Stellungnahmen/Gutachten

Suchbox

19 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"SBGG"« gefunden

Das Dokument wird generiert, dies kann einen Moment dauern.

Filterauswahl

Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (19)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Ängste aus. Ziel eines SBGG muss sein, die Existenz..., ...öffentliche Debatte um das SBGG-E hat in den letzten Monaten..., ...diesem Hausrecht (§6 Abs.2 SBGG-E) auch cis-geschlechtliche..., ...Eigenversicherung (§ 2 Abs. 2 SBGG) lehnt der TIAM e.V. jedoch..., ...entspricht (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 SBGG) ist nicht tragbar. Im ..., ...zu überprüfen (§2 Abs 2 SBGG). Bei intergeschlechtlichen..., ...Begründung zu § 2 Abs. 2 SBGG ausgeführt, das Standesamt..., ...Betreuer In §3 Abs. 1 SBGG-E sollen Minderjährige ..., ... entsprechend würde das SBGG für diese Gruppe an Menschen..., ...nach den Bestimmungen des SBGG“ zu ergänzen. Zu §4..., ...solchen Frist ist auch im SBGG nicht angezeigt. Dies zeigt..., ...TIAM e.V. lehnt es ab, im SBGG eine Regelung aufzunehmen..., ...klarstellender Natur sein. Das SBGG treffe selbst keine neuen..., ...dienen. Dabei bietet das SBGG überhaupt keine Veranlassung..., ...zur Quote im Rahmen des SBGG sollte daher darauf abzielen..., ...In der Begründung zu §8 SBGG-E werden strafrechtliche..., ...mit der Waffe.“ (S50 des SBGG-E) Jedoch darf nach Art..., ...Bußgeldvorschriften des SBGG sollten daher unbedingt..., ...ein Antragsverfahren nach SBGG umzustellen. Die Dauer ..., ...sollten auch §§ 13 und 14 SBGG in den Geltungsbereich ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Junge Menschen ab 14 Jahren müssen ohne die Zustimmung ihrer Eltern die Erklärung über die Änderung ihres Geschlechtseintrags und ihres Vornamens abgeben können. Daher ist es nur konsequent ihnen auch die Mündigkeit in der Entscheidung über die eigene geschlechtliche Identität zuzugestehen. Abschaffung der Wartefristen Das Offenbarungsverbot sollte keine Ausnahmen enthalten, auch um die Selbstbestimmung junger Menschen und die Anerkennung der eigenen Identität zu stärken. Die Entscheidung zu einer Auskunft über ehemalige Eintragungen muss bei der betroffenen Person liegen.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Bundesjugendring e.V. am 22.07.2024
    • Adressatenkreis:
      • 01.03.2024

        • Bundestag:

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Regelungen: § 3 (1) SBGG Aus der Sicht junger Menschen..., ...erforderliche Erklärung nach § 2 SBGG nicht ohne Zustimmung der..., ...nicht widerspricht (§ 3 (1) SBGG). Ein solches gerichtliches..., ...Regelung des § 3 (1) S. 2 SBGG aus Sicht junger Menschen..., ...entscheiden können. § 2 SBGG Die Notwendigkeit einer..., ...dem Standesamt nach § 2 SBGG stellt eine zusätzliche..., ...insgesamt fraglich. § 4 SBGG Die zusätzliche Frist ..., ...der Eintragung nach § 4 SBGG vorgesehen ist, erscheint..., ... Die Sperrfrist aus § 5 SBGG ist bereits eine ausreichende..., ...zusätzliche Regelung nach § 4 SBGG als nicht erforderlich erscheint. § 9 SBGG Auch die Regelung des § 9 SBGG ist Ausdruck eines grundlegenden..., ...verweigern, kein Platz. § 9 SBGG kann somit ersatzlos entfallen. § 11 (1) SBGG Die Regelung aus § 11 (1) SBGG bleibt mit Blick auf die..., ... sich, dass die in § 11 SBGG verwiesenen abstammungsrechtlichen..., ...reformbedürftig sind. § 13 (2) SBGG Aus Sicht von jungen Menschen..., ...eigenen Eltern nach § 13 (2) SBGG als verfehlt. Für die ..., ...Ausnahmeregelung aus § 13 (2) SBGG ist daher aus Sicht des...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Regelungen zur Änderung d. Geschlechtseintrages u. der Vornamen bei Abweichung d. Geschlechtseintrags im Verhältnis zur Geschlechtsidentität sollen vereinheitlicht u. eine selbstbestimmte Änderung d. Geschlechtsidentität geregelt werden. Widersprüche u. Unklarheiten d. bislang maßgebl. TSG, die durch die Entscheidungen des BVerfG zur punktuell. Verfassungswidrigkeit einzelner Voraussetzungen entstanden sind, sollen aufgelöst u. ausgewogen geregelt werden. Die Neuregelung dürfte insb. für Insolvenzverfahren natürl. Personen bedeutsam werden. Der VID zeigt die mit den Änderungen verbundenen insolvenzrechtl. Implikationen auf, wozu neben den Veröffentlichungen im Insolvenzportal auch der Umgang d. Insolvenzverwalters mit den (geänderten) Daten der Schuldner zählt.

    • Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 28.05.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/9049 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Geschlechtseintrag, nachfolgend SBGG-E) steht gleichermaßen ..., ... Im Einzelnen I. § 6 SBGG-E Wirkungen der Änderung..., ... Vornamen § 6 Abs. 1 SBGG-E sieht vor, dass der jeweils..., ...Schuldners. II. § 10 SBGG-E Änderung von Registern..., ...Dokumenten 1. § 10 Abs. 1 SBGG-E (amtliche Register) ..., ...Satz 2). § 10 Abs. 1 SBGG-E, so die Entwurfsbegründung..., ...Registers“ in § 10 Abs. 1 SBGG-E erfasst sein. Die ..., ... des § 13 Abs. 1 Satz 1 SBGG-E nach § 13 Abs. 4 SBGG-E..., ... Abs. 5 Satz 1 Nr. 1-10 SBGG-E informiert die zuständige..., ...InsO). 2. § 10 Abs. 2 SBGG-E (Dokumente) Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 1 SBGG-E kann die Person zudem..., ...§ 13 Abs. 1 SBGG-E regelt, dass die bis ..., ... des § 13 Abs. 1 Satz 1 SBGG-E bestehen (nur) dann, ..., ... des § 13 Abs. 1 Satz 2 SBGG-E im Einzelnen eingegangen..., ...den Möglichkeiten des § 2 SBGG-E Gebrauch macht, genau..., ... 13 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SBGG-E. Eine Verletzung des..., ...nach § 13 Abs. 1 Satz 1 SBGG-E glaubhaft gemacht wird..., ...Tatbestand des § 13 Abs. 1 SBGG-E ausgeschlossen ist, „..., ... 13 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SBGG-E: „Satz 1 gilt nicht..., ...gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 SBGG-E die bisherigen Einträge...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...den Geschlechtseintrag (SBGG) Berlin, den 25.05.2023..., ...Richtung dar, dass das SBGG einem auf Selbstbestimmung..., ...Geschlechtsidentitäten im SBGG, ohne den vormaligen Ver..., ... sich in § 10 Absatz II SBGG ein klarer, gesetzlicher..., ...ausgeführt. 1. In § 3 SBGG sollten auch Jugendliche..., ... (Abschnitt 1) 2. § 4 SBGG sollte so geändert werden..., ... 4.2) 6. § 6 Absatz 4 SBGG sollte so geändert werden..., ...Abschnitt 6) 8. Der § 9 SBGG zur Wehrpflichtigkeit im..., ...(Abschnitt 5) 9. § 11 SBGG sollte so angepasst werden..., ...keine Änderung nach dem SBGG anstreben. (Abschnitt 8..., ...nur den Namen nach dem SBGG geändert haben, sollten..., ...standsregister nach § 4 SBGG als entmündigend. Auch..., ...rechtfertigen, dass das SBGG in dieser Hinsicht eine..., ...da nach dem Entwurf des SBGG, Name und Personenstand..., ... § 2 Absatz 2 Ziffer 2. SBGG versichern, sich der ..., ...der Vornamen) Der § 6 SBGG regelt die Wirkung der ..., ... (§ 11 SBGG) stehen in starker Abhängigkeit..., ....“ Unmittelbar an § 8 SBGG schließt § 11 SBGG zum ..., ... nicht nach dem SBGG vorgenommen werden, besteht..., ....  § 10 I HS 2 SBGG eröffnet Ausnahmen bei ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      .... 1 sowie Abs. 3 und 4 SBGG geschaffen werden, die ..., ...Selbstbestimmungsgesetz war in § 13 Abs. 5 SBGG-E eine eben solche pauschale..., .... 1 sowie Abs. 3 und 4 SBGG geschaffen werden, die ..., ...Selbstbestimmungsgesetz war in § 13 Abs. 5 SBGG-E eine eben solche pauschale..., .... 1 sowie Abs. 3 und 4 SBGG geschaffen werden, die ..., ...Selbstbestimmungsgesetz war in § 13 Abs. 5 SBGG-E eine eben solche pauschale..., .... 1 sowie Abs. 3 und 4 SBGG geschaffen werden, die ..., ...Selbstbestimmungsgesetz war in § 13 Abs. 5 SBGG-E eine eben solche pauschale...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) [/de/ct/10653-Regierungsentwurf..., ...zum-Selbstbestimmungsgesetz-SBGG] - Selbstbestimmungsgesetz...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...den Geschlechtseintrag (SBGG) Die Diakonie Deutschland..., ...den Geschlechtseintrag (SBGG) noch erheblichen Änderungsbedarf...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...vorgesehene Evaluierung des SBGG steht dem nicht entgegen..., ...Befund hat nichts mit dem SBGG zu tun, welches nicht zwischen..., ...Evaluierungsergebnissen zum SBGG begründet werden. Denn ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Offenbarungsverbot des SBGG. Wir fordern das Bundesinnenministerium...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Durch eine Änderungsverordnung soll im Bereich des Meldewesens ermöglicht werden, bei Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrages nach SBGG, Daten zu Vornamen und Geschlechtseintrag so zu übermitteln, dass neben dem neuen Geschlechtseintrag auch der bisherige Geschlechtseintrag übermittelt und gespeichert wird. Dies soll der Nachvollziehbarkeit der Identität der betroffenen Personen z.B. für die Datenstelle der Rentenversicherung und Bundeszentralamt für Steuern, §§ 6 und 9 2. BMeldDÜV dienen. Die Stellungnahme macht deutlich, dass dies ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht und die Intimsphäre der betroffenen Person bzw. Personen einer hoch vulnerablen und schutzbedürftigen Gruppe darstellt und unverhältnismäßig ist.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 23.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): Verordnung zur Umsetzung des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag im Meldewesen
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...vor der Änderung nach § 2 SBGG (Datenblatt 0702), das ...
Nach oben blättern