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1.663 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"EnWG 2005"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (1.663)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Energierechtsnovelle sieht diverse Änderungen im Messstellenbetriebsgesetz vor. Aus Sicht des wettbewerblichen Messstellenbetriebs sind einzelne Regelungen von zentraler Bedeutung, da sie maßgeblichen Einfluss auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie auf die praktische Umsetzung und Geschwindigkeit des Rollouts intelligenter Messsysteme haben. Die Interessenvertretung zielt darauf ab, auf die Ausgestaltung dieser Regelungen hinzuweisen und praxisrelevante Aspekte des wettbewerblichen Messstellenbetriebs im Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen.

    • Bereitgestellt von: metiundo GmbH am 06.01.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1497 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir setzen uns für eine systemdienliche Förderung von Solarenergie mit Speichern ein, bei der digitale, intelligent gesteuerte Komponenten ausdrücklich mitgefördert werden. Digitalisierung ist der Schlüssel zur netzdienlichen Nutzung von Speichern, da sie eine automatisierte, dynamische Steuerung ermöglicht. Doppelbelastungen durch Steuern, Umlagen und Entgelte müssen entfallen, und die Sektorenkopplung sollte im Energiewirtschaftsgesetz gleichrangig zur Stromversorgung stehen. Stromspeicher sind klar als keine Letztverbraucher zu definieren. Zudem braucht es Investitionsanreize und klare Regeln für die netzdienliche Rolle von Großbatterien, damit sie flexibel und effizient eingesetzt werden können.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 30.12.2025
    • Adressatenkreis:
      • 16.09.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der ADAC fordert die Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher durch eine Senkung der Stromsteuer auf EU-Minimum für private Haushalte (0,1 Cent/kWh). Eine Zusage, die Stromsteuer nicht nur für Unternehmen, sondern auch für private Haushalte zu senken, ist im Koalitionsvertrag verankert. Strom gehört zu den Grundausgaben aller Haushalte und gerade einkommensschwächere Haushalte würden von der Stromsteuersenkung profitieren, da Energieausgaben einen größeren Anteil ihres Budgets ausmachen. Niedrigere Strompreise machen gleichzeitig die Nutzung von Elektroautos, den Umstieg auf Wärmepumpen sowie die allgemeine Elektrifizierung von Haushalten wirtschaftlich attraktiver für die Menschen.

    • Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 22.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der geplante Ausbau der Offshore Windenergie in der dt. Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) bringt verschiedene Herausforderungen mit sich. Eine Weiterentwicklung von technischen Standards, Betriebskonzepten und Netzanschlussregeln, sowie die Überprüfung der Flächenzuschnitte und des Zielsystems, aber auch das Ausschreibungs- und Marktdesign, sowie eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit bergen verschiedene Einsparpotentiale. Auch die Schnittstelle zu Herstellung und Transport von Wasserstoff spielt dabei eine Rolle. Mit Blick auf die hohen Investitionssummen im Offshorebereich verfolgen wir dabei das Ziel, die entstehende Infrastruktur so effizient wie möglich auszulasten, den volkswirtschaftlichen Nutzen zu optimieren und die Belastung der Stromkunden so gering wie möglich zu halten.

    • Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 19.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der geplante Ausbau der Offshore Windenergie in der dt. Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) bringt verschiedene Herausforderungen mit sich. Eine Weiterentwicklung von technischen Standards, Betriebskonzepten und Netzanschlussregeln, sowie die Überprüfung der Flächenzuschnitte und des Zielsystems, aber auch das Ausschreibungs- und Marktdesign, sowie eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit bergen verschiedene Einsparpotentiale. Auch die Schnittstelle zu Herstellung und Transport von Wasserstoff spielt dabei eine Rolle. Mit Blick auf die hohen Investitionssummen im Offshorebereich verfolgen wir dabei das Ziel, die entstehende Infrastruktur so effizient wie möglich auszulasten, den volkswirtschaftlichen Nutzen zu optimieren und die Belastung der Stromkunden so gering wie möglich zu halten.

    • Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 19.12.2025
    • Adressatenkreis:
      • 05.11.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Damit der Hochlauf der elektrochemischen Wasserstofferzeugung zeitlich nicht verzögert wird, schlägt der DWV eine zeitlich gestufte Einführung der Anforderungen an den Stromnetzanschluss für Elektrolyseure in drei Phasen vor. Durch überzogene Anforderungen entstehen große technische und wirtschaftliche Unsicherheiten für die Unternehmen, überhaupt Elektrolyse ans Netz anschließen zu können. Es gilt, einen angestimmten Hochlauffahrplan zwischen den Akteuren abzustimmen, sodass einerseits der Hochlauf der grünen Wasserstoffproduktion in Deutschland möglich ist und andererseits durch den Betrieb der Elektrolyseure keine unvertretbaren Risiken für den sicheren Stromnetzbetrieb entstehen.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 19.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 743/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Verordnung zur Änderung der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung
    • Adressatenkreis:
      • 04.12.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Beschleunigung des Ausbaus der Offshore Windenergie in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und damit einhergehend Verdichtung der Bebauung bringt verschiedene Herausforderungen mit sich. Eine Weiterentwicklung von technischen Standards, Flächenzuschnitt, Zielsystem, Netzanschlussregeln sowie Ausschreibungs- und Marktdesign birgt daher viel Optimierungs- und Einsparpotential. Auch die Schnittstelle zum Wasserstoff spielt dabei eine Rolle. Mit Blick auf die hohen Investitionssummen im Offshorebereich ist es dabei unser Ziel, die entstehende Infrastruktur so effizient wie möglich auszulasten, die soziökonomischen Nutzen zu optimieren und die Belastung der Stromkunden so gering wie möglich zu halten.

    • Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 19.12.2025
    • Adressatenkreis:
      • 05.11.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Beschleunigung des Ausbaus der Offshore Windenergie in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und damit einhergehend Verdichtung der Bebauung bringt verschiedene Herausforderungen mit sich. Eine Weiterentwicklung von technischen Standards, Flächenzuschnitt, Zielsystem, Netzanschlussregeln sowie Ausschreibungs- und Marktdesign birgt daher viel Optimierungs- und Einsparpotential. Auch die Schnittstelle zum Wasserstoff spielt dabei eine Rolle. Mit Blick auf die hohen Investitionssummen im Offshorebereich ist es dabei unser Ziel, die entstehende Infrastruktur so effizient wie möglich auszulasten, die soziökonomischen Nutzen zu optimieren und die Belastung der Stromkunden so gering wie möglich zu halten.

    • Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 19.12.2025
    • Adressatenkreis:
      • 19.12.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das bisherigen Netzanschlussverfahren nach KraftNAV, das seinerzeit nur für wenige Netzanschlüsse pro Jahr vorgesehen war, ist für die zahlreichen Netzanschlussanfragen z.B. von Großbatteriespeichern, die die ÜNB seit 2024 erreichen, nicht mehr geeignet. Ziel des Regelungsvorhabens ist daher eine Neuordnung des Netzanschlussverfahrens im Strom-Übertragungsnetz, beispielsweise durch Klarstellung in der KraftNAV sowie die Implementierung eines alternativen Netzanschlussverfahrens, dass eine Differenzierung oder Priorisierung von Projekten innerhalb einer Kategorie nach Projektreife erlaubt.

    • Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 19.12.2025
    • Adressatenkreis:
      • 07.10.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das bisherigen Netzanschlussverfahren nach KraftNAV, das seinerzeit nur für wenige Netzanschlüsse pro Jahr vorgesehen war, ist für die zahlreichen Netzanschlussanfragen z.B. von Großbatteriespeichern, die die ÜNB seit 2024 erreichen, nicht mehr geeignet. Ziel des Regelungsvorhabens ist daher eine Neuordnung des Netzanschlussverfahrens im Strom-Übertragungsnetz, beispielsweise durch Klarstellung in der KraftNAV sowie die Implementierung eines alternativen Netzanschlussverfahrens, dass eine Differenzierung oder Priorisierung von Projekten innerhalb einer Kategorie nach Projektreife erlaubt.

    • Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 19.12.2025
    • Adressatenkreis:
      • 01.12.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
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