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265 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"LkSG"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (265)
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Zu Regelungsvorhaben:
Abschaffung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Der SVB setzt sich für eine Abschaffung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes ein. Im Kontext der europäischen Lieferkettenrichtlinie Corporate Sustainability Due Diligence Directive wird das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz als obsolet bewertet.
- Bereitgestellt von: Sparkassenverband Bayern am 30.01.2025
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Adressatenkreis:
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07.01.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwicklungspolitische Prioritäten zur Bundestagswahl
Mit Blick auf die Bundestagswahl 2025 und die sich daran anschließenden Koalitionsverhandlungen setzt sich Brot für die Welt (1) für eine (auch global koordinierte) gerechte Besteuerung von großen Vermögen in Milliardenhöhe ein, wirbt (2) dafür, dass die Überprüfung der Auswirkung auf die Erreichung der globalen Nachhaltigkeitsziele als Regelverfahren in Gesetzgebungsprozessen auf nationaler Ebene etabliert wird und dass (3) die EU-Lieferkettenrichtlinie zügig und ambitioniert in nationales Recht umgesetzt wird, ohne das deutsche Lieferkettengesetz abzuschwächen.
- Bereitgestellt von: Brot für die Welt, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 29.11.2024
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Adressatenkreis:
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29.11.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
Ziel ist die Reduzierung der Reportingpflichten im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung auf ein realwirtschaftliches sinvolles und leistbares Maß
- Bereitgestellt von: Daimler Truck AG am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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Adressatenkreis:
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03.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EU Lieferkettensorgfalts-Richtlinie
Wir setzen uns dafür ein, die Berichtspflichten um mindestens 50% zu reduzieren, und dabei stärker auf das große Ganze als auf weitere kleinteilige Umsetzungsrichtlinien abzustellen. Die verschiedenen Regelwerke müssen aufeinander abgestimmt und vereinfacht werden.
- Bereitgestellt von: Umicore AG und Co. KG am 18.06.2024
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Adressatenkreis:
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16.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- Umicore NV/SA
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung von Maßnahmen, um die Effizienz, Steuerungsrelevanz und Umsetzbarkeit der bestehenden Sustainable Finance Regulatorik zu verbessern. Hierfür sollen über eine Omnibus-Initiative auf EU-Ebene diverse Anpassungen an Rahmenwerken zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, zur Taxonomie und zum EU-Sorgfaltspflichtengesetz vorgenommen werden. Diese Maßnahmen sollen die Funktionsweise der regulatorischen Vorgaben stärken und Unternehmen parallel entlasten. Damit diese Entlastungen greifen, sind zudem Anpassungen an aufsichtlichen Vorgaben für den Finanzsektor notwendig. Die Entwicklungen im Rahmen der Omnibus-Initiative sollten zudem auch in nationalen Maßnahmen münden, insb. zur CSRD und zum LkSG.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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24.03.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung von Maßnahmen um die Effizienz, Steuerungsrelevanz und Umsetzbarkeit der bestehenden Sustainable Finance Regulatorik zu verbessern. Hierfür sollen über eine Omnibus-Initiative auf EU-Ebene diverse Anpassungen an Rahmenwerken zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, zur Taxonomie und zum EU-Sorgfaltspflichtengesetz vorgenommen werden. Diese Maßnahmen sollen die Funktionsweise der regulatorischen Vorgaben stärken und Unternehmen parallel entlasten. Damit diese Entlastungen greifen, sind zudem Anpassungen an aufsichtlichen Vorgaben für Finanzsektor notwendig. Die Entwicklungen im Rahmen der Omnibus-Initiative sollten zudem auch in nationalen Maßnahmen münden, insb. zur CSRD und zum LkSG.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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24.03.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung von Maßnahmen, um die Effizienz, Steuerungsrelevanz und Umsetzbarkeit der bestehenden Sustainable Finance Regulatorik zu verbessern. Hierfür sollen über eine Omnibus-Initiative auf EU-Ebene diverse Anpassungen an Rahmenwerken zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, zur Taxonomie und zum EU-Sorgfaltspflichtengesetz vorgenommen werden. Diese Maßnahmen sollen die Funktionsweise der regulatorischen Vorgaben stärken und Unternehmen parallel entlasten. Damit diese Entlastungen greifen, sind zudem Anpassungen an aufsichtlichen Vorgaben für den Finanzsektor notwendig. Die Entwicklungen im Rahmen der Omnibus-Initiative sollten zudem auch in nationalen Maßnahmen münden, insb. zur CSRD und zum LkSG.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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24.03.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung von Maßnahmen, um die Effizienz, Steuerungsrelevanz und Umsetzbarkeit der bestehenden Sustainable Finance Regulatorik zu verbessern. Hierfür sollen über eine Omnibus-Initiative auf EU-Ebene diverse Anpassungen an Rahmenwerken zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, zur Taxonomie und zum EU-Sorgfaltspflichtengesetz vorgenommen werden. Diese Maßnahmen sollen die Funktionsweise der regulatorischen Vorgaben stärken und Unternehmen parallel entlasten. Damit diese Entlastungen greifen, sind zudem Anpassungen an aufsichtlichen Vorgaben für den Finanzsektor notwendig. Die Entwicklungen im Rahmen der Omnibus-Initiative sollten zudem auch in nationalen Maßnahmen münden, insb. zur CSRD und zum LkSG.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 17.02.2025
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Adressatenkreis:
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12.02.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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28.02.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung von Maßnahmen, um die Effizienz, Steuerungsrelevanz und Umsetzbarkeit der bestehenden Sustainable Finance Regulatorik zu verbessern. Hierfür sollen über eine Omnibus-Initiative auf EU-Ebene diverse Anpassungen an Rahmenwerken zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, zur Taxonomie und zum EU-Sorgfaltspflichtengesetz vorgenommen werden. Diese Maßnahmen sollen die Funktionsweise der regulatorischen Vorgaben stärken und Unternehmen parallel entlasten. Damit diese Entlastungen greifen, sind zudem Anpassungen an aufsichtlichen Vorgaben für den Finanzsektor notwendig. Die Entwicklungen im Rahmen der Omnibus-Initiative sollten zudem auch in nationalen Maßnahmen münden, insb. zur CSRD und zum LkSG.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 13.02.2025
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Adressatenkreis:
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12.02.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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28.02.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung von Maßnahmen um die Effizienz, Steuerungsrelevanz und Umsetzbarkeit der bestehenden Sustainable Finance Regulatorik zu verbessern. Hierfür sollen über eine Omnibus-Initiative auf EU-Ebene diverse Anpassungen an Rahmenwerken zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, zur Taxonomie und zum EU-Sorgfaltspflichtengesetz vorgenommen werden. Diese Maßnahmen sollen die Funktionsweise der regulatorischen Vorgaben stärken und Unternehmen parallel entlasten. Damit diese Entlastungen greifen, sind zudem Anpassungen an aufsichtlichen Vorgaben für Finanzsektor notwendig. Die Entwicklungen im Rahmen der Omnibus-Initiative sollten zudem auch in nationalen Maßnahmen münden, insb. zur CSRD und zum LkSG.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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29.01.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung von Maßnahmen, um die Effizienz, Steuerungsrelevanz und Umsetzbarkeit der bestehenden Sustainable Finance Regulatorik zu verbessern. Hierfür sollen über eine Omnibus-Initiative auf EU-Ebene diverse Anpassungen an Rahmenwerken zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, zur Taxonomie und zum EU-Sorgfaltspflichtengesetz vorgenommen werden. Diese Maßnahmen sollen die Funktionsweise der regulatorischen Vorgaben stärken und Unternehmen parallel entlasten. Damit diese Entlastungen greifen, sind zudem Anpassungen an aufsichtlichen Vorgaben für den Finanzsektor notwendig. Die Entwicklungen im Rahmen der Omnibus-Initiative sollten zudem auch in nationalen Maßnahmen münden, insb. zur CSRD und zum LkSG.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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24.03.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung von Maßnahmen, um die Effizienz, Steuerungsrelevanz und Umsetzbarkeit der bestehenden Sustainable Finance Regulatorik zu verbessern. Hierfür sollen über eine Omnibus-Initiative auf EU-Ebene diverse Anpassungen an Rahmenwerken zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, zur Taxonomie und zum EU-Sorgfaltspflichtengesetz vorgenommen werden. Diese Maßnahmen sollen die Funktionsweise der regulatorischen Vorgaben stärken und Unternehmen parallel entlasten. Damit diese Entlastungen greifen, sind zudem Anpassungen an aufsichtlichen Vorgaben für den Finanzsektor notwendig. Die Entwicklungen im Rahmen der Omnibus-Initiative sollten zudem auch in nationalen Maßnahmen münden, insb. zur CSRD und zum LkSG.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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24.03.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung von Maßnahmen um die Effizienz, Steuerungsrelevanz und Umsetzbarkeit der bestehenden Sustainable Finance Regulatorik zu verbessern. Hierfür sollen über eine Omnibus-Initiative auf EU-Ebene diverse Anpassungen an Rahmenwerken zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, zur Taxonomie und zum EU-Sorgfaltspflichtengesetz vorgenommen werden. Diese Maßnahmen sollen die Funktionsweise der regulatorischen Vorgaben stärken und Unternehmen parallel entlasten. Damit diese Entlastungen greifen, sind zudem Anpassungen an aufsichtlichen Vorgaben für Finanzsektor notwendig. Die Entwicklungen im Rahmen der Omnibus-Initiative sollten zudem auch in nationalen Maßnahmen münden, insb. zur CSRD und zum LkSG.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 19.02.2025
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Adressatenkreis:
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12.02.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung von Maßnahmen, um die Effizienz, Steuerungsrelevanz und Umsetzbarkeit der bestehenden Sustainable Finance Regulatorik zu verbessern. Hierfür sollen über eine Omnibus-Initiative auf EU-Ebene diverse Anpassungen an Rahmenwerken zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, zur Taxonomie und zum EU-Sorgfaltspflichtengesetz vorgenommen werden. Diese Maßnahmen sollen die Funktionsweise der regulatorischen Vorgaben stärken und Unternehmen parallel entlasten. Damit diese Entlastungen greifen, sind zudem Anpassungen an aufsichtlichen Vorgaben für den Finanzsektor notwendig. Die Entwicklungen im Rahmen der Omnibus-Initiative sollten zudem auch in nationalen Maßnahmen münden, insb. zur CSRD und zum LkSG.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 13.02.2025
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Adressatenkreis:
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12.02.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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28.02.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung von Maßnahmen, um die Effizienz, Steuerungsrelevanz und Umsetzbarkeit der bestehenden Sustainable Finance Regulatorik zu verbessern. Hierfür sollen über eine Omnibus-Initiative auf EU-Ebene diverse Anpassungen an Rahmenwerken zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, zur Taxonomie und zum EU-Sorgfaltspflichtengesetz vorgenommen werden. Diese Maßnahmen sollen die Funktionsweise der regulatorischen Vorgaben stärken und Unternehmen parallel entlasten. Damit diese Entlastungen greifen, sind zudem Anpassungen an aufsichtlichen Vorgaben für den Finanzsektor notwendig. Die Entwicklungen im Rahmen der Omnibus-Initiative sollten zudem auch in nationalen Maßnahmen münden, insb. zur CSRD und zum LkSG.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 13.02.2025
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Adressatenkreis:
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12.02.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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28.02.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung ökologischer und sozialer Kriterien im Vergaberecht
Ziel ist eine Reform des Vergaberechts aus Umwelt- und Klimaschutzgründen sowie zur Verbesserung der Lebensverhältnisse von Produzent*innen und Arbeiter*innen in globalen Lieferketten. Es braucht verbindliche Vorgaben für die öffentliche Hand, sodass Vorreiter keinen Wettbewerbsnachteil erleiden.
- Bereitgestellt von: Bündnis Eine Welt Schleswig-Holstein e.V. am 07.07.2025
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Adressatenkreis:
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12.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Förderung des Omnichannel-Handels
Einsatz für allgemein konstruktive Rahmenbedinungen für den Handel über alle Kanäle
- Bereitgestellt von: MediaMarktSaturn Retail Group GmbH am 10.06.2025
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Adressatenkreis:
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01.04.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Positionspapier zu den Koalitionsverhandlungen zu Fragen der Entwicklungszusammenarbeit
(1) Die Bundesregierung stellt mind. 0,7 % des BNE für die öffentliche EZ, und davon mind. 0,2 % für die LDCs, sowie eine bedarfsgerechte Finanzierung der Humanitären Hilfe bereit; (2) Die drei großen UN-Konventionen UNFCCC, CBD und UNCCD bilden mit dem Menschenrecht auf Nahrung und den CFS- Beschlüssen den Rahmen für ernährungsrelevante Gesetzgebungen; (3) Aufwuchs der bereitgestellten Mittel für Klimafinanzierung auf 10 MRD. Euro jährlich bis 2030; (4) Genfer Flüchtlingskonvention, Europäische Menschenrechtskonvention und Gemeinsames Europäische Asylsystem bilden die Grundlage für das Regierungshandeln; (5) Die CSDDD wird zeitnah, europarechtskonform in deutsches Recht umgesetzt; (6) Die Bundesregierung verabschiedet einen neuen Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte.
- Bereitgestellt von: Brot für die Welt, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 26.03.2025
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Adressatenkreis:
-
07.03.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Positionspapier zu den Koalitionsverhandlungen zu Fragen der Entwicklungszusammenarbeit
(1) Die Bundesregierung stellt mind. 0,7 % des BNE für die öffentliche EZ, und davon mind. 0,2 % für die LDCs, sowie eine bedarfsgerechte Finanzierung der Humanitären Hilfe bereit; (2) Die drei großen UN-Konventionen UNFCCC, CBD und UNCCD bilden mit dem Menschenrecht auf Nahrung und den CFS- Beschlüssen den Rahmen für ernährungsrelevante Gesetzgebungen; (3) Aufwuchs der bereitgestellten Mittel für Klimafinanzierung auf 10 MRD. Euro jährlich bis 2030; (4) Genfer Flüchtlingskonvention, Europäische Menschenrechtskonvention und Gemeinsames Europäische Asylsystem bilden die Grundlage für das Regierungshandeln; (5) Die CSDDD wird zeitnah, europarechtskonform in deutsches Recht umgesetzt; (6) Die Bundesregierung verabschiedet einen neuen Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte.
- Bereitgestellt von: Brot für die Welt, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 26.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
07.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Koalitionsverhandlungen für Menschenrechte und Fairen Handel
Koalitionsverhandlungen zwischen den Parteien 2025
- Bereitgestellt von: Forum Fairer Handel e. V. am 17.03.2025
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Adressatenkreis:
-
17.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung des Entwurfs des CSRD-Umsetzungsgesetzes
Einführung von mehr freiwilligen Regelungen und Ausnahmen für kleine und mittlere Unternehmen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
- Bereitgestellt von: Sparkassenverband Bayern am 30.01.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
07.01.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
Der GKV benennt erforderliche Schwerpunkte des Bürokratieabbaus aus Sicht mittelständischer Kunststoffverarbeitungsbetriebe.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband Kunststoffverarbeitende Industrie e. V. (GKV) am 23.05.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
11.04.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung ökologischer und sozialer Kriterien im Vergaberecht
Ziel ist eine Reform des Vergaberechts aus Umwelt- und Klimaschutzgründen sowie zur Verbesserung der Lebensverhältnisse von Produzent*innen und Arbeiter*innen in globalen Lieferketten. Es braucht verbindliche Vorgaben für die öffentliche Hand, sodass Vorreiter keinen Wettbewerbsnachteil erleiden.
- Bereitgestellt von: Bündnis Eine Welt Schleswig-Holstein e.V. am 07.07.2025
-
Adressatenkreis:
-
14.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Perspektive des Fairen Handels für die nächste Legislaturperiode 2025-2028
- Bereitgestellt von: Weltladen-Dachverband e.V. am 24.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
17.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Positionspapier zu den Koalitionsverhandlungen zu Fragen der Entwicklungszusammenarbeit
(1) Die Bundesregierung stellt mind. 0,7 % des BNE für die öffentliche EZ, und davon mind. 0,2 % für die LDCs, sowie eine bedarfsgerechte Finanzierung der Humanitären Hilfe bereit; (2) Die drei großen UN-Konventionen UNFCCC, CBD und UNCCD bilden mit dem Menschenrecht auf Nahrung und den CFS- Beschlüssen den Rahmen für ernährungsrelevante Gesetzgebungen; (3) Aufwuchs der bereitgestellten Mittel für Klimafinanzierung auf 10 MRD. Euro jährlich bis 2030; (4) Genfer Flüchtlingskonvention, Europäische Menschenrechtskonvention und Gemeinsames Europäische Asylsystem bilden die Grundlage für das Regierungshandeln; (5) Die CSDDD wird zeitnah, europarechtskonform in deutsches Recht umgesetzt; (6) Die Bundesregierung verabschiedet einen neuen Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte.
- Bereitgestellt von: Brot für die Welt, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 26.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
25.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben: