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172 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"GEIG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (172)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) nun konsequent angeht..., ...Entwurf in § 10 Abs. 4 des GEIG-Entwurfs nationale Spielräume..., ...Mio. Stellplätze durchs GEIG erreicht. Für über 5,5 ..., ... verfügen nur 27 % über GEIG-relevante Stellplätze. ..., ... vorliegende Reform des GEIG ist ein notwendiger Schritt..., ...gesetzliche Vorgaben im GEIG/GModG wird der Umstieg ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...von Bestandsgebäuden im GEIG einführen (2027: 15 %,..., ...bestehenden Nichtwohngebäuden im GEIG verbessern (2030: 15 % ..., ...Arbeitsplatz durch eine Reform des GEIG über die EPBD hinaus sicherstellen..., ...Vorverkabelung sowohl im GEIG als auch in der novellierten..., ...Handlungsempfehlungen zur Reform des GEIG: Wohngebäude Nichtwohngebäude..., ...Ladepunkte: Änderung des GEIG (bis spätestens Mai 2026..., ...entwickeln: Vorgaben im GEIG zur Nachrüstung bestehender...
    • Beschreibungen der Aufträge
      ...Gebäudeeffizienzgesetzes ins GEIG) sowie Bauen und Stadtentwicklung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) wurde der rechtliche Rahmen..., ...Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie (EPBD) muss das GEIG no- velliert werden, um..., ...rechtlichen Wirkung von GEIG und EPBD sowie der abweichenden..., ...zur aktuellen Fassung des GEIG weniger Möglichkeit, den..., ...Erfüllung über Portfolio analog GEIG: Die Verpflichtung zur ..., ... nach aktuell geltendem GEIG sowohl zentral an einem..., ...getragen (§ 10 Abs. 2 S. 1 GEIG). Diese Regelung sollte..., ...Ausnahmeregelung des § 14 Abs. 1 GEIG im Zuge der Umsetzung der...
    • Beschreibungen der Aufträge
      ...Gebäudeeffizienzgesetzes ins GEIG) sowie Bauen und Stadtentwicklung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) wurde der rechtliche Rahmen..., ...Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie (EPBD) muss das GEIG novelliert werden, um die..., ...rechtlichen Wirkung von GEIG und EPBD sowie der abweichenden..., ...zur aktuellen Fassung des GEIG weniger Möglichkeit, den..., ...Erfüllung über Portfolio analog GEIG: Die Verpflichtung zur ..., ... nach aktuell geltendem GEIG sowohl zentral an einem..., ...getragen (§ 10 Abs. 2 S. 1 GEIG). Diese Regelung sollte..., ...Ausnahmeregelung des § 14 Abs. 1 GEIG im Zuge der Umsetzung der...
    • Beschreibungen der Aufträge
      ...Gebäudeeffizienzgesetzes ins GEIG) sowie Bauen und Stadtentwicklung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) hat die Vorgängerregierung..., ...Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie (EPBD) muss das GEIG novelliert werden, um die..., ...rechtlichen Wirkung von GEIG und EPBD kommt es auf Seiten..., ...eine zügige Novelle des GEIG adressiert und behoben ..., ... Umsetzungszeitraum des GEIG mit der EPBD synchronisieren..., ...aktuell gültige Fassung des GEIG eine Umsetzungspflicht ..., ...Nichteinhaltung nach dem GEIG sanktioniert werden, wodurch..., ...zur aktuellen Fassung des GEIG weniger Möglichkeit, den..., ...Tabelle: Gegenüberstellung GEIG und EPBD hinsichtlich des..., ... von Ladeinfrastruktur GEIG EPBD Neubau ab 6 Stellplätzen..., ...Erfüllung über Portfolio analog GEIG Die Verpflichtung zur ..., ... nach aktuell geltendem GEIG sowohl zentral an einem..., ...getragen (§ 10 Abs. 2 S. 1 GEIG). Diese Regelung sollte..., ...Ausnahmeregelung des § 14 Abs. 1 GEIG im Zuge der Umsetzung der...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) sieht eine bestimmte Anzahl an Ladepunkte für Elektrofahrzeuge an Stellplätzen in Wohn- und Nichtwohngebäuden vor. Sie wird im GEIG umgesetzt. Ziel des VDA: Ambitionierte Umsetzung der EBPD ins GEIG, d.h. eine Erhöhung der Anzahl von Ladepunkten in Wohn- und Nichtwohngebäuden gegenüber den Vorgaben der EPBD. Dies führt zu einer flächendeckenden Verfügbarkeit nicht-öffentlicher Ladepunkte am Wohn- und Arbeitsort.

    • Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 05.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 11.05.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) Stellung zu nehmen. ..., ...Umsetzbarkeit - - Das GEIG schafft klare Rechtsfolgen..., ...Umsetzungspflichten das GEIG schnellstmöglich in Kraft..., ...wirtschaftlicher Zumutbarkeit - Das GEIG verankert explizit Ausnahmen..., ...Gewerbeimmobilien verhindert das GEIG Überregulierung und wahrt..., ...anderen Seite ignorieren die GEIG-Pflichten regional stark...
    • Beschreibungen der Aufträge
      ...Gebäudeeffizienzgesetzes ins GEIG) sowie Bauen und Stadtentwicklung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gebäudeelektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) (V 2) Die novellierte..., ...Gebäudeelektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) im Bereich der öffentlich...
    • Beschreibungen der Aufträge
      ...Gebäudeeffizienzgesetzes ins GEIG) sowie Bauen und Stadtentwicklung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes („GEIG“) erfolgen. Artikel 14..., ...möglich eins-zu-eins in das GEIG überführt werden. Soweit..., ...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz – GEIG) vom 18. März 2021 (BGBl..., ... Die Vorschrift des § 2 GEIG wird um die zur Umsetzung..., ...Nummer 3 (Neufassung des § 7 GEIG) Mit dem neu gefassten..., ... 4 (Neufassung des § 10 GEIG) Die neu gefasste Vorschrift..., ...Anfügung der §§ 14 und 14a GEIG. Zu Nummer 6 (Neufassung des § 14 GEIG) Absatz 1 dient der Umsetzung..., ... 7 (Einfügung von § 14a GEIG) Zu Absatz 1 Das Erfüllungssurrogat...
    • Beschreibungen der Aufträge
      ...Gebäudeeffizienzgesetzes ins GEIG) sowie Bauen und Stadtentwicklung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nationalen Umsetzung ins GEIG zu wählen. Diesen Ansatz..., ...darauf hingewiesen, dass das GEIG in seiner jetzigen Fassung...
    • Beschreibungen der Aufträge
      ...Gebäudeeffizienzgesetzes ins GEIG) sowie Bauen und Stadtentwicklung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Umsetzung der EPBD müsste das GEIG entsprechend zeitnah novelliert...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...UNITI zu geplanten Änderung GEIG im Rahmen des GModG Der..., ...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG). ➢ Die Pflicht zur Errichtung..., ...dabei strenger geregelt: GEIG bislang Geplante Änderung GEIG § 7 Zu errichtende Nichtwohngebäude..., ...geänderte § 14 Absatz 3 GEIG-E sieht vor, dass diese..., ...So sollte in § 14 Abs. 3 GEIG-E folgender Satz zwei hinzugefügt..., ...nicht entgegenstehen.“ Im GEIG-E ist eine solche Einschränkung..., ...(siehe neuer § 4 Satz 4 GEIG-E). Diese Einschränkung..., ...Ausnahmeregelung in § 14 Abs. 3 GEIG-E: Die durch die Gesetzesänderung..., ...Absatz 3 und § 10 Abs. 4 GEIG-E) – gerade für Handelsunternehmen..., ...Ausnahmetatbestände in das GEIG bestehen Bedenken hinsichtlich..., ...des Nichtwohngebäudes im GEIG ausgenommen werden sollten...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Härtefallregelung des § 14c GEIG-E ........................, ...2024; im Folgenden auch „GEIG-E“)4 . Der GEIG-E sieht..., ...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) vor. Während das GEIG ..., ...nach der Begründung des GEIG-E folgende Zielsetzung:..., ...1. 4 S. oben Fn. 2. 5 GEIG-E (oben Fn. 2), S. 4 (Art..., ...des Gesetzentwurfs). 6 GEIG-E (oben Fn. 2), S. 1 f...., ...wird. […]“ § 14a Abs. 2 GEIG-E wiederum konkretisiert..., ...und dies bei einer kon7 GEIG-E (oben Fn. 2), S. 9 f. 8 GEIG-E (oben Fn. 2), S. 9. 9 GEIG-E (oben Fn. 2), S. 14. ..., ... So auch hier: Mit dem GEIG-E legt der Gesetzgeber ..., ... 12 Abs. 1 Rn. 174. 32 GEIG-E (oben Fn. 2), S. 19. ..., ... Abs. 3 GEIG-E vorgesehenen Flexibilitätsregelungen..., ... des § 14c GEIG-E führt zu keiner anderen..., ...nach § 14a Abs. 1 S. 1 GEIG-E geschuldeten Pflicht...., ...53 GEIG-E (oben Fn. 2), S. 22, ..., ...§§ 14a Abs. 1 S. 1, 14b GEIG-E vorgesehenen Inhalts..., ...74061929-1 28/32 GEIG-E an.60 Nach dieser ist..., ...61 GEIG-E (oben Fn. 2), S. 22. ..., ... erfüllen und nach dem GEIG-E zur Errichtung neuer ...
    • Beschreibungen der Aufträge
      ...Gebäudeeffizienzgesetzes ins GEIG) sowie Bauen und Stadtentwicklung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Art. 14 der EPBD in das GEIG werben wir für eine flexible...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Ladeinfrastruktur – Änderung des GEIG Stand: Mai 2026 EINFÜHRUNG..., ...Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) der gesetzgeberische Spielraum..., ...Anzahl der Ladepunkte im GEIG normieren. • Die in § 10 Absatz 4 GEIG-E verankerte Möglichkeit..., ...Nichtwohngebäuden (2,2 kW) (§ 7 GEIG-E) und bestehenden Nichtwohngebäuden (1,1 kW) (§ 10 GEIG-E) mit Blick auf Netzkapazitäten..., ...beibehalten. • In § 10 Abs. 3 GEIG-E die Bündelung von Ladepunkten...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Ladeleistung wird an gewerb. Standorten mit kurzer Standdauer als maßgebliche Größe normiert. Vorgesehene Regelungen der EPBD werden umgesetzt: Die Option entweder Ladepunkte oder Leerrohre im Bestand zu errichten, Ausnahmen bei hohen Investitionskosten, ein zeitlicher Aufschub für kurz zuvor errichtete/renovierte Gebäude. Die Bündelung von Ladepunkten über Standorte hinweg gewährleisten. Bei nachweislich fehlenden Netzkapazitäten verringert sich die Anzahl der zu errichtenden Ladepunkte. Es soll geregelt werden, dass ein zweiter Netzanschluss in der Niederspannung bereitgestellt werden muss, wenn dies zur Erfüllung gesetzl. Pflichten dient.

    • Bereitgestellt von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 28.05.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Ladeinfrastruktur – Änderung des GEIG Stand: Mai 2026 ..., ...Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) der gesetzgeberische Spielraum..., ...Anzahl der Ladepunkte im GEIG normieren. • Die in § 10 Absatz 4 GEIG-E verankerte Möglichkeit..., ...Nichtwohngebäuden (2,2 kW) (§ 7 GEIG-E) und bestehenden Nichtwohngebäuden (1,1 kW) (§ 10 GEIG-E) mit Blick auf Netzkapazitäten..., ...beibehalten. • In § 10 Abs. 3 GEIG-E die Bündelung von Ladepunkten...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) der gesetzgeberische Spielraum..., ...Anzahl der Ladepunkte im GEIG normieren. • Die in § 10 Absatz 4 GEIG-E verankerte Möglichkeit..., ...Nichtwohngebäuden (2,2 kW) (§ 7 GEIG-E) und bestehenden Nichtwohngebäuden (1,1 kW) (§ 10 GEIG-E) mit Blick auf Netzkapazitäten..., ...beibehalten. • In § 10 Abs. 3 GEIG-E die Bündelung von Ladepunkten...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Ladeleistung wird an gewerb. Standorten mit kurzer Standdauer als maßgebliche Größe normiert. Vorgesehene Regelungen der EPBD werden umgesetzt: Die Option entweder Ladepunkte oder Leerrohre im Bestand zu errichten, Ausnahmen bei hohen Investitionskosten, ein zeitlicher Aufschub für kurz zuvor errichtete/renovierte Gebäude. Die Bündelung von Ladepunkten über Standorte hinweg gewährleisten. Bei nachweislich fehlenden Netzkapazitäten verringert sich die Anzahl der zu errichtenden Ladepunkte. Es soll geregelt werden, dass ein zweiter Netzanschluss in der Niederspannung bereitgestellt werden muss, wenn dies zur Erfüllung gesetzl. Pflichten dient.

    • Bereitgestellt von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 22.05.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) der gesetzgeberische Spielraum..., ...Anzahl der Ladepunkte im GEIG normieren. • Die in § 10 Absatz 4 GEIG-E verankerte Möglichkeit..., ...Nichtwohngebäuden (2,2 kW) (§ 7 GEIG-E) und bestehenden Nichtwohngebäuden (1,1 kW) (§ 10 GEIG-E) mit Blick auf Netzkapazitäten..., ...beibehalten. • In § 10 Abs. 3 GEIG-E die Bündelung von Ladepunkten...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Stellungnahme zur Novelle des GEIG 27.6.2024 Der ADAC e.V..., ...Stellungnahme zur Novelle des GEIG 2/3 27.6.2024 Markteingriff..., ...Stellungnahme zur Novelle des GEIG 3/3 27.6.2024 Kommunen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...für die Elektromobilität (GEIG) muss daher genutzt werden..., ...als maßgebliche Größe im GEIG normiert. 2. In der EPBD..., ...mehrere Standorte hinweg im GEIG gewährleisten, um den Bedarf..., ...für betroffene Dritte im GEIG normiert werden. 2. Verkehre...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Zugänglichkeit von Ladepunkten muss unabhängig von den Öffnungszeiten eines Standorts möglich sein. Dafür braucht es rechtssichere Grundlagen zu haftungs- und lärmschutzrechtlichen Vorgaben sowie Duldungspflichten für betroffene Dritte im GEIG. Verkehre von und zu Ladepunkten i. S. v. § 2 Nr. 5 Ladesäulenverordnung sollten bei der Ermittlung von Belastungen (Lärmemissionen) unberücksichtigt bleiben. Die Anlieferung von Waren sollte bei der Nutzung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen auch während der Tageszeiten mit erhöhter Geräuschempfindlichkeit ermöglicht werden ohne Bedarf für eine Einzelfallprüfung an jedem einzelnen Verkaufsstandort. Außerdem sollten Maßnahmen des passiven Lärmschutzes als geeignetes Vorsorge- und Schutzinstrument anerkannt werden.

    • Bereitgestellt von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 27.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 01.03.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...für die Elektromobilität (GEIG) muss daher genutzt werden..., ...als maßgebliche Größe im GEIG normiert. In der EPBD..., ...mehrere Standorte hinweg im GEIG gewährleisten, um den Bedarf..., ...für betroffene Dritte im GEIG normiert werden. Verkehre...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Zugänglichkeit von Ladepunkten muss unabhängig von den Öffnungszeiten eines Standorts möglich sein. Dafür braucht es rechtssichere Grundlagen zu haftungs- und lärmschutzrechtlichen Vorgaben sowie Duldungspflichten für betroffene Dritte im GEIG. Verkehre von und zu Ladepunkten i. S. v. § 2 Nr. 5 Ladesäulenverordnung sollten bei der Ermittlung von Belastungen (Lärmemissionen) unberücksichtigt bleiben. Die Anlieferung von Waren sollte bei der Nutzung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen auch während der Tageszeiten mit erhöhter Geräuschempfindlichkeit ermöglicht werden ohne Bedarf für eine Einzelfallprüfung an jedem einzelnen Verkaufsstandort. Außerdem sollten Maßnahmen des passiven Lärmschutzes als geeignetes Vorsorge- und Schutzinstrument anerkannt werden.

    • Bereitgestellt von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 27.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 01.03.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...für die Elektromobilität (GEIG) muss daher genutzt werden..., ...als maßgebliche Größe im GEIG normiert. In der EPBD..., ...mehrere Standorte hinweg im GEIG gewährleisten, um den Bedarf..., ...für betroffene Dritte im GEIG normiert werden. Verkehre...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die BMW Group unterstützt das Ziel der EPBD, einen emissionsfreien Gebäudebestands bis zum Jahr 2050 zu erreichen. Damit der Weg zu Net Zero gelingt, ohne Wachstum und Wohlstand zu gefährden, ist ein Abbau regulatorischer Hürden unerlässlich. Klare Definitionen, praktikable Ausnahmeregelungen, realistische Umsetzungsfristen und technologieoffene Optionen sind entscheidend, um zusätzliche Belastungen für Unternehmen zu vermeiden.Die nationale Umsetzung der EPBD muss daher in enger Partnerschaft mit der Industrie und mit maximaler Pragmatik erfolgen – nur so gelingt eine kosteneffiziente Transformation der Unternehmensstandorte und die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands.

    • Bereitgestellt von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 29.07.2026
    • Adressatenkreis:
      • 11.05.2026

      • 04.06.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...PRAXISTAUGLICHE GESTALTUNGDES GMODG & GEIG 12. JUNI 2026 AK-G-DEBMW..., ...Praxistaugliche Gestaltung des GModG& GEIG - 2 - KERNPOSITIONEN DER..., ...Praxistaugliche Gestaltung des GModG& GEIG - 3 - GEBÄUDENAHE ENERGIE..., ...Praxistaugliche Gestaltung des GModG& GEIG - 4 - GEBÄUDENAHE ENERGIE..., ...Praxistaugliche Gestaltung des GModG& GEIG - 5 - POSITIONEN DER BMW..., ...GEBÄUDEELEKTROMOBILITÄTSLADEINFRASTRUKTURGESETZ (GEIG) Die BMW Group befürwortet..., ...Ladeinfrastruktur, fordert beim GEIG jedoch flexiblere, bedarfsgerechte...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel des Regelungsvorhabens sollte ein technologieoffener, praxistauglicher und investitionssicherer Rahmen für die Wärmewende im Gebäudesektor sein. Die Wahlfreiheit bei Heiztechnologien sowie der Verzicht auf faktische Anschlusszwänge an Fernwärme sind sicherzustellen. Die Ausgestaltung der „Bio-Treppe“ muss an die tatsächliche Verfügbarkeit und Bezahlbarkeit klimafreundlicher Brennstoffe angepasst werden, um neue geopolitische Energieabhängigkeiten und zusätzliche Belastungen für Betriebe sowie Verbraucherinnen und Verbraucher zu vermeiden. Förderstrukturen sowie Übergangs- und Vertrauensschutzregelungen sind langfristig verlässlich und rechtssicher auszugestalten.

    • Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
      • 11.05.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur Gesetzes (GEIG) setzt die Vorgaben des..., ... 3 – Änderungen des § 5 GEIG Artikel 7 Nr. 3 des Referentenentwurfs ändert § 5 GEIG. Dabei wird vorgesehen,..., ...entsprechend der EPBD im GEIG verankert werden. Zu ..., ...8 – Änderungen des § 10 GEIG Artikel 7 Nr. 8 des Referentenentwurfs..., ...ändert den bestehenden § 10 GEIG zu bestehenden Nichtwohngebäuden..., ...bereits im aktuellen § 10 GEIG, die es nun dringend zu..., ...10 – Änderungen des § 15 GEIG Artikel 7 Nr. 10 des ..., ...Bußgeldvorschriften des § 15 GEIG. Während Stellplätze ..., ...gemeinsam in § 10 Abs. 1 GEIG geregelt waren, differenziert..., ...nunmehr zwischen § 10 Abs. 1 GEIG-E und § 10 Abs. 2 GEIG-E..., ... Der neue § 10 Abs. 2 GEIG-E wird in der Aufzählung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Verzahnung zwischen bestehendem GEIG, EPBD und den nun vorgesehenen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die EPBD-Richtlinie muss 2026 in nationales Recht umgesetzt werden und sieht vor, dass 20 % aller Stellplätze mit Ladeinfrastruktur ausgerüstet sein müssen. Sie soll das bislang geltende GEIG-Gesetz im Rahmen des Gebäudemodernisierungsgesetzes ergänzen bzw. ablösen. Das GEIG schreibt vor, dass in bestehenden „Nichtwohngebäuden“ – somit auch in Parkhäusern und Tiefgaragen – mit mehr als 20 Stellplätzen jeder zehnte SP einen Ladepunkt anbieten muss. Da die GEIG-Novelle im Rahmen des GeModG diese Regelung auch weiterhin vorsieht, möchte der Bundesverband Parken e.V. darauf hinwirken, dass in der GEIG-Novelle eine Kappungsgrenze ab möglichst 100 SP oder zumindest ab 500 SP eingefügt wird. Ein Überangebot an ungenutzten E-Ladepunkten in Parkobjekten soll so vermieden werden.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Parken e.V. am 29.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes GEIG übermitteln. Gleichzeitig...
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