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21 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"Verordnung zur geldwäscherechtlichen Identifizierung durch Videoidentifizierung"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (21)
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der Verordnung zur geldwäscherechtlichen Identifizierung durch Videoidentifizierung
VideoID ist die bevorzugte Methode der Kunden für Remote-Client-Onboarding im deutschen Markt. Die Verbreitung von VideoID-Kunden-Onboarding hat den Zugang zu Finanzprodukten erleichtert, ohne dass dies zu einem Anstieg des Betrugs im Vergleich zu anderen Identifizierungsmethoden geführt hat. Mit dem Verordnungsentwurf GwVideoIDV-E sollen Anforderungen umgesetzt werden, die für Deutschland einzigartig und in der übrigen EU beispiellos sind. Nach Prüfung des Verordnungsentwurfs befürchten wir, dass seine Einführung EU-Gesetzgebung vorgreifen und unbeabsichtigt zu einem de facto Verbot von VideoID führen würde. Bis zur allgemeinen Implementierung von eIDAS auf europäischer Ebene sollte in Deutschland das VideoIdent-Verfahren in der jetzigen Form weitergeführt werden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Bank AG am 28.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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04.06.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verordnung zur geldwäscherechtlichen Identifizierung durch Videoidentifizierung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Referentenentwurf schreibt einen deutschen Alleingang der BaFin fort, der bei grenzüberschreitend tätigen deutschen Verpflichteten bereits verschiedene digitale Geschäftsmodelle verhindert hat. Ziel der lobbyistischen Maßnahme ist es, grenzüberschreitende Identifizierungen im Binnenmarkt auch für Kunden in Deutschland zu ermöglichen. Deshalb sollte der deutsche Verordnungsgeber bereits jetzt - vor einer unmittelbaren Anwendbarkeit europäischer Regelungen zur Durchführung von geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten (§ 21 Abs. 2 S. 1 GwVideoIdentV-E) - die Anforderungen an die in anderen Mitgliedsstaaten schon etablierten und bewährten Standards anpassen.
- Bereitgestellt von: Digital Lending Association e.V. am 03.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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03.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verordnung zur geldwäscherechtlichen Identifizierung durch Videoidentifizierung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Rechtsverordnung zur geldwäscherechtlichen Identifizierung
Wir setzen uns im Rahmen der GwVideoIdentV dafür ein, dass automatisierte Identifizierungsverfahren gleichbehandelt werden und den Nutzern flächendeckend zur Verfügung stehen.
- Bereitgestellt von: Nect GmbH am 26.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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16.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verordnung zur geldwäscherechtlichen Identifizierung durch Videoidentifizierung..., ...Verordnung zur geldwäscherechtlichen Identifizierung durch Videoidentifizierung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zwar gehören Rechtsdienstleister nicht zu den Verpflichteten nach § 2 Geldwäschegesetz (GwG), wenn ihre Tätigkeit sich in der Erbringung von Inkassodienstleistungen im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 1 des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) erschöpft. Eine Verpflichtung zahlreicher Mitglieder des Vereins folgt bei Kataloggeschäften allerdings aus § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 10, 11 GwG.
- Bereitgestellt von: Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. (BFIF e.V.) am 20.08.2024
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Adressatenkreis:
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15.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verordnung zur geldwäscherechtlichen Identifizierung durch Videoidentifizierung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Rechtsverordnung zur geldwäscherechtlichen Identifizierung
Als Bitkom setzen wir uns im Rahmen der GwVideoIdentV für eine Gleichbehandlung der Identifizierungsverfahren ein. Alle Verfahren müssen individuell nach ihren Gefahrenpotenzialen bewertet und entsprechende Gegenmaßnahmen vorgesehen werden.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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16.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verordnung zur geldwäscherechtlichen Identifizierung durch Videoidentifizierung..., ...Verordnung zur geldwäscherechtlichen Identifizierung durch Videoidentifizierung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verordnung zur geldwäscherechtlichen Identifizierung durch Videoidentifizierung (GwVideoIdentV)
IDnow begrüßt das Ziel des Referentenentwurfs, erwartet jedoch eine inhaltliche Überarbeitung, insbesondere in Hinblick auf §§ 10 und 11. Letztere Artikel schränken die für die Fernidentifizierung zulässigen Ausweisdokumente drastisch ein, sodass eine signifikante Anzahl an (EU)-Ausweisdokumenten nicht zur Prüfung zugelassen wäre und so auch der gesamte deutsche Bankensektor erheblich geschwächt wird. Wir fordern daher, die Anforderungen an geeignete Ausweisdokumente aus dem bestehenden BaFin-Rundschreiben 3/2017 beizubehalten. Ferner plädieren wir für eine Klärung des teilautomatisierten (§ 16) und vollautomatisierten (§ 17) Identifikationsprozesses, da die derzeitige Formulierung zu viele Fragzeichen innerhalb der Branche offenlässt.
- Bereitgestellt von: IDnow am 05.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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16.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verordnung zur geldwäscherechtlichen Identifizierung durch Videoidentifizierung..., ...Verordnung zur geldwäscherechtlichen Identifizierung durch Videoidentifizierung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zum Bürokratieabbau
Konstruktiver Austausch und Vorschläge zum Bürokratieabbau in für Leasing-Unternehmen relevanten Bereichen anlässlich von FinmadiG/DORA; ZuFinG II; EU-Geldwäsche-VO; Europäische Vorhaben zur Finanzregulierung; Erfüllungsaufwand von Regelungsvorhaben
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 01.11.2024
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Adressatenkreis:
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16.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verordnung zur geldwäscherechtlichen Identifizierung durch Videoidentifizierung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anlegerschutzverbesserungsgesetz - Streichung von §1 Abs. 2 Nr. 4 VermAnlG für Privatanleger
Wir regen an, die Streichung von §1 Abs. 2 Nr. 4 VermAnlG, soweit es Privatanleger betrifft, zu prüfen. Für viele Geschäftsmodelle unter den Plattformen etwa, die mit dem Nachrangdarlehen ihr Geld ver-dienen, steht mit der ECSP-VO eine anspruchsvolle, europäisch regulierte Alternative im Weißen Kapitalmarkt zur Verfügung. Insoweit könnte die Bundesregierung vielleicht auch einmal überprüfen, warum es aktuell noch im-mer eine so geringe Zahl an ECSP-VO-regulierten Fintech Lendern mit einer Zulassung in Deutsch-land gibt, bzw. warum es noch immer eine so hohe Zahl von Graumarkt-Plattformen gibt, die mit dem Nachrangdarlehen operieren, und ob es hier einen Zusammenhang gibt?
- Bereitgestellt von: Digital Lending Association e.V. am 31.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Anlegerschutzes bei Vermögensanlagen (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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30.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verordnung zur geldwäscherechtlichen Identifizierung durch Videoidentifizierung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen im Bereich Know Your Customer (KYC), eID und VideoIndentverfahren
Die in der Verordnung zur geldwäscherechtlichen Identifizierung durch Videoidentifizierung von 2024 angedachten Überlegungen sollen wieder aufgegriffen werden.
- Bereitgestellt von: APCO Worldwide GmbH am 19.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Verordnung zur geldwäscherechtlichen Identifizierung durch Videoidentifizierung
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Adressatenkreis:
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18.12.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Geldwäschevideoidentifizierungsverordnung
Die durch das BaFin-Rundschreiben 3/2017 (GW) gesetzten und bewährten Sicherheitsstandards dürfen nicht -bewusst oder unbewusst- dergestalt verschärft werden, dass die Nutzbarkeit des Videoidentifizierungsverfahrens praktisch unmöglich gemacht wird. Die Nutzung darf nicht von der gleichzeitigen Bereitstellung eines Verfahrens zur Überprüfung eines elektronischen Identitätsnachweises abhängig gemacht werden. Die Nutzung des Videoidentifizierungsverfahrens muss zudem dauerhaft sichergestellt werden. Es muss klargestellt werden, dass auch die Zugänglichmachung der Identifizierungsdaten aus einer verordnungskonform durchgeführten Videolegitimation durch einen anderen Verpflichteten möglich und zulässig ist.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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16.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: