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222 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"StromStG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (222)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Produzierenden Gewerbes nach § 9b StromStG ist zu begrüßen. Darüber...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...–6 Stromsteuergesetz (StromStG). Diese neue Regelung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit Auslaufen des Strompreispakets wird die Steuerentlastung nach § 9b des StromsteuerG für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft ab Januar 2026 nicht mehr bis auf den EU-Mindeststeuersatz erfolgen. In der Folge werden sich die Strompreise für die Unternehmen erhöhen und damit die Rahmenbedingungen für Investitionen verschlechtern. Um dies zu vermeiden, ist die Steuerentlastung bis auf den EU-Mindeststeuersatz fortzuführen. Insbesondere im Bereich der Elektromobilität und der Speicherung von Strom bildet das Stromsteuerrecht aktuelle Entwicklungen nicht mehr ab. Auch der Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und neue dezentrale Versorgungskonzepte machen Anpassungen im Strom- und Energiesteuerrecht erforderlich.

    • Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 12.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1866 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...der Anpassung in § 9b StromStG erfolgt die Verstetigung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit Auslaufen des Strompreispakets wird die Steuerentlastung nach § 9b des StromsteuerG für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft ab Januar 2026 nicht mehr bis auf den EU-Mindeststeuersatz erfolgen. In der Folge werden sich die Strompreise für die Unternehmen erhöhen und damit die Rahmenbedingungen für Investitionen verschlechtern. Um dies zu vermeiden, ist die Steuerentlastung bis auf den EU-Mindeststeuersatz fortzuführen. Insbesondere im Bereich der Elektromobilität und der Speicherung von Strom bildet das Stromsteuerrecht aktuelle Entwicklungen nicht mehr ab. Auch der Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und neue dezentrale Versorgungskonzepte machen Anpassungen im Strom- und Energiesteuerrecht erforderlich.

    • Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 12.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1866 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...der Anpassung in § 9b StromStG erfolgt die Verstetigung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Minderung von bürokratischen Lasten durch: Vermeidung wiederholter Abfragen von UStID-Nummern; Entfallen der Belegausgabepflicht bei Umsätzen von nicht mehr als 10 Euro (Bagatellgrenze); Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft; Einführung eines Antragsverfahrens bei der umsatzsteuerlichen Organschaft; Schaffung einer praxistauglichen Regelung für innergemeinschaftliche Lieferungen mit Abholung durch den letzten Abnehmer; Einrichtung einer Datenbank für die Abfrage von Bauträgerbescheinigung USt 1 TG in Fällen der Steuerschuldumkehr nach § 13b UStG; Einführung von Schätzungsmöglichkeiten für entnommene Strommengen und klare Regelungen für das produzierende Gewerbe im Fall von Mischbetrieben

    • Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 18.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entlastungsbetrags gemäß § 9b StromStG. Hinsichtlich der praktischen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die beschleunigende Deindustrialisierung im Mittelstand ist kein von selbst vorübergehendes Phänomen, denn sie hat strukturelle Gründe. Neben kurzfristig zu ergreifenden Maßnahmen muss die Politik daher auch suboptimale Strukturen verändern, sonst wird sich die Abwanderung des industriellen Mittelstandes nicht stoppen lassen. Die Transformation hin zur Klimaneutralität kann nur dann als gelungen angesehen werden, wenn der Industriestandort Deutschland die heimische Industrie hält und ihr wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen bietet. Die Politik muss daher dafür sorgen, dass die Unternehmen in der Transformation eine sichere Energieversorgung zu international wettbewerbsfähigen Preisen bekommen.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Feuerfest-Industrie e.V. am 10.07.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Anträge nach EnFG, BECV, StromStG u. ä. sind Lehrbuchbei-spiele...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...wird (§ 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG). Auch der danach in ..., ...Ausnahme nach § 9 Abs. 1 StromStG greift.   Abbildung..., ...einspeisen, gelten laut § 5 StromStG als Teil des Versorgungsnetzes..., ... stromsteuerfrei. § 5 StromStG gilt nur auf aus dem ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Börsen-Strompreis kann durch eine Verschiebung der brennstoffbetriebenen Kraftwerke in eine Kapazitäts- und Netzreserve reduziert werden. Die Preisbildung am Markt nach dem bewährten Merit-Order-Prinzip der verbleibenden regenerativen Kraftwerke führt zu einem niedrigeren „regenerativen Strompreis“ für alle Verbraucher, sowohl für die Industrie als auch für private und öffentliche Haushalte.

    • Bereitgestellt von: WSM Wirtschaftsverband Stahl- und Metallverarbeitung e.V. am 17.01.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Anträge nach EnFG, BECV, StromStG u. ä. sind Lehrbuchbei...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Anträge nach EnFG, BECV, StromStG u. ä. sind Lehrbuchbei-spiele...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Anträge nach EnFG, BECV, StromStG u. ä. sind Lehrbuchbei...
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