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5 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"PsychPbG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (5)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Prozessbegleitung im Strafverfahren (PsychPbG) – einschließlich der..., ...Vergütungsregelungen in PsychPbG Die Frage einer auskömmlichen..., ...– insbesondere in § 6 PsychPbG-E – vorgesehene Erhöhung..., ...vorgesehen (§ 6 Nr. 1 PsychPbG-E); in dem gerichtlichen..., ...€ erfolgen (§ 6 Nr. 2 PsychPbG-E). Während ursprünglich..., ...erstinstanzlichen Verfahrens (§ 6 Nr. PsychPbG), sieht nun Nr. 3 PsychPbG-E..., ...erhält nach § 6 Nr. 4 PsychPbG-E die PSPB eine Vergütung..., ...Blick auf § 2 Abs. 2 S. 1 PsychPbG – im Idealfall von Neutralität...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sexualisierte Gewalt beschränkt sich nicht auf körperliche Übergriffe, sondern hat vielfältige Erscheinungsformen, die von sexueller Belästigung bis hin zu besonders schwerwiegenden Übergriffen wie einer Vergewaltigung reichen. Was sexualisierte Gewalt von anderen Gewaltformen unterscheidet, ist, dass ihre Ausübung die Grenze zur Intimsphäre Betroffener überschreitet, indem deren Selbstbestimmungsrechte über Sexualität verletzt werden. Trotz der Schwere, die solche Taten haben können, werden die Folgen für die Opfer häufig verharmlost. Um sexualisierte Gewalt zu bekämpfen, ist ein stärkeres gesamtgesellschaftliches Bewusstsein über die Formen, die Auswirkungen und die Schwere von sexualisierter Gewalt erforderlich. Es sind außerdem entsprechende Veränderungen des Strafrechts notwendig.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 11.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Prozessbegleitung im Strafverfahren (PsychPbG). [158] Vgl. BR-Drs...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Beiordnung minderjähriger Verletzter von Amts wegen bzw. Übertragung des Antragsrecht auf die Staatsanwaltschaft eventuelle Entbehrlichkeit bzw. Konkretisierung der besonderen Schutzbedürftigkeit in § 406g Absatz 3 StPO bei erwachsenen Verletzten (zumindest bei bestimmten Deliktsgruppen) Beiordnung bei häuslicher Gewalt insbesondere in gravierenden Fällen Benachrichtigung der psychosozialen Prozessbegleitung vom Termin Vergütung: insb. Regelung zur dritten Stufe (§ 6 Satz 1 Nummer 3 PsychPbG) sowie Ermöglichung rückwirkender Beiordnung; Erhöhung der Pauschalen

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Psychosoziale Prozessbegleitung e.V. am 17.01.2026
    • Adressatenkreis:
      • 15.01.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Interpersonale Gewalt in Form von psychischer, physischer und sexualisierter Gewalt und Missbrauch sind ein weitverbreitetes menschenrechtliches Risiko im Sport. Darum setzt Athleten Deutschland sich für die Schaffung eines unabhängigen Zentrums für Safe Sport ein. Es soll Kompetenzen in den Bereichen Prävention, Intervention und Aufarbeitung innehaben und einen Beitrag zur Bekämpfung von interpersonaler Gewalt im Sport leisten. Es soll sowohl für den Leistungs- und Spitzensport als auch für den Breitensport umfassende Maßnahmen zur Prävention, Intervention und Aufarbeitung von Missbrauch und Gewalt implementieren.

    • Bereitgestellt von: Athleten Deutschland e.V. am 02.08.2024
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Person ab (vgl. § 2 Abs. 1 PsychPbG). Kennzeichnend ist daher..., ...führen (vgl. § 2 Abs. 2 PsychPbG). 415 Das ZfSS sollte..., ...Mindestanforderungen aus §§ 3, 4 PsychPbG erfüllen. 416 Hat ...
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