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6 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"21/6588"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (6)
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir schlagen vor, den Begriff der „Atypik“ im Bauordnungsrecht zu spezifizieren und in der Baunutzungsverordnung zu verankern. So kann sichergestellt werden, dass Behörde und Gerichte bundesweit gleich mit gleichgelagerten Fällen umgehen. Damit kann dem Problem begegnet werden, dass historisch in Stadtzentren gewachsene Betriebe der Ernährungswirtschaft bei Überschreiten der sog. 300-Tonnen-Regel in eine nachträgliche Genehmigungspflicht rutschen, die nicht zu rechtfertigen ist und eine Verlagerung oder Stillegung der Betreibe zur Folge haben kann.
- Bereitgestellt von: Verband der Getreide-, Mühlen- und Stärkewirtschaft VGMS e.V. am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6588
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
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BT-Drs. 21/6588
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.05.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
Das vorgesehene neue Erwerbsrecht für Einbringungsvorgänge in Gesellschaften (§ 28a BauGB-E) verfolgt zwar ein nachvollziehbares Ziel, nämlich die Verhinderung von Umgehungen kommunaler Vorkaufsrechte durch Share Deals. In der Umsetzung droht die Regelung jedoch zu einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand für Gemeinden, Notariate und Grundbuchämter zu führen und Grundstücks- sowie Gesellschaftstransaktionen spürbar zu verlangsamen. Erhebliche bürokratische praktische Belastungen sind auch durch das geplante Vorkaufsrecht für Wohnungseigentumseinheiten sogenannter Schrottimmobilien (§ 24 Abs. 2 Satz 2 BauGB-E) zu erwarten.Der Deutsche Notarverein schlägt daher alternative Regelungsansätze vor, mit denen die gesetzgeberischen Ziele zielgenauer und praxistauglicher erreicht werden können.
- Bereitgestellt von: Deutscher Notarverein am 07.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6588
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
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BT-Drs. 21/6588
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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29.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel des Gesetzes ist es, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und zu digitalisieren, um Infrastruktur- und Energieprojekte schneller umzusetzen. Gleichzeitig sollen Raum- und Bauplanung stärker auf Klimaschutz, Versorgungssicherheit und resiliente Energiestrukturen ausgerichtet werden.
- Bereitgestellt von: Statkraft Markets GmbH am 05.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6588
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
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BT-Drs. 21/6588
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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23.06.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts: der Verband setzt sich für Erleichterungen, Vereinfachungen und Beschleunigung ein. Zu grundsätzlichen Zielen und Einordnung in Aufgaben eines modernen Städtebaus – sollten Erleichterungen bei der Auflösung von Zielkonflikten zwischen Wohnraumschaffung und Klimawandelanpassungen gehören. Darüber hinaus sollte Klarheit, Vereinfachungen, Beschleunigungen und Recht sicherheit im Fokus sein sowie der Vorrang der Kooperation und zielgenaueren Gemeinwohlbindung.
- Bereitgestellt von: DIE STADTENTWICKLER.BUNDESVERBAND e.V. am 04.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6588
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
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BT-Drs. 21/6588
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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29.04.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
Das Raumordnungsgesetz (ROG) ist für die Gewinnung von Kali und Salz zentral, da diese Rohstoffe standortgebunden sind und nur dort gewonnen werden können, wo entsprechende Lagerstätten vorhanden sind. Deshalb ist vorausschauende Raumordnung und Flächensicherung unverzichtbar, um den langfristigen Zugang zu heimischen Rohstoffen zu sichern. Die Änderung des ROG soll standortgebundene Rohstofflagerstätten sowie die für Gewinnung und Aufbereitung benötigten Flächen vor Überplanungen schützen. Aufgrund der besonderen Standortgebundenheit sollte die Rohstoffgewinnung daher in den Grundsätzen der Raumordnung als überragendes öffentliches Interesse eigenständig berücksichtigt werden – über allgemeine Schutz- und Abwägungsklauseln hinaus.
- Bereitgestellt von: VKS - Verband der Kali- und Salzindustrie e.V. am 01.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6588
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
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BT-Drs. 21/6588
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Baurecht soll Energietransformation erleichtern
Das Baugesetzbuch ist für kommunale Infrastruktur-Netzbetreiber (Strom, Wärme, Gas, Wasser, Abwasser Telekommunikation) von zentraler Bedeutung, da es als Kern des öffentlichen Baurechts den Rahmen für die Planung, Genehmigung und Durchführung von Infrastrukturprojekten vorgibt. Der VKU begrüßt grundsätzlich die geplanten Verfahrensbeschleunigungen und - vereinfachungen im Baurecht. Die Rechte der Träger öffentlicher Belange im Verfahren müssen dabei weiter gewährleistet sein. Mögliche Zielkonflikte zwischen „Bauturbo“ und Klimaanpassung dürfen nicht zu Lasten von Entwässerungsmaßnahmen gehen. Die Träger öffentlicher wasserwirtschaftlicher Belange sind mit Blick auf eine wassersensiblere Stadtentwicklung frühzeitig und verbindlicher in die städtebaulichen Planungen einzubinden.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 28.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6588
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
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BT-Drs. 21/6588
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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29.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: