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163 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"StromStG"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (163)
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Zu Regelungsvorhaben:
Abänderung des Stromsteuergesetzes (StromStG)
Energie- und Strompreise sind im Verkehrssektor ein entscheidender Preisfaktor mit unmittelbarer Auswirkung auf die Wahl des Verkehrsträgers. Verlagerung auf die Schiene wird unter anderem dann angereizt, wenn sich das Preisverhältnis von weniger klimaschädlichen Antriebsenergien wie Traktionsstrom im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen verbessert. Das StromStG sollte eine Absenkung des Stromsteuersatzes für Schienenbahnen auf das europäische Mindestmaß von 0,50 Euro/MWh enthalten. Der zusätzliche Abbau klimaschädlicher Subventionen und Begünstigungen im Verkehrssektor (z. B. Dieselsteuerprivileg) würde den Verlagerungseffekt zusätzlich verstärken und könnte die Kosten einer Stromsteuersenkung für Schienenbahnen auf das europäische Minimum, ca. 131 Millionen Euro im Jahr, gegenfinanzieren.
- Bereitgestellt von: Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. am 26.09.2025
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Adressatenkreis:
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12.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Stromsteuergesetzes (StromStG) Stellung nehmen zu kˆnnen..., ..., die bisher von ß 9b StromStG profitiert haben. Schienenbahnen..., ...Stromsteuersatz in ß 9 Abs. 2 StromStG geregelt ist, werden ..., ...Die ‹berarbeitung des StromStG sollte dazu genutzt ..., ...schlagen wir vor ß 9 Abs. 2 StromStG wie folgt anzupassen:...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen im Strom- und Energiesteuerrecht darf Biomasse nicht benachteiligen
Am 15.12.2023 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) darüber informiert, dass aufgrund einer Änderung im europäischen Beihilferecht bestimmte Steuerbefreiungen für Strom aus erneuerbaren Energieträgern nach §9 Absatz 1 Nummer 1 und 3 des Stromsteuergesetzes (StromStG) ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr gewährt werden. Die Definition von Strom aus erneuerbaren Energieträgern muss Biomasse weiterhin einschließen.
- Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
25.04.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Stromsteuergesetzes (StromStG)........................, ... Energieträgern (§ 2 StromStG)........................, ...hocheffizienten Anlagen (§ 2 Nr. 10 StromStG........8 2 Zu Artikel..., ...KWK-Anlagen nach § 2 Nr. 10 StromStG ergibt sich, dass Bioenergieanlagen..., ... Stromsteuergesetzes (StromStG) ab dem 1. Januar 2024..., ...KWK-Anlagen nach § 2 Nr. 10 StromStG, dass Bioenergieanlagen..., ... Stromsteuergesetzes (StromStG) 1.1 Nummer 1 a: Definition..., ... Energieträgern (§ 2 StromStG) Hintergrund und Änderung..., ...warum Biomasse nach dem StromStG nicht zu den erneuerbaren..., ... Die Änderung in § 2 StromStG ist deswegen relevant..., ...9 (1) Nr. 1 und Nr. 3 StromStG nicht mehr nutzen und..., ...entlasten diesen nach § 9 b StromStG. Gerade im Bereich der..., ...genügen. Vorschlag § 2 StromStG Nummer 7 (Änderung): ..., ... (EU) 2023/2413) das StromStG nicht zusätzlich zur ..., ... Anlagen (§ 2 Nr. 10 StromStG Ziel des Gesetzgebers..., ...Neufassung von § 2 Nr. 10 StromStG ist die Vereinfachung..., ...insbesondere § 9 (1) Nr. 3 StromStG. Problematisch bei der..., ...gilt. Vorschlag § 2 StromStG Nummer 10 (Änderung):...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen im Strom- und Energiesteuerrecht darf Biomasse nicht benachteiligen
Am 15.12.2023 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) darüber informiert, dass aufgrund einer Änderung im europäischen Beihilferecht bestimmte Steuerbefreiungen für Strom aus erneuerbaren Energieträgern nach §9 Absatz 1 Nummer 1 und 3 des Stromsteuergesetzes (StromStG) ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr gewährt werden. Die Definition von Strom aus erneuerbaren Energieträgern muss Biomasse weiterhin einschließen.
- Bereitgestellt von: Fachverband Biogas e.V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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25.04.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Stromsteuergesetzes (StromStG)........................, ...Energieträgern (§ 2 StromStG)........................, ...hocheffizienten Anlagen (§ 2 Nr. 10 StromStG........8 2 Zu Artikel..., ...KWK-Anlagen nach § 2 Nr. 10 StromStG ergibt sich, dass Bioenergieanlagen..., ... Stromsteuergesetzes (StromStG) ab dem 1. Januar 2024..., ...KWK-Anlagen nach § 2 Nr. 10 StromStG, dass Bioenergieanlagen..., ... Stromsteuergesetzes (StromStG) 1.1 Nummer 1 a: Definition..., ... Energieträgern (§ 2 StromStG) Hintergrund und Änderung..., ...warum Biomasse nach dem StromStG nicht zu den erneuerbaren..., ... Die Änderung in § 2 StromStG ist deswegen relevant..., ...9 (1) Nr. 1 und Nr. 3 StromStG nicht mehr nutzen und..., ...entlasten diesen nach § 9 b StromStG. Gerade im Bereich der..., ...genügen. Vorschlag § 2 StromStG Nummer 7 (Änderung): ..., ...(EU) 2023/2413) das StromStG nicht zusätzlich zur ..., ...Anlagen (§ 2 Nr. 10 StromStG Ziel des Gesetzgebers..., ...Neufassung von § 2 Nr. 10 StromStG ist die Vereinfachung..., ...insbesondere § 9 (1) Nr. 3 StromStG. Problematisch bei der..., ...gilt. Vorschlag § 2 StromStG Nummer 10 (Änderung):...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen im Strom- und Energiesteuerrecht darf Biomasse nicht benachteiligen
Am 15.12.2023 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) darüber informiert, dass aufgrund einer Änderung im europäischen Beihilferecht bestimmte Steuerbefreiungen für Strom aus erneuerbaren Energieträgern nach §9 Absatz 1 Nummer 1 und 3 des Stromsteuergesetzes (StromStG) ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr gewährt werden. Die Definition von Strom aus erneuerbaren Energieträgern muss Biomasse weiterhin einschließen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 19.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
25.04.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Stromsteuergesetzes (StromStG) ......................., ...erneuerbaren Energieträgern (§ 2 StromStG) ......................., ...hocheffizienten Anlagen (§ 2 Nr. 10 StromStG ........ 8 2 Zu Artikel..., ...KWK-Anlagen nach § 2 Nr. 10 StromStG ergibt sich, dass Bioenergieanlagen..., ... Stromsteuergesetzes (StromStG) ab dem 1. Ja-nuar 2024..., ...KWK-Anlagen nach § 2 Nr. 10 StromStG, dass Bioenergieanlagen..., ... Stromsteuergesetzes (StromStG) 1.1 Nummer 1 a: Definition..., ...erneuerbaren Energieträgern (§ 2 StromStG) Hintergrund und Änderung..., ...warum Biomasse nach dem StromStG nicht zu den erneuerbaren..., ... Die Änderung in § 2 StromStG ist deswegen relevant..., ...9 (1) Nr. 1 und Nr. 3 StromStG nicht mehr nutzen und..., ...entlasten diesen nach § 9 b StromStG. Gerade im Bereich der..., ...genügen. Vorschlag § 2 StromStG Nummer 7 (Änderung): ..., ...– (EU) 2023/2413) das StromStG nicht zusätzlich zur ..., ...hocheffizienten Anlagen (§ 2 Nr. 10 StromStG Ziel des Gesetzgebers..., ...Neufassung von § 2 Nr. 10 StromStG ist die Vereinfachung..., ...insbesondere § 9 (1) Nr. 3 StromStG. Problematisch bei der..., ...gilt. Vorschlag § 2 StromStG Nummer 10 (Änderung):...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Biomasse im Stromsteuerrecht anerkennen und steuerlich fair gegenüber fossilen Energien behandeln
Die Bioenergieverbände kritisieren den geplanten Ausschluss von Biomasse aus dem Stromsteuerrecht, da Biomasse nach EU- und deutschem Recht ein erneuerbarer Energieträger ist. Bestehende Nachhaltigkeitsnachweise könnten ohne Mehraufwand anerkannt werden. Die Verstetigung der Entlastung nach § 9b StromStG wird begrüßt, ersetzt aber nicht die vollständige Steuerbefreiung, da sie für Betreiber mit erheblichem Aufwand verbunden ist und besonders kleinere Unternehmen belastet. Zudem fordern die Verbände die Wiedereinführung steuerlicher Begünstigungen für Biogas, Biomethan und Biokraftstoffe, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Anerkannte Hocheffizienznachweise älterer Anlagen sollen gültig bleiben. Die geplante Aufhebung der Anlagenverklammerung wird unterstützt.
- Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
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Adressatenkreis:
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13.08.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ... Energieträgern (§ 2 StromStG) ......................., ...Forstwirtschaft (§ 9b StromStG) ......................., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ... Entlastung nach § 9b StromStG ist mit erheblichem administrativem..., ...gemäß § 9 Abs. 1 und 3 StromStG. Vielmehr ist sie mit..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Neufassung des § 2 Nr. 7 StromStG getroffene Aussage, dass..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...soll nach § 5 Absatz 4 StromStG Strom aus Stromspeichern..., ...Vorschlag § 2 Nummer 7 StromStG (Änderung): Strom aus..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Forstwirtschaft (§ 9b StromStG) Die Bioenergieverbände..., ...Steuerentlastung gemäß § 9b StromStG auf den unionsrechtlichen..., ... Entlastung nach § 9b StromStG nicht um eine gleichwertige..., ...gemäß § 9 Abs. 1 und 3 StromStG. Vielmehr ist sie – trotz..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Biomasse im Stromsteuerrecht anerkennen und steuerlich fair gegenüber fossilen Energien behandeln
Die Bioenergieverbände kritisieren den geplanten Ausschluss von Biomasse aus dem Stromsteuerrecht, da Biomasse nach EU- und deutschem Recht ein erneuerbarer Energieträger ist. Bestehende Nachhaltigkeitsnachweise könnten ohne Mehraufwand anerkannt werden. Die Verstetigung der Entlastung nach § 9b StromStG wird begrüßt, ersetzt aber nicht die vollständige Steuerbefreiung, da sie für Betreiber mit erheblichem Aufwand verbunden ist und besonders kleinere Unternehmen belastet. Zudem fordern die Verbände die Wiedereinführung steuerlicher Begünstigungen für Biogas, Biomethan und Biokraftstoffe, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Anerkannte Hocheffizienznachweise älterer Anlagen sollen gültig bleiben. Die geplante Aufhebung der Anlagenverklammerung wird unterstützt.
- Bereitgestellt von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
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Adressatenkreis:
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13.08.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ... Energieträgern (§ 2 StromStG) ......................., ...Forstwirtschaft (§ 9b StromStG) ......................., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ... Entlastung nach § 9b StromStG ist mit erheblichem administrativem..., ...gemäß § 9 Abs. 1 und 3 StromStG. Vielmehr ist sie mit..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Neufassung des § 2 Nr. 7 StromStG getroffene Aussage, dass..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...soll nach § 5 Absatz 4 StromStG Strom aus Stromspeichern..., ...Vorschlag § 2 Nummer 7 StromStG (Änderung): Strom aus..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Forstwirtschaft (§ 9b StromStG) Die Bioenergieverbände..., ...Steuerentlastung gemäß § 9b StromStG auf den unionsrechtlichen..., ... Entlastung nach § 9b StromStG nicht um eine gleichwertige..., ...gemäß § 9 Abs. 1 und 3 StromStG. Vielmehr ist sie – trotz..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Biomasse im Stromsteuerrecht anerkennen und steuerlich fair gegenüber fossilen Energien behandeln
Die Bioenergieverbände kritisieren den geplanten Ausschluss von Biomasse aus dem Stromsteuerrecht, da Biomasse nach EU- und deutschem Recht ein erneuerbarer Energieträger ist. Bestehende Nachhaltigkeitsnachweise könnten ohne Mehraufwand anerkannt werden. Die Verstetigung der Entlastung nach § 9b StromStG wird begrüßt, ersetzt aber nicht die vollständige Steuerbefreiung, da sie für Betreiber mit erheblichem Aufwand verbunden ist und besonders kleinere Unternehmen belastet. Zudem fordern die Verbände die Wiedereinführung steuerlicher Begünstigungen für Biogas, Biomethan und Biokraftstoffe, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Anerkannte Hocheffizienznachweise älterer Anlagen sollen gültig bleiben. Die geplante Aufhebung der Anlagenverklammerung wird unterstützt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 09.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
13.08.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...erneuerbaren Energieträgern (§ 2 StromStG) ......................., ...Forstwirtschaft (§ 9b StromStG) ......................., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ... Entlastung nach § 9b StromStG ist mit erheblichem administrativem..., ...gemäß § 9 Abs. 1 und 3 StromStG. Vielmehr ist sie mit..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Neufassung des § 2 Nr. 7 StromStG getroffene Aussage, dass..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...soll nach § 5 Absatz 4 StromStG Strom aus Stromspeichern..., ...Vorschlag § 2 Nummer 7 StromStG (Änderung): Strom aus..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Forstwirtschaft (§ 9b StromStG) Die Bioenergieverbände..., ...Steuerentlastung gemäß § 9b StromStG auf den unionsrechtlichen..., ... Entlastung nach § 9b StromStG nicht um eine gleichwertige..., ...gemäß § 9 Abs. 1 und 3 StromStG. Vielmehr ist sie – trotz..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:..., ...Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand:...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
Wir sehen ein grundsätzliches Erfordernis, auch im Stromsteuergesetz den Bereich der Daseinsvorsorge seiner Bedeutung angemessen zu regeln. Insbesondere die Änderung im StromStG-E hinsichtlich der ersatzlosen Streichung der Begriffe „Deponiegas, Klärgas und Biomasse“ aus der Definition der erneuerbaren Energieträger sehen wir kritisch. Diese ist sachlich nicht gerechtfertigt und führt zu einem Kostenanstieg bei der Abwasserentsorgung. Hier besteht aus unserer Sicht dringend Anpassungsbedarf.
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände NRW e.V. am 14.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
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Adressatenkreis:
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13.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...sehen wir die Änderung im StromStG-E hinsichtlich der ersatzlosen..., ... Stromsteuergesetzes (StromStG-E) § 2 Nr. 10 StromStG-E..., ...Anwendung des § 2 Nr. 10 StromStG-E durch die Zollbehörden..., ... Stromsteuergesetzes (StromStG-E) Änderung des § 2 ..., ...gem. § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG profitieren. Im Übrigen..., ...Ergänzung des vorliegenden StromStG-E notwendig. Alternativer..., ...Neuregelung in § 9 Abs. 2a StromStG-E vor: „Strom unterliegt..., ... Stromsteuergesetzes (StromStG-E) § 2 Nr. 9: Definition..., ... Stromsteuergesetzes (StromStG-E) § 5a: Ladepunkte ..., ... Stromsteuergesetzes (StromStG-E) § 9 Abs. 1b: Fiktion...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieabbau im Energiesteuerrecht durch einheitliche und verständliche steuerliche Regelungen
Die Einstufung als erneuerbar und damit die steuerliche Behandlung von Strom aus Biomasse, Klär- und Deponiegas unterscheidet sich im StromStG/EnergieStG von der im EEG und den Anforderungen der Nachhaltigkeitsrichtlinie der EU (RED). Eine einheitliche Einstufung als erneuerbar wird angestrebt. Außerdem wurden weiter inhaltliche Inkonsistenzen oder Unklarheiten gefunden, die zugunsten des besseren Verständnissen und einfacherer Handhabung behoben werden sollten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) am 11.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...definiert (Vgl. § 3 EEG). Im StromStG von dieser Definition..., ...sein. § 5 Abs. 4 S. 2 StromStG: Stromspeicher Aus dem..., ...Klarstellung. § 8 Abs. 6 StromStG bzw. § 39 Abs. 5 EnergieStG..., ...sind. § 9b Abs. 1b neu StromStG, § 54 Abs. 1a neu EnergieStG..., ... durch den neuen § 5a StromStG durch Einstufung des ..., ...Stromspeichers (vgl. § 5 Abs. 4 StromStG) ist ein wichtiger Schritt..., ...i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG. Die Neufassung des ..., ...nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG führen kann, führt zu..., ...Jahresnutzungsgrades gem. § 8 Abs. 5 StromStG und § 12d StromStV zukünftig..., ...nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG allgemein erlaubt ist...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt der Definition erneuerbare Energieträger (einschl. Biomasse und Klärgas) im StromStG
Der Gesetzentwurf zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht zielt darauf ab, aus der Definition für ""erneuerbare Energieträger"" künftig Biomasse und Klärgas entgegen dem EU-Beihilferecht auszunehmen. Biomasse und Klärgas können jedoch problemlos weiterhin Teil der Definition bleiben. Ferner sollte von der Streichung bisheriger Erleichterungen abgesehen werden. Im Kern dient die Novellierung vorrangig der Modernisierung und dem Bürokratieabbau im Bereich des Strom- und Energiesteuerrechts (im Bereich der Elektromobilität und der Speicherung von Strom, Anpassungen infolge des Ausbaus der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und neuer dezentraler Versorgungskonzepte, Umsetzung von Änderungen im EU-Beihilferecht).
- Bereitgestellt von: Verein der Zuckerindustrie e.V. am 22.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
12.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Energieträgern (§ 2 Nr. 7 StromStG) Die Änderung der Definition..., ...Energieträgern“ im § 2 Nr. 7 StromStG ist auch unter Berücksichtigung...
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Zu Regelungsvorhaben: