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261 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"UStG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (261)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BDI strebt eine lohnsteuerliche Regelung zu Mobilitätsbudgets an, der diesbezügliche Regelungsvorschlag im JStG ist verbesserungsbedürftig. Zudem macht der BDI Verbesserungsvorschläge zu einzelnen Regelungen im JStG im Bereich der Unternehmensteuern und der Umsatzsteuer. VDA und BDI hatten zudem im Vorfeld eine Regelung zur Vereinfachung des Auslagenersatzes bei E-Firmenwagen angeregt (möglich ist alternativ auch eine untergesetzliche Regelung).

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 20.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... zur Anwendung des § 2b UStG durch juristische Personen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Anpassung an Rechtslage UStG und UStDV) soll nicht bis...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...25a, § 25b und Art. 25a UStG 1994 (unbeschadet des §..., ... 2 bzw. des § 27 Abs. 8 UStG 1994) und zur Akteneinsicht..., ...25a, § 25b und Art. 25a UStG 1994 (unbeschadet des §..., ... 2 bzw. des § 27 Abs. 8 UStG 1994) sowie die Erklärung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Anpassung im EStG, GewStG & UStG Es bedarf einer Vereinfachung..., ...Ergänzung von § 12 Abs. 3 UStG sowie eine Anpassung von § 19 Abs. 2 UStG V2GLeistungen mit einem...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6a UStG – neue Rechnungspflichtangabe..., ... 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 UStG-E) zwischen verschiedenen..., ...14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6a UStG ist – gerade in einer Übergangszeit...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Rechtssicherheit im Wege eines vorab festgestellten Bestehens einer umsatzsteuerlichen Organschaft ist derzeit nur im Rahmen einer verbindlichen Auskunft möglich. Ein allgemeines Verfahren oder eine Verpflichtung der Finanzverwaltung zur Feststellung des Bestehens / Nichtbestehens / der Beendigung einer Organschaft ist insofern weder im Gesetz noch verwaltungsseitig vorgesehen. Ebenso wenig ist nach den bestehenden gesetzlichen Regelungen ein Antragsrecht für das Bestehen oder Nichtbestehen einer umsatzsteuerlichen Organ-schaft verwirklicht. Wir setzen uns deshalb für die Einführung eines gesetzlich geregelten Antragsverfahrens bei der umsatzsteuerlichen Organschaft ein.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 17.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...§ 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG, der die Rechtsfolgen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Rechtssicherheit im Wege eines vorab festgestellten Bestehens einer umsatzsteuerlichen Organschaft ist derzeit nur im Rahmen einer verbindlichen Auskunft möglich. Ein allgemeines Verfahren oder eine Verpflichtung der Finanzverwaltung zur Feststellung des Bestehens / Nichtbestehens / der Beendigung einer Organschaft ist insofern weder im Gesetz noch verwaltungsseitig vorgesehen. Ebenso wenig ist nach den bestehenden gesetzlichen Regelungen ein Antragsrecht für das Bestehen oder Nichtbestehen einer umsatzsteuerlichen Organschaft verwirklicht. Wir setzen uns deshalb für die Einführung eines gesetzlich geregelten Antragsverfahrens bei der umsatzsteuerlichen Organschaft ein.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 01.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...§ 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG, der die Rechtsfolgen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Rechtssicherheit im Wege eines vorab festgestellten Bestehens einer umsatzsteuerlichen Organschaft ist derzeit nur im Rahmen einer verbindlichen Auskunft möglich. Ein allgemeines Verfahren oder eine Verpflichtung der Finanzverwaltung zur Feststellung des Bestehens / Nichtbestehens / der Beendigung einer Organschaft ist insofern weder im Gesetz noch verwaltungsseitig vorgesehen. Ebenso wenig ist nach den bestehenden gesetzlichen Regelungen ein Antragsrecht für das Bestehen oder Nichtbestehen einer umsatzsteuerlichen Organ-schaft verwirklicht. Wir setzen uns deshalb für die Einführung eines gesetzlich geregelten Antragsverfahrens bei der umsatzsteuerlichen Organschaft ein.

    • Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 29.08.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...§ 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG, der die Rechtsfolgen ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Rechtssicherheit im Wege eines vorab festgestellten Bestehens einer umsatzsteuerlichen Organschaft ist derzeit nur im Rahmen einer verbindlichen Auskunft möglich. Ein allgemeines Verfahren oder eine Verpflichtung der Finanzverwaltung zur Feststellung des Bestehens/Nichtbestehens/der Beendigung einer Organschaft ist insofern weder im Gesetz noch verwaltungsseitig vorgesehen. Ebenso wenig ist nach den bestehenden gesetzlichen Regelungen ein Antragsrecht für das Bestehen oder Nichtbestehen einer umsatzsteuerlichen Organschaft verwirklicht. Wir setzen uns daher für die Einführung eines gesetzlich geregelten Antragsverfahrens bei der umsatzsteuerlichen Organschaft ein.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 29.08.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...§ 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG, der die Rechtsfolgen ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Rechtssicherheit im Wege eines vorab festgestellten Bestehens einer umsatzsteuerlichen Organschaft ist derzeit nur im Rahmen einer verbindlichen Auskunft möglich. Ein allgemeines Verfahren oder eine Verpflichtung der Finanzverwaltung zur Feststellung des Bestehens/Nichtbestehens/der Beendigung einer Organschaft ist insofern weder im Gesetz noch verwaltungsseitig vorgesehen. Ebenso wenig ist nach den bestehenden gesetzlichen Regelungen ein Antragsrecht für das Bestehen oder Nichtbestehen einer umsatzsteuerlichen Organschaft verwirklicht. Wir setzen uns daher für die Einführung eines gesetzlich geregelten Antragsverfahrens bei der umsatzsteuerlichen Organschaft ein.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 31.03.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...§ 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG, der die Rechtsfolgen der...
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