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59 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"KraftNAV"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (59)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bundesregierung beabsichtigt die Anpassung der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV), um Stromspeicher explizit vom Anwendungsbereich der Verordnung auszunehmen. Eine Überarbeitung der Netzanschlussregeln für Batteriespeicher ist grundsätzlich nachvollziehbar. Problematisch ist allerdings eine Abschaffung der KraftNAV für Stromspeicher, ohne gleichzeitig eine Folgeregelung zu etablieren. EFET Deutschland appellierte daher in seiner Stellungnahme an die Bundesregierung, zeitnah und transparent mit allen Marktakteuren in den Dialog zu treten, um eine solche Folgeregelung zu erarbeiten.

    • Bereitgestellt von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 30.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 743/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Verordnung zur Änderung der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung
    • Adressatenkreis:
      • 04.12.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...KraftNAV für Stromspeicher: Keine..., ...Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV) vom 3.12.2025 Berlin..., ... eine Abschaffung der KraftNAV für Stromspeicher durch..., ...vorgeschlagenen Anpassung der KraftNAV sind Netzbetreiber gemäß..., ...würde eine Anpassung der KraftNAV ohne Zeit-plan für die...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VKU begrüßt, dass die Bundesregierung tätig wird und Stromspeicher aus dem Anwendungsbereich der KraftNAV eindeutig ausnimmt. Hierdurch wird sichergestellt, dass weiterhin Anlagen aller Art bei der Verteilung von Netzanschlusskapazität berücksichtigt werden können. Neben Batteriespeichern drängen zahlreiche weitere Technologien in die Stromnetze. Betroffen sind alle Netzebenen. Weitere Regelungen zum Netzanschluss sind daher dringend erforderlich. Der Fokus sollte dabei auf Maßnahmen liegen, die zeitnah umgesetzt werden können und effektiv sind. Es gilt spekulative Anträge zu filtern, Mehrfachanfragen zu vermeiden und für mehr Rechtssicherheit bei der Vergabe von Netzanschlusskapazität zu sorgen.

    • Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV) Stellung zu nehmen. ..., ...Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV) ausdrücklich. Die vorgesehene..., ...und mit Blick auf die KraftNAV damit insbesondere Großbatteriespeicher..., ...Anwendungsbereich der KraftNAV fallen, ist aus Sicht..., ...Netzanschlussverordnung (KraftNAV) auf Batteriespeicher..., ...Anwendungsbereich der KraftNAV eindeutig ausnimmt. Hierdurch..., ...Großbatteriespeichern aus der KraftNAV ist fachlich richtig ..., ...Verordnungsgeber klarstellt: Die KraftNAV, die für eine überschaubare..., ... Speicher das in der KraftNAV verankerte Windhundprinzip (§ 4 Abs. 1 Satz 2 KraftNAV) für Großbatteriespeicher..., ...Die Herausnahme aus der KraftNAV schafft sofortige Entlastung..., ...Großbatteriespeichern aus der KraftNAV ist praktikabel, regulatorisch...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das bisherigen Netzanschlussverfahren nach KraftNAV, das seinerzeit nur für wenige Netzanschlüsse pro Jahr vorgesehen war, ist für die zahlreichen Netzanschlussanfragen z.B. von Großbatteriespeichern, die die ÜNB seit 2024 erreichen, nicht mehr geeignet. Ziel des Regelungsvorhabens ist daher eine Neuordnung des Netzanschlussverfahrens im Strom-Übertragungsnetz, beispielsweise durch Klarstellung in der KraftNAV sowie die Implementierung eines alternativen Netzanschlussverfahrens, dass eine Differenzierung oder Priorisierung von Projekten innerhalb einer Kategorie nach Projektreife erlaubt.

    • Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 19.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV) bearbeitet werden: Nach..., ...Wenn die Vorgaben der KraftNAV für Batterien konsequent..., ...: Klarstellung in der KraftNAV Erster und wichtigster..., ...Klarstellung, dass die KraftNAV, die ursprünglich nur..., ...Bundesratsinitiative zur Aufhebung der KraftNAV für Batteriespeicher ..., ...zeitnahe Ablösung der KraftNAV durch ein neues Netzanschlussverfahren...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das bisherigen Netzanschlussverfahren nach KraftNAV, das seinerzeit nur für wenige Netzanschlüsse pro Jahr vorgesehen war, ist für die zahlreichen Netzanschlussanfragen z.B. von Großbatteriespeichern, die die ÜNB seit 2024 erreichen, nicht mehr geeignet. Ziel des Regelungsvorhabens ist daher eine Neuordnung des Netzanschlussverfahrens im Strom-Übertragungsnetz, beispielsweise durch Klarstellung in der KraftNAV sowie die Implementierung eines alternativen Netzanschlussverfahrens, dass eine Differenzierung oder Priorisierung von Projekten innerhalb einer Kategorie nach Projektreife erlaubt.

    • Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 26.09.2025
    • Adressatenkreis:
      • 25.09.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Bei Bearbeitung nach KraftNAV würden bis Anfang 2026..., ...muss schnellstens die KraftNAV angepasst werden. (3..., ...insbesondere für eine KraftNAV-Anpassung nicht ganz..., ...Säulen Individualprozess KraftNAV war gemäß Verordnungsbegründung..., ...Windhundverfahren und KraftNAV sind ungeeignete Netzanschlussverfahren..., ...Würden aber BESS gemäß KraftNAV im Windhundverfahren ..., ...einzuhaltender Fristigkeiten der KraftNAV • Keine Chance für später..., ...Wenn die Vorgaben der KraftNAV für Batterien konsequent..., ... und Klarstellung der KraftNAV, um Rechtssicherheit..., .... Empfehlung für § 1 KraftNAV: 1) Diese Verordnung..., ...Positionspapiers, dass KraftNAV und Windhundverfahren..., ...15.09.2025 § 1 Absatz 1 [KraftNAV] wird durch den folgenden..., ...Langfrist-Planung EEG und KraftNAV (hier nicht relevant)...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das bisherigen Netzanschlussverfahren nach KraftNAV, das seinerzeit nur für wenige Netzanschlüsse pro Jahr vorgesehen war, ist für die zahlreichen Netzanschlussanfragen z.B. von Großbatteriespeichern, die die ÜNB seit 2024 erreichen, nicht mehr geeignet. Ziel des Regelungsvorhabens ist daher eine Neuordnung des Netzanschlussverfahrens im Strom-Übertragungsnetz, beispielsweise durch Klarstellung in der KraftNAV sowie die Implementierung eines alternativen Netzanschlussverfahrens, dass eine Differenzierung oder Priorisierung von Projekten innerhalb einer Kategorie nach Projektreife erlaubt.

    • Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 19.12.2025
    • Adressatenkreis:
      • 07.10.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV) mit ihren rigiden Prozessvorschriften..., ...Nicht-Anwendbarkeit der KraftNAV für Batteriespeicher ..., ...Bundesratsinitiative zur Aufhebung der KraftNAV für Batteriespeicher ..., ...zeitnahe Ablösung der KraftNAV durch ein neues Netzanschlussverfahren...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das bisherigen Netzanschlussverfahren nach KraftNAV, das seinerzeit nur für wenige Netzanschlüsse pro Jahr vorgesehen war, ist für die zahlreichen Netzanschlussanfragen z.B. von Großbatteriespeichern, die die ÜNB seit 2024 erreichen, nicht mehr geeignet. Ziel des Regelungsvorhabens ist daher eine Neuordnung des Netzanschlussverfahrens im Strom-Übertragungsnetz, beispielsweise durch Klarstellung in der KraftNAV sowie die Implementierung eines alternativen Netzanschlussverfahrens, dass eine Differenzierung oder Priorisierung von Projekten innerhalb einer Kategorie nach Projektreife erlaubt.

    • Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 19.12.2025
    • Adressatenkreis:
      • 01.12.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV) begrüßt und unterstützt..., ...Anwendungsbereich der KraftNAV ausgenommen werden sollen..., ...eine Klarstellung der KraftNAV eingesetzt. Eine solche..., ...Kraftwerks-Netzanschlussverordnung § 1 Absatz 1 KraftNAV wird durch den folgenden..., ... zur Klarstellung der KraftNAV und deren Anwendungsbereich...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das bisherigen Netzanschlussverfahren nach KraftNAV, das seinerzeit nur für wenige Netzanschlüsse pro Jahr vorgesehen war, ist für die zahlreichen Netzanschlussanfragen z.B. von Großbatteriespeichern, die die ÜNB seit 2024 erreichen, nicht mehr geeignet. Ziel des Regelungsvorhabens ist daher eine Neuordnung des Netzanschlussverfahrens im Strom-Übertragungsnetz, beispielsweise durch Klarstellung in der KraftNAV sowie die Implementierung eines alternativen Netzanschlussverfahrens, dass eine Differenzierung oder Priorisierung von Projekten innerhalb einer Kategorie nach Projektreife erlaubt.

    • Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 19.12.2025
    • Adressatenkreis:
      • 04.12.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Grund der Anpassung der KraftNAV, nämlich einer Klarstellung..., ...Änderungen vor: In § 1 Abs. 1 KraftNAV-E muss der Verweis für..., ...Anwendungsbereich der KraftNAV ausgenommen werden fallen..., ...passgenauen Vorgaben der KraftNAV, zum anderen eine Aufspaltung..., ...Anwendungsbereich der KraftNAV unterfallen, wird eine...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Damit der Hochlauf der elektrochemischen Wasserstofferzeugung zeitlich nicht verzögert wird, schlägt der DWV eine zeitlich gestufte Einführung der Anforderungen an den Stromnetzanschluss für Elektrolyseure in drei Phasen vor. Durch überzogene Anforderungen entstehen große technische und wirtschaftliche Unsicherheiten für die Unternehmen, überhaupt Elektrolyse ans Netz anschließen zu können. Es gilt, einen angestimmten Hochlauffahrplan zwischen den Akteuren abzustimmen, sodass einerseits der Hochlauf der grünen Wasserstoffproduktion in Deutschland möglich ist und andererseits durch den Betrieb der Elektrolyseure keine unvertretbaren Risiken für den sicheren Stromnetzbetrieb entstehen.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 19.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 743/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Verordnung zur Änderung der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung
    • Adressatenkreis:
      • 04.12.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV) Der Deutsche Wasserstoff-Verband..., ...Verordnung zur Änderung der KraftNAV. Zugleich möchten wir..., ...erheblichen Auswirkungen der KraftNAV auf den Zugang zu Netz-anschlusskapazitäten..., ...übermäßige Beanspruchung der KraftNAV-Verfahren durch die stark..., ...Anwendungsbereich der KraftNAV ist sachgerecht, um Fehlanreize...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV) vom 2. Dezember 2025..., ...innerhalb der aktuellen KraftNAV, hinterfragt jedoch ausdrücklich..., ...mit der Anpassung der KraftNAV sich letztere Sichtweise..., ... Regelungsbereich der KraftNAV fallen Anlagen sämtlicher..., ...transparenten Prozess wie in der KraftNAV oder dem EEG erforderlich..., ...den Ausschluss aus der KraftNAV nicht weniger. Eine..., ...die auf Grundlage der KraftNAV bereits massiv investiert..., ..., den eine plötzliche KraftNAV-Änderung auslöst, darf..., ...über die Anpassung der KraftNAV erschwert wird, während..., ...Schnellverfahren nutzen können (KraftNAV oder eine die KraftNAV..., ...erfolgt,”. Da sich die KraftNAV auf das EnWG bezieht, bedarf es in der KraftNAV einer Klarstellung, dass..., ... hastige Änderung der KraftNAV wie auch die kurzfristige..., ...schlichte Änderung der KraftNAV ohne die Schaffung eines...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Bei Bearbeitung nach KraftNAV würden bis Anfang 2026..., ...muss schnellstens die KraftNAV angepasst werden. (3..., ...insbesondere für eine KraftNAV-Anpassung nicht ganz..., ...Säulen Individualprozess KraftNAV war gemäß Verordnungsbegründung..., ...Würden aber BESS gemäß KraftNAV im Windhundverfahren ..., ...einzuhaltender Fristigkeiten der KraftNAV • Keine Chance für später..., ...Windhund (angelehnt an KraftNAV)  Nicht tauglich für..., ...) Ist-Prozess EEG* KraftNAV* Ziel-Prozess Reifegradbasiert..., ...wegen Unklarheit zur KraftNAV nicht umsetzbar) BNetzA..., ...BK 6), 16.06.2025: • KraftNAV grundsätzlich auf Batteriespeicher..., ... Entnahmeseite: „Die KraftNAV erstreckt sich dabei ..., ... Netzanschluss (gemäß KraftNAV) und Netzzugang (Zuteilung..., ...alle Petenten. 7 Ohne KraftNAV-Korrektur wird es bis..., ...Rechenzentren & Gas-KW KraftNAV-Prozess hat rigide Prozessvorgaben..., ...Wenn die Vorgaben der KraftNAV für Batterien konsequent..., ... und Klarstellung der KraftNAV, um Rechtssicherheit..., .... Empfehlung für § 1 KraftNAV: 1) Diese Verordnung..., ...Positionspapiers, dass KraftNAV und Windhundverfahren..., ...15.09.2025 § 1 Absatz 1 [KraftNAV] wird durch den folgenden..., ...Langfrist-Planung EEG und KraftNAV (hier nicht relevant)...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Bei Bearbeitung nach KraftNAV würden bis Anfang 2026..., ...muss schnellstens die KraftNAV angepasst werden. (3..., ...insbesondere für eine KraftNAV-Anpassung nicht ganz..., ...Säulen Individualprozess KraftNAV war gemäß Verordnungsbegründung..., ...Würden aber BESS gemäß KraftNAV im Windhundverfahren ..., ...einzuhaltender Fristigkeiten der KraftNAV • Keine Chance für später..., ...Windhund (angelehnt an KraftNAV)  Nicht tauglich für..., ...) Ist-Prozess EEG* KraftNAV* Ziel-Prozess Reifegrad..., ...wegen Unklarheit zur KraftNAV nicht umsetzbar) BNetzA..., ...BK 6), 16.06.2025: • KraftNAV grundsätzlich auf Batteriespeicher..., ...Entnahmeseite: „Die KraftNAV erstreckt sich dabei ..., ... Netzanschluss (gemäß KraftNAV) und Netzzugang (Zuteilung..., ...alle Petenten. 7 Ohne KraftNAV-Korrektur wird es bis..., ...Rechenzentren & Gas-KW KraftNAV-Prozess hat rigide Prozessvorgaben..., ...Wenn die Vorgaben der KraftNAV für Batterien konsequent..., ... und Klarstellung der KraftNAV, um Rechtssicherheit..., ... Empfehlung für § 1 KraftNAV: 1) Diese Verordnung..., ...Positionspapiers, dass KraftNAV und Windhundverfahren..., ...15.09.2025 § 1 Absatz 1 [KraftNAV] wird durch den folgenden..., ...Langfrist-Planung EEG und KraftNAV (hier nicht relevant)...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV) bearbeitet werden: Nach..., ...Wenn die Vorgaben der KraftNAV für Batterien konsequent..., ...: Klarstellung in der KraftNAV Erster und wichtigster..., ...Klarstellung, dass die KraftNAV, die ursprünglich nur..., ...Bundesratsinitiative zur Aufhebung der KraftNAV für Batteriespeicher ..., ...zeitnahe Ablösung der KraftNAV durch ein neues Netzanschlussverfahren...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV) bearbeitet werden: Nach..., ...Wenn die Vorgaben der KraftNAV für Batterien konsequent..., ...: Klarstellung in der KraftNAV Erster und wichtigster..., ...Klarstellung, dass die KraftNAV, die ursprünglich nur..., ...Bundesratsinitiative zur Aufhebung der KraftNAV für Batteriespeicher ..., ...zeitnahe Ablösung der KraftNAV durch ein neues Netzanschlussverfahren...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV) bearbeitet werden: Nach..., ...Wenn die Vorgaben der KraftNAV für Batterien konsequent..., ...: Klarstellung in der KraftNAV Erster und wichtigster..., ...Klarstellung, dass die KraftNAV, die ursprünglich nur..., ...Bundesratsinitiative zur Aufhebung der KraftNAV für Batteriespeicher ..., ...zeitnahe Ablösung der KraftNAV durch ein neues Netzanschlussverfahren...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Übertragungsnetz im Kontext der KraftNAV. Die Ausgangslage ist..., ...aktuell auch auf die KraftNAV übertragen – mit der ..., ...unterliegen. Das Problem: Die KraftNAV ist für einzelne Großkraftwerke..., ...Eine Änderung von § 1 KraftNAV wäre ein möglicher Hebel...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV) begrüßt und unterstützt..., ...Anwendungsbereich der KraftNAV ausgenommen werden sollen..., ...eine Klarstellung der KraftNAV eingesetzt. Eine solche..., ...Kraftwerks-Netzanschlussverordnung § 1 Absatz 1 KraftNAV wird durch den folgenden..., ... zur Klarstellung der KraftNAV und deren Anwendungsbereich...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV) begrüßt und unterstützt..., ...Anwendungsbereich der KraftNAV ausgenommen werden sollen..., ...eine Klarstellung der KraftNAV eingesetzt. Eine solche..., ...Kraftwerks-Netzanschlussverordnung § 1 Absatz 1 KraftNAV wird durch den folgenden..., ... zur Klarstellung der KraftNAV und deren Anwendungsbereich...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Grund der Anpassung der KraftNAV, nämlich einer Klarstellung..., ...Änderungen vor: In § 1 Abs. 1 KraftNAV-E muss der Verweis für..., ...Anwendungsbereich der KraftNAV ausgenommen werden fallen..., ...passgenauen Vorgaben der KraftNAV, zum anderen eine Aufspaltung..., ...Anwendungsbereich der KraftNAV unterfallen, wird eine...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BVES setzt sich für den Erhalt oder die Anpassung gesetzlicher Regelungen ein, die das Netzanschlussverfahren für Speicher betreffen, inbs.: - vollständig digitalisierte Anschlussverfahren, - Vorgaben für Bearbeitungsfristen für Netzanschlussbegehren, - ein für Flexibilität (und nicht Erzeuger oder Verbraucher) optimiertes Netzanschlussverfahren - sowie den Erhalt der Privilegien der KraftNAV soweit und so lange kein anderes gesetzlich gesichertes Netzanschlussverfahren für Speicher besteht, dass hinreichende Planungs- und Investitionssicherheit bietet - einen Rabatt von bis zu 100% bei Abschluss einer flexiblen Netzanschlussvereinbarung auf den Baukostenzuschuss

    • Bereitgestellt von: BVES Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. am 25.11.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 383/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...über 100 MW auch nach KraftNAV angeschlossen werden..., ...Eine Abschaffung der KraftNAV zum jetzigen Zeitpunkt..., ...entscheidender Bedeutung. Die KraftNAV als Anschlussverfahren...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV) begrüßt und unterstützt..., ...Anwendungsbereich der KraftNAV ausgenommen werden sollen..., ...eine Klarstellung der KraftNAV eingesetzt. Eine solche..., ...Kraftwerks-Netzanschlussverordnung § 1 Absatz 1 KraftNAV wird durch den folgenden..., ... zur Klarstellung der KraftNAV und deren Anwendungsbereich...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV) begrüßt und unterstützt..., ...Anwendungsbereich der KraftNAV ausgenommen werden sollen..., ...eine Klarstellung der KraftNAV eingesetzt. Eine solche..., ...Kraftwerks-Netzanschlussverordnung § 1 Absatz 1 KraftNAV wird durch den folgenden..., ... zur Klarstellung der KraftNAV und deren Anwendungsbereich...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV) mit ihren rigiden Prozessvorschriften..., ...Nicht-Anwendbarkeit der KraftNAV für Batteriespeicher ..., ...Bundesratsinitiative zur Aufhebung der KraftNAV für Batteriespeicher ..., ...zeitnahe Ablösung der KraftNAV durch ein neues Netzanschlussverfahren...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Grund der Anpassung der KraftNAV, nämlich einer Klarstellung..., ...Änderungen vor: In § 1 Abs. 1 KraftNAV-E muss der Verweis für..., ...Anwendungsbereich der KraftNAV ausgenommen werden fallen..., ...passgenauen Vorgaben der KraftNAV, zum anderen eine Aufspaltung..., ...Anwendungsbereich der KraftNAV unterfallen, wird eine...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Grund der Anpassung der KraftNAV, nämlich einer Klarstellung..., ...Änderungen vor: In § 1 Abs. 1 KraftNAV-E muss der Verweis für..., ...Anwendungsbereich der KraftNAV ausgenommen werden fallen..., ...passgenauen Vorgaben der KraftNAV, zum anderen eine Aufspaltung..., ...Anwendungsbereich der KraftNAV unterfallen, wird eine...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bitkom plädiert dafür, die Nutzung der Textform (§ 126b BGB) im Nachweisgesetz zuzulassen. Diese würde den Umsetzungsanforderungen der EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie unter Voraussetzung eines Übermittlungs- oder Empfangsnachweises genügen und den Anforderungen einer modernen, digitalen, bewerberfreundlichen und auf Ressourcenschonung bedachten Arbeitswelt erfüllen.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 15.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...elektrischer Energie (KraftNAV), indem sie sich auf ..., ...Batteriespeicher nicht unter die KraftNAV fallen.  Die Einführung...
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