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332 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"BEHG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (332)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Zentrale Regelungsgegenstände des vorgelegten Verordnungsentwurfs sind ausgestaltende Regelungen zur nationalen CO2-Bepreisung ab dem Jahr 2026. In der derzeit geltenden BEHV ist bislang nur der Verkauf von BEHG-Zertifikaten in der sog. „Festpreisphase“ für die Jahre 2021 bis 2025 geregelt. Mit der Änderungsverordnung werden nunmehr Regelungen ergänzt (1) zur Versteigerung von Emissionszertifikaten im sog. „BEHG-Preiskorridor 2026“ und (2) zum Verkauf von Emissionszertifikaten zu einem marktbasierten Preis ab dem Jahr 2027. Die geplanten Änderungen sind für die en2x-Mitglieder von großer Relevanz. Der Verband hat dazu eine Stellungnahme abgegeben.

    • Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 28.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Referentenentwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Brennstoffemissionshandelsverordnung
    • Adressatenkreis:
      • 08.07.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Eine Versteigerung von BEHG-Zertifikaten im Jahr 2026...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Brennstoffemissionshandel (BEHG) ablösen. Schon im Jahr...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die bis zum 01.01. bzw. 30.06.2024 umzusetzende, novellierte ETS-Richtlinie ist bisher noch nicht in nationales Recht umgesetzt. Hierdurch entsteht Planungsunsicherheit für die betroffenen Unternehmen. Mit einem Schreiben soll die Bundesregierung dazu aufgefordert werden, nunmehr zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen.

    • Bereitgestellt von: Energieintensive Industrien in Deutschland am 17.09.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Brennstoffemissionshandel (BEHG) ablösen. Schon im Jahr...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Änderung des KSG sieht fortan die Betrachtung der Klimaschutzziele über alle Sektoren vor. Trotz der dann faktischen Auflösung der einzelnen Sektorziele im nationalen Recht bleiben auf europäischer Ebene über den ESR-Mechanismus weiterhin sektorale Minderungsziele bestehen und verlangen auch vom Verkehrssektor weitere und zügige Emissionsminderungen. Aus Sicht des ADAC muss die Bezahlbarkeit von Mobilität und Teilhabe für alle gewährleistet bleiben. Darüber hinaus sind zusätzliche Impulse aus Politik und Wirtschaft bei Antriebs- und Energiewende erforderlich.

    • Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8290 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes
      2. BT-Drs. 20/8670 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes - Drucksache 20/8290 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
      3. BT-Drs. 20/11183 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8290, 20/8670 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... •Nationaler CO2-Preis (BEHG) seit 2023, EU-ETS II ab..., ...notwendig ADAC Position ➢BEHG mit ETS II auslaufen lassen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der ADAC bewertet die Risiken der Cannabislegalisierung auf die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer und fordert eine intensive Aufklärung der Bevölkerung zu den erhöhten Unfallrisiken und die Prüfung der Geeignetheit alternativer Testverfahren. Der ADAC bewertet die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr im Straßenverkehr im Hinblick auf Cannabis. Das betrifft u.a. die Thematik Grenzwerterhöhung, Mischkonsum bzw. Alkoholverbot bei Mischkonsum, Forschungsbedarf, neue Messmethoden sowie Begutachtungsleitlinien und Beurteilungskriterien. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit nicht zu gefährden und zugleich bei den Sanktionierungen den Einzelfall angemessen berücksichtigen zu können.

    • Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11666 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/11370 - Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften - b) zu dem Antrag der Fraktion CDU/CSU - Drucksache 20/11143 - Für die Vision Zero und gegen die Erhöhung des Cannabis-Grenzwertes im Straßenverkehr
      2. BT-Drs. 20/11370 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... •Nationaler CO2-Preis (BEHG) seit 2023, EU-ETS II ab..., ...notwendig ADAC Position ➢BEHG mit ETS II auslaufen lassen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... •Nationaler CO2-Preis (BEHG) seit 2023, EU-ETS II ab..., ...notwendig ADAC Position ➢BEHG mit ETS II auslaufen lassen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Kosten für den Fahrerlaubniserwerb sollten mit geeigneten Maßnahmen gesenkt werden, ohne dabei die Verkehrssicherheit zu gefährden. Dazu zählt, die Möglichkeit zu schaffen, den Theorieunterricht auch in einem virtuellen Umfeld durchzuführen und bei der praktischen Ausbildung mehr Eigenverantwortung zuzulassen. Für ein ausreichendes und flächendeckendes Angebot an Fahrschulen muss dabei gesorgt werden. Mögliche Veränderungen bei der Verkehrssicherheit sind mit einer Evaluation zu erfassen. Die Anzahl der Unfälle während der Ausbildung und innerhalb der Probezeit sind dafür maßgeblich. Im Hinblick auf die Kostenentwicklung sind der Prüfungserfolg sowie die Anzahl der Fahrstunden bedeutsam.

    • Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... •Nationaler CO2-Preis (BEHG) seit 2023, EU-ETS II ab..., ...notwendig ADAC Position ➢BEHG mit ETS II auslaufen lassen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Brennstoffemissionshandel (BEHG) ablösen. Schon im Jahr...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...2021 nationaler CO₂-Preis (BEHG) mit fixen Preisen pro ..., ...von nationalem CO2-Preis (BEHG) zum europäischen System...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bundesregierung soll bewogen werden, bei der Novelle der REDII Verbraucherinteressen in den Fokus zu nehmen. Die Emissionseinsparung soll bis 2030 noch ambitionierter vorangetrieben werden (höhere Biokraftstoffquoten). Maßnahmen für bezahlbaren Strom, Steigerung EE-Anteil, Stärkung & Flexibilisierung des Netzes, Laststeuerung, verbraucherfreundliche Regelung zum Bidi-Laden sowie die dafür nötigen Zugänge zu Fahrzeugdaten etc. sollen umgesetzt werden. Zuverlässige und lückenlose Zertifizierung von (fortschrittlichen) Biokraftstoffen muss gewährleistet werden, um Nachhaltigkeitsanforderungen gerecht zu werden. Widersprüche zwischen EU-Verordnung ReFuelEU Aviation und nationaler Umsetzung RED II Novelle sollen aufgelöst werden.

    • Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 31.03.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...2021 nationaler CO₂-Preis (BEHG) mit fixen Preisen pro ..., ...von nationalem CO2-Preis (BEHG) zum europäischen System...
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