Stellungnahmen/Gutachten
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1.449 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"BGB"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (1.449)
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen am Gesetzentwurf zur Umsetzung EU-Verbraucherkreditrichtlinie
Das gesetzliche Muster für eine Widerrufsbelehrung bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen soll erhalten bleiben. Kreditkarten in Form von Debitkarten mit Zahlungsaufschub sollen weiterhin nicht vom Verbraucherkreditrecht erfasst werden. Die in der EU-Richtlinie vorgesehene Ausnahmeklausel ist in das deutsche Recht zu übernehmen. Das Schriftformerfordernis sollte auch für Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge entfallen. Die Kreditwürdigkeitsprüfung sollte für geduldete Überziehungen entfallen. Die entsprechende Ausnahmeklausel in der EU-Richtlinie sollte genutzt werden.
- Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 22.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Zu § 356b Abs. 2 Satz 5 BGB (Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen..., ...die Erfüllung der in § 356 BGB und Art. 247 § 6 EGBGB..., ... Zu § 491 Abs. 2 BGB (Verbraucherdarlehensvertrag..., ... Zu § 492 Abs. 1 BGB (Form, Vertragsinhalt und..., ... Grüneberg/Ellenberger, BGB, 84. Auflage, 2025, § 125..., ... Zu § 505 Abs.4 Satz 2 BGB (Kreditwürdigkeitsprüfung..., ...machen. § 505 Abs.1 BGB regelt, dass der Kreditgeber...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Ziel der Interesseneinflussnahme besteht darin, den Mieter*innenschutz zu stärken und soziale Risiken im Wohnbereich zu reduzieren. Konkret soll erreicht werden, dass Schutzlücken im Mietrecht geschlossen und bestehende Umgehungsmöglichkeiten wirksam begrenzt werden, damit Mieter*innen verlässlicher vor steigenden Wohnkosten, Armut und Verdrängung geschützt sind. Gleichzeitig zielt die Interessenvertretung darauf ab, mehr Rechtssicherheit für Mieter*innen zu schaffen, um ihre Wohnsituation stabiler zu gestalten. Insgesamt soll dadurch Wohnungslosigkeit präventiv verhindert und der Zugang zu bezahlbarem, sicherem Wohnraum langfristig gesichert werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 13.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete
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Adressatenkreis:
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05.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gebrauch“ (§ 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB) wird neu gefasst: Sie ..., ...Gebrauch (§ 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB) stellt einen wichtigen..., ...einem neuen § 556d Abs. 1a BGB wird ein angemessener Möblierungszuschlag..., ...eingeführt (§ 556g Abs. 1b BGB): Wird nicht rechtzeitig..., ...vorgeschlagen, § 556d Abs. 1 BGB um einen zusätzlichen Satz..., ...angespannten Gebieten § 557b BGB wird um eine Regel ergänzt..., ... § 569 Absatz 3 Nummer 2 BGB auf die ordentliche fristgemäße..., ...vereinfachten Verfahrens nach § 559c BGB soll von 10.000 Euro auf..., ...werden. Die Regelung (§ 559c BGB) wurde eingeführt, um insbesondere..., ...vereinfachte Verfahren nach § 559c BGB ist aus Sicht von Vermietenden..., ...Modernisierungen § 536 Abs. 1a BGB soll so gefasst werden,..., .... 1 und 1a dienen. § 536 BGB regelt das Recht der Mieter..., ...heute enthält § 536 Abs. 1a BGB eine Einschränkung dieses...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbraucherkreditrichtlinie rechtssicherer umsetzen
Bei der Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie soll es nicht zur ungewollten Benachteiligung von Händlern und Inkassodienstleistern kommen: Händler sollen nicht versehentlich in die Rolle von Darlehensgebern im Sinne der Richtlinie geraten und Inkassodienstleister sollen nicht in die Gefahr geraten, dass sie wegen Verstößen gegen das UWG, die der Auftraggeber zu verantworten hat, zusätzlich selbst verantwortlich gemacht werden können. Schließlich fordert der BDIU, den unbestimmten Rechtsbegriff "Nachsicht" zu konkretisieren.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 23.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.07.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gesamtfälligstellung im Sinne des § 498 BGB (Kündigung des Darlehensvertrags..., ...Regelung des § 491 Abs. 5 BGB RefE beim Abschluss einer..., ...im Sinne von § 506 Abs. 1 BGB geraten – mit Verpflichtungen..., ... neu vorgesehenen § 497a BGB. Dieser Begriff ist interpretationsbedürftig..., ...Zahlungsaufschub im Sinne des § 506 BGB oder als unentgeltlicher..., ...Zahlungsaufschub gemäß § 515 BGB eingeordnet werden, ist..., ...der Neufassung des § 506 BGB eine weitergehende Einbeziehung..., ...nicht greifen. § 491 Abs. 5 BGB RefE verbietet darüber ..., ...Klarstellung an, dass §§ 506 BGB und 491 Abs. 5 BGB RefE..., ... Kreditbegriffs in § 506 BGB RefE könnte dazu führen..., ... des § 506 Abs. 1 Satz 3 BGB lässt befürchten, dass ..., ... Überarbeitung des § 506 BGB RefE an. 4.4. Unverzügliche..., ...Darlehensgeber In § 496 Abs. 2 BGB RefE ist vorgesehen, dass..., ...Informationspflicht nach § 496 Abs. 2 BGB RefE entfallen zu lassen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen des Abstammungsrechts
Berücksichtigung des Kindeswohl und der Interessen der Kinder
- Bereitgestellt von: evangelische Arbeitsgemeinschaft familie e.V. am 29.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Bedeutung der Halbleiterindustrie für Deutschlands wirtschaftliche und sicherheitspolitische Souveränität
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BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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15.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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20.08.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vaterschaft (§ 1600 Absatz 2 BGB-E) für über 18-jährige ..., ...leiblichen Vater (§ 1600 BGB-E) Die Neuregelung der..., ... Kindern (§1600 Absatz 2 BGB-E) und minderjährigen Kindern..., ...Vaterschaft über § 1626a BGB das Sorgerecht für das..., ...1600 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BGB-E) oder zu einem früheren..., ...1600 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 BGB-E) oder sich der leibliche..., ...1600 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BGB-E). Unabhängig von diesen..., ...1600 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 BGB-E). Ist keine dieser vier..., ...gemäß § 1600 Abs. 3 Satz 3 BGB-E eine Kindeswohlprüfung..., ...Vater. Gemäß § 1599 Abs. 2 BGB-E wirkt die Anfechtung ..., ...nach § 1600 Abs. 3 Satz 3 BGB-E ermöglicht. Exkurs: ..., ... wenn ein Vater (oder im BGB-E „Mann“) für das Kind ..., ...geltenden § 1600 Absatz 3 BGB wird gesetzlich vermutet..., ...Entwurf mit §1600 Absatz 2 BGB-E vor, dass die Anfechtung..., ...Regelung des § 1600 Absatz 2 BGB-E soll laut Begründung ..., ... § 1600b Abs. 4 Satz 3 BGB-E die Anfechtungsfrist ..., ...1600b Absatz 4 Satz 3 und 4 BGB-E durch den Wegfall einer..., ...derzeitigen § 1599 Absatz 2 BGB von der Notwendigkeit..., ...entwickelt diese durch § 1595a BGB-E zu einer Anerkennung ..., ...neugefassten § 1596 Absatz 4 BGB-E selbst und nicht nur ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausweitung ärztlicher Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht verhindern
Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins spricht sich für folgende Punkte aus: Verhinderung der Ausweitung Ärztlicher Zwangsmaßnahmen; Sicherstellung der grundrechtsschonenden Umsetzung, insbesondere des Schutzes der Unverletzlichkeit der Wohnung; Sicherstellung geeigneter Schutzmaßnahmen sowie der Umsetzbarkeit vorgesehene Schutzmechanismen und Verhinderung ihrer Umgehung sowie Einführung einer vollständigen und bundeseinheitlichen Erfassung und Statistik aller ärztlichen Zwangsmaßnahmen und freiheitsentziehender Maßnahmen (FEM).
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 25.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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27.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...neuen Absatz 2 in § 1832 BGB vor, der eine Ausnahme ..., ...Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) a.F.; vormals § 1906a BGB a.F. 2 Bundesverfassungsgericht..., ...der Evaluierung des § 1832 BGB Berücksichtigung.4 Dennoch..., ...Abs. 2 Nr. 5, 1827, 1828 BGB n.F. Die Geschäftsstelle..., ...allerdings die in § 1827 Abs. 4 BGB n.F. eingefügte Vorgabe..., ...Vgl. § 1827 Abs. 4 Satz 3 BGB n.F. Seite 5 2.2 Erhöhte..., ...Anordnungen §§ 1828 Abs. 3 BGB n.F., 1832 Abs. 3 BGB n.F..., ... des neuen § 1832 Abs. 2 BGB n.F. geht – in jedem Fall..., ...Krankenhauses § 1832 Abs. 2 Nr. 3 BGB n.F., § 321 Abs. 3 FamFG...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
einfaches Bauen und Eckpunkte Gebäudetyp E
Beibehaltung der aktuellen Rechtslage im Bauvertragsrecht zu anerkannten Regeln der Technik als Mindeststandard der technisch sicheren Ausführung von Baumaßnahmen. Einführung einer Pflicht für Unternehmer, Verbraucher-Bauherren gegenüber verschiedene Ausführungsniveaus einer Baumaßnahme auch entsprechend verschieden zu bepreisen.
- Bereitgestellt von: VPB Verband Privater Bauherren e.V. am 05.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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30.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Regelungsdivergenz zwischen dem BGB und z. B. dem öffentlichen..., .... 1 Nr. 2: § 650a Abs. 3 BGB-E Klarstellung der Reichweite..., ...Vermutungswirkung aus § 650a Abs. 3 BGB-E noch subsidiär Bedarf..., ... A. § 650o Abs. 1 Satz 1 BGB-E Anwendungsbereich über..., ... B. § 650o Abs. 1 Satz 2 BGB-E Begrenzung auf fachkundige..., ...erkennen. C. § 650o Abs. 2 BGB-E Einschränkung der Mängelansprüchebefreiung..., ...Entwurf in § 650o Abs. 3 BGB-E vor, dass grundsätzlich..., ... D. § 650o Abs. 3 Nr. 1 BGB-E Dauerhaftigkeit zentrales..., ...billiger. E. § 650o Abs. 3 BGB-E Klarstellung der Beweislast..., ...wie derjenigen aus § 650j BGB i.V.m. Art. 249 § 2 EGBGB...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Regelungen im Falle des Todes eines Mieters weiterentwickeln
Aus Sicht von Haus & Grund Ziel einer Reform sein, die Abwicklung von Mietverhältnissen nach dem sollte Tod eines Mieters deutlich zu beschleunigen, Rechtssicherheit für Vermieter zu schaffen und zu vermeiden, dass Wohnungen über längere Zeit dem Wohnungsmarkt entzogen werden. Gleichzeitig sollten die wirtschaftlichen Risiken für Vermieter reduziert werden, ohne die berechtigten Interessen der Erben zu beeinträchtigen.
- Bereitgestellt von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
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Adressatenkreis:
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10.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...geltendem Recht (§§ 563, 564 BGB) wird das Mietverhältnis..., ...Mietverhältnis (§ 563 Abs. 4 BGB): Treten nach dem Tod des..., ...Vermieter nach § 563 Abs. 4 BGB ein außerordentliches Kündigungsrecht..., ...verlängerten Fristen des § 573c BGB gelten. Bei langjährigen..., ...Kündigungen nach § 563 Abs. 4 BGB sollte daher eine feste..., ...Kündigungsfristen des § 573c BGB besteht darin, langjährige...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem Referentenentwurf zur Vaterschaftsanfechtung verpasst das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) eine erneute Chance, das Abstammungsrecht grundlegend zu modernisieren. Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) kritisiert in seiner aktuellen Stellungnahme, dass der Entwurf die grundlegenden Probleme des Abstammungsrechts nicht beseitigt.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 24.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Bedeutung der Halbleiterindustrie für Deutschlands wirtschaftliche und sicherheitspolitische Souveränität
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BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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15.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...leiblichen Vaters nach § 1686a BGB, das statusunabhängige ..., ...Stellung: Zu § 1594 Abs. 5 BGB-RefE In § 1594 BGB soll..., ...Vorschrift des § 1594 Abs. 5 BGB-RefE würde erwartbar dazu..., ... in der in § 1594 Abs. 5 BGB-RefE erfassten Situation..., ...des Samenspenders. § 1595 BGB-RefE: Die Zustimmung..., ...werden darf. Zu § 1595a BGB-RefE Der djb begrüßt..., ...des § 1599 Abs. 2 Satz 1 BGB ist der Nachweis einer ..., ...Abs. 2, 1596 Abs. 4 S. 2 BGB-RefE) keinen Hebel, den..., ...anerkennenden Vater (Balzer, BeckOK BGB, Rn. 57.1. zu § 1597 BGB..., ... in § 1599 Abs. 3 BGB-RefE die Unanfechtbarkeit..., ...Rechts). Zu § 1600 Abs. 1 BGB-RefE § 1600 Abs. 1 (Satz 1) BGB-Ref-E sieht für den Wortlaut..., ...nach § 1600 Abs. 1 Nr. 2 BGB-RefE weiterhin der Mann..., ...gemäß § 1600 Abs. 1 Nr. 2 BGB zur Anfechtung berechtigt..., ...1600 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 BGB-RefE). Auch hier zeigt ..., ...umfasst sein. Zu § 1600b BGB-RefE § 1600 Abs. 4 S. 3 BGB-RefE ist im Zusammenhang..., ... des § 1600b Abs. 1 S. 2 BGB-RefE überschießend und ..., ... dem § 1600b Abs. 2 S. 2 BGB-RefE die Anfechtungsfrist..., .... 4 BGB-RefE soll eine Hemmung ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung der Wärmelieferverordnung für eine erfolgreiche Wärmewende
Nach aktueller Rechtslage ist die Umlage der Wärmelieferungskosten nur möglich, solange diese unterhalb oder gleichauf mit den bisherigen Kosten der Wärmeversorgung liegen (§ 556c BGB i.V.m. der Wärmelieferverordnung). Das bezieht sich auf fossile Energie und ist in der Praxis nicht erreichbar. Es gilt, eine Lösung zu finden, die eine erneuerbare Wärmeversorgung und/oder den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz ermöglicht und gleichzeitig die berechtigten Interessen der Mieter:innen Rechnung trägt. Unser Vorschlag: Vermieter:in/Gebäudeeigentümer:in und Energiedienstleister gleichberechtigt behandeln durch einen Aufschlag von 50ct/m² und Monat auf die Ist-Kosten im Rahmen des Kostenvergleichs in Anlehnung an §559 BGB bei Einsatz von mindestens 65 % Erneuerbaren Energien
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 06.06.2024
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Adressatenkreis:
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29.05.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...gem. WärmeLV i.V.m. § 556c BGB. Allein im Jahr 2022 hat..., ...der WärmeLV i.V.m. § 556c BGB niederschlagen, weil ansonsten..., ...Wärmeversorgung liegen (§ 556c BGB i.V.m. der Wärmelieferverordnung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vereinfachung von Verbraucherinsolvenzverfahren
Trotz eines Anstiegs der Fallzahlen nach der letzten Reform ist das Verbraucherinsolvenzverfahren durch hohe formale Hürden und rechtliche Schwierigkeiten weiterhin belastet. Das Antragsformular für das Verfahren umfasst derzeit 45 Seiten mit Erläuterungen, was die Zugänglichkeit und Durchführung des Verfahrens erschwert. Der VID setzt sich für eine Vereinfachung von Verbraucherinsolvenzverfahren ein, um möglichst vielen Betroffenen den Weg zur Restschuldbefreiung zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 23.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 561/22
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung zur Ablösung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung und zur Änderung der Beratungshilfeformularverordnung und der Verbraucherinsolvenzformularverordnung sowie zur Aufhebung der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung
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BR-Drs. 561/22
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.07.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...geschaffenen § 497a Abs. 2 BGB soll eine Pflicht des Kreditgebers..., ...neben die in § 497a Abs. 1 BGB ebenfalls neu geschaffene..., ...Umsetzung durch § 497a Abs. 2 BGB (neu) Die Vorschrift des § 497a Abs. 2 BGB (neu) übernimmt diese Vorgaben..., ...Begründung zu § 497a Abs.2 BGB (neu) führt der Referentenentwurf aus: „§ 497a Absatz 2 BGB-neu dient der Umsetzung..., ...2 Satz 3 Nummern 1 bis 8 BGB-neu einzeln aufgelisteten..., ...erforderlich.“ § 497 a Abs. 4 BGB (neu) schränkt die neue..., ...Begründung von § 497a Abs.4 BGB (neu) erläutert hierzu:..., ...von 6 „§ 497a Absatz 4 BGB-neu setzt Artikel 35 Absatz..., ...Maßnahmen nach § 497a Absatz 2 BGB-neu anzubieten. Insbesondere..., ...Maßnahmen nach § 497a Absatz 2 BGB-neu vergangen ist. Je mehr..., ...vorausgehen. § 498 Abs.1 Satz 3 BGB (neu) verpflichtet den..., ...Begründung zu Nummer 18 (§ 498 BGB-neu) führt in diesem Zusammenhang..., ...Satz 3 in § 498 Absatz 1 BGB-neu regelt, dass der Darlehensgeber..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BGB anzubieten hat. Im Rahmen..., ...verweises auf § 497a Absatz 2 BGB-neu gelten auch die Ausnahmen..., ... § 497a Absatz 3 und 4 BGB-neu entsprechend. Daher..., ...Maßnahmen nach § 497a Absatz 2 BGB-neu anzubieten. Sofern ..., ... RefE, mit § 497a Abs. 4 BGB (neu) eine wiederholte ...
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Zu Regelungsvorhaben: