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38 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"ErsatzbaustoffV"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (38)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) beteiligt und uns..., ...schnelle Novelle“ der ErsatzbaustoffV identifiziert, denen..., ... einer Novelle der ErsatzbaustoffV umzusetzen. Da es..., ...Weiterentwicklung der ErsatzbaustoffV als „dringend geboten..., ...für die Änderung der ErsatzbaustoffV vorlegen. Auch vor..., ..., eine Novelle der ErsatzbaustoffV erst in der zweiten..., ...schnellen Novelle der ErsatzbaustoffV gern zur Verfügung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) in der Praxis zeigt..., ...werden, indem man die ErsatzbaustoffV an wenigen zentralen..., ...2025 eine Novelle der ErsatzbaustoffV, welche sich insbesondere..., ... Änderungen in der ErsatzbaustoffV für diese und weitere..., ...Anlage 3 finden Sie die ErsatzbaustoffV im Volltext inklusive..., ...Änderungsvorschläge der ErsatzbaustoffV in einem persönlichen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) in der Praxis zeigt..., ...werden, indem man die ErsatzbaustoffV an wenigen zentralen..., ...2025 eine Novelle der ErsatzbaustoffV, welche sich insbesondere..., ... Änderungen in der ErsatzbaustoffV für diese und weitere..., ...Anlage 3 finden Sie die ErsatzbaustoffV im Volltext inklusive..., ...Änderungsvorschläge der ErsatzbaustoffV in einem persönlichen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) beteiligt und uns..., ...schnelle Novelle“ der ErsatzbaustoffV identifiziert, denen..., ... einer Novelle der ErsatzbaustoffV umzusetzen. Da es..., ...Weiterentwicklung der ErsatzbaustoffV als „dringend geboten..., ...für die Änderung der ErsatzbaustoffV vorlegen. Auch vor..., ..., eine Novelle der ErsatzbaustoffV erst in der zweiten..., ...schnellen Novelle der ErsatzbaustoffV gern zur Verfügung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) in der Fassung..., ...Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) Stellung nehmen ..., ...Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) greift zahlreiche..., ...ec.europa.eu/eusurvey/runner/ErsatzbaustoffV), dass von der Europäischen..., ...obwohl die §§ 9 und 10 ErsatzbaustoffV auf den Säulenkurztest..., ...unterstützen die Novelle der ErsatzbaustoffV grundsätzlich; sie...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ..., eine Novelle der ErsatzbaustoffV erst in der zweiten..., ...schnelle Novelle“ der ErsatzbaustoffV identifiziert, denen..., ... einer Novelle der ErsatzbaustoffV umzusetzen. Da es..., ...Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) beteiligt und uns..., ...Weiterentwicklung der ErsatzbaustoffV als „dringend geboten..., ...für die Änderung der ErsatzbaustoffV vorlegen. Die unterzeichnenden..., ...schnellen Novelle der ErsatzbaustoffV gern zur Verfügung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Verwertung von natürlichem Gestein aus Modernisierungs- und Ausbauarbeiten an den Pumpspeicherstandorten der Schluchsee-Kaskade. Anthropogen unverändertes Ausbruchsmaterial aus Ausschachtungen und Tunnelbau soll wie Primärrohstoff aus regionalen Steinbrüchen eingesetzt werden, um Abfallaufkommen zu vermeiden, Deponiekapazitäten zu schonen und Transporte zu reduzieren. Dabei ist ein sachgerechter Umgang mit der natürlichen Hintergrundbelastung des im Südschwarzwald geogen verbreiteten Granitgesteins zu entwickeln. Hierfür ist mittel- bis langfristig eine Anpassung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie der Ersatzbaustoffverordnung erforderlich.

    • Bereitgestellt von: Schluchseewerk AG am 23.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Materialien, die die ErsatzbaustoffV nicht vollständig..., ...Ministeriums in der ErsatzbaustoffV durch eine individuelle..., ...- Baustoffen nach ErsatzbaustoffV. Alle Lösungswege..., ...Materialien, die die ErsatzbaustoffV nicht vollständig..., ...Ministeriums in der ErsatzbaustoffV durch eine individuelle..., ...- Baustoffen nach ErsatzbaustoffV. Sitz der Gesellschaft..., ...Materialien, die die ErsatzbaustoffV nicht vollständig..., ...Ministeriums in der ErsatzbaustoffV durch eine individuelle..., ...- Baustoffen nach ErsatzbaustoffV. Alle Lösungswege..., ...Materialien, die die ErsatzbaustoffV nicht vollständig..., ...Ministeriums in der ErsatzbaustoffV durch eine individuelle..., ...- Baustoffen nach ErsatzbaustoffV. Sitz der Gesellschaft...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Zuge des europäischen Green Deal arbeitet die EU-Kommission an einheitlichen Kriterien zur Feststellung, wann mineralische Bau- und Abbruchabfälle bzw. daraus hergestellte Baustoffe nicht mehr als Abfall gelten. Das Joint Research Center der EU-KOM arbeitet aktuell einen konkreten Vorschlag aus. Der BMKE bringt sich in diesen Prozess ein, um eine möglichst unkomplizierte und mit den nationalen Rahmenbedingungen harmonisierte Umsetzung entsprechender EoW-Kriterien zu ermöglichen. Insbesondere soll sichergestellt werden, dass keine Doppeluntersuchungen ergänzend zu den Anforderungen der Güteüberwachung der ErsatzbaustoffV erforderlich werden und eine hohe Konformität mit den Vorgaben der ErsatzbaustoffV erreicht wird.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Mineralische Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Entsorgung e. V. (BMKE) am 05.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 27.04.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) abweichenden Eluatverfahrens..., ...den Grenzwerten der ErsatzbaustoffV vergleichbar. Die..., ...Güteüberwachung der ErsatzbaustoffV erforderlich werden..., ...mit den Vorgaben der ErsatzbaustoffV sichergestellt ist...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Zeitnahe Novellierung der ErsatzbaustoffV Produktanerkennung..., ...Zeitnahe Novellierung der ErsatzbaustoffV Die ErsatzbaustoffV...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Zeitnahe Novellierung der ErsatzbaustoffV 2. Produktanerkennung..., ...Zeitnahe Novellierung der ErsatzbaustoffV Die ErsatzbaustoffV...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Zeitnahe Novellierung der ErsatzbaustoffV 2. Produktanerkennung..., ...Zeitnahe Novellierung der ErsatzbaustoffV Die ErsatzbaustoffV...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Zuge des europäischen Green Deal arbeitet die EU-Kommission an einheitlichen Kriterien zur Feststellung, wann mineralische Bau- und Abbruchabfälle bzw. daraus hergestellte Baustoffe nicht mehr als Abfall gelten. Das Joint Research Center der EU-KOM arbeitet aktuell einen konkreten Vorschlag aus. Der BMKE bringt sich in diesen Prozess ein, um eine möglichst unkomplizierte und mit den nationalen Rahmenbedingungen harmonisierte Umsetzung entsprechender EoW-Kriterien zu ermöglichen. Insbesondere soll sichergestellt werden, dass keine Doppeluntersuchungen ergänzend zu den Anforderungen der Güteüberwachung der ErsatzbaustoffV erforderlich werden und eine hohe Konformität mit den Vorgaben der ErsatzbaustoffV erreicht wird.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Mineralische Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Entsorgung e. V. (BMKE) am 01.09.2026
    • Adressatenkreis:
      • 14.08.2026

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nationalen Regelwerken (ErsatzbaustoffV / MVV TB) nicht harmonisiert..., ...nationalen Regelungen (ErsatzbaustoffV, MVV TB) für die ..., ... und im Rahmen der ErsatzbaustoffV auch nicht geprüft...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der ausführliche Säulenversuch im Eignungsnachweis soll getrichen und durch den Säulenkurztest und/oder Schüttelversuch ersetzt werden. Materialwert für Sulfat soll entschärft werden, um die Praktibilität und damit die Akzeptanz der Verordnung zu steigern. Vor allem soll dadurch verhindert werden, dass recycelfähige Bau- und Abbruchabfälle in die Verfüllung/Deponierung verschoben und dadurch dem Stoffkreislauf unwiderbringlich entzogen werden.

    • Bereitgestellt von: bvse - Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. am 30.09.2025
    • Adressatenkreis:
      • 22.07.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Zeitnahe Novellierung der ErsatzbaustoffV Produktanerkennung..., ...Zeitnahe Novellierung der ErsatzbaustoffV Die ErsatzbaustoffV...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Zeitnahe Novellierung der ErsatzbaustoffV 2. Produktanerkennung..., ...Zeitnahe Novellierung der ErsatzbaustoffV Die ErsatzbaustoffV...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Bauwerken nach der ErsatzbaustoffV (S. 40 ff.) Sehr..., ...Bauwerken nach der ErsatzbaustoffV hingewiesen. So...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Bauwerken nach der ErsatzbaustoffV (S. 40 ff.) Sehr..., ...Bauwerken nach der ErsatzbaustoffV hingewiesen. So...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Abgleich mit der ErsatzbaustoffV - Begrifflichkeiten..., ...begrifflichen Gleichklang zur ErsatzbaustoffV und BBodSchV herzustellen..., ...Abbruchabfälle im Sinne der ErsatzbaustoffV und BBodSchV sowie...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Abgleich mit der ErsatzbaustoffV - Begrifflichkeiten..., ...begrifflichen Gleichklang zur ErsatzbaustoffV und BBodSchV herzustellen..., ...Abbruchabfälle im Sinne der ErsatzbaustoffV und BBodSchV sowie...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Abgleich mit der ErsatzbaustoffV - Begrifflichkeiten..., ...begrifflichen Gleichklang zur ErsatzbaustoffV und BBodSchV herzustellen..., ...Abbruchabfälle im Sinne der ErsatzbaustoffV und BBodSchV sowie...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) ist ein zentraler...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Bundeskabinett hat das neue Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Es dient dazu, die Weichen für einen klimaneutralen Gebäudebestand zu stellen, der bis 2045 erreicht werden soll. Neubauten und bestehende Gebäude sollen effizienter und klimafreundlicher gebaut und betrieben werden.

    • Bereitgestellt von: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. am 02.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6278 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
      • 13.01.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Rechtliche_Grundlagen/ErsatzbaustoffV/251029- LAGA-Vollzugshilfe-FAQ-Ersatzbaustoffverordnung-Version...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...die LAGA in dem FAQ ErsatzbaustoffV – Version 3 vom 15.09.2025..., ...Bauwerke im Sinne der ErsatzbaustoffV in Anlage 2 mit den...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...die LAGA in dem FAQ ErsatzbaustoffV – Version 3 vom 15.09.2025..., ...Bauwerke im Sinne der ErsatzbaustoffV in Anlage 2 mit den...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Einsparvorschläge zur Finanzierung und Bezahlbarkeit der vor dem Hintergrund der Energiewende notwendigen Transformation des Stromsystems. Hierzu zählen Maßnahmen im direkten Zusammenhang mit dem Netzausbau, aber auch der Netzbetrieb, Systemfragen und Fragen im Bereich des Sektorenkopplung. Ziel ist die Bezahlbarkeit und Machbarkeit der Energiewende sicherzustellen.

    • Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 02.10.2026
    • Adressatenkreis:
      • 06.08.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...die LAGA in dem FAQ ErsatzbaustoffV – Version 3 vom 15.09.2025..., ...Bauwerke im Sinne der ErsatzbaustoffV in Anlage 2 mit den...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Unterbreitung von Einsparvorschlägen zur Finanzierung und Bezahlbarkeit der vor dem Hintergrund der Energiewende notwendigen Transformation des Stromsystems. Hierzu zählen Maßnahmen im direkten Zusammenhang mit dem Netzausbau, aber auch der Netzbetrieb, Systemfragen und Fragen im Bereich des Sektorenkopplung. Ziel ist die Sicherstellung der Bezahlbarkeit und Machbarkeit der Energiewende. Dies schließt Maßnahmen zum Bürokratieabbau in den genannten Bereichen mit ein.

    • Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 28.09.2026
    • Adressatenkreis:
      • 06.08.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...die LAGA in dem FAQ ErsatzbaustoffV – Version 3 vom 15.09.2025..., ...Bauwerke im Sinne der ErsatzbaustoffV in Anlage 2 mit den...
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