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22 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"ErsatzbaustoffV"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (22)
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung der Ersatzbaustoffverordnung
Korrektur einzelner Fehler und redaktioneller Imperfektionen, so z.B. Anpassung von § 19 Abs. 8 und Anlage 2 EBV, damit eine Verwendung von Baustoffrecycling-Material auf kiesigem Untergrund nicht wie aktuell komplett ausgeschlossen wird. Weiterführende Überarbeitung der Ersatzbaustoffverordnung im Sinne der Praxistauglichkeit.
- Bereitgestellt von: Interessengemeinschaft der Aufbereiter und Verwerter von Müllverbrennungsschlacken (IGAM) am 15.12.2025
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Adressatenkreis:
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04.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) beteiligt und uns..., ...schnelle Novelle“ der ErsatzbaustoffV identifiziert, denen..., ... einer Novelle der ErsatzbaustoffV umzusetzen. Da es..., ...Weiterentwicklung der ErsatzbaustoffV als „dringend geboten..., ...für die Änderung der ErsatzbaustoffV vorlegen. Auch vor..., ..., eine Novelle der ErsatzbaustoffV erst in der zweiten..., ...schnellen Novelle der ErsatzbaustoffV gern zur Verfügung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung der Ersatzbaustoffverordnung
Korrektur einzelner Fehler und redaktioneller Imperfektionen, so z.B. Anpassung von § 19 Abs. 8 und Anlage 2 EBV, damit eine Verwendung von Baustoffrecycling-Material auf kiesigem Untergrund nicht wie aktuell komplett ausgeschlossen wird. Weiterführende Überarbeitung der Ersatzbaustoffverordnung im Sinne der Praxistauglichkeit.
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung Recycling-Baustoffe e.V. (BRB) am 15.12.2025
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Adressatenkreis:
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04.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) beteiligt und uns..., ...schnelle Novelle“ der ErsatzbaustoffV identifiziert, denen..., ... einer Novelle der ErsatzbaustoffV umzusetzen. Da es..., ...Weiterentwicklung der ErsatzbaustoffV als „dringend geboten..., ...für die Änderung der ErsatzbaustoffV vorlegen. Auch vor..., ..., eine Novelle der ErsatzbaustoffV erst in der zweiten..., ...schnellen Novelle der ErsatzbaustoffV gern zur Verfügung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nachhaltiges Ressourcenmanagement mit Sekundärbaustoffen
Im Sinne des nachhaltigen Ressourcenschutzes sind alle Möglichkeiten des Einsatzes von Sekundärbaustoffen auszuloten und zu nutzen. Hierfür ist eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Einsatz von mineralischen Sekundärbaustoffen unerlässlich. Dafür müssen folgende vier Kernpunkte dringend (gesetzlich) angepasst / umgesetzt werden: 1. Zeitnahe Novellierung der Ersatzbaustoffverordnung 2. Produktanerkennung für Sekundärbaustoffe 3. KrWG-gerechte Ausschreibungen 4. Einsatz von Sekundärbaustoffen in Zement und Beton.
- Bereitgestellt von: ITAD - Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. am 09.12.2025
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Adressatenkreis:
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05.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
..., eine Novelle der ErsatzbaustoffV erst in der zweiten..., ...schnelle Novelle“ der ErsatzbaustoffV identifiziert, denen..., ... einer Novelle der ErsatzbaustoffV umzusetzen. Da es..., ...Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) beteiligt und uns..., ...Weiterentwicklung der ErsatzbaustoffV als „dringend geboten..., ...für die Änderung der ErsatzbaustoffV vorlegen. Die unterzeichnenden..., ...schnellen Novelle der ErsatzbaustoffV gern zur Verfügung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung der Ersatzbaustoffverordnung
Korrektur einzelner Fehler und redaktioneller Imperfektionen, so z.B. Anpassung von § 19 Abs. 8 und Anlage 2 EBV, damit eine Verwendung von Baustoffrecycling-Material auf kiesigem Untergrund nicht wie aktuell komplett ausgeschlossen wird. Weiterführende Überarbeitung der Ersatzbaustoffverordnung im Sinne der Praxistauglichkeit.
- Bereitgestellt von: Interessengemeinschaft der Aufbereiter und Verwerter von Müllverbrennungsschlacken (IGAM) am 18.09.2025
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Adressatenkreis:
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13.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) in der Praxis zeigt..., ...werden, indem man die ErsatzbaustoffV an wenigen zentralen..., ...2025 eine Novelle der ErsatzbaustoffV, welche sich insbesondere..., ... Änderungen in der ErsatzbaustoffV für diese und weitere..., ...Anlage 3 finden Sie die ErsatzbaustoffV im Volltext inklusive..., ...Änderungsvorschläge der ErsatzbaustoffV in einem persönlichen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung der Ersatzbaustoffverordnung
Korrektur einzelner Fehler und redaktioneller Imperfektionen, so z.B. Anpassung von § 19 Abs. 8 und Anlage 2 EBV, damit eine Verwendung von Baustoffrecycling-Material auf kiesigem Untergrund nicht wie aktuell komplett ausgeschlossen wird. Weiterführende Überarbeitung der Ersatzbaustoffverordnung im Sinne der Praxistauglichkeit.
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung Recycling-Baustoffe e.V. (BRB) am 18.09.2025
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Adressatenkreis:
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13.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) in der Praxis zeigt..., ...werden, indem man die ErsatzbaustoffV an wenigen zentralen..., ...2025 eine Novelle der ErsatzbaustoffV, welche sich insbesondere..., ... Änderungen in der ErsatzbaustoffV für diese und weitere..., ...Anlage 3 finden Sie die ErsatzbaustoffV im Volltext inklusive..., ...Änderungsvorschläge der ErsatzbaustoffV in einem persönlichen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
Verwertung von natürlichem Gestein aus Modernisierungs- und Ausbauarbeiten an den Pumpspeicherstandorten der Schluchsee-Kaskade. Anthropogen unverändertes Ausbruchsmaterial aus Ausschachtungen und Tunnelbau soll wie Primärrohstoff aus regionalen Steinbrüchen eingesetzt werden, um Abfallaufkommen zu vermeiden, Deponiekapazitäten zu schonen und Transporte zu reduzieren. Dabei ist ein sachgerechter Umgang mit der natürlichen Hintergrundbelastung des im Südschwarzwald geogen verbreiteten Granitgesteins zu entwickeln. Hierfür ist mittel- bis langfristig eine Anpassung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie der Ersatzbaustoffverordnung erforderlich.
- Bereitgestellt von: Schluchseewerk AG am 23.09.2025
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Adressatenkreis:
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01.09.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Materialien, die die ErsatzbaustoffV nicht vollständig..., ...Ministeriums in der ErsatzbaustoffV durch eine individuelle..., ...- Baustoffen nach ErsatzbaustoffV. Alle Lösungswege..., ...Materialien, die die ErsatzbaustoffV nicht vollständig..., ...Ministeriums in der ErsatzbaustoffV durch eine individuelle..., ...- Baustoffen nach ErsatzbaustoffV. Sitz der Gesellschaft..., ...Materialien, die die ErsatzbaustoffV nicht vollständig..., ...Ministeriums in der ErsatzbaustoffV durch eine individuelle..., ...- Baustoffen nach ErsatzbaustoffV. Alle Lösungswege..., ...Materialien, die die ErsatzbaustoffV nicht vollständig..., ...Ministeriums in der ErsatzbaustoffV durch eine individuelle..., ...- Baustoffen nach ErsatzbaustoffV. Sitz der Gesellschaft...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nachhaltiges Ressourcenmanagement mit Sekundärbaustoffen
Der bvse e.V. setzt sich mit weiteren Verbänden dafür ein, dass die neue Bundesregierung das nachhaltige Ressourcenmanagement von Sekundärbaustoffen vorantreibt. Kernforderungen sind: 1. Zeitnahe Novellierung der ErsatzbaustoffV 2. Produktanerkennung für Sekundärbaustoffe 3. KrWG-gerechte Ausschreibungen 4. Einsatz von Sekundärbaustoffen in Zement und Boden
- Bereitgestellt von: bvse - Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. am 24.06.2025
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Adressatenkreis:
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10.06.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Zeitnahe Novellierung der ErsatzbaustoffV Produktanerkennung..., ...Zeitnahe Novellierung der ErsatzbaustoffV Die ErsatzbaustoffV...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Förderung des Einsatzes von Sekundärbaustoffen in Koalitionsvertrag verankern
Um die Kreislaufwirtschaft im Bauwesen zu stärken, natürliche Ressourcen zu schonen und das Klima zu schützen, fordern ITAD und sieben weitere Verbände in einem gemeinsamen Positionspapier, die Förderung des Einsatzes von Sekundärbaustoffen in den Koalitionsvertrag zu verankern. Das Positionspapier behandelt im Wesentlichen das Erfordernis einer zeitnahen, praxistauglichen Novellierung der Ersatzbaustoff-Verordnung, der Produktanerkennung für Sekundärbaustoffe, rechtssicherer Ausschreibungen ressourcenschonender Materialien im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie eines zukünftigen Einsatzes von Sekundärbaustoffen in Zement und Beton.
- Bereitgestellt von: ITAD - Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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21.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Zeitnahe Novellierung der ErsatzbaustoffV 2. Produktanerkennung..., ...Zeitnahe Novellierung der ErsatzbaustoffV Die ErsatzbaustoffV...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung Ersatzbaustoffverordnung
Der ausführliche Säulenversuch im Eignungsnachweis soll getrichen und durch den Säulenkurztest und/oder Schüttelversuch ersetzt werden. Materialwert für Sulfat soll entschärft werden, um die Praktibilität und damit die Akzeptanz der Verordnung zu steigern. Vor allem soll dadurch verhindert werden, dass recycelfähige Bau- und Abbruchabfälle in die Verfüllung/Deponierung verschoben und dadurch dem Stoffkreislauf unwiderbringlich entzogen werden.
- Bereitgestellt von: bvse - Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. am 30.09.2025
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Adressatenkreis:
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22.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Zeitnahe Novellierung der ErsatzbaustoffV Produktanerkennung..., ...Zeitnahe Novellierung der ErsatzbaustoffV Die ErsatzbaustoffV...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nachhaltiges Ressourcenmanagement mit Sekundärbaustoffen
Im Sinne des nachhaltigen Ressourcenschutzes sind alle Möglichkeiten des Einsatzes von Sekundärbaustoffen auszuloten und zu nutzen. Hierfür ist eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Einsatz von mineralischen Sekundärbaustoffen unerlässlich. Dafür müssen folgende vier Kernpunkte dringend (gesetzlich) angepasst / umgesetzt werden: 1. Zeitnahe Novellierung der Ersatzbaustoffverordnung 2. Produktanerkennung für Sekundärbaustoffe 3. KrWG-gerechte Ausschreibungen 4. Einsatz von Sekundärbaustoffen in Zement und Beton.
- Bereitgestellt von: ITAD - Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. am 15.06.2025
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Adressatenkreis:
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10.06.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Zeitnahe Novellierung der ErsatzbaustoffV 2. Produktanerkennung..., ...Zeitnahe Novellierung der ErsatzbaustoffV Die ErsatzbaustoffV...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Förderung des Einsatzes von Sekundärbaustoffen in Koalitionsvertrag verankern
Um die Kreislaufwirtschaft im Bauwesen zu stärken, natürliche Ressourcen zu schonen und das Klima zu schützen, fordern IGAM und sieben weitere Verbände in einem gemeinsamen Positionspapier, die Förderung des Einsatzes von Sekundärbaustoffen in den Koalitionsvertrag zu verankern. Das Positionspapier behandelt im Wesentlichen das Erfordernis einer zeitnahen, praxistauglichen Novellierung der Ersatzbaustoff-Verordnung, der Produktanerkennung für Sekundärbaustoffe, rechtssicherer Ausschreibungen ressourcenschonender Materialien im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie eines zukünftigen Einsatzes von Sekundärbaustoffen in Zement und Beton.
- Bereitgestellt von: Interessengemeinschaft der Aufbereiter und Verwerter von Müllverbrennungsschlacken (IGAM) am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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21.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Zeitnahe Novellierung der ErsatzbaustoffV 2. Produktanerkennung..., ...Zeitnahe Novellierung der ErsatzbaustoffV Die ErsatzbaustoffV...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung - Anpassung der LABO-Vollzugshilfe zu §§ 6-8 BBodSchV
Der BDE setzt sich für die Anpassung der Vollzugshilfe zu §§ 6 – 8 BBodSchV (Stand 10.08.2023) ein, welche im Zuge des Inkrafttretens der Mantelverordnung durch die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) erarbeitet wurde. Speziell geht es um die Streichung bzw. weiterführende Erläuterung der Beispiele für die Abgrenzung von bodenähnlichen Anwendungen zu Einbauweisen von technischen Bauwerken nach der Ersatzbaustoffverordnung.
- Bereitgestellt von: BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. am 26.06.2024
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Adressatenkreis:
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06.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bauwerken nach der ErsatzbaustoffV (S. 40 ff.) Sehr..., ...Bauwerken nach der ErsatzbaustoffV hingewiesen. So...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung - Anpassung der LABO-Vollzugshilfe zu §§ 6 - 8 BBodSchV
Die BRB setzt sich für die Anpassung der Vollzugshilfe zu §§ 6 – 8 BBodSchV (Stand 10.08.2023) ein, welche im Zuge des Inkrafttretens der Mantelverordnung durch die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) erarbeitet wurde. Speziell geht es um die Streichung bzw. weiterführende Erläuterung der Beispiele für die Abgrenzung von bodenähnlichen Anwendungen zu Einbauweisen von technischen Bauwerken nach der Ersatzbaustoffverordnung.
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung Recycling-Baustoffe e.V. (BRB) am 21.06.2024
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Adressatenkreis:
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06.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bauwerken nach der ErsatzbaustoffV (S. 40 ff.) Sehr..., ...Bauwerken nach der ErsatzbaustoffV hingewiesen. So...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Nationale Umsetzung der EU-Richtlinie über Industrieemissionen
Die EU-Richtlinie über Industrieemissionen wurde neu gefasst und muss nun in deutsches Recht umgesetzt werden. Die BRB spricht sich dafür aus, dass die Umsetzung in deutsches Recht möglichst 1:1 erfolgt und keine zusätzliche, unnötige Bürokratie aufgebaut wird.
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung Recycling-Baustoffe e.V. (BRB) am 24.02.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
17.01.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Abgleich mit der ErsatzbaustoffV - Begrifflichkeiten..., ...begrifflichen Gleichklang zur ErsatzbaustoffV und BBodSchV herzustellen..., ...Abbruchabfälle im Sinne der ErsatzbaustoffV und BBodSchV sowie...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nationale Umsetzung der EU-Richtlinie über Industrieemissionen
Die EU-Richtlinie über Industrieemissionen wurde neu gefasst und muss nun in deutsches Recht umgesetzt werden. Die IGAM spricht sich dafür aus, dass die Umsetzung in deutsches Recht möglichst 1:1 erfolgt und keine zusätzliche, unnötige Bürokratie aufgebaut wird.
- Bereitgestellt von: Interessengemeinschaft der Aufbereiter und Verwerter von Müllverbrennungsschlacken (IGAM) am 18.09.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
15.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Abgleich mit der ErsatzbaustoffV - Begrifflichkeiten..., ...begrifflichen Gleichklang zur ErsatzbaustoffV und BBodSchV herzustellen..., ...Abbruchabfälle im Sinne der ErsatzbaustoffV und BBodSchV sowie...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nationale Umsetzung der EU-Richtlinie über Industrieemissionen
Die EU-Richtlinie über Industrieemissionen wurde neu gefasst und muss nun in deutsches Recht umgesetzt werden. Die BRB spricht sich dafür aus, dass die Umsetzung in deutsches Recht möglichst 1:1 erfolgt und keine zusätzliche, unnötige Bürokratie aufgebaut wird.
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung Recycling-Baustoffe e.V. (BRB) am 18.09.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
15.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Abgleich mit der ErsatzbaustoffV - Begrifflichkeiten..., ...begrifflichen Gleichklang zur ErsatzbaustoffV und BBodSchV herzustellen..., ...Abbruchabfälle im Sinne der ErsatzbaustoffV und BBodSchV sowie...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung einer umfassenden Abfallende-Verordnung für mineralische Ersatzbaustoffe
Schaffung einer Abfallende-Verordnung, welche das Abfallende für alle in der EBV genannten MEB festlegt in Verbindung mit den entsprechenden Einbauweisen und nach Durchlaufen der Gütesicherung.
- Bereitgestellt von: Interessengemeinschaft der Aufbereiter und Verwerter von Müllverbrennungsschlacken (IGAM) am 21.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
31.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Die restriktiven Auslegungen zum Produktstatus von recycelten mineralischen Abfällen im Eckpunktepapier des BMUV zu einer Abfallende-Verordnung führen zu weniger Kreislaufwirtschaft und mehr Deponierung. Dies zeigt eine Prognos-Umfrage, die auch MIRO unterstützt hat. Um mehr RC-Material im Kreislauf zu halten müssen alle mineralischen Abfälle, die wirtschaftlich verwertbar sind, auch verwertet und eingesetzt werden. Dabei müssen Energie-, Wasser- und Transportaufwand für die Aufbereitung der Abfälle berücksichtigt werden. Nur so können Ressourcen geschont werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V. (BV MIRO) am 19.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
19.06.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung einer umfassende Abfallende-Verordnung für mineralische Ersatzbaustoffe
Schaffung einer Abfallende-Verordnung, welche das Abfallende für alle in der EBV genannten MEB festlegt in Verbindung mit den entsprechenden Einbauweisen und nach Durchlaufen der Gütesicherung.
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung Recycling-Baustoffe e.V. (BRB) am 21.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
31.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS)
Berücksichtigung von rechtsverbindlichen Ressourcenschutzpflichten im Rahmen der Nationalen Kreislaufwirtschaftstrategie. Diese sollen unter Angabe von Bezugs- und Erreichungsjahr festgeschrieben rwerden und Reduktionspfade beinhalten, hierfür ist ein rechtlicher Rahmen in Form eines Ressourcenschutzgesetzes vorzusehen. in besonderer Fokus muss auf den Gebäudesektor gelegt werden. Die Förderung nachhaltiger Baupodukte, die gleichberechtigte Berücksichtigung und Förderung von Sekundärbaustoffen sowie ein Fokus auf Sanierung und Umbau des Gebäudebestandes müssen zentrale Elemente der NKWS sein.
- Bereitgestellt von: natureplus e.V. - Internationaler Verein für zukunftsfähiges Bauen und Wohnen am 01.10.2024
-
Adressatenkreis:
-
30.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Der BDE spricht sich ausdrücklich für eine umfassende Regelung zum Abfallende von mineralischen Ersatzbaustoffen aus. Eine mögliche Abfallende-Verordnung, die nur einen Teil der Materialklassen der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) abdeckt, ist für die in der EBV vorgesehenen Verwendungen nicht sachgerecht und zweckmäßig und wird dem wichtigen Ziel einer nachhaltigen Kreislaufführung in der Bauwirtschaft nicht gerecht.
- Bereitgestellt von: BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. am 26.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUV) (20. WP): Eckpunktepapier zur Abfallende-Verordnung für bestimmte mineralische Ersatzbaustoffe (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
31.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS)
Berücksichtigung von rechtsverbindlichen Ressourcenschutzpflichten im Rahmen der Nationalen Kreislaufwirtschaftstrategie. Diese sollen unter Angabe von Bezugs- und Erreichungsjahr festgeschrieben rwerden und Reduktionspfade beinhalten, hierfür ist ein rechtlicher Rahmen in Form eines Ressourcenschutzgesetzes vorzusehen. in besonderer Fokus muss auf den Gebäudesektor gelegt werden. Die Förderung nachhaltiger Baupodukte, die gleichberechtigte Berücksichtigung und Förderung von Sekundärbaustoffen sowie ein Fokus auf Sanierung und Umbau des Gebäudebestandes müssen zentrale Elemente der NKWS sein.
- Bereitgestellt von: natureplus e.V. - Internationaler Verein für zukunftsfähiges Bauen und Wohnen am 10.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
05.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben: