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18 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"GewHG"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18)
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Zu Regelungsvorhaben:
Sog. Gewalthilfegesetz (GewHG)
Streichung von "Geschlechtsidentität" aus dem Entwurf / Verhinderung der Möglichkeit, dass Männer, die behaupten, Frauen zu sein, in Frauenhäusern aufgenommen werden
- Bereitgestellt von: Geschlecht zählt am 06.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 589/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
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BR-Drs. 589/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.01.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...“ (Gewalthilfegesetz – GewHG) der Fraktionen SPD und..., ...Frauenhäusern sichern. Dem GewHG in der vorgeschlagenen..., ... werden: Sie sollen dem GewHG zustimmen, damit die Rumpf-Ampelregierung..., ...Istanbul-Konvention zuwider Das GewHG fokussiert weder die Zielgruppe..., ...Frauenhäusern würde durch den im GewHG verankerten Rechtsanspruch..., ...trojanisches Pferd Das GewHG wird de facto als Vehikel..., ...Regierungsentwurf zum sog. GewHG vorgelegt. Mit dem GewHG..., ...beseitigt werden muss. Die im GewHG mit „Geschlecht“ gleichgesetzte..., ...gegen Frauen analog. Das GewHG würde sich über diese ..., ...denselben Gründen würde mit dem GewHG auch der gleichstellungspolitische..., ...hätte. Der Entwurf zum GewHG spiegelt diese Definition...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Hauptelement des Gesetzentwurfs ist die Absicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung der gewaltbetroffenen Person. Dies erfolgt über die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Schutz und Beratung bei Gewaltbetroffenheit. Die Länder werden verpflichtet, ein Netz an zahlenmäßig ausreichenden und den Bedarf verschiedener Personengruppen berücksichtigenden Schutz- und Beratungsangeboten sicherzustellen. Hierzu werden die Länder den jeweils tatsächlichen Bedarf an bedarfsgerechten und niedrigschwelligen Schutz- und Beratungsangeboten in angemessener geografischer Verteilung analysieren und die Entwicklung des Netzes an Schutz- und Beratungsangeboten planen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sozialgerichtstag e.V. am 04.02.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14025
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
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BT-Drs. 20/14025
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... und häuslicher Gewalt (GewHG-E) Sehr geehrte Damen..., ...Gewaltbegriff in § 2 Abs. 1 bis 3 GewHG-E orientiert sich nicht..., ...gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 GewHG-E als Leistungsvoraussetzung..., ...SGB XIV nach § 9 Abs. 4 GewHG-E nicht berührt. Dabei..., ...Schnittstellenregelung in § 9 Abs. 2 GewHG-E wird in der späteren..., ...der Statistik gemäß § 10 GewHG-E sehen wir die Festlegung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Paritätische Gesamtverband begrüßt die Eckpunkte des BMFSFJ für den Zugang zum und den notwendigen Ausbau hin zu einem bedarfsgerechten Hilfesystem. Das geplante Gewalthilfegesetz sollte außerhalb der Sozialgesetzgebung verortet werden, um Ausschlüsse von Personengruppen zu vermeiden. Außerdem ist eine einzelfallbezogene Abrechnung von Leistungen auszuschließen. Wichtig ist zugleich, dass mit dem Gewalthilfegesetz die in Deutschland rechtsgültigen Anforderungen der Istanbul-Konvention an die Ausstattung des und den Zugang zum Hilfesystems für Betroffene von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt umgesetzt werden, dies gilt insbesondere für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 25.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14025
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
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BT-Drs. 20/14025
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gewalthilfegesetz-Entwurf – GewHG-E) Der Paritätische Gesamtverband..., ...gemäß Artikel 6 Absatz 2 GewHG-E. Aus Erfahrung ist das..., ... Rechtsansprüche in § 3 GewHG-E auf Schutz und fachliche..., ...ausdrücklich. In § 3 Abs.1 GewHG-E wird als Anspruchsvoraussetzung..., ...Begriffsdefinitionen von § 2 GewHG-E zu verweisen, in der..., ...ausdrücklich § 4 Abs. 5 GewHG-E, der die Kostenheranziehung..., ...Gesetz legt in § 5 Abs. 3 GewHG-E fest, dass die Träger..., ...dass die Träger die in § 6 GewHG-E benannten Anforderungen..., ...Synchronisierung zwischen dem GewHG und Regelungen zum Schutz..., ...und dem Schutzauftrag des GewHG und denen des SGB VIII...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Paritätische Gesamtverband begrüßt die Eckpunkte des BMFSFJ für den Zugang zum und den notwendigen Ausbau hin zu einem bedarfsgerechten Hilfesystem. Das geplante Gewalthilfegesetz sollte außerhalb der Sozialgesetzgebung verortet werden, um Ausschlüsse von Personengruppen zu vermeiden. Außerdem ist eine einzelfallbezogene Abrechnung von Leistungen auszuschließen. Wichtig ist zugleich, dass mit dem Gewalthilfegesetz die in Deutschland rechtsgültigen Anforderungen der Istanbul-Konvention an die Ausstattung des und den Zugang zum Hilfesystems für Betroffene von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt umgesetzt werden, dies gilt insbesondere für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 26.02.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14025
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
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BT-Drs. 20/14025
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.11.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gewalthilfegesetz-Entwurf – GewHG-E) Der Paritätische Gesamtverband..., ...gemäß Artikel 6 Absatz 2 GewHG-E. Aus Erfahrung ist das..., ... Rechtsansprüche in § 3 GewHG-E auf Schutz und fachliche..., ...ausdrücklich. In § 3 Abs.1 GewHG-E wird als Anspruchsvoraussetzung..., ...Begriffsdefinitionen von § 2 GewHG-E zu verweisen, in der..., ...ausdrücklich § 4 Abs. 5 GewHG-E, der die Kostenheranziehung..., ...Gesetz legt in § 5 Abs. 3 GewHG-E fest, dass die Träger..., ...dass die Träger die in § 6 GewHG-E benannten Anforderungen..., ...Synchronisierung zwischen dem GewHG und Regelungen zum Schutz..., ...und dem Schutzauftrag des GewHG und denen des SGB VIII...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Gewalthilfegesetzes unter Umsetzung der Vorgaben der Istanbul Konvention
Unterstützung der Einführung eines Gewalthilfegesetzes, das das Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt gesetzlich abgesichert und auf einen bundesweit flächendeckenden und bedarfsgerechten Ausbau von Schutz- und Beratungsangeboten in Orientierung an die Istanbul-Konvention hinwirkt. Der Zugang zu Schutz, Beratung und Unterstützung soll kostenfrei, niedrigschwellig und diskriminierungsfrei sein. Eine Beteiligung des Bundes an der Regelfinanzierung des Hilfesystems soll gesetzlich verankert werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 20.11.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMFSFJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
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Adressatenkreis:
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20.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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05.12.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...geplante Gewalthilfegesetz (GewHG) werden bislang bestehende..., ...Referentenentwurf trägt mit § 5 GewHG-E dazu bei, dass ein diskriminierungsfreier..., ...Bewertung in § 2 Abs. 1 Satz 2 GewHG-E, dass geschlechtsspezifische..., ...gilt (§ 5 Abs. 1 Satz 2 GewHG). Er empfiehlt für gewaltbetroffene...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einflussnahme auf das Gesetzgebungsverfahren für die Mitglieder des Sozialverbandes VdK Deutschland e.V. für einen besseren Schutz vor Gewalt, besonders für Frauen und Kinder
- Bereitgestellt von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 20.02.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMFSFJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
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Adressatenkreis:
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20.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gewalt (Gewalthilfegesetz, GewHG) Sozialverband VdK...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der EU-Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2026-2030
Die Bundesregierung soll sich für die Umsetzung der EU-Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2026-2030 einsetzen, 1.) auf EU-Ebene durch ihr Handeln im Rat der EU und 2.) durch die Weiterentwicklung der ressortübergreifenden Gleichstellungsstrategie: engagierte Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter; konsequente Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt; Verwirklichung des Gewaltschutzes für Frauen mit Behinderungen; Stärkung der ökon. Eigenständigkeit von Frauen; Unterstützung von Alleinerziehenden; Stärkung von Elternzeit, Elterngeld, Pflegezeit und Familienpflegezeit; Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben durch Verbesserung des Zugangs zu frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung und zu Langzeitpflege.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 25.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 193/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2026 - 2030 -
BT-Drs. 21/5443
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 7. März bis 20. März 2026)
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BR-Drs. 193/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.06.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (9):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... dem Gewalthilfegesetz (GewHG) wurde in Deutschland ..., ...des Gewalthilfegesetzes (GewHG), NDV 2026, 207 ff. Seite..., ... Gewalt hilfegesetzes (GewHG), NDV 2026, 207 ff. https...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
- bundeseinheitliche und einzelfallunabhängige Finanzierung der Frauenhhäuser und Beratungsstellen auf gesetzlicher Grundlage - Beteiligung aller staatlichen Ebenen an der Finanzierung des Frauenunterstützungsstruktur
- Bereitgestellt von: Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser, vertreten durch Gewalt gegen Frauen beenden e.V. am 22.11.2024
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Adressatenkreis:
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20.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gewalt (Gewalthilfegesetz – GewHG) nehmen wir im Einzelnen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umfassende Geschlechtergerechtigkeit im Koaltitionsvertrag umsetzen
Der djb hat zum Amtsantritt der neuen Bundesregierung eine ausführliche Stellungnahme zum Koalitionsvertrag veröffentlicht. CDU/CSU und SPD hatten ihren Koalitionsvertrag am 9. April 2025 vorgelegt. In seiner Stellungnahme stellt der djb dar, dass der Koalitionsvertrag in zentralen Bereichen, wie dem Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt, dem Migrations- und Aufenthaltsrecht oder der strukturellen Förderung von Gleichstellung, hinter den Anforderungen einer geschlechtergerechten Gesellschaft zurückbleibt. Auch die mangelnde Bereitschaft, Schwangerschaftsabbrüche endlich außerhalb des Strafrechts zu regeln oder grundlegende strukturelle Reformen im Steuerrecht oder bei der sozialen Sicherung anzugehen, stellen verpasste Chancen dar.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 10.06.2025
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Adressatenkreis:
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07.05.2025
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (12):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...verabschiedete Gewalthilfegesetz (GewHG) ist zwar ein Meilenstein..., ...nicht nur der Umsetzung des GewHG, sondern seiner Ausweitung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Unser Ziel: Das Kindschaftsrecht soll gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst werden. Kindeswohl und Kindesinteressen sollen zentraler Maßstab sein, die betroffenen Kinder sind zu beteiligen. Partnerschaftliche Betreuung von Kindern ist vor und nach Trennung stärker zu unterstützen. Es darf kein Leitbild der Betreuung geben. Gefordert wird eine umfassende, ergebnisoffene Beratung anlässlich Trennung/Scheidung. Schutz von Elternteilen und Kindern vor häuslicher Gewalt ist im Sorge- und Umgangsrecht sowie im Familienverfahrensrecht sicherzustellen. Die notwendigen Ressourcen sind sowohl quantitativ als auch qualitativ insbesondere bei den Jugendämtern zu berücksichtigen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 20.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - KiMoG) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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09.07.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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16.07.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...empfehlungen-des-deutschen-vereins-fuer-oeffentliche-und-private-fuersorge-ev-zur-umsetzung-des-gewalthilfegesetzes-gewhg/ (letzter Abruf: 25. Juni..., ...empfehlungen-des-deutschen-vereins-fuer-oeffentliche-und-private-fuersorge-ev-zur-umsetzung-des-gewalthilfegesetzes-gewhg/ (letzter Abruf: 25. Juni...
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Zu Regelungsvorhaben: