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577 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"BEG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (577)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bioenergieverbände begrüßen das Ziel, den Rechtsrahmen für Gebäude flexibler und praxistauglicher zu machen, kritisieren jedoch zentrale Punkte des Entwurfs: Durch die Streichung der bisherigen Bio-Treppe im GEG und das spätere Greifen der neuen Treppe entsteht eine Regelungslücke für seit 1.1.2024 installierte Öl-/Gasheizungen; diese seien in die neue Bio-Treppe zu überführen. Die Bio-Treppe soll darüber hinaus jährlich steigen und bis 2045/100% reichen. Importiertes, im Herkunftsland bereits signifikant gefördertes Biomethan soll nicht anrechenbar sein; außerdem werden Anpassungen bei PEF/Emissionswerten sowie BEW/BEG/KfN gefordert.

    • Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 01.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...der Förderprogramme BEW, BEG und KfN .................., ...Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG).........................., ...Förderprogramme, insb. BEW und BEG, an Bedeutung. Verpflichtenden..., ...Wärmenetze (BEW) und Gebäude (BEG) ein entscheidendes Instrument..., ...der Förderprogramme BEW, BEG und KfN Wie oben beschrieben..., ...Wärmenetze (BEW) und Gebäude (BEG) ein entscheidendes Instrument..., ...Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) Aus der Präambel der BEG sollte der Satz zur nur..., ...20.000-35.000 Euro) kommt der BEG eine entscheidende Rolle..., ...Heizsysteme zu setzen. Die BEG muss deshalb so ausgestaltet..., ...von mindestens 81 Prozent (BEG 3.3.2) ist für Holzhackschnitzelanlagen..., ...EE-Heizungen gewährt werden (BEG 8.4.4.) Der hydraulische...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bioenergieverbände begrüßen das Ziel, den Rechtsrahmen für Gebäude flexibler und praxistauglicher zu machen, kritisieren jedoch zentrale Punkte des Entwurfs: Durch die Streichung der bisherigen Bio-Treppe im GEG und das spätere Greifen der neuen Treppe entsteht eine Regelungslücke für seit 1.1.2024 installierte Öl-/Gasheizungen; diese seien in die neue Bio-Treppe zu überführen. Die Bio-Treppe soll darüber hinaus jährlich steigen und bis 2045/100% reichen. Importiertes, im Herkunftsland bereits signifikant gefördertes Biomethan soll nicht anrechenbar sein; außerdem werden Anpassungen bei PEF/Emissionswerten sowie BEW/BEG/KfN gefordert.

    • Bereitgestellt von: Fachverband Biogas e.V. am 01.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Kabinettsentwurf für eine Novelle des Gebäudemodernisierungsgesetzes & weiterer Vorschriften
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...der Förderprogramme BEW, BEG und KfN .................., ...Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG).........................., ...Förderprogramme, insb. BEW und BEG, an Bedeutung. Verpflichtenden..., ...Wärmenetze (BEW) und Gebäude (BEG) ein entscheidendes Instrument..., ...der Förderprogramme BEW, BEG und KfN Wie oben beschrieben..., ...Wärmenetze (BEW) und Gebäude (BEG) ein entscheidendes Instrument..., ...Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) Aus der Präambel der BEG sollte der Satz zur nur..., ...20.000-35.000 Euro) kommt der BEG eine entscheidende Rolle..., ...Heizsysteme zu setzen. Die BEG muss deshalb so ausgestaltet..., ...von mindestens 81 Prozent (BEG 3.3.2) ist für Holzhackschnitzelanlagen..., ...EE-Heizungen gewährt werden (BEG 8.4.4.) Der hydraulische...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das GEG ist ein wesentlicher Bestandteil des Rechtsrahmens für Gebäudedekarbonisierung. Viessmann Climate Solutions SE setzt sich dafür ein, Endkunden und Herstellern Rechtssicherheit zu gewährleisten für zukunftssichere Heizungstauschoptionen. Dazu gehört die BEG als wesentlicher Bestandteil des Förderrahmens für Gebäudedekarbonisierung. Viessmann Climate Solutions setzt sich dafür ein, dass Endkunden Zugang haben zu angemessenen Förderangeboten für zukunftssichere Heizungstauschoptionen.

    • Bereitgestellt von: Viessmann Holding International GmbH am 24.04.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/6875 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
      2. BT-Drs. 21/6278 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
      • 31.03.2026

      • 08.04.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Minimalinvasive Modifizierung der BEG EM für “Ursprung in der..., ...den Zuwachs von WP ist die BEG EM, mit einem geschätzten..., ... Kriterium z.B. in der BEG EM das Preisniveau für ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das (GEG) muss überarbeitet werden. Folgende Aspekte sind zu berücksichtigen: (1) Das GEG muss technische Neuentwicklungen abbilden können (2) Daher muss die veraltete V 18599 für Hallen gestrichen, schnellstens aktualisiert bzw. durch ein Beiblatt ergänzt werden (Neubauregelung) (3) Maßstab muss CO2 Reduktion sein (4) Anpassung der Gebäudespezifikation: Geschoss- und Hallenbauten müssen aufgrund unterschiedlicher heiztechnischer Anforderungen differenziert werden. D. h. neben „Wohngebäuden“ und „Nichtwohngebäuden“ muss eine dritte Kategorie für Gebäude mit mehr als 4 m Höhe ergänzt werden: z. B. „Nichtwohngebäude in Nichtgeschossbauweise, i.e. Hallen“. Alternativ kann die Kategorisierung auch umbenannt werden in: „Gebäude in Geschossbauweise“ und „Gebäude in Nichtgeschossbauweise“.

    • Bereitgestellt von: KÜBLER GmbH Energiesparende Hallenheizungen am 05.08.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Novellierung von GEG und BEG Empfehlungen für die..., ...Novellierung von GEG und BEG zum Erhalt wichtiger Arbeitsplätze..., ... für effiziente Gebäude (BEG) müssen überarbeitet werden..., ... GEG die Aufnahme und im BEG eine Förderung der großen..., ...Einsparungen orientieren Im BEG braucht es eine konsistente..., ...Förderkriterien und -programme im BEG. (heute sind diese ideologisch...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... für effiziente Gebäude (BEG EM) – Antworten auf ..., ...Wertschöpfungsbonus in der BEG ein zweistufiges Vorgehen..., ... um die Definitionen der BEG nach Beschluss des IAA ..., ...diskutiert werden, könnte die BEG durch eine Übergangsphase..., ... sollte. Laut neuer BEG sind aber nur noch im Wärmeerzeugerportal..., ...Vorlaufzeit erhalten. Die BEG-Richtlinie benennt den ..., ...Unternehmen, Branche und BEG-Durchführern zu fungieren...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gebäudeenergiegesetzes und der BEG-Förderung sowie aus der..., ...Förderprogrammen, insbesondere der BEG-Heizungsförderung. Durch..., ...politischen Maßnahmen, wie der BEG-Förderung, dem Gebäudeenergiege-setz..., ...nachhaltigen Finanzierung der BEG-Heizungsförderung. Ein ..., ... Darüber werden u.a. die BEG-Förderung und weitere energetische..., ...berücksichtigen, dass die BEG-Förderung nicht nur den..., ...anreizt. Vielmehr dient die BEG auch der Dämpfung des CO2...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Grundfos setzt sich für die Stärkung von Energieeffizienzmaßnahmen ein und empfiehlt die Ausweitung der Heizungsprüfung auf weitere Gebäudetypen sowie den Austausch veralteter Heizungsumwälzpumpen verbindlich zu machen.

    • Bereitgestellt von: Grundfos Deutschland am 30.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6278 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...für effiziente Gebäude (BEG) ist dafür nicht ausreichend..., ... für effiziente Gebäude (BEG) bleibt weit hinter den..., ...Klimafragen (Januar 2025) ist das BEG-Fördersystem die Maßnahme..., ...Das Antragsverfahren der BEG muss entschlackt werden..., ...Einzelmaßnahmen im Rahmen der BEG sollte auf 30 % angehoben...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...für effiziente Gebäude (BEG) ist dafür nicht ausreichend..., ... für effiziente Gebäude (BEG) bleibt weit hinter den..., ...Klimafragen (Januar 2025) ist das BEG-Fördersystem die Maßnahme..., ...Das Antragsverfahren der BEG muss entschlackt werden..., ...Einzelmaßnahmen im Rahmen der BEG sollte auf 30 % angehoben...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Zu einer EU-Präferenz ergeben sich Fragen zu Anwendungsbereich, konkreter Ausgestaltung und Herausforderungen bei der Praxisumsetzung. Das BMWE hat die BAK mit einem Fragebogen (Oktober 2025) um ihre Einschätzung zu Anwendungsbereich, Ausgestaltung und Praxisumsetzung gebeten. Die BAK befürwortet eine EU-Präferenz grundsätzlich, da deutsche und europäische Planungs- und Architekturbüros im Nicht-EU-Ausland vielfach benachteiligt werden, während der deutsche Markt ausländischen Bietern gegenüber sehr offen ist. Ziel sollte ein faires „level playing field" sein – nicht der vollständige Ausschluss von Drittstaaten, sondern eine verhältnismäßige Benachteiligung als Verhandlungsinstrument zum gegenseitigen Abbau von Handelshemmnissen.

    • Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 04.11.2025
    • Adressatenkreis:
      • 17.10.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...BAK-Stellungnahme zur Überarbeitung der BEG-EM-RiLi Seite 2 von 8 ..., ...BAK-Stellungnahme zur Überarbeitung der BEG-EM-RiLi Seite 3 von 8 ..., ...BAK-Stellungnahme zur Überarbeitung der BEG-EM-RiLi Seite 4 von 8 ..., ...BAK-Stellungnahme zur Überarbeitung der BEG-EM-RiLi Seite 5 von 8 ..., ...BAK-Stellungnahme zur Überarbeitung der BEG-EM-RiLi Seite 6 von 8 ..., ...BAK-Stellungnahme zur Überarbeitung der BEG-EM-RiLi Seite 7 von 8 ..., ...BAK-Stellungnahme zur Überarbeitung der BEG-EM-RiLi Seite 8 von 8 ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Entlastung der Wirtschaft durch ambitionierten Bürokratieabbau und effektive Verwaltungsdigitalisierung, u.a. im Kontext des Bürokratieentlastungsgesetzes IV, der Bürokratieentlastungsverordnung und von Initiativen zum Bürokratieabbau auf EU-Ebene (z.B. deutsch-baltischer „Innovationsclub“)

    • Bereitgestellt von: Bertelsmann SE & Co. KGaA am 21.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 07.06.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV). Wie erwähnt, regen wir an, über das BEG IV die in §14 Abs. 4 TzBfG...
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