Stellungnahmen/Gutachten

Suchbox

11 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"ImmVermV"« gefunden

Das Dokument wird generiert, dies kann einen Moment dauern.

Filterauswahl

Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (11)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...DarlVermV-E und § 3 Abs. 3 ImmVermV..............4 Qualitätsstandards..., ...Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV) sowie • einen praktischen..., ...DarlVermV-E und § 3 Abs. 3 ImmVermV Qualitätsstandards der..., ...dieses Gremiums in der ImmVermV. − Die Sachkundeprüfung..., ...soll in DarlVermV-E und ImmVermV auf die Vorgabe verzichtet..., ...deprüfungen der DarlVermV-E und ImmVermV einerseits und die Bewa...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bei den Anforderungen an die Weiterbildung fordert der AfW klare Vorgabe einer jährlichen Stundenanzahl (z. B. 4 Stunden) , um Planungs- und Rechtssicherheit zu gewährleisten sowie uneinheitliche Behördenpraxis zu vermeiden. Zudem sollte aus Qualitätssicherungsgründen ein Aufgabenauswahlausschuss eingerichtet werden, sowie der bestehende Ausschuss nach ImmVermV erhalten bleiben.

    • Bereitgestellt von: AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. am 07.05.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge im Gewerberecht
    • Adressatenkreis:
      • 07.05.2026

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...bestehender Ausschuss nach ImmVermV sollte erhalten und für..., ...FinVermV und § 34i GewO/ImmVermV) orientieren. Der ..., ...Aufgabenauswahlausschuss gemäß ImmVermV weiterhin bestehen zu..., ...Aufgabenauswahlausschusses gemäß ImmVermV hat seit seinem Bestehen..., ...Aufgabenauswahlausschuss nach ImmVermV könnte zudem mit der ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Verband setzt sich hinsichtlich der Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Verbraucherkreditverträge im Gewerberecht für die Qualitätssicherung der Sachkundeprüfungen für Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO und die künftigen Darlehensvermittler nach § 34k GewO-neu durch die Beibehaltung des bundesweiten Aufgabenauswahlausschusses nach der ImmVermV und die Einrichtung dieses Aufgabenauswahlausschusses nach der geplanten Darlehensvermittlungsverordnung (DarlVermV) ein. Darüber hinaus spricht er sich für praxisgerechte Anpassungen des Entwurfs der DarlVermV aus. Dies betrifft vor allem die Anerkennung einer Erlaubnis nach § 34i GewO sowie Anpassungen des Sachkundekatalogs, insbesondere durch Berücksichtigung auch der Bausparfinanzierung.

    • Bereitgestellt von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 19.05.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1851 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
    • Adressatenkreis:
      • 06.05.2026

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...den heutigen § 3 Abs. 3 ImmVermV – wie folgt neu zu fassen..., ...Streichung des § 3 Abs. 3 ImmVermV abzusehen. Begründung..., ...in Verbindung mit § 1 ImmVermV als gleichwertige Qualifikation..., ...Qualifikation nach § 4 ImmVermV entbehrlich war. Würde..., ... 3.2 der Anlage 1 zur ImmVermV regelt die erforderlichen..., ...Immobiliardarlehensvermittler nach Anlage 1 zur ImmVermV nur dann erfolgen, wenn..., ...Sachkundekatalog nach Anlage 1 zur ImmVermV sieht keine Kenntnisse..., ...1.3.3 der Anlage 1 zur ImmVermV sehen heute schon u. ..., ...2.4 in der Anlage 1 zur ImmVermV auf „Rechtliche Grundlagen..., ...2.4.2 in Anlage 1 zur ImmVermV auf den „Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag..., ...die gesamte Anlage 1 zu ImmVermV auf den Begriff der „..., ...Immobiliardarlehensvermittler in Anlage 1 zur ImmVermV erfordert keine Kenntnisse..., ...Immobiliardarlehensvermittler in Anlage 1 zur ImmVermV erfordert keine Kenntnisse..., ...Immobiliardarlehensvermittler nach § 3 ImmVermV – aus Gründen der Gewährleistung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir setzen uns hinsichtlich der Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Verbraucherkreditverträge im Gewerberecht für die Qualitätssicherung der Sachkundeprüfungen für Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO und die künftigen Darlehensvermittler nach § 34k GewO-neu durch die Beibehaltung des bundesweiten Aufgabenauswahlausschusses nach der ImmVermV und die Einrichtung dieses Aufgabenauswahlausschusses nach der geplanten Darlehensvermittlungsverordnung (DarlVermV) ein. Darüber hinaus sprechen wir uns für praxisgerechte Anpassungen des Entwurfs der DarlVermV aus. Dies betrifft vor allem die Anerkennung einer Erlaubnis nach § 34i GewO sowie Anpassungen des Sachkundekatalogs, insbesondere durch Berücksichtigung auch der Bausparfinanzierung.

    • Bereitgestellt von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen im Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. am 18.05.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1851 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
    • Adressatenkreis:
      • 06.05.2026

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...den heutigen § 3 Abs. 3 ImmVermV – wie folgt neu zu ..., ...Streichung des § 3 Abs. 3 ImmVermV abzusehen. Begründung..., ...in Verbindung mit § 1 ImmVermV als gleichwertige Qualifikation..., ...Qualifikation nach § 4 ImmVermV entbehrlich war. Würde..., ... 3.2 der Anlage 1 zur ImmVermV regelt die erforderlichen..., ...Immobiliardarlehensvermittler nach Anlage 1 zur ImmVermV nur dann erfolgen, wenn..., ...Sachkundekatalog nach Anlage 1 zur ImmVermV sieht keine Kenntnisse..., ...1.3.3 der Anlage 1 zur ImmVermV sehen heute schon u. ..., ...2.4 in der Anlage 1 zur ImmVermV auf „Rechtliche Grundlagen..., ...2.4.2 in Anlage 1 zur ImmVermV auf den „Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag..., ...die gesamte Anlage 1 zu ImmVermV auf den Begriff der..., ...Immobiliardarlehensvermittler in Anlage 1 zur ImmVermV erfordert keine Kenntnisse..., ...Immobiliardarlehensvermittler in Anlage 1 zur ImmVermV erfordert keine Kenntnisse..., ...Immobiliardarlehensvermittler nach § 3 ImmVermV – aus Gründen der Gewährleistung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Verband setzt sich hinsichtlich der Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Verbraucherkreditverträge im Gewerberecht für die Qualitätssicherung der Sachkundeprüfungen für Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO und die künftigen Darlehensvermittler nach § 34k GewO-neu durch die Beibehaltung des bundesweiten Aufgabenauswahlausschusses nach der ImmVermV und die Einrichtung dieses Aufgabenauswahlausschusses nach der geplanten Darlehensvermittlungsverordnung (DarlVermV) ein. Darüber hinaus spricht er sich für praxisgerechte Anpassungen des Entwurfs der DarlVermV aus. Dies betrifft vor allem die Anerkennung einer Erlaubnis nach § 34i GewO sowie Anpassungen des Sachkundekatalogs, insbesondere durch Berücksichtigung auch der Bausparfinanzierung.

    • Bereitgestellt von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 24.04.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1851 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
    • Adressatenkreis:
      • 15.04.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Anlage 1 zu § 1 Abs. 2 ImmVermV müssten u.a. alle immobilieneigentumsbezogenen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...in Verbindung mit der ImmVermV. Zusätzlich bitten wir..., ...VersVermV, FinVermV und ImmVermV aufgebaut sein wird, ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Verband setzt sich hinsichtlich der Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Verbraucherkreditverträge im Gewerberecht für die Qualitätssicherung der Sachkundeprüfungen für Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO und die künftigen Darlehensvermittler nach § 34k GewO-neu durch die Beibehaltung des bundesweiten Aufgabenauswahlausschusses nach der ImmVermV und die Einrichtung dieses Aufgabenauswahlausschusses nach der geplanten Darlehensvermittlungsverordnung (DarlVermV) ein. Darüber hinaus spricht er sich für praxisgerechte Anpassungen des Entwurfs der DarlVermV aus. Dies betrifft vor allem die Anerkennung einer Erlaubnis nach § 34i GewO sowie Anpassungen des Sachkundekatalogs, insbesondere durch Berücksichtigung auch der Bausparfinanzierung.

    • Bereitgestellt von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 25.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1851 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
    • Adressatenkreis:
      • 02.05.2024

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir setzen uns hinsichtlich der Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Verbraucherkreditverträge im Gewerberecht für die Qualitätssicherung der Sachkundeprüfungen für Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO und die künftigen Darlehensvermittler nach § 34k GewO-neu durch die Beibehaltung des bundesweiten Aufgabenauswahlausschusses nach der ImmVermV und die Einrichtung dieses Aufgabenauswahlausschusses nach der geplanten Darlehensvermittlungsverordnung (DarlVermV) ein. Darüber hinaus sprechen wir uns für praxisgerechte Anpassungen des Entwurfs der DarlVermV aus. Dies betrifft vor allem die Anerkennung einer Erlaubnis nach § 34i GewO sowie Anpassungen des Sachkundekatalogs, insbesondere durch Berücksichtigung auch der Bausparfinanzierung.

    • Bereitgestellt von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen im Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. am 15.10.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1851 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
    • Adressatenkreis:
      • 18.07.2025

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Verband setzt sich hinsichtlich der Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Verbraucherkreditverträge im Gewerberecht für die Qualitätssicherung der Sachkundeprüfungen für Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO und die künftigen Darlehensvermittler nach § 34k GewO-neu durch die Beibehaltung des bundesweiten Aufgabenauswahlausschusses nach der ImmVermV und die Einrichtung dieses Aufgabenauswahlausschusses nach der geplanten Darlehensvermittlungsverordnung (DarlVermV) ein. Darüber hinaus spricht er sich für praxisgerechte Anpassungen des Entwurfs der DarlVermV aus. Dies betrifft vor allem die Anerkennung einer Erlaubnis nach § 34i GewO sowie Anpassungen des Sachkundekatalogs, insbesondere durch Berücksichtigung auch der Bausparfinanzierung.

    • Bereitgestellt von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 26.08.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1851 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
    • Adressatenkreis:
      • 18.07.2025

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir setzen uns hinsichtlich der Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Verbraucherkreditverträge im Gewerberecht für die Qualitätssicherung der Sachkundeprüfungen für Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO und die künftigen Darlehensvermittler nach § 34k GewO-neu durch die Beibehaltung des bundesweiten Aufgabenauswahlausschusses nach der ImmVermV und die Einrichtung dieses Aufgabenauswahlausschusses nach der geplanten Darlehensvermittlungsverordnung (DarlVermV) ein. Darüber hinaus sprechen wir uns für praxisgerechte Anpassungen des Entwurfs der DarlVermV aus. Dies betrifft vor allem die Anerkennung einer Erlaubnis nach § 34i GewO sowie Anpassungen des Sachkundekatalogs, insbesondere durch Berücksichtigung auch der Bausparfinanzierung.

    • Bereitgestellt von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen im Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. am 25.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1851 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
    • Adressatenkreis:
      • 02.05.2024

Nach oben blättern