Anlagen in Süddeutschland, noch die Netz- und Systemdienlichkeit dortiger Windenergieanlagen. Wir fordern eine entsprechende Änderung in der jetzt laufenden Novellierung des EEG, damit in unserer Region der Windausbau nicht zum Erliegen kommt.

    • Bereitgestellt von: Badenova AG & Co. KG am 12.03.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Rahmen der bevorstehenden Novelle des EEG zu dem es bis dato nur einen inoffiziellen Arbeitsentwurf gibt, sollte die Nachnutzung von sonstigen, ehemals wirtschaftlich genutzten, baulichen Anlagen für den weiteren Solar-Ausbau konsequent ermöglicht werden. Aus diesem Grund sollte auf die begriffliche Änderung von „Freiflächenanlagen“ in „Solaranlagen des ersten Segments“ in § 24 Abs. 2 EEG zu verzichtet werden.

    • Bereitgestellt von: LEAG GmbH am 12.03.2026
    • Adressatenkreis:
      • 12.03.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das EEG sollte vor dem Hintergrund aktueller Herausforderungen der Energiewirtschaft zielgerichtet weiterentwickelt werden. Zentrale Ansatzpunkte sind stärkere Anreize für Flexibilitäten, Speicher und neue Geschäftsmodelle sowie eine an EU-Vorgaben angepasste Fördersystematik. Ziel bleibt eine bürgernahe Energieversorgung auf Basis von 100 % erneuerbaren Energien. Regulatorische Schwerpunkte sind u. a. die planungssichere Ausgestaltung von CfD, die Absicherung förderfreier EE-Vermarktung über PPA, standardisierte Netzanschlüsse, begrenzte Pachthöhen für Windflächen, der Erhalt der Südquote, eine verbesserte Wirtschaftlichkeit von PV-Freiflächenanlagen und eine effizientere Direktvermarktung für Kleinanlagen.

    • Bereitgestellt von: EWS Elektrizitätswerke Schönau eG am 04.02.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzver-träglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Folgende Anpassungen im Sinne der Energiegenossenschaften sollen vorgenommen werden: - Streichung der dreijährigen Projektbeschränkung in § 22b Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG - Ergänzung bezüglich der gesetzlichen (finanziellen) Förderung durch das EEG in § 22b Abs. 1, 2, 5 EEG - Forderung nach einem Bürgerenergie-Gipfel zur Stärkung von Teilhabe und Akzeptanz - Einführung einer Abnahmepflicht bei Direktvermarktern und Erhöhung der "Managementprämie" für EE-Anlagen unter 100 kW in § 21 EEG - Verbesserungen von Netzanschlüssen und Stromnetzen - Gebäude-Photovoltaik muss zentrale Säule der Energiewende bleiben - Erneuerbaren-Ausbau konsequent vorantreiben und Planungssicherheit schaffen - Bürgerbeteiligung sichern, kleine Anlagen stärken - EE-Ausbauziele erreichen

    • Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 19.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Paragraph 39g Abs. 6 EEG 2023 benötigt eine klare gesetzliche Auslegung, damit eindeutig ist, ob für die Begrenzung des anzulegenden Wertes die theoretischen Werte der letzten drei Jahre oder die tatsächlich gezahlten EEG-Förderungen maßgeblich sind. Die aktuelle Fassung führt zu widersprüchlichen Interpretationen, wirtschaftlichen Nachteilen für Biomasse-Bestandsanlagen sowie vermeidbaren Konflikten zwischen Anlagen- und Netzbetreibern. Eine präzise Regelung schafft Rechtssicherheit und einen verlässlich anwendbaren Maßstab für die Anschlussförderung.

    • Bereitgestellt von: EWE AG am 19.12.2025
    • Adressatenkreis:
      • 08.12.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Ziel des Regelungsvorhabens ist, dass Solaranlagen auf Dächern weiterhin wirtschaftlich bleiben, da dieses Segment besondere Vorteile gegenüber anderen Segmenten hat: Flächeneffizienz, geringere Netzausbau, hohe gesellschaftliche Aktzeptanz, geringer Genehmigungsaufwand, Sektorenkopplung. Zudem ermöglicht es soziale Teilhabe und reizt private Investitionen an. Um Planungssicherheit zu schaffen, sollte der aktuelle Regulierungsrahmen für kleine Solaranlagen beibehalten werden.

    • Bereitgestellt von: Bündnis Bürgerenergie am 17.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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